ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahren ohne Betriebserlaubnis TBNR 319606 Verkehrsgefährdung oder nicht ?

Fahren ohne Betriebserlaubnis TBNR 319606 Verkehrsgefährdung oder nicht ?

Themenstarteram 8. März 2017 um 12:30

Hallo zusammen,

ich weiß das dieser Thread einige Male bereits geöffnet wurde diese habe ich auch vorbildlich durch sucht dennoch finde ich keine Antwort auf meine Frage.

Zu erst der Tatbestand: Ich bin mit dem Auto meines Vaters unterwegs gewesen, dieser hatte jedoch Xenonlichter ohne LWR und RA verbaut natürlich eintragungspflichtig welche nicht eingetragen waren. Soweit gut und schön ich habe eine Mängelliste erhalten, ein Verbot das Fahrzeug weiterzuführen einen Bußgeldbescheid sowie 1 Punkt.

Ich befinde mich noch in der Probezeit daher spielt es eine große Rolle für mich ob BE erloschen ist ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit oder mit.

Da Herr Bernd Huppertz schon auf dieses Thema eingegangen ist möchte ich einmal darauf verweisen:

http://www.vdpolizei.de/.../index.php?...

Leider bringt mir auch dieser Beitrag nicht die gewünschte Antwort.

Denn in diesem Beitrag wird die Verkehrsgefährdung auf die Mindestanforderung bspw. beim Bremsen zurück geführt. Mir ist klar das ich die Strafe erhalte dennoch nicht ob es sich zwangsweise um eine Gefährdung handelt. Ich möchte euch auch offen legen weshalb. Zu erst ist das Auto auf Gewindefahrwerkanschlag tiefergelegt, da uns auch keine Automatische LWR zu Verfügung stand waren die Lichter auf Anschlag nach unten gestellt somit geht für mich keine Blendungsgefahr in Anbetracht der aufgeführten Tatsachen aus. Selbst der Polizist welcher mir zeigen wollte wie blendend meine Lichter sind legte sich fast vor das Auto um den, von Ihm scheinbar gewünschten Blendungseffekt, beweisen zu können.

Mir ist auch bewusst auf was die TBNR hinweist jedoch möchte ich dagegen vorgehen.

Könnt ihr mir da helfen ?

Außerdem muss doch soweit ich es bisher verstehe die Gefährdung des Verkehrs durch einen TÜV festgestellt werden oder nicht ?

Vielen Lieben Dank und schöne Grüße

DerNickfaehrtPassat

Beste Antwort im Thema

Was will der TE denn vor Gericht beweisen? Die Leuchten wurden lt. seiner Aussage bereits zurückgerüstet und damit kann er eh keinen Beweis mehr antreten ob die Dinger geblendet haben oder nicht. Ohne BE ist nun mal ohne BE. Was für ein Kasperltheater.

49 weitere Antworten
Ähnliche Themen
49 Antworten

Man darf ja der Meinung sein,

das die Xenons nicht geblendet haben

und ein Polizist darf anderer Meinung sein.

Dann steht es dem Richter frei,

einer von beiden Seiten zu glauben,

oder einen Gutachter hinzuzuziehen.

Da hätte der Polizist vielleicht besser den Wagen gleich sichergestellt.

"Man darf ja der Meinung sein,

das die Xenons nicht geblendet haben." (typische MT Argumentation...)

Das schon, hat ja auch keiner in Abrede gestellt . Aber man darf sie sich dennoch nicht ans Auto schrauben, verboten und basta.

Und das Urteil wird ebenfalls feststehen. verboten,da hat der Richter absolut keinen Spielraum: keine Betriebserlaubnis, das wars. Und wenn der TE blöd genug ist sich vor Gericht zu wagen, dann wirds halt NOCH teurer. Ich würde mich freuen und es ihm von Herzen gönnen, denn das geschähe ihm recht! Vielleicht lernen er und der saubere Herr Papa ja mal was....

Aus Schaden wird man (hoffentlich)klug !

Dem TE geht es ja um die Verkehrsgefährdung und die ist nicht entgültig geklärt.

Xenon ohne ALWR & RA = keine BE mehr

aber tagsüber ausgeschaltet = keine Gefährdung

Mit meiner vorherigen Aussage wollte ich aufzeigen, wie es weitergehen könnte,

wenn der TE gegen die Gefährdung vorgeht.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 12. März 2017 um 23:30:54 Uhr:

Dem TE geht es ja um die Verkehrsgefährdung und die ist nicht entgültig geklärt.

Xenon ohne LWR & RA = keine BE mehr

aber tagsüber ausgeschaltet = keine Gefährdung

Mit meiner vorherigen Aussage wollte ich aufzeigen, wie es weitergehen könnte,

wenn der TE gegen die Gefährdung vorgeht.

Das sehe ich anders.

Im Tunnel oder bei schlechter Sicht fährt er dann ohne Licht?:confused:

Wie schon mal ganz vorne gesagt: "Gefährdung" ist überhaupt nicht das Thema. Es geht darum und so steht es auch in TBNR 319606, dass "die Verkehrssicherheit (durch die Veränderungen) wesentlich beeinträchtigt war". Gerade die Beleuchtung ist nun mal ein sensibles Feld; was soll ein Richter da "auslegen" oder "abmildern"? Der Sachverhalt ist vollkommen klar und ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nur unnötiges und im Grunde kleinkariertes Anleiern eines Prozesses, der überhaupt nicht nötig ist... und dann womöglich noch mit einem amtlichen Gutachten eines geprüften Sachverständigen zum Thema... :confused:.

Man kann auch alles übertreiben... :confused::confused:

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahren ohne Betriebserlaubnis TBNR 319606 Verkehrsgefährdung oder nicht ?