Fälligkeit Hauptuntersuchung ein Jahr zu früh

Hallo Leute,

ich blicke nicht mehr durch. Kann mir das mal jemand erklären:

Habe im August 2011 einen Skoda Superb (als EU-Import) gekauft. Der Wagen wurde im Juli 2011 gebaut und hat in Polen einen Tageszulassung erhalten. Dann - einen Monat später - wurde der Wagen nach D eingeführt.

So, jetzt ist mir (nach 2 Jahren) aufgefallen, dass jetzt (August 2013) die Hauptuntersuchung bereits fällig sein soll. So steht es in meinem Fahrzeugschein, der vor 2 Jahren ausgestellt wurde.

Bei Neuwagen gilt doch aber: Erste HU 3 Jahre nach Erstzulassung...

Blickt Ihr da durch? Evtl. Fehler der Zulassungsbehörde?

Danke!

Melanie 😕

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979


Mein US Import war EZ 02/2007 in den USA. 09/2007 wurde der Wagen hier nach §21 abgenommen und zugelassen. Der erste Tüv Termin war mit 02/2010 angegeben, also 36 Monate nach EZ in den USA.

Nur weil die Zulassungsstelle das so gemacht hat, muss es ja nicht richtig sein 😉

und falls es im Bereich dieser Zulassungsstelle richtig war, muss das nicht auch für andere Zulassungsstellen gelten 🙁

Ich tippe immer noch auf einen ausländischen Mietwagen...

@Tecci:
Naja es ist einfach topp, daß deutsche Mietwagen mit dem "Selbstfahrervermietfahrzeug" 12 Monate kriegen. So etwa 4 Monate alt, 8.000 km, stehen da wie geleckt.

Und dann kommen geschundene 10 Monate alte und 30.000 km gelaufene spanische Mietwagen und kriegen 36 Monate HU.
Aber wirklich gut geschunden... keine Felge heil, Spurvermessung fällig, Scheibe gesprungen, Kontaktparking...

Es lebe die Zulassungsstelle die sagt das sind keine Selbstfahrervermietfahrzeuge im Sinne des Gesetzes.

Aber ich bin ja genauso, ich nehm auch jedes Schlupfloch das ich finden kann. 😁

Zitat:

stimmt, das kann nicht sein.

Weil der aaS überhaupt keine BE macht, das darf der garnicht ;-)

Wo er Recht hat, da hat er Recht! Ich korrigiere hiermit: "Gutachten zur Erstellung der BE"

Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von hk_do



Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979


Mein US Import war EZ 02/2007 in den USA. 09/2007 wurde der Wagen hier nach §21 abgenommen und zugelassen. Der erste Tüv Termin war mit 02/2010 angegeben, also 36 Monate nach EZ in den USA.
Nur weil die Zulassungsstelle das so gemacht hat, muss es ja nicht richtig sein 😉

und falls es im Bereich dieser Zulassungsstelle richtig war, muss das nicht auch für andere Zulassungsstellen gelten 🙁

Ok, ich bin davon ausgegangen das es für sowas eine einheitliche Reglung gibt. 😕 Obwohl wenn ich an die Kennzeichen Geschichten bei Importen denke... 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979



Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Nur weil die Zulassungsstelle das so gemacht hat, muss es ja nicht richtig sein 😉

und falls es im Bereich dieser Zulassungsstelle richtig war, muss das nicht auch für andere Zulassungsstellen gelten 🙁

Ok, ich bin davon ausgegangen das es für sowas eine einheitliche Reglung gibt. 😕 Obwohl wenn ich an die Kennzeichen Geschichten bei Importen denke... 🙄

Och, die Regeln sind für alle gleich, die FZV und die StVZO gelten bundesweit mit genau dem gleichen Text 😁 Der ist allerdings manchmal interpretierbar und manchmal legen sich Zulassungsstellen halt auch eigene, im Widerspruch zum Gesetz stehende, Regelungen zu (selbst bei 0 Ermessen). Das Problem ist halt, dass sich eben nicht jeder auskennt und am Schalter mit dem großen Gesetzbuch aufschlägt, um ein möglicherweise vorhandenes Recht auch durchsetzen zu können...

Vor allem hat man da meist gar nicht die Zeit - man will das ja heute zulassen... 😠

Und je nachdem wo man sich befindet (LABO Berlin...) braucht man eigentlich gar nicht anfangen. 😁

Auch die interpretierbaren Fragen wie Breite von Nummernschildern, gesperrte Nummernkreise (RK für rotes Kreuz), Anzahl der möglichen Zeichen (immer noch reservierte -X 1) oder Dinge wie "also als Motorrad haben sie die Wahl, entweder verkleinertes Schild oder kurze Nummer - beides kriegen sie nicht", im nächsten Bezirk kriegt mans, mögliche Reservierungszeiten, die Identifizierung des Fahrzeugs, die Frage des Nachweises der HU, Auslegung der Vorabzuteilung...
alles schwierig. 🙂

Also meine Lieblingsinterpretation ist immer noch die der örtlichen Zuständigkeit 😁 Diverse Zulassungsstellen sagen dann immer "haben wir doch schon immer gemacht" oder noch gruseligere Dinge...zum Glück hab ich meine Zulassungsstelle direkt am Ort und kenn da auch noch jemanden, wenn ich also mal ne Frage hab, dann ist das für mich schnell geklärt 🙂 Wenn ich aber dann die Geschichten höre... 😁😁

Ok, Interpretation war das Stichwort. Hätte ich auch selbst drauf kommen können... 😁
Als US-Import Fahrer ist man so oder so Leidgeprüft was die Kfz Zulassung anbelangt und wundert sich kaum noch über diverse Geschichten in Fachforen. Das einzige was nerft ist die Ohnmacht gegenüber der, zumindest scheinbaren, Willkür mancher Zulassungsstellen.

in letzter Konsequenz könntest du klagen... 😁

Aber wie schon gesagt, du willst eigentlich an dem Tag zulassen.

Ich frage mich aber ob "also als Motorrad haben sie die Wahl, entweder verkleinertes Schild oder kurze Nummer - beides kriegen sie nicht" noch erlaubte Interpretation ist - oder nicht...

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