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Extrem dichtes Aufparken

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 15:46

Hallo Zusammen,

im Anhang findet Ihr eine Parksituation, wie ich sie mittlerweile häufig vorfinde.

Ich (silberner Smart) habe zwar nach hinten nur eine Ausfahrt, sprich kann immer nach hinten fahren und leicht ausparken, dennoch finde ich die Parkweise des anderen doch recht dreist; mit PDC alleine wird man das nicht hinbekommen und letztendlich kann ich nicht nachprüfen, ob mein Auto doch mal "leicht" angerempelt wird (mein Nummernschild sieht immerhin noch ok aus..).

Nun meine Frage?

Ist so dichtes Aufparken (das Bild spricht für sich, ich kann gerade meine Handfläche dazwischendrücken) überhaupt erlaubt (auch wenn ich – bedingt durch die Ausfahrt hinter mir – immer ausparken kann)?

Vielen Dank für eure Antworten.

Foto
Beste Antwort im Thema
am 18. Juli 2013 um 16:04

nach der StVO muss der abstand "halber tacho" betragen.

je nach auto ist das aber verschieden.

der mini z.b. hat einen recht großen tacho, muß also größeren abstand halten.

:D

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am 18. Juli 2013 um 15:58

Wo soll da das Problem sein? Wenn du einfach rückwärts rausfahren kannst, dann mach es doch einfach

Hatte der nach vorne mehr Platz?

Wenn vorne auch nur 10 cm waren, dann wäre es schon eine Kunst dort in die Parklücke zu kommen. Sollte vorne noch deutlich mehr Platz gewesen sein, wäre es hingegen einfach nur dämlich so nah zum Hintermann zu parken, denn wenn ihm einer die größere Lücke vorne zuparkt, steht er da und kann nicht raus.

Deshalb unterlasse ich solche Aktionen und parke immer schön mittig in der Lücke.

Wie auch immer, ich denke das ist solange erlaubt wie nichts passiert:

Solltest du nämlich einsteigen und die Handbremse lösen, kann es gut sein, dass der Wagen auch mit eingelegtem Gang ein oder zwei cm nach vorne rollt. Je nachdem, ob Spannung im Fahrwerk/Antriebsstrang war.

Sollte das zu einem Zusammenstoß und Schäden führen, dürften sich die Versicherungen streiten und das ganze vor Gericht landen. :rolleyes:

Vielleicht gibt es aber auch schon Urteile dazu...

am 18. Juli 2013 um 16:04

nach der StVO muss der abstand "halber tacho" betragen.

je nach auto ist das aber verschieden.

der mini z.b. hat einen recht großen tacho, muß also größeren abstand halten.

:D

am 18. Juli 2013 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von supra_chef

Wo soll da das Problem sein? Wenn du einfach rückwärts rausfahren kannst, dann mach es doch einfach

das problem dürfte sein, dass der vorher parkende verkehrsartist wahrscheinlich genauso parken würde, wenn hinter dem smart KEINE ausfahrt wäre. solche künstler interessiert es meist nicht, was andere für probleme haben, hauptsache sie stehen...

 

antwort: erlaubt es sicher nicht, denn es verstösst schonmal gegen § 1 stvo meiner meinung nach :)

Zitat:

Original geschrieben von supra_chef

Wo soll da das Problem sein? Wenn du einfach rückwärts rausfahren kannst, dann mach es doch einfach

Wenn hinten eine Verbundlenkerachse verbaut ist, kann es leicht sein, dass der Wagen bei angezogener Handbremse beim Einsteigen/Beladen den einen oder anderen Zentimeter nach vorne weicht, da sich der Radstand vergrößern kann (theoretisch auch verkleinern, je nach Winkel im unbeladenen Zustand), die Hinterreifen jedoch fest mit dem Boden verbunden sind.

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von nurleser

Hatte der nach vorne mehr Platz?

Wenn vorne auch nur 10 cm waren, dann wäre es schon eine Kunst dort in die Parklücke zu kommen. Sollte vorne noch deutlich mehr Platz gewesen sein, wäre es hingegen einfach nur dämlich so nah zum Hintermann zu parken, denn wenn ihm einer die größere Lücke vorne zuparkt, steht er da und kann nicht raus.

Für den anderen ist nach vorne auch viel Platz, da dort auch wieder eine Ausfahrt kommt. D.h. für ihn (Limousine) und mich (Kleinstwagen) ist gerade so Platz.

Ich selbst stehe (nach hinten) auch exakt an der Parkplatzbegrenzung; wenn ich nat. einen Meter weiter vorne parke, hat zumindest diese Limousine keine Chance mehr .... aber mit einem Smart knapp zwei Parkplätze zu belegen, fände ich meinerseits wiederum dreist.

Zitat:

Original geschrieben von Montague123

Zitat:

Original geschrieben von nurleser

Hatte der nach vorne mehr Platz?

Wenn vorne auch nur 10 cm waren, dann wäre es schon eine Kunst dort in die Parklücke zu kommen. Sollte vorne noch deutlich mehr Platz gewesen sein, wäre es hingegen einfach nur dämlich so nah zum Hintermann zu parken, denn wenn ihm einer die größere Lücke vorne zuparkt, steht er da und kann nicht raus.

Für den anderen ist nach vorne auch viel Platz, da dort auch wieder eine Ausfahrt kommt. D.h. für ihn (Limousine) und mich (Kleinstwagen) ist gerade so Platz.

[...]

Dann finde ich das ganze nicht weiter schlimm. Er hat eben Rücksicht auf die Ausfahrt genommen und lieber dort den einen cm Luft gelassen.

Wie beschrieben:

Solange nichts passiert, ist alles in Ordnung. Erst wenn die Fahrzeuge aneinanderstoßen und beschädigt werden, wird die Frage sein wie das passieren konnte. Und wenn du nichts dafür konntest, da du lediglich eingestiegen bist, wird er schon die Schuld bekommen.

Legst du statt des Rückwärts- den Vorwärtsgang ein und rollst 5 cm nach vorne (was eigentlich kein Problem ist und immer wieder passiert), könnte ich mir vorstellen, dass er selbst dann eine Teilschuld/Haftung bekommt.

Edit:

Man sollte eben den Zustand vorher festhalten, ein Beweisfoto machen und sich Zeugen holen.

Es ist doch in diesem Fall alles o.k. - einer kann locker nach vorn weg, der andere locker nach hinten, keiner kann eingeparkt werden. Wo ist das Problem? 

 

Natürlich können jetzt die phantastischsten Situationen konstruiert werden, man kann es allerdings auch mal mit normaler Logik und durchschnittlicher Denkfreude versuchen

Die StVO wurde ja schon ein paar Mal bemüht, aber dort steht auch: es ist platzsparend zu parken. Wenn die Situation so ist, dass beide weg können, sehe ich da kein Problem. Und mit ner PDC bekommt man sowas auch hin...oder mit nem Beifahrer, wer weiß das schon...

am 18. Juli 2013 um 17:07

Also ich halte das für ein absolute Frechheit so dicht zu parken.

Das geht 10 mal gut, beim 11. hat man den anderen "gedotzt".

Hat für mich als LKW-Fahrer auch null und garnichts mit "Können" oder absolutes Einschätzen der PDC zu tun.

Sowas ist einfach nur Dummenglück!! Und das geht nicht lang gut.

Wie schon gesagt, das macht man ein paar mal erfolgreich aber irgendwann geht das schief. Und als ob es das wert wäre. ...

Wenn der TE den Smart querparkt (müsste doch passen) dann muss der andere Luft lassen, denn sonst kann der TE die Türe nicht öffnen. :D

Wilfried

Zitat:

Original geschrieben von Montague123

letztendlich kann ich nicht nachprüfen, ob mein Auto doch mal "leicht" angerempelt wird (mein Nummernschild sieht immerhin noch ok aus..).

ja aber sicher. hat er kratzer? is das nummernschild verdellt? nein? also auch kein anrempler.

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

nach der StVO muss der abstand "halber tacho" betragen.

Ich musste wirklich schmunzeln. :p

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Also ich halte das für ein absolute Frechheit so dicht zu parken.

Das geht 10 mal gut, beim 11. hat man den anderen "gedotzt".

Hat für mich als LKW-Fahrer auch null und garnichts mit "Können" oder absolutes Einschätzen der PDC zu tun.

Sowas ist einfach nur Dummenglück!! Und das geht nicht lang gut.

Wie schon gesagt, das macht man ein paar mal erfolgreich aber irgendwann geht das schief. Und als ob es das wert wäre. ...

Naja - ich habe schon -zig mal die AHK unter den Kupplung eines Wohnwagens Wohnwagen gezirkelt - da ist der Toleranzbereich ähnlich - man muss zusätzlich noch auf die seitliche Abweichung achten. Mit einem guten Einweiser kein Kunststück.

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