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Fahren mit Sturmhaube erlaubt!

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 16:53

Ich bin ja ehrlich gesagt etwas erstaunt über die Antworten die ich in einem anderen Thread bekommen habe und hab das Gefühl das ich hier mal Aufklärungsarbeit leisten muss.

Zitat:

Original geschrieben von high Speed RS

Was besseres hab ich noch nie gehört. Ich hoffe ich tragt nen Sturzhelm bein gehen.

Sei froh das du nur für 12 Monate ein Fahrtenbuch bekommen hast, Verkleidung hintem Steuer ist nicht so der Bringer, sogar Karneval nicht.

Fahren mit Sturmhaube, oder ähnlichen Sachen sind absolut erlaubt solange das Sichtfeld oder Gehör dadurch nicht eingeschränkt wird! Siehe auch StVO 23 Abs. 1!

Beste Antwort im Thema

moment...9 leute in einer wg mit 3 sportwägen die sich alle overalls und sturmhauben haben?

was hat dir faddi den in den punsch getüddelt?

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Es ist nach 8. Da muß er wahrscheinlich im Bett sein...

Moin,

ich hoffe daß mir das keiner übel nimmt, aber ich werde den Zirkus hier beenden.

 

 

***geschlossen***

 

MfG

invisible_ghost

MOD

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