Extrem schlechtes Blitzerfoto, was tun?
Nehmen wir mal an, es sei ein Anhörungsbogen mit unkenntlichem Foto gekommen. In der Online-Version des Bildes wird klar warum: die Schwarzwerte haben nur der Rahmen der Windschutzscheibe und die Spurhaltekamera abbekommen. Der Innenraum liegt, vielleicht wegen der IR-Beschichtung, in hellsten Grautönen. Am Gesicht ist eigentlich nur erkennbar, dass der Fahrer eine Brille getragen hat. Augen scheinen geschlossen, Nase zu schmal, Ohren objektiv zu lang, Mundpartie großflächig verpixelt. Hier scheint sich der Bildbearbeitungsalgorithmus ausgetobt zu haben.
Was sollte der Halter tun? Kann er Anhörungsbogen nicht beantworten und hoffen, dass eingestellt wird? Aber müsste er dann nicht die Angaben zur Person korrigeren, was natürlich nicht ginge?
Ferner meint er, dass die Messung nicht in Ordnung war (und die Anlage ist wohl für Unregelmäßigkeiten bekannt). Wenn er dies vorbringt, dann muss er sich aber automatisch dazu bekennen, gefahren zu sein, richtig?
(Anwalt lohne erstmal nicht, da immer teurer als Bussgeld und nur ein Punkte bei bisher 0 drohe).
63 Antworten
Zitat:
@Melosine schrieb am 5. Mai 2024 um 13:00:18 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 5. Mai 2024 um 12:48:47 Uhr:
Weil viele die rechtliche Seite nicht von ihrer angeblichen moralischen Verpflichtung trennen können, einen Verstoß einfach zuzugeben.Die Behörden verlangen von mir, dass ich meiner Pflicht nachkomme und mich an die vorgegebene Geschwindigkeit halte.
Im Gegenzug verlange ich von der Behörde, dass sie ebenfalls ihrer Pflicht nachkommt und einen zweifelsfreien Nachweis liefert.
Kann sie das nicht, hat sie Pech und ich Glück gehabt. Das hat mit Moral nicht das Geringste zu tun.
Da bin ich voll bei dir. Ich spreche da auch nicht für mich, sonders das was ich so aus einigen Beiträgen herauslese.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. Mai 2024 um 13:01:20 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 5. Mai 2024 um 12:31:56 Uhr:
Ich drehe die Frage um, was spricht dagegen es nicht zu tun und seine Rechte nutzen.Gruß
Uwe
Und dann beschweren, dass die Gerichte besseres zu tun hätten?
Aber die wollen ihren personalschlüssel ja auch erhalten und die Anwälte sollen ja auch nicht am Hungertuch nagen.
Das ist deine ganz persönliche Interpretation einiger Posts hier. Bleib doch einfach bei den Fakten.
Fakt ist, der TE ist gefahren und möchte sich der Verfolgung der OWI, durch ein seiner Meinung nach schlechtes Foto, entziehen.
Also alles auf Anfang?
Da das alles ja nur angenommen ist und nicht real kann hier auch zu.