Fahren ohne Betriebserlaubnis TBNR 319606 Verkehrsgefährdung oder nicht ?

Hallo zusammen,

ich weiß das dieser Thread einige Male bereits geöffnet wurde diese habe ich auch vorbildlich durch sucht dennoch finde ich keine Antwort auf meine Frage.

Zu erst der Tatbestand: Ich bin mit dem Auto meines Vaters unterwegs gewesen, dieser hatte jedoch Xenonlichter ohne LWR und RA verbaut natürlich eintragungspflichtig welche nicht eingetragen waren. Soweit gut und schön ich habe eine Mängelliste erhalten, ein Verbot das Fahrzeug weiterzuführen einen Bußgeldbescheid sowie 1 Punkt.
Ich befinde mich noch in der Probezeit daher spielt es eine große Rolle für mich ob BE erloschen ist ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit oder mit.

Da Herr Bernd Huppertz schon auf dieses Thema eingegangen ist möchte ich einmal darauf verweisen:
http://www.vdpolizei.de/.../index.php?...

Leider bringt mir auch dieser Beitrag nicht die gewünschte Antwort.
Denn in diesem Beitrag wird die Verkehrsgefährdung auf die Mindestanforderung bspw. beim Bremsen zurück geführt. Mir ist klar das ich die Strafe erhalte dennoch nicht ob es sich zwangsweise um eine Gefährdung handelt. Ich möchte euch auch offen legen weshalb. Zu erst ist das Auto auf Gewindefahrwerkanschlag tiefergelegt, da uns auch keine Automatische LWR zu Verfügung stand waren die Lichter auf Anschlag nach unten gestellt somit geht für mich keine Blendungsgefahr in Anbetracht der aufgeführten Tatsachen aus. Selbst der Polizist welcher mir zeigen wollte wie blendend meine Lichter sind legte sich fast vor das Auto um den, von Ihm scheinbar gewünschten Blendungseffekt, beweisen zu können.

Mir ist auch bewusst auf was die TBNR hinweist jedoch möchte ich dagegen vorgehen.

Könnt ihr mir da helfen ?
Außerdem muss doch soweit ich es bisher verstehe die Gefährdung des Verkehrs durch einen TÜV festgestellt werden oder nicht ?

Vielen Lieben Dank und schöne Grüße
DerNickfaehrtPassat

Beste Antwort im Thema

Was will der TE denn vor Gericht beweisen? Die Leuchten wurden lt. seiner Aussage bereits zurückgerüstet und damit kann er eh keinen Beweis mehr antreten ob die Dinger geblendet haben oder nicht. Ohne BE ist nun mal ohne BE. Was für ein Kasperltheater.

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Den Spaß werde ich mir auch erlauben. Im besten Fall spare ich 90€ und den Punkt ist alles teurer geworden...

... wird dann wieder ein typisches Beispiel für im Grunde sinnlose Prozesse, die nur wegen einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung angeleiert werden. Wenn der Sachverhalt völlig klar ist, sollte man die dafür vorgesehene Sanktion einfach löhnen, seinen Fehler einsehen, daraus lernen und fertig...

Durch diese völlig sinnfreien Kleinverfahren mit Bußen im niedrigen €-Bereich fehlt es der Justiz dann wieder an Kapazitäten für die wirklich gravierenden Fälle und diese ziehen sich dann wieder über Jahre hin... Dass bei so einem völlig klaren Sachverhalt überhaupt ein Einspruch möglich ist, ist im Grunde schon ein Unding... 😕.

Du sparst 40 € und den Punkt. 50€ kostet es, wenn nur die ABE erlischt und das ist ja unstrittig.

Da die Gerichtsverhandlung max. 10 min dauert ist die Belastung der Justiz gottseidank gering.

Ich dachte, eine RSV prüft, ob überhaupt Chancen bestehen, sonst lehnt die die Übernahme ab?

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@Kai R.

Klar, die eine Sache legt die Justiz nicht lahm. Die Masse an derartigen Kleinverfahren aber durchaus...: Wie völlig klare Rotlicht- oder Abstandsverstöße bzw. glasklare Tempolimitüberschreitungen... Wegen vorhandener RSV wird dann üblicherweise sofort schnell mal Einspruch eingelegt und das macht sich dann im Behördendschungel mit knapp kalkuliertem Personal schon bemerkbar... 😰.

Zitat:

@hydrou schrieb am 8. März 2017 um 16:01:26 Uhr:


Ich dachte, eine RSV prüft, ob überhaupt Chancen bestehen, sonst lehnt die die Übernahme ab?

Nein hydrou ich habe das Recht einen RA einzuschalten da es sich um das Verkehrsrecht handelt und die ja auch nicht zu entscheiden habe wie die Chancen stehen.

Zitat:

@DPLounge schrieb am 8. März 2017 um 16:13:41 Uhr:


@Kai R.

Klar, die eine Sache legt die Justiz nicht lahm. Die Masse an derartigen Kleinverfahren aber durchaus...: Wie völlig klare Rotlicht- oder Abstandsverstöße bzw. glasklare Tempolimitüberschreitungen... Wegen vorhandener RSV wird dann üblicherweise sofort schnell mal Einspruch eingelegt und das macht sich dann im Behördendschungel mit knapp kalkuliertem Personal schon bemerkbar... 😰.

Ich kann dich schon verstehen aber wieso soll ich Geld bezahlen was vielleicht nach richterlichem Gedenken nicht bezahlt werden muss ? Da kann ich es lieber in falsch Parken investieren und da keinen Einspruch einlegen ;-)

das Problem ist, dass sich ja der Sachverhalt nicht ändert dadurch, dass Du Einspruch einlegst. Und da die Sache sehr eindeutig ist, hast Du erst die Mühen und zahlst dann doch die 90.- €.

Zitat:

@DerNickfaehrtPassat schrieb am 8. März 2017 um 16:21:32 Uhr:



Zitat:

@hydrou schrieb am 8. März 2017 um 16:01:26 Uhr:


Ich dachte, eine RSV prüft, ob überhaupt Chancen bestehen, sonst lehnt die die Übernahme ab?

Nein hydrou ich habe das Recht einen RA einzuschalten da es sich um das Verkehrsrecht handelt und die ja auch nicht zu entscheiden habe wie die Chancen stehen.

Meine Versicherung nimmt sich das Recht, dies zu beurteilen. Und auch die Leistung zu verweigern, wenn mit ein paar 1000 EUR versucht wird, eine 30 EUR Parkbuße zu kippen. Das mag bei anderen Versicherern anders sein.

Warum willst du dich hier auf Versuche der Rechtsberatung im Forum stützen, wenn du versichert bist? Als Mitglied eines Automobilklubs wäre eine Erstberatung unabhängig davon sogar gratis.

Zitat:

@situ schrieb am 8. März 2017 um 16:45:14 Uhr:



Zitat:

@DerNickfaehrtPassat schrieb am 8. März 2017 um 16:21:32 Uhr:



Nein hydrou ich habe das Recht einen RA einzuschalten da es sich um das Verkehrsrecht handelt und die ja auch nicht zu entscheiden habe wie die Chancen stehen.

Meine Versicherung nimmt sich das Recht, dies zu beurteilen. Und auch die Leistung zu verweigern, wenn mit ein paar 1000 EUR versucht wird, eine 30 EUR Parkbuße zu kippen. Das mag bei anderen Versicherern anders sein.

Warum willst du dich hier auf Versuche der Rechtsberatung im Forum stützen, wenn du versichert bist? Als Mitglied eines Automobilklubs wäre eine Erstberatung unabhängig davon sogar gratis.

Das bisher wusste ich nicht.
Dennoch warum sollte ich meinen Anwalt nicht in Anspruch nehmen wenn ich es doch kann ?
Und dein Vergleich ist auch eher unpassend es werden keine tausende € fällig um den Versuch zu starten dieses zu kippen.
Und zahlst du denn dasselbe ? also auch 28€ pro Monat für einen Bereich ?

Was will der TE denn vor Gericht beweisen? Die Leuchten wurden lt. seiner Aussage bereits zurückgerüstet und damit kann er eh keinen Beweis mehr antreten ob die Dinger geblendet haben oder nicht. Ohne BE ist nun mal ohne BE. Was für ein Kasperltheater.

p

Zitat:

@DerNickfaehrtPassat schrieb am 8. März 2017 um 16:53:45 Uhr:


Das bisher wusste ich nicht.
Dennoch warum sollte ich meinen Anwalt nicht in Anspruch nehmen wenn ich es doch kann ?
Und dein Vergleich ist auch eher unpassend es werden keine tausende € fällig um den Versuch zu starten dieses zu kippen.
Und zahlst du denn dasselbe ? also auch 28€ pro Monat für einen Bereich ?

Genauer lesen:

1. Ich habe nicht geschrieben, dass du keinen Anwalt nehmen sollst. Derartige Rechtsberatung kann und darf ich nicht leisten.

2. Ich habe nicht verglichen, sondern eine Ausschlussklausel meines Vertrages erwähnt (als Beispiel, dass es solche Ausschlüsse durchaus geben kann).

3. Was ich zahle, interessiert hier nicht (das, was übliche RSV kosten). Ich schrieb aber, dass es unterschiedlich geregelt sein kann.

@DerNickfaehrtPassat
Ich glaube, du hast den Sinn einer RSV nicht begriffen. Denn der ist nicht, dass man aussichtslos Prozesse bezahlt bekommt, sondern unberechtigte Forderungen vor Gericht anfechten kann. Zudem wird dir die RSV eh den Vertrag kündigen, wenn du meinst, alles vor Gericht anfechten zu wollen.

Zitat:

@hydrou schrieb am 8. März 2017 um 17:35:56 Uhr:


@DerNickfaehrtPassat
Ich glaube, du hast den Sinn einer RSV nicht begriffen. Denn der ist nicht, dass man aussichtslos Prozesse bezahlt bekommt, sondern unberechtigte Forderungen vor Gericht anfechten kann. Zudem wird dir die RSV eh den Vertrag kündigen, wenn du meinst, alles vor Gericht anfechten zu wollen.

Na das lass mal meine Sorge sein. Zu aller erst wird ein Gespräch mit einem Anwalt meiner Versicherung geführt und der sagt mir ob Chance besteht oder nicht. In beiden Fällen steht es mir frei es trotzdem zu versuchen.

Das steht dir frei, nur wird im zweiten Fall die RSV keine Kosten übernehmen.

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