extrem überhöhte Geschwindigkeit > warum ist das keine Straftat?

Moin,

wenn man unter Drogen fährt oder zu viel Alkohol im Blut hat beim Fahren, dann kann das unter Umständen eine Straftat sein. Macht Sinn und sollte auch so bleiben, wobei von mir aus die Promillegrenze auf null gesetzt werden sollte.

NUR: warum zum Henker ist eine extrem überhöhte Geschwindigkeit keine Straftat? Sagen wir mal +50% des erlaubten? Gibt es eine Erklärung dafür? Schließlich ist überhöhte Geschwindigkeit der Unfallgrund Nr.1.

Wo ist hier die Logik?

Beste Antwort im Thema

Zunächst einmal, ich bin strikt gegen ein Tempolimit, aber das....

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 24. September 2017 um 18:06:20 Uhr:
Wenn ich mir aber z.B. vorstelle, ich müsste vom Süden Deutschland nach Hamburg fahren, auf einer leeren Autobahn und dann nur immer mit der vom Limit vorgegebenen gleichen Geschwindigkeit, so ist es für mich nicht ganz so einfach, die volle Konzentration aufrecht zu erhalten.

.... ist für mich das Allerdümmste, aber immer wiederkehrende, Argument gegen ein Tempolimit!

Wer es nicht schafft, bei 130 Km/h die volle Konzentration aufzubauen und sich nur Konzentrieren kann wenn er schnell fährt, gehört für mich nicht hinters Lenkrad!

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Das habe ich schon vor langem hier mal bemängelt das TL nicht angekündigt werden.
Aus 250 auf 120 runter gibt schön Reibungswärme.😁

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 25. September 2017 um 16:09:17 Uhr:


Das habe ich schon vor langem hier mal bemängelt das TL nicht angekündigt werden.
Aus 250 auf 120 runter gibt schön Reibungswärme.😁

Wenn die 120km/h 500m vorher angekündigt sind, musst du trotzdem 9,7s lang jede Sekunde 3,7m/s (=13,3km/h) abbauen. Das gibt auch schöne Reibungswärme. Wiegt das Auto 1500kg, vernichtet man dabei 0,77kWh. Damit heize ich zu Hause 1h lang mit 1Holzscheit das komplette Erdgeschoss.
Das hat jetzt alles nix miteinander zu tun. Ich will dir nur schlecht ins Gewissen reden 😛

Pöhse, pöhse! 😎

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 25. September 2017 um 12:37:53 Uhr:


Was ist denn "extrem überhöhte Geschwindigkeit?" und wenn ich den Titel-Text so lese geht's hier nur pauschal zu, d.h. der TE moniert sich auch über Leute die bei Strecken ohne TL 300 fahren.

Es ist schlicht und ergreifend erlaubt auf Strecken ohne TL volle Klamotte zu fahren wenn es die Strecke denn überhaupt zulässt.

Vielleicht solltest du mehr als nur den Titel lesen. 🙄

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Tja. TE, da hast Du nämlich nichts geschrieben. Lies nochmal nach.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 25. September 2017 um 17:58:53 Uhr:


Tja. TE, da hast Du nämlich nichts geschrieben. Lies nochmal nach.

Zitat TE:

Zitat:

...extrem überhöhte Geschwindigkeit keine Straftat? Sagen wir mal +50% des erlaubten?...

Man sollte es verstehen.

Extrem überhöhte Geschwindigkeit ist dann nicht > 250 bei Richtgeschwindigkeit? 😉
Der Eingangsthread ist unpräzise.

Andy, seit wann beschränkst Du Dich denn auf 250? Etwa schon die Winterschluppen drauf? 🙂

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 25. September 2017 um 20:02:06 Uhr:


Extrem überhöhte Geschwindigkeit ist dann nicht > 250 bei Richtgeschwindigkeit? 😉
Der Eingangsthread ist unpräzise.

Richtgeschwindigkeit ist keine höchstens „erlaubte“ Geschwindigkeit, Richtgeschwindigkeit ist eine Empfehlung auch bei den besten Bedingungen nicht schneller zu fahren.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. September 2017 um 20:17:46 Uhr:


Andy, seit wann beschränkst Du Dich denn auf 250? Etwa schon die Winterschluppen drauf? 🙂

Angesichts umfangreichen Betonkrebses wurde die maximal gefahrene Geschwindigkeit auf den Ausfall-BAB (A2/A9....) rund um Berlin auf deutlich unter 180km/h begrenzt. 😁

Die Dicke, der Thread-Text ist unpräzise.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 26. September 2017 um 07:59:23 Uhr:


......

Die Dicke, der Thread-Text ist unpräzise.

Ja weiß ich doch, aber mit ein wenig Phantasie sollte man „max. erlaubt“ mit „Limit“ ersetzen können.
Dann passt es schon.

Die lustige Vorschrift ist in Abs. 1 Nr. 3 ja kaum wirklich beweisbar - lediglich der ganz besonders Doofe, der sich hier erwischen lässt, wird zugeben, dass er final gehandelt hat mit der Absicht, eine höchstmögliche persönliche Geschwindigkeit zu erreichen. Und wenn er das tut, dann gehört ihm sowieso wegen Dummheit der Lappen entzogen.

Und auch 315f trifft ihn dann zurecht.
😛

§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet und durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.“

[aus § alt 315d wird § 315e]

§ 315f Einziehung
Kraftfahrzeuge, auf die sich eine Tat nach § 315d Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3, Absatz 2, 4 oder 5 bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

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