Experten gefragt!
Hallo liebe mituser!
mir ist leider ein kleines Missgeschick im Jahr 2013 passiert und nun habe ich da paar "Problemchen".
Zu meiner Person:
-21 Jahre alt
-als Zweitwagenfahrer bei meinem Vater in der Versicherung mit eingetragen(also bei seinem zweitwagen)
Folgendes ist passiert in einer Chronologischen Reihenfolge:
- November 2013: Ein blöder Unfall, bin mit dem Zweitwagen an eine Garage geprallt. Nichts schlimmes körperliches passiert, alle Daten ausgetauscht, mich entschuldigt und der eigenen Versicherung SOFORT gemeldet.
- paar Tage später: Brief von Versicherung an meinen Vater , ihr Beitragsatz sinkt auf 85% also zahlen Sie nur noch 55 euro im Monat. (Denke das war der Standartbreif der auch ohne Unfall gekommen wäre.
-Dezember: Ich rief bei der Versicherung an um nachzuhorchen was denn jetzt damit ist und bekam die Antwort das sich der geschädigte nicht gemeldet hat bzw. keine Rechnung ihnen zugeschickt hat.
-Januar: Der geminderte Beitragssatz wie oben beschrieben wurde vom Konto abgebucht genauso wie im Februar jetzt.
Vorgestern: Brief von Versicherung , ich steige nun in SF S runter und der Beitragssatz ist jetzt bei 155%!
Ich dachte mir okay 55€/85x155 = 100€ ca., kann ich verkraften habe schließlich bzw mein vater im ersten jahr bei Beginn 2011 auch 95€ jeden Monat gezahlt.Achja Schaden 933€ (nein kann es nicht Rückkaufen bin azubi mit weniger Geld als ne Kirchenmaus😁)
Heute: Bref von Versicherung, neuer Beitragssatz 155% das wären dann jeden Monat ca. 148€!!!!!!!!148 verdammte euro jeden Monat!!!! und ich solle den Differenzbetrag nachzahlen ab dem 01.01.14 von 185€ , also sprich mein satz würde ja nachwirkend ab januar gehen .
Aktueller Stand: Die wollen mir über 300€ nachsten Monat abbuchen (Bin Azubi, das bricht mir das Genick )
Nun die Fragen:
Muss ich diesen Betrag also rückwirkend nachzahlen?
Gilt bei mir nun das SOnderkündigungsrecht?
Was für Optionen habe ich?
Vielen Vielen dank im vorraus, ich freue mich über jede antwort!
Beste Antwort im Thema
1) ja
2) evtl., aber den SF 155% nimmst du eh mit zur neuen Versicherung.
3) (148-55)*12=1116 €, sprich Schaden zurück kaufen lohnt nach 11 Monaten.
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Peugeot206AW
Ja aber warum sollte ich den höheren Betrag nachzahlen?
-weil Du einen Schaden gemeldet hast.Ich hatte doch gar keine Gelegenheit mich damit einverstanden zu erklären oder bzw. zu wissen was ich denn nun mehr zahlen soll?
-ist auch nicht nötig.Mir gehts darum, dass ich das nicht nachzahlen will.
-der war gut 😉 zahlen musst Du trotzdem.Man stelle sich vor der Geschädigte hat den Fall erst ende 2014 oder 2015bei der Versicherung eingereicht(2 Jahre zeit dazu hat er ja bis es verjährt).
Soll ich dann alles rückwirkend nachzahlen?
-sobald ein Schaden gemeldet ist, wird im Folgejahr der Vertag belastet.
Egal wann der Geschädigte sich meldet.
@TE:
Zur unkompliziertesten Lösung hast du noch garnix gesagt...
Kann dein Vater (oder Mutter, Oma, Opa, Onkel, Tante) dir nicht die 933,- € leihen? Dann zahlst du ihm 19 Monate 50,- € zurück (+ deine 55,- € Versicherungsbeitrag bist du dann bei ca. 100,- € - womit du ja leben könntest), dein SFR bleibt bestehen und die Prämiennachzahlung wird auch nicht fällig...
Da hat Sause wohl am "rechtesten"! Ist zwar eine grammatikalische Blutgrätsche, aber klingt so schön.
So würde ich es auch versuchen!
LEjockel
Wobei jetzt immer noch nicht geklärt ist wie ohne Änderungen von Merkmalen
der Beitrag bei SF 2 85% 55,00 Euro ist
und
bei SF S 155% 150,00 ist
mathematisch müsste nämlich 100,00 Euro rauskommen.
Vielleicht ist es auch so, das die Versicherung bei SF S nochmal 50% Gefahrenzuschlag draufschlägt ??
Würde erst mal prüfen lassen, ob dies mit 55,00 Euro bei SF 2 noch stimmt.
Grüße
Klaus
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Je nach Gesellschaft werden gewisse Nachlässe nur ab einer bestimmten SF Klasse gewährt. Es könnten durch die Hochstufung weitere Nachlässe aus dem Vertrag gefallen sein.
Ich würde mir mal eine Ummeldung auf den eigenen Namen durchrechnen. sowohl beim jetzigen Versicherer als auch bei anderen. Du selbst bis ja noch unbescholten und kannst ganz neu anfangen.
Sondereinstufungen werden später zwar nicht weiterbestätigt, du hast aber auch nicht mehr Jahre wenn du weiter auf deiner alten, durch den Unfall versauten, SF Klasse vom Vater "rumrutscht".
Also wirklich mal die Ummeldung in Betracht ziehen. Oder nach Möglichkeit irgendwo das Geld für die Rückzahlung "zusammenkratzen"
Informier dir wie lange du den Schaden deinem Versicherer zurückzahlen kannst. Häufig sind das 6 Monate, 12 Monate gibt's aber auch.
Nach der schon aufgeführten Berechnung lohnt sich das nach 11 Monaten. Du bräuchtest nach dieser Zeit also nur einen "Zwischenfinanzierer" damit du die Rückzahlung vornehmen kannst, kurz darauf bekommst du dann die "zuviel" gezahlten Beiträge wieder zurück und kannst Sie deinem Geldgeber wieder zurückzahlen.
Danach profitierst du dann wieder von der günstigen SF Einstufung mit niedrigen Beiträgen.
Würde auch zurückzahlen.
Die ersten 200,- € der Rückzahlung müsstest du ja eh schon ab 1.1.2014 an die Versicherung bezahlen.
Die kriegste also schon mal wieder zurück.
Der Vertrag wird dann wieder in die alten SF ohne Schaden gesetzt.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Mensch CorsaDiesel!Du laberst auch immer einen Schrott zusammen!
Mein lieber Bernd, entweder hast Du mein Beitrag nicht richtig gelesen oder ich habe mich falsch ausgedrückt.
Es sollte ein allgemeiner Hinweis an den TE sein, dass Beiträge von 150,- in seinen Alter in der Abhängigkeit der aufgeführten einzelnen Fakten durch aus nicht ungewöhnliges sind.Wenn er eine Rechnung zum 1.1.2014 bekommt mit 85% und dabei 55,- € zahlen soll, dann kannst du doch nicht die Aussage treffen "150,- € ist keine ungewöhnliche Prämie".
So habe mich mal wieder bei der Versicherung informiert.
Die liebe Dame (die war echt lieb) hat mir gesagt wie tom tom oben bereits, mir sind sämtliche Vergünstigungen weggefallen-.-. Deswegen die 150 euros.
Zur Nachzahlung:
Beispiel: Jemand baut nen unfall im Juli, Schaden wird reguliert und er kriegt dann im Dezember so einen Brief wo steht das der Beitrag aufgrund des Unfalls erhöht wird.
Der jenige kann also vom SOnderkündigungsrecht gebrauch machen und vor Januar kündigen, sodass er nicht mehr den höheren Betrag zahlen muss. Würde er so einen Brief im Oktober zb bekommen, kann er ja eh zum 30.11 kündigen.
Ich habe meinen scheiß Unfall im November gemacht, der geschädigte hat erst im Januar oder dezember den Schaden regulieren lassen und ich soll jetzt der leidtragende sein und trotzdem das nachzahlen?
Hätten die mir wenigsten im dez oder januar gesagt ja ab dann zahlste so und so viel mehr, hätte ich wenigstens eine chance gehabt zu kündigen ohne was nachzuzahlen zu müssen.
Versteht ihr was ich meine? Fühle mich bissl verarscht, weil die oder der zu langsam waren ihre schieße zu regeln und sich zeit lassen.
Danke für die vielen zahlreichen antworten.!!
Ich weiß nicht wo das Problem ist?
Ihr habt mit denen einen Vertrag abgeschlossen.
Beim Abschluss wurde vereinbart, wann welche Nachlässe gelten und es wurden euch die Rückstufungstabellen ausgehändigt.
Ihr habt also alle Informationen gehabt um zu wissen, was wann bei einem Unfall passiert.
Das Problem liegt darin wie ich es beschrieben hatte.
Ich wusste doch nicht im vorjahr nach dem Unfall das im Februar eine Rechnung kommt, wo ich aufeinmal 100€ mehr zahlen muss. Der Berater meinte am Unfalltag, das ich hochgestuft werde.
Hätte ich die Versicherung sofort kündigen sollen nach dem Unfall?
Fristen zur Sonderkündigung: Wird dem Autofahrer beispielweise die Beitragsrechnung mit einem höheren Beitrag am 01.12.2013 zugestellt, so besteht das außerordentliche Sonderkündigungrecht bis zum 31.12.2013 für den Fahrzeughalter! Wird die erhöhte Rechnung zur Kfz Versicherung erst am 15.01.2014 zugestellt, so besteht das außerordentliche Kündigungrecht des Versicherungsnehmers bis zum 15.02.2014.
Ich habe sie im Februar bekommen! Das ist das worauf ich hinaus will.
kündigen vielleicht nicht, aber sich wenigstens ausrechnen lassen, um wieviel es hoch geht, dann wärst du gewarnt gewesen.
denn klar war ja, dass du steigst und damit ab 1.1. mehr zahlen musst. richtig?? es war dir nur nicht klar, wieviel!?
insofern kommst du um die nachzahlung nicht rum, kannst aber aufgrund des schadens ja kündigen, siehe oben!
Zitat:
Original geschrieben von Meister
kündigen vielleicht nicht, aber sich wenigstens ausrechnen lassen, um wieviel es hoch geht, dann wärst du gewarnt gewesen.
denn klar war ja, dass du steigst und damit ab 1.1. mehr zahlen musst. richtig?? es war dir nur nicht klar, wieviel!?insofern kommst du um die nachzahlung nicht rum, kannst aber aufgrund des schadens ja kündigen, siehe oben!
Ja klar , der Schadensfall wurde laut heutiger Aussage am 02.01 geschlossen!
Warum erfahre ich erst jeetzt davon?Habe damals ja gefragt wie viel muss ich zahlen und die meinten ja das wird man später erfahren.
Die Beitragserhöhungen werden von den Versicherern zum Ende des Jahres bekannt gegeben, oftmals ist die Bekanntgabe auch erst nach dem Stichtag der regulären Kündigung. Jedoch haben Sie auch in diesem Fall das Recht die Versicherung zu kündigen und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung. Angenommen die Beitragserhöhung wird erst im Januar bekannt, haben Sie immer noch die Möglichkeit die Autoversicherung rückwirkend zum 31. Dezember zu kündigen.
Bitte nicht eine Beitragserhöhung mit einer Hochstufung im Schadensfall gleichsetzen.
Das sind zwei unterschiedliche "Baustellen".
Zitat:
Original geschrieben von Peugeot206AW
Ja klar , der Schadensfall wurde laut heutiger Aussage am 02.01 geschlossen!Zitat:
Original geschrieben von Meister
kündigen vielleicht nicht, aber sich wenigstens ausrechnen lassen, um wieviel es hoch geht, dann wärst du gewarnt gewesen.
denn klar war ja, dass du steigst und damit ab 1.1. mehr zahlen musst. richtig?? es war dir nur nicht klar, wieviel!?insofern kommst du um die nachzahlung nicht rum, kannst aber aufgrund des schadens ja kündigen, siehe oben!
Warum erfahre ich erst jeetzt davon?Habe damals ja gefragt wie viel muss ich zahlen und die meinten ja das wird man später erfahren.Die Beitragserhöhungen werden von den Versicherern zum Ende des Jahres bekannt gegeben, oftmals ist die Bekanntgabe auch erst nach dem Stichtag der regulären Kündigung. Jedoch haben Sie auch in diesem Fall das Recht die Versicherung zu kündigen und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung. Angenommen die Beitragserhöhung wird erst im Januar bekannt, haben Sie immer noch die Möglichkeit die Autoversicherung rückwirkend zum 31. Dezember zu kündigen.
Falsch, die Beitragsanpassungen werden immer zur Hauptfälligkeit (Ablauf des Versicherungsjahres) angegeben, diese muß nicht der 01.01. sein.