extrem überhöhte Geschwindigkeit > warum ist das keine Straftat?
Moin,
wenn man unter Drogen fährt oder zu viel Alkohol im Blut hat beim Fahren, dann kann das unter Umständen eine Straftat sein. Macht Sinn und sollte auch so bleiben, wobei von mir aus die Promillegrenze auf null gesetzt werden sollte.
NUR: warum zum Henker ist eine extrem überhöhte Geschwindigkeit keine Straftat? Sagen wir mal +50% des erlaubten? Gibt es eine Erklärung dafür? Schließlich ist überhöhte Geschwindigkeit der Unfallgrund Nr.1.
Wo ist hier die Logik?
Beste Antwort im Thema
Zunächst einmal, ich bin strikt gegen ein Tempolimit, aber das....
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. September 2017 um 18:06:20 Uhr:
Wenn ich mir aber z.B. vorstelle, ich müsste vom Süden Deutschland nach Hamburg fahren, auf einer leeren Autobahn und dann nur immer mit der vom Limit vorgegebenen gleichen Geschwindigkeit, so ist es für mich nicht ganz so einfach, die volle Konzentration aufrecht zu erhalten.
.... ist für mich das Allerdümmste, aber immer wiederkehrende, Argument gegen ein Tempolimit!
Wer es nicht schafft, bei 130 Km/h die volle Konzentration aufzubauen und sich nur Konzentrieren kann wenn er schnell fährt, gehört für mich nicht hinters Lenkrad!
71 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 24. September 2017 um 20:33:46 Uhr:
Aber wenn es mal ernst wird wirst Du mit Deinen schön geredeten höheren Geschwindigkeiten entweder an fehlender Fahrzeugbeherrschung oder an der voraus gegangenen Selbstüberschätzung, oder schlicht an der Physik scheitern.
Wie kommst du auf die Idee, dass ich an der Grenzen der Fahrphysik fahre?
Wenn ich nach einer langen Tour z.B. in Hamburg ankomme, bin ich entspannt hellwach und ausgeruht. Es kommt dabei auch nicht darauf an, schnell zu fahren, sondern die Geschwindigkeit so zu wählen, dass die Eindrücke, die auf einen einwirken, im richtigen Abstand erfolgen. So wird automatisch ohne Mühe die Aufmerksamkeit erhalten und es sind nicht zu viele Eindrücke, dass es stressig ist.
Bei mehr Verkehr ist das eben einer geringeren Geschwindigkeit und kann auch durchaus unterhalb der Richtgeschwindigkeit sein. Daher habe ich auch dann kein Problem mit der Konzentration.
Ich kann die Strecke nach Hamburg auch auf einer leeren Autobahn maximal 130 km/h fahren und das aufmerksam und konzentriert. Vielleicht brauche ich dann aber eine Pause. Nur komme ich dann nicht entspannt in Hamburg an, sondern so eine Fahrt beinhaltet für mich Stress.
Viele Fahrer achten aber nicht darauf, ob die Aufmerksamkeit abnimmt und manche fahren nie aufmerksam. Man merkt das doch auf der Autobahn. Anders lassen sich das Fehlverhalten der Fahrer nicht erklären. Warum bremsen die z.B. plötzlich hinter einem LKW? Ist der vom Himmel gefallen? Nein, ein klares Zeichen für fehlende Beobachtung des Verkehrsgeschehen, also mangelnde Aufmerksamkeit.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. September 2017 um 21:02:40 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 24. September 2017 um 20:33:46 Uhr:
Aber wenn es mal ernst wird wirst Du mit Deinen schön geredeten höheren Geschwindigkeiten entweder an fehlender Fahrzeugbeherrschung oder an der voraus gegangenen Selbstüberschätzung, oder schlicht an der Physik scheitern.
Wie kommst du auf die Idee, dass ich an der Grenzen der Fahrphysik fahre?Gruß
Uwe
So habe ich das nicht gemeint.
Ich meine nur das Dich die Physik im Ernstfall überlisten wird, Du wirst mit 180 in einer Situation scheitern die Du mit 120 noch gemeistert hättest.
Du redest Dir zwar ein, das Du super aufmerksam und ausgeschlafen bist, das wird dir aber nix nutzen, bei inzwischen extrem verlängertem Bremsweg und doppelter kin. Energie die Du mit Dir rumfährst.
Und Dein Gerede von dem insbesondere schnarchenden fahren bei 120 kann ich nicht nachvollziehen.
Entweder man ist hellwach oder man schnarcht vor sich hin, das passiert bei jeder Geschwindigkeit, nur das es bei höheren Geschwindigkeiten fatalere Folgen hat wenn man nicht bei der Sache ist.
Zitat:
Warum bremsen die z.B. plötzlich hinter einem LKW? Ist der vom Himmel gefallen? Nein, ein klares Zeichen für fehlende Beobachtung des Verkehrsgeschehen, also mangelnde Aufmerksamkeit.
Nein, oftmals ist es die Hoffnung doch nicht von den Linksspurpächtern behindert zu werden, und der Entschluss etwas zu geben anstatt zu nehmen, also noch nicht zu überholen sondern abzubremsen.
Siehst Du so unterschiedlich ist die Sicht der Dinge .
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 24. September 2017 um 21:22:11 Uhr:
So habe ich das nicht gemeint.
Ich meine nur das Dich die Physik im Ernstfall überlisten wird, Du wirst mit 180 in einer Situation scheitern die Du mit 120 noch gemeistert hättest.
Nein, ich habe doch geschrieben, dass ich die Geschwindigkeit situationsbedingt anpasse. Wenn also bei einer zweispurigen Autobahn zwei Fahrzeuge hintereinander fahren, reduziere ich schon im Vorfeld die Geschwindigkeit. Wenn auf einer dreispurigen Autobahn rechts zwei LKW dicht hintereinander fahren und dahinter in der Mitte ein PKW, reduziere ich im Vorfeld die Geschwindigkeit. Ich beobachte also schon weit vor mir den Verkehr und genau das schärft die Aufmerksamkeit und erzeugt ohne Mühe eine entspannte Konzentration.
Zugegeben, gegenüber Wildwechsel hilft das Ganze natürlich nicht. Dieses Risiko besteht natürlich.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 24. September 2017 um 21:22:11 Uhr:
Zitat:
Warum bremsen die z.B. plötzlich hinter einem LKW? Ist der vom Himmel gefallen? Nein, ein klares Zeichen für fehlende Beobachtung des Verkehrsgeschehen, also mangelnde Aufmerksamkeit.
Nein, oftmals ist es die Hoffnung doch nicht von den Linksspurpächtern behindert zu werden, und der Entschluss etwas zu geben anstatt zu nehmen, also noch nicht zu überholen sondern abzubremsen.
Nein, diese Fälle meine ich nicht, ich habe vielfach andere Fälle beobachtet, in denen nur ein Fahrzeug links fährt. Es war dann ein absolutes Leichtes, ohne zu bremsen vor oder hinter dem Fahrzeug auf der linke Spur nach links zu wechseln.
Aber auch in den von dir beschriebenen Fall, sieht ein aufmerksamer Autofahrer doch den LKW vor sich und die dichte linke Spur neben sich. In der Regel lässt sich das in Griff bekommen, ohne zu bremsen.
Gut, ich habe ein leistungsstarkes Auto, so dass sich das leicht sagt. Allerdings habe ich vor einigen Wochen einen vollbeladenen Transporter gefahren, tagsüber auch bei Berufsverkehr und hatte dieses Problem nicht, dass ich hinter einem LKW bremsen musste. Fast immer konnte ich rechtzeitig den Spurwechsel planen und wenn der nicht möglich war, reichte Gas wegnehmen, um meine Geschwindigkeit die des LKWs anzupassen. Zugegeben, einen Fall gab es, da hat es nicht gepasst und ich musste bremsen.
In Summe muss ich aber sagen, bei aufmerksamer und etwas dynamischer Fahrweise ist dies nicht notwendig. Wem dieses Bremsen öfter passiert, sollte sich fragen, ob er das Verkehrsgeschehen aufmerksam genug beobachtet.
Dieser Hinweis ist auch die gerichtet, die dieses Bremsen hinter einem konstant fahrenden LKW als normal ansehen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Sep. 2017 um 16:21:28 Uhr:
Wenn ich mir vorstelle, ich müsste vom Süden Deutschlands nach Hamburg fahren,
Brrr, grauenhafte Vorstellung 😁 Haettste wenigstens die schoene Stadt Bochum als Ziel gewaehlt.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 24. Sep. 2017 um 19:22:11 Uhr:
Du wirst mit 180 in einer Situation scheitern die Du mit 120 noch gemeistert hättest.
So Leid es mir tut, dir ausgerechnet bei diesem Thema in den Ruecken zu fallen: dieselbe Argumentation gilt dann auch fuer 80 statt 120 oder 60 statt 90 oder 34 statt 51.
Ein Restrisiko bleibt immer. Dein Argument mit 3/4 Toten auf nur 2/3 Strecke zaehlt (wobei auch ich da noch keine Quelle gefunden habe). Zu Kosten von Blechschaeden gab es doch ich mein in Thuerringen eine Studie bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf identischen Strecken.
Allerdings kann ich auch nicht nachvollziehen, warum hohe Geschwindigkeitsuebertretungen nicht als Straftat gewertet wird.
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Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 24. September 2017 um 23:56:28 Uhr:
Allerdings kann ich auch nicht nachvollziehen, warum hohe Geschwindigkeitsuebertretungen nicht als Straftat gewertet wird.
Weil das dem Grundprinzip unseres Rechtssystems widerspricht. Für eine Straftat bedarf es der konkreten Gefährdung von Leib und Leben, oder Sachwerten. Eine Geschwindigkeitsübertretung ist aber nur eine abstrakte Gefährdung.
Sobald eine konkrete Gefährdung vorliegt, sind wir bei §315c.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. September 2017 um 21:56:27 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 24. September 2017 um 21:22:11 Uhr:
So habe ich das nicht gemeint.
Ich meine nur das Dich die Physik im Ernstfall überlisten wird, Du wirst mit 180 in einer Situation scheitern die Du mit 120 noch gemeistert hättest.
Nein, ich habe doch geschrieben, dass ich die Geschwindigkeit situationsbedingt anpasse. Wenn also bei einer zweispurigen Autobahn zwei Fahrzeuge hintereinander fahren, reduziere ich schon im Vorfeld die Geschwindigkeit. Wenn auf einer dreispurigen Autobahn rechts zwei LKW dicht hintereinander fahren und dahinter in der Mitte ein PKW, reduziere ich im Vorfeld die Geschwindigkeit. Ich beobachte also schon weit vor mir den Verkehr und genau das schärft die Aufmerksamkeit und erzeugt ohne Mühe eine entspannte Konzentration.Zugegeben, gegenüber Wildwechsel hilft das Ganze natürlich nicht. Dieses Risiko besteht natürlich.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. September 2017 um 21:56:27 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 24. September 2017 um 21:22:11 Uhr:
Nein, oftmals ist es die Hoffnung doch nicht von den Linksspurpächtern behindert zu werden, und der Entschluss etwas zu geben anstatt zu nehmen, also noch nicht zu überholen sondern abzubremsen.
Nein, diese Fälle meine ich nicht, ich habe vielfach andere Fälle beobachtet, in denen nur ein Fahrzeug links fährt. Es war dann ein absolutes Leichtes, ohne zu bremsen vor oder hinter dem Fahrzeug auf der linke Spur nach links zu wechseln.Aber auch in den von dir beschriebenen Fall, sieht ein aufmerksamer Autofahrer doch den LKW vor sich und die dichte linke Spur neben sich. In der Regel lässt sich das in Griff bekommen, ohne zu bremsen.
Gut, ich habe ein leistungsstarkes Auto, so dass sich das leicht sagt. Allerdings habe ich vor einigen Wochen einen vollbeladenen Transporter gefahren, tagsüber auch bei Berufsverkehr und hatte dieses Problem nicht, dass ich hinter einem LKW bremsen musste. Fast immer konnte ich rechtzeitig den Spurwechsel planen und wenn der nicht möglich war, reichte Gas wegnehmen, um meine Geschwindigkeit die des LKWs anzupassen. Zugegeben, einen Fall gab es, da hat es nicht gepasst und ich musste bremsen.
In Summe muss ich aber sagen, bei aufmerksamer und etwas dynamischer Fahrweise ist dies nicht notwendig. Wem dieses Bremsen öfter passiert, sollte sich fragen, ob er das Verkehrsgeschehen aufmerksam genug beobachtet.
Dieser Hinweis ist auch die gerichtet, die dieses Bremsen hinter einem konstant fahrenden LKW als normal ansehen.
Gruß
Uwe
....naja, so unterschiedlich ticken wir gar nicht.
Zitat:
@Blue346L schrieb am 25. September 2017 um 01:28:47 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 24. September 2017 um 23:56:28 Uhr:
Allerdings kann ich auch nicht nachvollziehen, warum hohe Geschwindigkeitsuebertretungen nicht als Straftat gewertet wird.Weil das dem Grundprinzip unseres Rechtssystems widerspricht. Für eine Straftat bedarf es der konkreten Gefährdung von Leib und Leben, oder Sachwerten. Eine Geschwindigkeitsübertretung ist aber nur eine abstrakte Gefährdung.
Sobald eine konkrete Gefährdung vorliegt, sind wir bei §315c.
Eine abstrakte Gefährdung? LOL?
Also ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch nur eine abstrakte Empfehlung? Die hat jemand nur aus Jux und Dollerei gesetzt? Und wenn ich mich darüber hinweg setze, ist es nur in der Theorie gefährlich?
Eventuell googelst Du mal die Rechtsbegriffe der "abstrakten Gefährdung" und auch den der "konkreten Gefährdung".
Zitat:
@Blue346L schrieb am 25. September 2017 um 01:28:47 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 24. September 2017 um 23:56:28 Uhr:
Allerdings kann ich auch nicht nachvollziehen, warum hohe Geschwindigkeitsuebertretungen nicht als Straftat gewertet wird.Weil das dem Grundprinzip unseres Rechtssystems widerspricht. Für eine Straftat bedarf es der konkreten Gefährdung von Leib und Leben, oder Sachwerten. Eine Geschwindigkeitsübertretung ist aber nur eine abstrakte Gefährdung.
Sobald eine konkrete Gefährdung vorliegt, sind wir bei §315c.
Trotzdem sollten bestimmte Überschreitungen auf jeden Fall als Straftat gesehen werden. Wer z.B. mit mehr als 50 Km/h innerorts zu schnell fährt nimmt Menschenleben in Kauf und hat eigentlich kein Recht mehr auf einen Führerschein.
Das Argument kann ich nachvollziehen, und ja, ein bißchen Schweiz könnte da in D durchaus eingeführt werden. Aber Rechtsstaat ist Rechtsstaat (und das soll auch so bleiben). Daher: Gesetzesänderung notwendig. Bisher geht maximal "schwere Fahrlässigkeit, die die Eignung zum Führen eines KFZ in Frage stellt". Solange nicht tatsächlich jemand dadurch in Gefahr kam, liegt nun mal keine konkrete Gefährdung und also kein denkbarer Straftatbestand vor.
Von einem Jäger, der um 5:00 Uhr morgens von seinem Hochsitz nach einer Flasche Jägermeister nach Hause fährt, geht auch keine konkrete Gefahr aus, wenn außer ihm sonst niemand auf dem 5km-Streckenabschnitt unterwegs ist. Dennoch ist das kein Kavaliersdelikt.
Andererseits bringt die Einstufung von Vergehen als Straftat nichts, wenn keine Kontrollen stattfinden. Daher sehe ich die aktuelle Gesetzgebung im Ggs zu meinem vorherigen Beitrag doch als richtig an, die vorhandenen Gesetze müssen halt nur mal angewendet werden.
Was ist denn "extrem überhöhte Geschwindigkeit?" und wenn ich den Titel-Text so lese geht's hier nur pauschal zu, d.h. der TE moniert sich auch über Leute die bei Strecken ohne TL 300 fahren.
Es ist schlicht und ergreifend erlaubt auf Strecken ohne TL volle Klamotte zu fahren wenn es die Strecke denn überhaupt zulässt.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 25. September 2017 um 12:37:53 Uhr:
Was ist denn "extrem überhöhte Geschwindigkeit?" und wenn ich den Titel-Text so lese geht's hier nur pauschal zu, d.h. der TE moniert sich auch über Leute die bei Strecken ohne TL 300 fahren.Es ist schlicht und ergreifend erlaubt auf Strecken ohne TL volle Klamotte zu fahren wenn es die Strecke denn überhaupt zulässt.
Wenn die STVO richtig gelesen und auch verstanden wird, dann ist es "nicht" erlaubt ohne TL "volle Klamotte" zu fahren.
Mehr oder weniger eine "Empfehlung", die aber dehnbar ist wie ein Hosengummi.
Solange nichts passiert ist alles gut, wenn doch, hast du Pech gehabt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 25. September 2017 um 14:45:11 Uhr:
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 25. September 2017 um 12:37:53 Uhr:
Was ist denn "extrem überhöhte Geschwindigkeit?" und wenn ich den Titel-Text so lese geht's hier nur pauschal zu, d.h. der TE moniert sich auch über Leute die bei Strecken ohne TL 300 fahren.Es ist schlicht und ergreifend erlaubt auf Strecken ohne TL volle Klamotte zu fahren wenn es die Strecke denn überhaupt zulässt.
Wenn die STVO richtig gelesen und auch verstanden wird, dann ist es "nicht" erlaubt ohne TL "volle Klamotte" zu fahren.
Mehr oder weniger eine "Empfehlung", die aber dehnbar ist wie ein Hosengummi.
Solange nichts passiert ist alles gut, wenn doch, hast du Pech gehabt.
Es ist nicht verboten, aber nicht alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist auch erlaubt.
Gehört vielleicht nur weitläufig zu Thema aber ich denke doch schon irgendwie.
Das höchste TL was mir bisher auf deutschen Autobahnen begegnet ist, ist 130km/h. Diese Geschwindigkeitstrichter vor Baustellen sind eigentlich immer 120km/h --> 100km/h --> 80km --> 60km/h.
Das zeigt doch mehr oder weniger, dass signifikant höhere Geschwindigkeiten auf der BAB eher nicht vorgesehen sind, weil man es aus 180km/h kaum ohne (beherzteren Bremseneinsatz) innerhalb des Geschwindigkeitstrichters auf das Ziel-TL schafft. Wenn ich jedoch mit ca. 130 - 140km/h fahre, kann ich eigentlich ab dem 120km/h-Schild meine Geschwindigkeit mittels Tempomat auf den gewünschten - äh geforderten Wert runterregeln. Wobei ich da etwas höhere Zielwerte an den Tempomaten gebe.
Für mich sieht es so aus, dass im Grunde alles über 130km/h mehr oder weniger eigenes Risiko ist.
Warum gibt es eigentlich keine Vorankündigungsschilder für Tempolimits? Es gibt Vorankündigungen für Baustellen, Engstellen, Fahrspurendungen etc. aber nicht für Tempolimits. Bei einem Schild 120km/h in 500m müsste auch der 200km/h-Fahrer noch genug Zeit haben, rechtzeitig auf TL-Speed zu sein.