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F: Zweite Schadensfreiheitsklasse für KFZ aufbauen (z.B. Mit Moped/...) möglich?

Themenstarteram 18. Januar 2014 um 19:21

Hallo Kollegen,

früher war es möglich eine (zweite) "Schadensfreiheitsklasse" für ein KFZ aufbauen, in dem man ein Moped/80'er/... auf seinen Namen angemeldet hatte

- ohne zwangsweise dieses zu nutzen - .

Wenn man dann das Auto / Zweitwagen hatte, hat man einfach die SF umschreiben lassen.

Ist so etwas noch immer möglich, und wenn ja, was ist der einfachste / günstigste Weg?

Gruß & Danke

Black

Beste Antwort im Thema

Wichtig ist nur, dass es ein Fahrzeug mit richtiger Zulassung ist! Versicherungskennzeichen bauen keinen Schadenfreiheitsrabatt auf.

Das Fahrzeug muss noch mit gültigem Tüv zugelassen werden. Bei uns auf der Zulassungsstelle funktioniert dies auch noch am letzten Gültigkeitstag des Tüvs. Wirb bei anderen Zulassungsstellen wohl nicht anders sein.

Wenn man das Fahrzeug dann nicht auf öffentlichen Verkehrsraum bewegt bzw. das Fahrzeug nicht nutzt und in der Garage stehen lässt, kann einen keiner Zwingen TÜV zu machen und man baut seinen SFR auf. Wichtig, aber dass das Fahrzeug mindestens 6 Monate im Jahr angemeldet ist (z.B. bei Saisonkennzeichen), sonst gibt's keine Rückstufung.

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Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Tach,

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Zitat:

Versicherungskennzeichen bauen keinen Schadenfreiheitsrabatt auf.

Falsch. Es gibt auch Versicherer die einen SF 2 nach Versicherungskennzeichen einräumen wenn u.a. (bei meinem Versicherer)

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Zitat:

...und zwei volle Versicherungsjahre (01.03. - 28/29.02. des Folgejahres) versichern.

erfüllt ist.

Nachzulesen ist dies u.a. in der "Finanztest" Ausgabe 11.2013. Wenn ich die noch finde, werde ich die in Frage kommenden Versicherer hier aufschreiben.

Salve,

remarque

Den Versicherer zeig mir mal der einen SFR von einem Versicherungskennzeichen übernimmt... denn da gibt es einfach keinen der zu übernehmen wäre. Sondereinstufungen sind etwas anderes, aber nicht das Thema hier und auch nicht Inhalt meiner Antwort...

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

 

Wenn man das Fahrzeug dann nicht auf öffentlichen Verkehrsraum bewegt bzw. das Fahrzeug nicht nutzt und in der Garage stehen lässt, kann einen keiner Zwingen TÜV zu machen 

Ich weiß nicht mehr ob der " freundliche "  Brief von der Zulassungsstelle oder vom

Ordnungsamt war . Darin wurde ich aufgefordert zum TÜV oder abmelden .

Ich angerufen . Zugelassene Fahrzeuge müssen TÜV haben . Auch wenn der auf

meinem Prvatgrundstück steht . 

Also weg damit und der " neue "  hatte wieder Platz .

am 20. Januar 2014 um 18:41

Das muss wohl vom Ordnungsamt gewesen sein, die das Fahrzeug bei dir ohne Tüv gesehen haben.

Es gibt ja keinen Datenabgleich zwischen Tüv und Zulassungsstelle.

Ob ich also zum Tüv fahre oder nicht, kriegen die gar nicht mit.

Themenstarteram 20. Januar 2014 um 22:02

Eine Frage hat sich noch ergeben.

Habe nun Interesse an einer 125'er. Wenn ich nun auf HUK24 die Vertragsdaten eingebe, erhalte ich zur Auswahl bei Übernahme meines bestehenden Vertrages (SF4) nur die Option "SF3 und Höher", da der Roller als Leichtkraftrad erfasst ist.

Heisst das ich kann mit dem Teil max. einen Schadensfreiheitsklasse SF3 aufbauen, sprich würde beim Vorvertrag ein Jahr verlieren, und selbst 10 Jahre später noch immer SF3 haben (da höher nicht möglich) oder wird im Hintergrund mitgezählt, und irgend wann wenn ich den Vertrag auf ein KFZ umschreibe, erhalte ich dann meine aktuelle SF4 + der versicherten Jahre?

Gruß

Black

am 20. Januar 2014 um 22:52

Ja, es wird mitgezählt.

Zitat:

Original geschrieben von bmw318is-black

 

Habe nun Interesse an einer 125'er. ..... da der Roller als Leichtkraftrad erfasst ist.

Bevor Du dich jetzt auf ein LKR einschiesst, vergleiche auch mal die Versicherungsbeiträge für ein "echtes" 125 bzw. 250ccm Motorrad.

Denke dort sind die Beträge nochmals günstiger.

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Zugelassene Fahrzeuge müssen TÜV haben . Auch wenn der auf

meinem Prvatgrundstück steht . 

Genau so sieht es aus.

Zugelaswsene Fahrzeuge müssen zur regelmäßigen HU - Wenn nicht und es kommt heraus, gibts Bußgelder und auch Punkte

Selbst ein vor sich hin rostender Motorradrahmen der irgendwann mal versichert wurde und noch angemeldet ist muss alle 2 Jahre zur HU vorgeführt werden.

am 23. Januar 2014 um 16:35

Nö. Muss er nicht.

Meiner steht seit über 15 Jahren schon im Keller.

Hat sich noch keiner drüber aufgeregt.

Außer meine Frau mal, als sie sauber machen wollte :D

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Selbst ein vor sich hin rostender Motorradrahmen der irgendwann mal versichert wurde und noch angemeldet ist muss alle 2 Jahre zur HU vorgeführt werden.

Das widerspräche jeglicher Lebensrealität. Daher gibt es auch keine Institution, welche sich die Mühe macht, solche Sachverhalte zu überprüfen.

am 23. Januar 2014 um 17:12

Ich kann mir gut vorstellen, dass wenn ich mein Auto im Garten stehen habe und es von der öffentlichen Straße aus sichtbar ist, dass es dann evtl. Tüv haben muss.

Aber das ist ja bei dem Rahmen nicht der Fall.

§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

 

Völlig unerheblich ob das Fahrzeug auch wirklich genutzt wird oder eben nur vor sich hin gammelt.

am 24. Januar 2014 um 7:14

sonst passiert was?

Zitat:

Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.

StVZO §29 Absatz 7

Sollen Sie mir halt untersagen, dass ich mit meinem Motorradrahmen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.

Ich werde mich auch daran halten ;)

 

Tüv muss ich machen. Aber nur dann, wenn ich am öffentlichen Verkehr teilnehmen will.

Aber das ist ja wohl jedem klar. Solange ich das Teil nicht in meinen Garten stelle, sieht keiner, dass der Tüv abgelaufen ist und es interessiert auch keinen, da es keinen Datenabgleich zwischen Tüv und der Zulassungsstelle gibt.

ich denke es lässt sich keiner hier finden der schon mal eine Strafe für einen abgelaufenen Tüv bekommen hat, bei dem das Fahrzeug in einem nur Ihm zugänglichen abgesperrten Raum stand.

Auch als ich mein angemeldetes Motorrad mit 4 Jahre abgelaufenen TÜV zur HU gebracht habe gab es keine Probleme, auch nicht bei der Abmeldung.

Ich denke man muss nicht unbedingt päpstlicher als der Papst sein....

Der §29 Absatz 7 StVZO ist hier eindeutig. Solange die Beschränkung der Nichtteilnahme am öffentlichen Straßenverkehr beachtet wird, braucht das zugelassene Fahrzeug nicht zur HU vorgestellt werden.

am 26. Januar 2014 um 19:12

... wer eine 125er ungedrosselt anmeldet, startet - auch als 16/17-jähriger mit SF 0 - z. B. mit EUR 192,-- bei der Versicherung, zahlt keine Steuer, kann die Maschine fahren und nach 1 bis 2 Jahren die SF-Klasse aufs Auto übernehmen

gruß matthias

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