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Experten gefragt!

Hallo liebe mituser!

mir ist leider ein kleines Missgeschick im Jahr 2013 passiert und nun habe ich da paar "Problemchen".
Zu meiner Person:
-21 Jahre alt
-als Zweitwagenfahrer bei meinem Vater in der Versicherung mit eingetragen(also bei seinem zweitwagen)

Folgendes ist passiert in einer Chronologischen Reihenfolge:

- November 2013: Ein blöder Unfall, bin mit dem Zweitwagen an eine Garage geprallt. Nichts schlimmes körperliches passiert, alle Daten ausgetauscht, mich entschuldigt und der eigenen Versicherung SOFORT gemeldet.
- paar Tage später: Brief von Versicherung an meinen Vater , ihr Beitragsatz sinkt auf 85% also zahlen Sie nur noch 55 euro im Monat. (Denke das war der Standartbreif der auch ohne Unfall gekommen wäre.
-Dezember: Ich rief bei der Versicherung an um nachzuhorchen was denn jetzt damit ist und bekam die Antwort das sich der geschädigte nicht gemeldet hat bzw. keine Rechnung ihnen zugeschickt hat.
-Januar: Der geminderte Beitragssatz wie oben beschrieben wurde vom Konto abgebucht genauso wie im Februar jetzt.

Vorgestern: Brief von Versicherung , ich steige nun in SF S runter und der Beitragssatz ist jetzt bei 155%!
Ich dachte mir okay 55€/85x155 = 100€ ca., kann ich verkraften habe schließlich bzw mein vater im ersten jahr bei Beginn 2011 auch 95€ jeden Monat gezahlt.Achja Schaden 933€ (nein kann es nicht Rückkaufen bin azubi mit weniger Geld als ne Kirchenmaus😁)

Heute: Bref von Versicherung, neuer Beitragssatz 155% das wären dann jeden Monat ca. 148€!!!!!!!!148 verdammte euro jeden Monat!!!! und ich solle den Differenzbetrag nachzahlen ab dem 01.01.14 von 185€ , also sprich mein satz würde ja nachwirkend ab januar gehen .
Aktueller Stand: Die wollen mir über 300€ nachsten Monat abbuchen (Bin Azubi, das bricht mir das Genick )

Nun die Fragen:

Muss ich diesen Betrag also rückwirkend nachzahlen?

Gilt bei mir nun das SOnderkündigungsrecht?

Was für Optionen habe ich?

Vielen Vielen dank im vorraus, ich freue mich über jede antwort!

Beste Antwort im Thema

1) ja
2) evtl., aber den SF 155% nimmst du eh mit zur neuen Versicherung.
3) (148-55)*12=1116 €, sprich Schaden zurück kaufen lohnt nach 11 Monaten.

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Zitat:

Original geschrieben von Peugeot206AW


Fristen zur Sonderkündigung: Wird dem Autofahrer beispielweise die Beitragsrechnung mit einem höheren Beitrag am 01.12.2013 zugestellt, so besteht das außerordentliche Sonderkündigungrecht bis zum 31.12.2013 für den Fahrzeughalter! Wird die erhöhte Rechnung zur Kfz Versicherung erst am 15.01.2014 zugestellt, so besteht das außerordentliche Kündigungrecht des Versicherungsnehmers bis zum 15.02.2014.

Ich habe sie im Februar bekommen! Das ist das worauf ich hinaus will.

Du hast nur ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Schadens.

Beitragserhöhungen Aufgrund SF Rückstufung sind vom Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen!

Wo ist eigentlich dein Problem?
Jeder Laie weiß doch auch, dass es nach einem Schaden zu einer Rückstufung kommt.

Du hättest jederzeit bei der Versicherung nachfragen können, wieviel die ausmacht.

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