Fahren ohne Auspuff

Hallo,

ich würde gerne wissen, was die Strafe wäre, wenn man erwischt wird und die Abgasanlage ab Kat fehlt?

Ich will jetzt nichts Technisches hören...und auch kein "könnte" "dürfte" "müsste", sondern einfach nur auf meine Frage bezogene Fakten 🙂

Und nein, ich bin auch nicht zu arm um mir einen neuen Auspuff leisten zu können, den Abgasanlagen meiner Autos geht es bestens 😉

So und nun hoffe ich auf hilfreiche Antworten.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Kann ich Dir genau beantworten, ohne hätte wäre wenn.
Es kostet dich dein Auto, weil es abfackelt.

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Naja, Vorsatz?

Ist zum Beispiel dein Mitteltopf unterwegs abgerissen, und du baust den Auspuff ab, damit nicht irgendwelche Teile rum fliegen, ist es zwar Vorsatz, aber meiner Meinung nach der defekten Anlage geschuldet. Also keine 90€.

Gruß,
der_Nordmann

Zitat:

@HalbesHaehnchen schrieb am 3. September 2016 um 13:47:11 Uhr:


Zusammenfassend: Wenn man erwischt wird ist man 90€ los, vor Ort stillgelegt wird idR nichts?

Grüße

Ohne Abgasanlage ist üblicherweise so brutal laut, dass die Polizei das Fahrzeug direkt stilllegen wird und zum nächsten Sachverständigen abschleppen lassen wird. Wenn dann Wochenende ist, bleibt das Auto erstmal in Verwahrung.
Es kann auch sein, dass an dem Fahrzeug direkt vor Ort das Kennzeichen entsiegelt wird und die Siegel gibt es erst zurück, wenn die Abgasanlage wieder dran ist.

Zitat:

@querys schrieb am 3. September 2016 um 14:02:36 Uhr:


Ohne Abgasanlage ist üblicherweise so brutal laut, dass die Polizei das Fahrzeug direkt stilllegen wird und zum nächsten Sachverständigen abschleppen lassen wird. Wenn dann Wochenende ist, bleibt das Auto erstmal in Verwahrung.

Du hast offenbar überlesen, dass die Abgasanlage bis zum Kat noch dran ist. Hier wird das Fahrzeug nur lauter als sonst. Und eine Fahrt beispielsweise zur Werkstatt ist damit ohne Probleme möglich.
Wenn man so will, fehlt der Endschalldämpfer.

Allerdings frage ich mich, warum überhaupt wer nachfragt, welche Strafe dafür zu erwarten ist. Das klingt ja schon nach Vorsatz. Oder er hat sich von irgendwoher eine Abgasanlage besorgt, weil die angeblich ,,so schön sportlich ,,klingt. Die hat dann aber sicher keine Zulassung .

Ok, dann bringe ich halt mal Licht ins Dunkle: Ich habe ein Fahrzeug an der Hand, was viel zu günstig angeboten wird und welches ich gerne schlachten würde. An dem Auto ist alles, was bei meinem mehr oder minder defekt ist (Verdeck zB.) im neuwertigen Zustand. Das Problem ist halt, dass bei diesem Schlachtwagen die Abgasanlage ab Kat fehlt und ich ihn dennoch auf eigener Achse 500Km weit überführen müsste. Danach würde er nie wieder fahren.
Um die "Auspufföffnung" herum würde ich natürlich alles großflächig mit feuerfesten Matten bekleben.
90€ Strafe wären kein Problem, Punkte oder eine Stilllegung hingegen schon.
Es wird aber wohl darauf hinauslaufen, dass ich den Wagen nicht nehme. Es ist rechtlich zu vieles unklar und eben "könnte" "sollte" "dürfte". ZB. was eine eventuelle Stilllegung betrifft^^

Grüße

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... oder du holst den auf einem Trailer. Letztlich ein Rechenexempel.

HalbesHaehnchen,

Zitat:

@HalbesHaehnchen schrieb am 3. September 2016 um 13:47:11 Uhr:


Zusammenfassend: Wenn man erwischt wird ist man 90€ los, vor Ort stillgelegt wird idR nichts?

es kann durchaus sein, dass das Fahrzeug erst mal stillgelegt und ggf. sogar abgeschleppt wird.

Da würden dann noch einige hundert Euro mehr auf Dich zukommen.

Viele Grüße,

Uhu110

Ich habe leider keinen Anhängerführerschein und auch keinen Anhänger.
Meine Bekannten haben zT den Führerschein, aber ebenfalls keinen Anhänger.
Ebenfalls hat niemand ein Fahrzeug, was legal einen Anhänger mit ~2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ziehen darf.
Daher müssten sowohl Auto als auch Anhänger gemietet werden. Und das ist zu teuer.

Ich bin alles schon durchgegangen, auch Speditionen etc. Letztendlich bleibt nur die Überführung auf eigener Achse. :/

Grüße

Da du ja einen Teileträger suchst, bau den Auspuff vom eigenem Auto ab, dann mitnehmen und vor Ort anbauen.

Schon brauchst du nichts mieten.

Gruß,
der_Nordmann

Da habe ich natürlich auch schon drüber nachgedacht. Allerdings ist mein Auspuff noch der erste (d.h. 18 Jahre alt, der Zustand ist aber noch gut), den müsste ich abflexen, die Schrauben kann man nur noch erahnen^^ Außerdem passt der nicht, ich habe eine andere Motorisierung.

Ich bin wirklich alles durchgegangen, es bleibt echt nur die Überführung auf eigener Achse ohne Aga, wenn es preislich interessant sein soll.

Grüße aber dennoch danke für die Vorschläge!

Hallo, HalbesHaehnchen,

wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen sein sollte, hättest Du so oder so ein Problem bei der Überführung.

Viele Grüße,

Uhu110

Es ist nicht mehr zugelassen, da es aber neuen TÜV hat wären Kurzzeitkennzeichen kein Problem. Ich würde die EVB besorgen und dann vor Ort mit dem Verkäufer zur Zulassungsstelle fahren um Kurzzeitkennzeichen zu holen. Alles schon durchgeplant 😁

Grüße

Zitat:

@HalbesHaehnchen schrieb am 3. September 2016 um 15:20:41 Uhr:


Es ist nicht mehr zugelassen, da es aber neuen TÜV hat wären Kurzzeitkennzeichen kein Problem.

Grüße

Wie soll das funktionieren ? Angeblich neuer TÜV, obwohl die halbe Abgasanlage fehlt ? Ist der Auspuff erst nach dem TÜV abgefallen ?

Wieso? Kann man na h TÜV doch Abschrauben und bei ebääää verti kern.

Oh man meine Tastatur nervt. Sorry, Leute!

Und wozu lass ich da noch einen TÜV machen, wenn die Karre sowieso ausgeschlachtet werden soll ?
Ich werd das Gefühl nicht los, dass wir nicht alles wissen.

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