Extremschleicher auf der Autobahn - was würdet ihr tun?
Hallo zusammen,
ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:
Ich bin jeden morgen zur gleichen Uhrzeit (+- 5 Minuten) ein kurzes Stück auf der A5 DA Richtung HD unterwegs.
Seit letzter Woche fällt mir dabei fast täglich immer das gleiche Fahrzeug auf, das zur gleichen Uhrzeit unterwegs ist. Es handelt sich um einen älteren französischen Kleinwagen, der mit Strich 60km/h auf der rechten Spur fährt. Dies führt natürlich dazu, dass es selbst den LKW-Fahrern zu langsam geht, weshalb die ihn reihenweise überholen. Dadurch werden jeden morgen gefährliche Situationen provoziert und der Verkehr massiv behindert. Hinzu kommt, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, da eine Rückleuchte defekt ist.
Ich bin normalerweise sehr gelassen, was solche Situationen im Straßenverkehr angeht, aber bei dem Typ geht mir echt der Hut hoch. Vor allem, weil er diese Show offenbar jeden morgen abzieht. Ich habe schon ernsthaft in Erwägung gezogen, ihn anzuzeigen (wäre das erste Mal, das ich sowas mache), mache mir aber keine große Hoffnung, dass die Polizei das ernst nimmt.
Wie denkt ihr darüber, was würdet ihr tun?
Beste Antwort im Thema
§ 3 StVO - Geschwindigkeit
Straßenverkehrs-Ordnung
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
218 Antworten
Zitat:
Das hat aber nichts mit der tatsächlich auf der Autobahn zu fahrenden Geschwindigkeit zu tun.
Stimmt, trotzdem hat der Fahrer nichts falsch gemacht. Ob nun 60 ok ist oder nicht haben wir nicht zu entscheiden nur weil wir schneller wollen.
Natürlich haben nicht wir das zu entscheiden. Aber eine Meinung darüber bilden werden wir schon noch dürfen, oder? Und ich komme da zu einer ziemlich klaren Meinung, zumindest wenn (wie vom TE beschrieben) auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens die LKW auf die linke Spur "gezwungen" werden und damit die Autobahn auf ca. 90 km/h eingebremst wird. (Alternativ die LKW-Fahrer auf 60 km/h). In beiden Fällen ist der Verkehrsfluss deutlich und unnötigerweise behindert.
Da die auf der linken Spur Fahrenden kein einklagbares Recht haben, das von ihnen gewünschte Tempo zu fahren, können sie durch die zum Überholen ausscherenden LKWs auch nicht behindert werden.
So isses...
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hier wird eher versucht, einem Langsamfahrer einen Stempel aufzudrücken. Obwohl der Fahrer die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 61 km/h einhält, wird er als Extremschleicher tituliert. Damit wird versucht, diesen Fahrer in eine bestimmte Ecke zu drängen.Eigene Unzulänglichkeiten bei der Durchführung eines Überholvorgangs werden dagegen geflissentlich unter den Tisch gekehrt.....
Also 25-30 km/h langsamer als die LKW zu fahren ist schon extrem schleichen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da die auf der linken Spur Fahrenden kein einklagbares Recht haben, das von ihnen gewünschte Tempo zu fahren, können sie durch die zum Überholen ausscherenden LKWs auch nicht behindert werden.
Ihr macht euch gerade extrem lächerlich. Da die StVO öffentliches Recht ist, hat natürlich niemand ein einklagbares Recht darauf, denn einklagbar sind nur Ansprüche aus dem Zivilrecht.
Der Schleicher behindert die LKW, wenn sie auf der rechten Spur bleiben, oder er behindert die PKW, wenn die LKW den Schleicher überholen. Damit behindert der Schleicher den Verkehrsfluss.
Ich bin raus.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Hmmm, schönes Urteil. Hat nur leider wenig mit unserem Thema hier zu tun.Du bezogst dich doch darauf, der TE würde ohne Grund den Verkehr behindern (§3 Abs. 2 StVO)
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Nun bezieht sich dein Urteil aber auf §1 der StVO. Desweiteren hat das Gericht weder eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer festgestellt, noch durchblicken lassen, dass es verboten wäre auf der BAB 60km/h zu fahren.Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
nach gültiger rechtsprechung liegt kein verstoss gegen § 3 StVO Absatz 2 vor, wenn mindestens 60% der zulässigen höchstgeschwindigkeit gefahren werden bzw. der autobahnrichtgeschwindigkeit (also78km/h).alles langsamere ist behinderung, natürlich unter der beücksichtigung der verkehrsverhältnisse.
MfG Zille
Ach. Für den Schleicher in unserem Fall gilt §1 StVO nicht?😕
Zitat:
Original geschrieben von m.voe
Heißt für unseren Schleicher also ab auf die Standspur 😕Zitat:
olg karlsruhe:
wer auf 6 km mit 65 km/h fährt, obwohl 100 km/h möglich und zulässig sind, unterliegt der pflicht des § 5/VI" (rechts ran fahren und fahrzeugschlange [mind. 3 fahrzeuge] vorbei lassen)
-anm. also auch zu langsam sogar mit 65
Die Lösung ist ganz banal:
Gas geben. 😉
Zitat:
Original geschrieben von m.voe
Bei Autobahnen ohne TL schwierig. Was ist das die Höchstgeschwindigkeit 😕 Okay, gehe mal von Richtgeschwindigkeit aus in diesem Fall.Zitat:
wer weniger als die hälfte der zulässigen höchstgeschwindigkeit ohne triftigen, objektiven grund fährt, verstößt gegen § 3/II.
Na siehste. Ist doch ganz einfach. Gehen wir, zum Vorteil des Schleichers, von nur 130 aus.🙂
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Im angesprochenen Urteil konnte dies nicht erfüllt sein, denn ein einzelnes Fahrzeug stellt keinen "Verkehrsfluss" dar.
Das muss ich den fauken Säcken vom OA mal erzählen, wenn sie mir wieder in zweiter Reihe nen Ticket anhängen. Gurken immer schön faul mit dem Auto um die Ecke und sehen beinderten Verkehrsfluß... 😁😠
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Wie ich schon weiter oben schrieb, geht es für § 3 Abs.2 StVO nicht NUR um die Geschwindigkeit, sondern um das zusammentreffen von niedriger Geschwindigkeit und einer Behinderung des Verkehrsflusses, die dadurch verursacht ist. Es gibt also 3 Tatbestandsmerkmale, von denen 2 "weich" sind. Das macht der Gesetzgeber bewusst, um dem Gericht die Möglichkeit zur Würdigung des konkreten Falles einzuräumen.
Eine konkrete gesetzliche Regelung wäre hier sinnvoller. Schon allein im Sinne einer Entlastung der Gerichte von unsinnigen Bagatellverfahren.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da die auf der linken Spur Fahrenden kein einklagbares Recht haben, das von ihnen gewünschte Tempo zu fahren, können sie durch die zum Überholen ausscherenden LKWs auch nicht behindert werden.
Und rechts hat man kein einklagbares Recht, mit 60 andere zum Überholen zu zwingen.😛
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Der Schleicher behindert die LKW, wenn sie auf der rechten Spur bleiben, oder er behindert die PKW, wenn die LKW den Schleicher überholen. Damit behindert der Schleicher den Verkehrsfluss.
Nach dieser Logik würde es ebenso eine Behinderung darstellen, wenn jemand mit 100 km/h über die rechte Spur schleicht und jemand anderen dazu nötigt, ihn mit 110 km/h auf der linken Spur zu überholen. Beide zusammen behindern dann denjenigen, der auf der linken Spur von hinten mit 180 km/h herannaht....
Das Ganze wird doch nur dann logisch, wenn man permanent bestrebt ist, das Gaspedal ans Bodenblech zu nageln....
Ich sehe, wir kommen weiter 😉
Richtig, was die Behinderung angeht... dann jedoch wäre man nicht mehr die von Sukkubus eingebrachten mehr als 40% langsamer als Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit, so dass man zwar den Verkehrsfluss behindert, aber dies nicht mehr durch "langsam fahren" in dem Sinne, wie es die Rechtsprechung scheinbar in diesem Zusammenhang entwickelt hat.
Wir sehen: Es funktioniert.
EDIT: Nur nebenbei - bei deinem Beispiel wäre wieder fraglich, ob der 110 - Fahrer überhaupt den 100 - Fahrer überholen dürfte. Denn die von der StVO geforderte "deutlich höhere Geschwindigkeit" fürs Überholen ist genausowenig im Gesetz definiert wie das "langsam Fahren" beim § 3 Abs. 2. Irgendwo hier im Forum schwirrt rum, man müsse ca. 20 km/h schneller sein als der Überholte. Die Frage nach einer Quelle blieb in dem Fall leider erfolglos.
Ach ja: Ich bin übrigens ausdrücklich KEIN Verfechter von "Pedal to the metal", ganz im Gegenteil. Aber alles sollte seine Grenzen haben, und wer mit 60 über eine Autobahn fährt, der überschreitet diese Grenze meiner Meinung nach.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
...Nur nebenbei - bei deinem Beispiel wäre wieder fraglich, ob der 110 - Fahrer überhaupt den 100 - Fahrer überholen dürfte. Denn die von der StVO geforderte "deutlich höhere Geschwindigkeit" fürs Überholen ist genausowenig im Gesetz definiert wie das "langsam Fahren" beim § 3 Abs. 2. Irgendwo hier im Forum schwirrt rum, man müsse ca. 20 km/h schneller sein als der Überholte. Die Frage nach einer Quelle blieb in dem Fall leider erfolglos. ...
Ich finde das Urteil des OLG Hamm grade nicht aber Sinngemäß wurde geäußert:
Für Überholvorgänge auf 2spurigen Autobahnen gilt
mindestens 10 KmH schneller
Maximale Zeit pro Überholvorgang 45 Sekunden
Längeres Überholen sei eine konkrete Behinderung des Verkehrsflusses und wird mit 80,-€ und ein Pünktchen geahndet
Nachtrag:
habs gefunden
http://www.kostenlose-urteile.de/...-fuer-Ueberholvorgang.news7446.htm
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nach dieser Logik würde es ebenso eine Behinderung darstellen, wenn jemand mit 100 km/h über die rechte Spur schleicht und jemand anderen dazu nötigt, ihn mit 110 km/h auf der linken Spur zu überholen. Beide zusammen behindern dann denjenigen, der auf der linken Spur von hinten mit 180 km/h herannaht....Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Der Schleicher behindert die LKW, wenn sie auf der rechten Spur bleiben, oder er behindert die PKW, wenn die LKW den Schleicher überholen. Damit behindert der Schleicher den Verkehrsfluss.Das Ganze wird doch nur dann logisch, wenn man permanent bestrebt ist, das Gaspedal ans Bodenblech zu nageln....
Ich schrieb schonmal:
irgendwomuss man einen Strich ziehen.
Dafür müssen wir nicht kleinlich sein, dafür müssen wir einfach mal unseren gesunden Verstand benutzen.
Fahre ich so langsam, dass die sonst langsamsten Fahrzeuge schon überholen müssen, weil sie sonst arg eingebremst werden, schleiche ich extrem daher und sollte einfach mal - den 99,9% der anderen AB-Nutzer zuliebe - mein Tempo nach oben anpassen.
Fahre ich 100, weil mein Gespann halt auf 100 zugelassen ist ,weil ich einen Reisebus fahre oder weil ich in einem Ballungsgebiet ein paar Ausfahrten weiter wieder abfahre, muss der mit 110 mal auf den Überholvorgang verzichten oder auf 120 oder mehr - je nach geltendem Limit - beschleunigen, um seinen Überholvorgang zügig zu beenden.
Ists unlimitiert und man darf tatsächlich 180 fahren, halte ich es für angebracht, wenn man auf dre linken Spr wenigstens 130 fährt und deutlich schneller als die auf der rechten Spur fährt. Als 180-Fahrer muss man dann natürlich für den Moment mal langsamer machen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
irgendwomuss man einen Strich ziehen.Fahre ich so langsam, dass die sonst langsamsten Fahrzeuge schon überholen müssen, weil sie sonst arg eingebremst werden, schleiche ich extrem daher und sollte einfach mal - den 99,9% der anderen AB-Nutzer zuliebe - mein Tempo nach oben anpassen.
Fahre ich 100, weil mein Gespann halt auf 100 zugelassen ist ,weil ich einen Reisebus fahre oder weil ich in einem Ballungsgebiet ein paar Ausfahrten weiter wieder abfahre, muss der mit 110 mal auf den Überholvorgang verzichten oder auf 120 oder mehr - je nach geltendem Limit - beschleunigen, um seinen Überholvorgang zügig zu beenden.
Ists unlimitiert und man darf tatsächlich 180 fahren, halte ich es für angebracht, wenn man auf dre linken Spr wenigstens 130 fährt und deutlich schneller als die auf der rechten Spur fährt. Als 180-Fahrer muss man dann natürlich für den Moment mal langsamer machen.
erzähl das mal den extrem-limitianern, die auf jeder spur maximal 130 fahren, egal ob die verkehrslage für ein überholmanöver auch deutlich mehr zulassen würde und der nebenmann 129,9 fährt....
da verzichtet keiner auf einen überholvorgang und schon garnicht um den "anderen" einen gefallen zu tun, lieber bis aufs blut auf sein angebliches "recht" pochen und sich gegen den verkehrsfluss stellen.
erlebt man leider so oft, das sind dann im alter nachher auch so krücken, die über die 60 nicht mehr hinauskommen, weils alles so schnell geht und natürlich drumherum nichts mehr mitkriegen....
grüße
Zitat:
Original geschrieben von 320erlpg
erzähl das mal den extrem-limitianern, die auf jeder spur maximal 130 fahren, egal ob die verkehrslage für ein überholmanöver auch deutlich mehr zulassen würde und der nebenmann 129,9 fährt....
grüße
Diese Situationen kenne ich nur zu gut von meinem kurzen Autobahnstück nach Nordwesten von Berlin.
Da krauchst du anderen links mit 130 schon fast in den Kofferraum und im Spiegel siehts du einen Schnelleren. Dass da links aber mal Gas gegeben wird, davon kann man nur träumen.
Oftmals ist es dann noch die Klientel, die mich vorher im limitierten Bereich überholt hatte.
Aber dazu dürfte der Extremschleicher nicht gehören, da ist schließlich Limit 60.😁