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Fahren mit entwerteten Nummernschildern

Themenstarteram 2. Februar 2011 um 21:08

Moin,

ich habe eine Frage zum Fahren mit entwerteten Nummernschildern. Soweit ich es inzwsichen gelesen habe, darf man mit dem Auto dann noch bis nach Hause innerhalb des selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk fahren.

Ist es in diesem Fall unerheblich wieso man zb. weiter fährt, bzw. wo man das Auto abmeldet?

Und wird der Fall eines am selben Tag abgemeldeten Autos genauso geahndet wie ein Fahrzeug was nichtmal an diesem tag überhaupt zugelassen war?!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Warum will man noch zum Anwalt gehen?? Aus dem Faktum wird damit auch nichts anderes. Die Fahrt nach der Abmeldung ist halt nur in dem einen plus dem angrenzenden Zulassungsbezirk erlaubt. Da Berlin meines Wissens nach eben nicht an einen der Zulassungsbezirke im Ruhrgebiet grenzt, hat sich der TE schlicht falsch verhalten. Dumm gelaufen, Pech gehabt, vorher nicht informiert...whatever. Die Lösung wurde mit Kurzzeitkennzeichen auch schon geposted. Oder man hätte es halt erst zwei Tage später am Wohnort abgemeldet, was daran nun das Problem sein soll, kapier ich auch nicht... Aber da jetzt im Nachhinein noch was drehen wollen, das ist schon mehr als dreist meiner Meinung nach. Was soll denn dabei rauskommen??

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Themenstarteram 4. Februar 2011 um 19:09

Wie bereits geschrieben - Fahrt mit abgemeldetem Auto von der Zulasssungsstelle (Berlin) in den Ruhrpott.

Während dieser Fahrt wurde ich angehalten. Die Polizei hat Fotos meiner Kennzeichen gemacht - mir mitgeteilt, dass sie nicht wüssten ob ich etwas per Post bekomme oder vielleicht auch nicht (dann wäre alles OK). Am Anfang waren die sich nicht sicher ob ich weiterfahren darf oder nicht... haben dann wohl bisschen "rumgefunkt" oder telefoniert....

Ich durfte weiterfahren und habe (den habe ich nun auch endlich selbst in der Hand) nun eine Anhörungsbogen bekommen:

 

"Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. * Kennzeichen waren entstempelt, Fahrt von Berlin zum W.O.

Verletzte Rechtsvorschriften:

§3 Abs 1, § 48 FZV, $24 StVg, 175BKAT

Das Telefonat war mit der Rechtsberatung des ADAC.

Zitat:

Original geschrieben von PFCLukas

Zitat:

Lösung wäre das Kurzzeitkennzeichen, aber warum nicht am eigentlichen Zielort abmelden?

Weil die Zulassungsstellen nunmal nicht länger wie 11:30!! oder 12:00 offen haben...

Also um nach der Abmeldung das Fahrzeug zb noch in meine Garage bringen zu dürfen muss ich es zwingend in meinem Bezirk abmelden?!

Geht das inzwischen nicht in einigen Städten online? Ups, ich sehe gerade, dass es zumindest bei uns hauptsächlich um Dinge wie Vorab-Datenübermittlung, Terminvereinbarung und Kennzeichen-Reservierung geht, also einem der Weg nicht ganz erspart wird...

notting

Naja .Abmelden ging doch auch:confused:

Warum will man noch zum Anwalt gehen?? Aus dem Faktum wird damit auch nichts anderes. Die Fahrt nach der Abmeldung ist halt nur in dem einen plus dem angrenzenden Zulassungsbezirk erlaubt. Da Berlin meines Wissens nach eben nicht an einen der Zulassungsbezirke im Ruhrgebiet grenzt, hat sich der TE schlicht falsch verhalten. Dumm gelaufen, Pech gehabt, vorher nicht informiert...whatever. Die Lösung wurde mit Kurzzeitkennzeichen auch schon geposted. Oder man hätte es halt erst zwei Tage später am Wohnort abgemeldet, was daran nun das Problem sein soll, kapier ich auch nicht... Aber da jetzt im Nachhinein noch was drehen wollen, das ist schon mehr als dreist meiner Meinung nach. Was soll denn dabei rauskommen??

am 5. Februar 2011 um 6:28

Was dabei rauskommen soll???

Ist doch ganz einfach:

Mehr Zahlen

Mehr Ärger

Gerichte und Anwälte wollen beschäftigt werden!

Versicherung müssen sich lohnen - darum ab und zu mal Klagen!

Die Rechnung sieht wie folgt aus:

Ohne Klage zahlen: 50Euro (+ eventuell Bearbeitungsgebühr) und 3 Punkte

mit Klage zahlen: 50Euro + 150Euro SB (rechtschutz) + weitere Telefon und Fahrtkosten

(geschätzt nochmal 50Euro) macht zusammen 250Euro + 3 Punkte!

Rauskommen kann nix besseres für Dich!

Also ich würde auch klagen (geld ist mir wurscht hab eh keines!)

 

gruß Alex

Themenstarteram 5. Februar 2011 um 7:54

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Warum will man noch zum Anwalt gehen?? Aus dem Faktum wird damit auch nichts anderes. Die Fahrt nach der Abmeldung ist halt nur in dem einen plus dem angrenzenden Zulassungsbezirk erlaubt. Da Berlin meines Wissens nach eben nicht an einen der Zulassungsbezirke im Ruhrgebiet grenzt, hat sich der TE schlicht falsch verhalten. Dumm gelaufen, Pech gehabt, vorher nicht informiert...whatever. Die Lösung wurde mit Kurzzeitkennzeichen auch schon geposted. Oder man hätte es halt erst zwei Tage später am Wohnort abgemeldet, was daran nun das Problem sein soll, kapier ich auch nicht... Aber da jetzt im Nachhinein noch was drehen wollen, das ist schon mehr als dreist meiner Meinung nach. Was soll denn dabei rauskommen??

Wie gesagt diese Information habe ich von der ADAC Anwaltshotline - und da stand keinerlei Geschäftsinteresse dahinter da weder mein Rechtschutz noch mein Anwalt etwas mit dem ADAC zu tun hat....

Das Abmelden am Wohnort bringt nichts da der Endort des Autos nicht in Süddeutschland ist. Ich hätte das Auto gerne am Endort = Verkaufsort abgemeldet, aber die Zulassungsstellen haben nur zu Zeiten offen, an denen Arbeitnehmer quasi keine Chance haben dort hinzukommen. Wir sprechen hier immerhin von 500-600-700km Entfernungen und keine Möglichkeit Urlaub zu bekommen... dass ist das Problem gewesen.

Dabei soll rauskommen das ich keine Punkte bekomme bzw gar keine Strafe = tenor des Anwalts. Meinen Einwand, dass ich bis jetzt nur 1x 15EUR Strafzettel hatte und noch nie Punkte entgegnete er, er kann es mir dennoch nur raten, da ich nie wüsste, das in den nächsten Jahren noch passiert (punktetechnisch)..... soweit auch schlüssig und ob ich sowas nun dreist nenne würde - weiß ich nicht. Der Staat kassiert doch auch wo es nur geht.... im Rahmen seiner Möglichkeiten und sollte wirklich ein Fehler vorliegen (was ich selbst nicht glaube weil die Sache ja für einen laien auf der Hand liegt), aber wie gesagt SOLLTE dann wäre ich sogar im Recht und sein Recht durchzusetzen sehe ich wiederum nicht als dreist an.

Zitat:

Original geschrieben von PFCLukas

Wie gesagt diese Information habe ich von der ADAC Anwaltshotline - und da stand keinerlei Geschäftsinteresse dahinter da weder mein Rechtschutz noch mein Anwalt etwas mit dem ADAC zu tun hat....

Das Abmelden am Wohnort bringt nichts da der Endort des Autos nicht in Süddeutschland ist. Ich hätte das Auto gerne am Endort = Verkaufsort abgemeldet, aber die Zulassungsstellen haben nur zu Zeiten offen, an denen Arbeitnehmer quasi keine Chance haben dort hinzukommen. Wir sprechen hier immerhin von 500-600-700km Entfernungen und keine Möglichkeit Urlaub zu bekommen... dass ist das Problem gewesen.

Das sind doch alles nur billige und fadenscheinige Ausreden...Egal von wo nach wo ich ein Auto verbringe, abmelden kann ich es dort immer. Egal wo der Startort liegt, egal wo der Zielort liegt. Und wenn ich es selbst nicht machen kann - wobei ich das nicht glaube, wenn man will, dann sind auch da Öffnungszeiten dafür da - dann gebe ich jemandem den Brief, den Schein und die Schilder. Und wenns irgendein Zulassungsdienst ist, den es auch überall gibt. Da muss nicht der Halter persönlich dafür hin. Und wenn man genau weiß, wie wann wo man unterwegs ist mit dem Auto, dann gibts dafür immer noch die nun schon mehrfach angesprochene Lösung der Kurzzeitkennzeichen. In 5 Tagen kann man VIEL Auto fahren... Im Endeffekt kommt sowas halt dabei raus, wenn man sich nicht vorher informiert sondern nur nachher jammert...in Zeiten des Internets für mich eine nicht nachvollziehbare Reihenfolge.

am 5. Februar 2011 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

....... vorher informiert sondern nur nachher jammert...in Zeiten des Internets für mich eine nicht nachvollziehbare Reihenfolge.

Du hast das klagen vergessen Tecci!

Und was würden wir ohne Mitbürger machen die sich so verhalten und dann unsere Justiz noch

belästigen.

Der Unterhaltungswert hier, wäre auch gen null.

An den TE bitte Klage!

ABER bitte berichte hinterher deine Kostenbilanz hier und vorallem wie es ausgegangen ist!!!

Sei bitte nicht so feig wie die meisten die eine große Welle machen und hintnach die tote Leiche miemen

mit dennoch freundlichen Gruß

Alex

Zitat:

Original geschrieben von PFCLukas

Zulassungsstellen haben nur zu Zeiten offen, an denen Arbeitnehmer quasi keine Chance haben dort hinzukommen. Wir sprechen hier immerhin von 500-600-700km Entfernungen und keine Möglichkeit Urlaub zu bekommen... dass ist das Problem gewesen.

soweit auch schlüssig und ob ich sowas nun dreist nenne würde - weiß ich nicht. Der Staat kassiert doch auch wo es nur geht.... im Rahmen seiner Möglichkeiten und sollte wirklich ein Fehler vorliegen (was ich selbst nicht glaube weil die Sache ja für einen laien auf der Hand liegt), aber wie gesagt SOLLTE dann wäre ich sogar im Recht und sein Recht durchzusetzen sehe ich wiederum nicht als dreist an.

Laie - keine Infos:D:D:D

Du wusstest doch ganz genau was du tust-Das ist doch dreister Vorsatz

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