Extrem schlechtes Blitzerfoto, was tun?
Nehmen wir mal an, es sei ein Anhörungsbogen mit unkenntlichem Foto gekommen. In der Online-Version des Bildes wird klar warum: die Schwarzwerte haben nur der Rahmen der Windschutzscheibe und die Spurhaltekamera abbekommen. Der Innenraum liegt, vielleicht wegen der IR-Beschichtung, in hellsten Grautönen. Am Gesicht ist eigentlich nur erkennbar, dass der Fahrer eine Brille getragen hat. Augen scheinen geschlossen, Nase zu schmal, Ohren objektiv zu lang, Mundpartie großflächig verpixelt. Hier scheint sich der Bildbearbeitungsalgorithmus ausgetobt zu haben.
Was sollte der Halter tun? Kann er Anhörungsbogen nicht beantworten und hoffen, dass eingestellt wird? Aber müsste er dann nicht die Angaben zur Person korrigeren, was natürlich nicht ginge?
Ferner meint er, dass die Messung nicht in Ordnung war (und die Anlage ist wohl für Unregelmäßigkeiten bekannt). Wenn er dies vorbringt, dann muss er sich aber automatisch dazu bekennen, gefahren zu sein, richtig?
(Anwalt lohne erstmal nicht, da immer teurer als Bussgeld und nur ein Punkte bei bisher 0 drohe).
63 Antworten
Hallo @kaskode,
ist es wirklich so schwer, gleich alle relevanten Informationen auf den Tisch zu legen und nicht kleckerweise hinterherzuschieben? Wie kann man so passende Informationen erwarten. 🙁
Erst geht es nur um die Qualität der Fotos, dann wird nachgeschoben, dass eine zu hohe Geschwindigkeit von der Geschwindigkeitsmessanlage gemessen wurde und dann noch, dass auch die automatische Geschwindigkeitslimitanzeige eine andere Höchstgeschwindigkeit angezeigt hat, als im Anhörungsbogen herangezogen wurde.
Wir wissen immer noch nicht, ob der Halter auch der Fahrer war (entsprechend unterschiedliche ist die weitere Vorgehensweise) und wir wissen auch nicht, welche Geschwindigkeitsmessanlage verwendet wurde (ist bekannt, denn steht in der Anhörung bzw. im Onlineprotal). Es kann ja sein, dass einem Leser hier Probleme mit der hier verwendeten Geschwindigkeitsmessanlage bekannt sind, aber nein, die Chance von demjenigen mehr Infos dazu zu bekommen nutzt man nicht, da man den Typ der Anlage nicht nennt.
Gruß
Uwe
Sorry, lag daran, dass Argumentation wegen schlechten Bilds effizienter schien. Nein, Kennzeichenfoto ist online nicht verfügbar, Auflösung kann daher nicht geschätzt werden. Es handelt sich anscheinend um eine TraffiStar S330 mit Koaxialkabelmessung. Parallelverkehr lag vor, vorangehende Spurwechsel sind möglich.
Variable Geschwindigkeitsbegrenzung kann schlicht übersehen worden sein oder wegen auflösenden Staus weiter oben noch nicht so weit oder Fehlfunktion.
https://www.geblitzt.de/Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 03. Mai 2024 um 08:28:20 Uhr:
Mir ist kein "Anwaltsunternehmen" bekannt, das kostenlos arbeitet
Er sollte um ein nachträgliches Fotoshootings bitten, damit man ihn besser erkennt.
Gruß
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Als ich eine Anhörung mit einem Foto erhielt, bei dem auch der Yeti am Steuer gesessen habe könnte, habe ich um eine bessere Aufnahme gebeten. Sechs Wochen später wurde das Verfahren eingestellt.
…und immer noch bleibt die Frage unbeantwortet, ob Fahrer = Fahrzeughalter ist. 🙁
Sorry, das mehrmalige Nachfragen, um eine passende Antwort zu geben, wird mir zu viel Aufwand, ich bin daher raus.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 3. Mai 2024 um 11:30:46 Uhr:
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 03. Mai 2024 um 08:28:20 Uhr:
Mir ist kein "Anwaltsunternehmen" bekannt, das kostenlos arbeitet
https://www.geblitzt.de/
Hier wird ein kostenloses Erstberatungsgespräch geboten. Das ist Branchen übergreifend so üblich.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 3. Mai 2024 um 11:30:46 Uhr:
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 03. Mai 2024 um 08:28:20 Uhr:
Mir ist kein "Anwaltsunternehmen" bekannt, das kostenlos arbeitet
https://www.geblitzt.de/
Das ist ein Mandatsvermittlungsportal. "Patienten" ohne RS-Versicherung werden aussortiert.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. Mai 2024 um 12:29:47 Uhr:
@kaskode…und immer noch bleibt die Frage unbeantwortet, ob Fahrer = Fahrzeughalter ist. 🙁
Sorry, das mehrmalige Nachfragen, um eine passende Antwort zu geben, wird mir zu viel Aufwand, ich bin daher raus.
Gruß
Uwe
Hallo Uwe, gehe bitte davon aus, auch wenn ich nicht sehe, wie das relevant sein könnte
Hm, also, wenn man sich ob des preises an der schlechten Qualität des Amtsselfie störrt würde ich das mitteilen. Ich denke da kann man was machen und das künstlerische Original gegen Zuschlag offerieren 😉 scnr
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 3. Mai 2024 um 08:10:33 Uhr:
Habe mal eine Werbung von einem Anwaltsunternehmen gesehen, die sich für den betreffenden kostenlos darum kümmern.
Bei den "kostenlosen" Anwälten gibt es genug Fälle, wo man ein Schreiben seiner Rechtschutzversicherung bekommt, dass der Anwalt bezahlt wurde. Hat man keine Rechtschutversicherung, und will nichts zahlen (oder rückwirkend eine Versicherung abschließen), wird der Anwalt sich kaum Mühe geben...
Das die Versicherung nicht froh ist, für einen Blösinn Geld auszugeben, dürfte jedem klar sein. Mit Blödsin meine ich, dass man einfach zum Anwalt geht, obwohl man nicht um Unrecht ist. Wer ein kleines Problem hat, sollte erst mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen, bevor daraus ein größeres Problem wird.
Meine RSV bietet kostenlose Hotline für Mitglieder, ist bestimmt billiger Standard Fragen Kosten Günstig abzuwickeln.
In meinem Fall holte der Messbeamte erst vor Gericht ein gestochen scharfes Foto aus seinen Koffer. Da gab es dann keinen Zweifel mehr an der Fahreridentität. Auf dem zugeschickten Foto waren nur grobe Umrisse zu sehen.
Versuche vorab per Anwalt ein besseres Foto zu bekommen schlugen fehl. Das kann aber auch daran liegen, dass in Bremen die Fotos per USB-Stick von der Bußgeldstelle zum Anwalt geschickt werden, was dann 8 Wochen dauerte. Das war vor 2 Jahren und nicht in der digitalen Steinzeit. An einen Online Zugang wird angeblich seit Jahren gearbeitet🙄