Fahren ohne Fahrerkartbzw mit einer anderen

Hallo, mein Vater ist am Sonntag abend von der Polizei angehalten wurden. Er hatte von einem Kollegen die fahrerkarte drin. Kann mir jemand helfen was da auf Ihn zukommt. Er wurde auch vor 22 Uhr angehalten. Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir


Wer noch nie eine hatte, kann auch 5 Tage ohne Fahren, sofern er sie bereits beantragt hat.

Für solche Fälle gibt es Regelungen, die beschreiben, wie die Aufzeichnungspflicht dann zu erfolgen hat. z.B. Ausdruck unterschreiben mit Führerscheinnummer usw.

Na, dazu hätte ich gerne aber mal ein paar Links, soweit mir bekannt und auch immer wieder im Forum beschrieben gibt es nur die Ausnahme bei "Verloren". Alles andere geht im gewerblichen Verkehr nicht.

Grüße
Steini

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na zunächst mal dürfte die falsche Fahrerkarte von der Polizei eingesackt worden sein

Da währen z.B. Urkundenfälschung, Verstoß gegen Lenk und Ruhezeiten, diverse Ordnungswidrigkeiten u.A. gegen das Fahrpersonalgesetz und das Fahren im Wochenendfahrverbot.
Zunächst kann er also mal mit einer Strafanzeige rechnen und das Ergebniss geht bis 5 Jahre Knast meine ich.
Dazu eine nicht unerhebliche Geldstrafe, evtl Führerscheinverlust, ...

Der Inhaber der falschen Karte darf sich auch freuen, denn er hat die Nutzung durch 3. ja irgendwie ermöglicht. Nicht zu vergessen auch der Chef bekommt die Ohren kang gezogen denn der muss ja die Daten aufbewahren und die Stunden erfassen.

"Benutzt der Fahrer eine fremde Fahrerkarte, macht er sich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren gem. § 281 StGB strafbar, der überlassende Karteninhaber wegen Beihilfe zu § 269 StGB und ebenfalls zu § 281 StGB"

wegen dem Sonntagsfahrverbot gibts für den Fahrer 1 Punkt und 75 € - für den Halter, wenn er dies veranlasst hat, 1 Punkt und 380,-€

übrigends hat das Forum eine Suchfunktion wo sich durchaus was zu deinen Fragen finden lässt

Danke erstmal das hilft uns weiter.

Ehrlich wie blöd kann man sein sowas zu machen!!! Würde ich nie machen,und wenn mein Chef das verlangen würde,würde ich gehen ganz klar!!!

Zitat:

Original geschrieben von IbiCuR


Ehrlich wie blöd kann man sein sowas zu machen!!! Würde ich nie machen,und wenn mein Chef das verlangen würde,würde ich gehen ganz klar!!!

Manche machen sowas an BKF-Abschlussprüfungen. Weil die Lehrlinge zu faul waren eine Fahrerkarte zu beantragen. Und heute setzen IHK´s neue Prüfungsfahrzeuge ein mit Digitacho. Und dann stellt nen Disponent seine Fahrerkarte zur verfügung und es wird nicht mal bemerkt!!, bis die Komplette Prüfung vorbei ist (von 4weiterren) und dann nen Tagesausdruck gemacht wird.

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klasse 🙄 eigentlich muss man doch denen die Prüfungsunterlagen um die Ohren hauen und noch mal ein jahr weiter lernen lassen damit man nicht schon bei der Prüfung so nen Schmu macht oder mitmacht

ich kenn so was von Baustellen, zwar mit Schaublatt aber unterm Strich ja das gleiche.
morgends schreibt der erste das Schaublatt und über den Tag verteilt fahren noch andere Kollegen mit dem LKW und der einen Scheibe weil das schreiben und wechseln von 3 oder 4 Scheiben ja viel zu aufwändig ist 🙄 Gab zwar streß mit dem Polier weil ich jedesmal meine Scheibe rausgenommen habe aber das war mir egal

Man kann sehr gut ohne Karte fahren !

Das ist auf jeden Fall billiger als mit fremder Karte.
Man könnte sie verloren haben - dann aber so schnell wie möglich neue beantragen!
Wer noch nie eine hatte, kann auch 5 Tage ohne Fahren, sofern er sie bereits beantragt hat.

Für solche Fälle gibt es Regelungen, die beschreiben, wie die Aufzeichnungspflicht dann zu erfolgen hat. z.B. Ausdruck unterschreiben mit Führerscheinnummer usw.

Bei der völlig unnötigen und schikanösen Berufskraftfahrerfortbildung werden solche Dinge erläutert ...

Sonntags zu früh losfahren ist überhaupt sehr geschickt, weil das so völlig unauffällig ist (zu dieser Zeit wird bekanntlich nie kontrolliert) und dank Digitalaufzeichnung der Tatbestand auch noch eine halbe Ewigkeit nachvollzogen werden kann.

Welcher Teufel reitet einen denn, um sowas zu machen?

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir


Wer noch nie eine hatte, kann auch 5 Tage ohne Fahren, sofern er sie bereits beantragt hat.

Für solche Fälle gibt es Regelungen, die beschreiben, wie die Aufzeichnungspflicht dann zu erfolgen hat. z.B. Ausdruck unterschreiben mit Führerscheinnummer usw.

Na, dazu hätte ich gerne aber mal ein paar Links, soweit mir bekannt und auch immer wieder im Forum beschrieben gibt es nur die Ausnahme bei "Verloren". Alles andere geht im gewerblichen Verkehr nicht.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111



Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir


Wer noch nie eine hatte, kann auch 5 Tage ohne Fahren, sofern er sie bereits beantragt hat.

Für solche Fälle gibt es Regelungen, die beschreiben, wie die Aufzeichnungspflicht dann zu erfolgen hat. z.B. Ausdruck unterschreiben mit Führerscheinnummer usw.

Na, dazu hätte ich gerne aber mal ein paar Links, soweit mir bekannt und auch immer wieder im Forum beschrieben gibt es nur die Ausnahme bei "Verloren". Alles andere geht im gewerblichen Verkehr nicht.

Grüße
Steini

Ja ich kenns auch nur so das man nur ohne fahren darf wenn man schon eine bessesen hat und sie verloren hatte!!! Wenn man noch keine hatte oder sie erst beantragt hat darf man nicht fahren!!

Was solls denn bitte bringen 5 Tage lang nach Beantragung fahren zu dürfen, was man natürlich nicht darf, wenn der Erstantrag in der Regel eine ausgewiesene Bearbeitungsdauer von 20 Tagen hat?

Zitat:

Grundsätzlich dürfen Sie nicht ohne Fahrerkarte fahren.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl ist das Fahren
ohne Fahrerkarte jedoch bis maximal 15 Kalendertage erlaubt. Sie
dürfen die Fahrt ohne Fahrerkarte einen längeren Zeitraum fortsetzen,
wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort
des Unternehmens erforderlich ist. Sie müssen aber nachweisen,
dass es nicht möglich war, eine Ersatzkarte zu beantragen.

Wenn Sie in einem der o.g. Ausnahmefälle ohne Fahrerkarte fahren,
müssen Sie zu Beginn und zum Ende der Fahrt einen Ausdruck
aus dem Kontrollgerät fertigen und dort Ihren Namen und die Fahrerkartennummer/
Führerscheinnummer sowie die an diesem Arbeitstag
geleisteten sonstigen Arbeitszeiten eintragen und unterschreiben.
Diese Ausdrucke übergeben Sie bitte Ihrem Arbeitgeber
und auf Verlangen den zuständigen Personen.

Sie sind verpflichtet, den Diebstahl einer Fahrerkarte bei der
zuständigen Polizeibehörde in dem Land, in dem sich der
Diebstahl ereignet hat, anzuzeigen.

Eine Beschädigung, Fehlfunktion, den Verlust oder den Diebstahl
der Karte zeigen Sie bitte unverzüglich der zuständigen Ausgabestelle
an. Eine Ersatzkarte sollten Sie unmittelbar, spätestens binnen
sieben Werktagen, beantragen.

Nichts spricht sich so schnell herum wie eine Fehlinformation ...

Danke daher für die Richtigstellung meines Beitrages.

Aber ist es nicht trotzdem zumindest so, dass die völlig kartenlose Fahrt "günstiger" ist, als die Karte eines Kollegen zuverwenden?

Wie läuft das mit Probefahrten durch Werkstattpersonal?

In der für uns nächsten Niederlassung schein keiner sowas zu haben - trotzdem fahren die mit den Kundenautos rum - wie läuft das?

Zitat:

Wie läuft das mit Probefahrten durch Werkstattpersonal?

Über die OUT Funktion

Aber ich dachte das OUT geht nur auf Privatgelände und nicht auf öffentlichen Strassen?

Ich merke, dass die BKF durchaus nicht unnötig ist ...

Jede Menge Halb-und Falschinformation im Umlauf - ich würde lieber einen Kurs besuchen, als alles häppchenweise bei Bedarf aus dem Internet zu saugen.

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir


Aber ich dachte das OUT geht nur auf Privatgelände und nicht auf öffentlichen Strassen?

Ich merke, dass die BKF durchaus nicht unnötig ist ...

Jede Menge Halb-und Falschinformation im Umlauf - ich würde lieber einen Kurs besuchen, als alles häppchenweise bei Bedarf aus dem Internet zu saugen.

Also offiziel soll die OUT funktion genutzt werden. Macht aber ganz selten jemand, genauso wenn der Lkw am Wochenende auf dem Betriebshof rangiert wird soll die OUT funktion eingeschalten sein.

Wer macht das schon? Ich kenne nur wenige Fahrer die das machen dem größten teil ist es egal. Da wird halt einfach gefahren.

Das Problem an manchen Bildungsträgern ist auch das sie es selbst nicht mal wissen bzw dann einem auch Stuss erzählen.

Siehe Berufskraftfahrer Grundqualifikation und WEITERBILDUNG

das wird alles in einen Topf geschmissen und gut dabei sind es 2 ganz unterschiedliche Welten.

Werkstätten haben für so was auch Werkstattkarten oder?

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