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Experten gefragt!

Hallo liebe mituser!

mir ist leider ein kleines Missgeschick im Jahr 2013 passiert und nun habe ich da paar "Problemchen".
Zu meiner Person:
-21 Jahre alt
-als Zweitwagenfahrer bei meinem Vater in der Versicherung mit eingetragen(also bei seinem zweitwagen)

Folgendes ist passiert in einer Chronologischen Reihenfolge:

- November 2013: Ein blöder Unfall, bin mit dem Zweitwagen an eine Garage geprallt. Nichts schlimmes körperliches passiert, alle Daten ausgetauscht, mich entschuldigt und der eigenen Versicherung SOFORT gemeldet.
- paar Tage später: Brief von Versicherung an meinen Vater , ihr Beitragsatz sinkt auf 85% also zahlen Sie nur noch 55 euro im Monat. (Denke das war der Standartbreif der auch ohne Unfall gekommen wäre.
-Dezember: Ich rief bei der Versicherung an um nachzuhorchen was denn jetzt damit ist und bekam die Antwort das sich der geschädigte nicht gemeldet hat bzw. keine Rechnung ihnen zugeschickt hat.
-Januar: Der geminderte Beitragssatz wie oben beschrieben wurde vom Konto abgebucht genauso wie im Februar jetzt.

Vorgestern: Brief von Versicherung , ich steige nun in SF S runter und der Beitragssatz ist jetzt bei 155%!
Ich dachte mir okay 55€/85x155 = 100€ ca., kann ich verkraften habe schließlich bzw mein vater im ersten jahr bei Beginn 2011 auch 95€ jeden Monat gezahlt.Achja Schaden 933€ (nein kann es nicht Rückkaufen bin azubi mit weniger Geld als ne Kirchenmaus😁)

Heute: Bref von Versicherung, neuer Beitragssatz 155% das wären dann jeden Monat ca. 148€!!!!!!!!148 verdammte euro jeden Monat!!!! und ich solle den Differenzbetrag nachzahlen ab dem 01.01.14 von 185€ , also sprich mein satz würde ja nachwirkend ab januar gehen .
Aktueller Stand: Die wollen mir über 300€ nachsten Monat abbuchen (Bin Azubi, das bricht mir das Genick )

Nun die Fragen:

Muss ich diesen Betrag also rückwirkend nachzahlen?

Gilt bei mir nun das SOnderkündigungsrecht?

Was für Optionen habe ich?

Vielen Vielen dank im vorraus, ich freue mich über jede antwort!

Beste Antwort im Thema

1) ja
2) evtl., aber den SF 155% nimmst du eh mit zur neuen Versicherung.
3) (148-55)*12=1116 €, sprich Schaden zurück kaufen lohnt nach 11 Monaten.

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1) ja
2) evtl., aber den SF 155% nimmst du eh mit zur neuen Versicherung.
3) (148-55)*12=1116 €, sprich Schaden zurück kaufen lohnt nach 11 Monaten.

Zitat:

Original geschrieben von Peugeot206AW


Hallo liebe mituser!

mir ist leider ein kleines Missgeschick im Jahr 2013 passiert und nun habe ich da paar "Problemchen".
Zu meiner Person:
-21 Jahre alt
-als Zweitwagenfahrer bei meinem Vater in der Versicherung mit eingetragen(also bei seinem zweitwagen)

Folgendes ist passiert in einer Chronologischen Reihenfolge:

- November 2013: Ein blöder Unfall, bin mit dem Zweitwagen an eine Garage geprallt. Nichts schlimmes körperliches passiert, alle Daten ausgetauscht, mich entschuldigt und der eigenen Versicherung SOFORT gemeldet.
- paar Tage später: Brief von Versicherung an meinen Vater , ihr Beitragsatz sinkt auf 85% also zahlen Sie nur noch 55 euro im Monat. (Denke das war der Standartbreif der auch ohne Unfall gekommen wäre.
-Dezember: Ich rief bei der Versicherung an um nachzuhorchen was denn jetzt damit ist und bekam die Antwort das sich der geschädigte nicht gemeldet hat bzw. keine Rechnung ihnen zugeschickt hat.
-Januar: Der geminderte Beitragssatz wie oben beschrieben wurde vom Konto abgebucht genauso wie im Februar jetzt.

Vorgestern: Brief von Versicherung , ich steige nun in SF S runter und der Beitragssatz ist jetzt bei 155%!
Ich dachte mir okay 55€/85x155 = 100€ ca., kann ich verkraften habe schließlich bzw mein vater im ersten jahr bei Beginn 2011 auch 95€ jeden Monat gezahlt.Achja Schaden 933€ (nein kann es nicht Rückkaufen bin azubi mit weniger Geld als ne Kirchenmaus😁)

Heute: Bref von Versicherung, neuer Beitragssatz 155% das wären dann jeden Monat ca. 148€!!!!!!!!148 verdammte euro jeden Monat!!!! und ich solle den Differenzbetrag nachzahlen ab dem 01.01.14 von 185€ , also sprich mein satz würde ja nachwirkend ab januar gehen .
Aktueller Stand: Die wollen mir über 300€ nachsten Monat abbuchen (Bin Azubi, das bricht mir das Genick )

Nun die Fragen:

Muss ich diesen Betrag also rückwirkend nachzahlen?
Ja.

Gilt bei mir nun das SOnderkündigungsrecht?
Nein, der Mehrbeitrag ist dadurch entstanden, da durch Unfallschaden eine Hochstufung stattgefunden hat.

Was für Optionen habe ich?
Den Schaden zurück kaufen (frag mal Deinen Vater, ob er Dir einen Privatkredit gibt), sonst brauchst Du mehrere schadenfreien Jahre, um da wieder hinzu kommen, wo Du gewesen bist.

Oder Du fragst bei Versicherer Deines Vaters an, ob sie eine Sondereinstufung für die Kinder ihrer VN eine Sondereinstufung im Programm haben und meldest das KFZ auf Deinen Namen an.
Allerdings ist, sofern eine Sondereinstufung möglich ist, es ein Nachteil, wenn der Versicherer gewechselt werden soll, da wird die Sondereinstufung nicht an den anderen Versicherer weiter gegeben, nur die schadenfreien Jahre.

Vielen Vielen dank im vorraus, ich freue mich über jede antwort!

Danke schonmal für die Antworten!
ich habe da nur das hier gelsen, deswegen bin auf sonderkündigung gekommen!

Sonderkündigungsrecht nach § 92 Versicherungsvertragsgesetz:

bei reguliertem Schadenfall
Kündigungsfrist: spätestens am Ende des Monats nach Mitteilung über Regulierung
also wenn Beitrag durch die dinge erhöht wurde:-)

Zitat:

Original geschrieben von Peugeot206AW


Danke schonmal für die Antworten!
ich habe da nur das hier gelsen, deswegen bin auf sonderkündigung gekommen!

Sonderkündigungsrecht nach § 92 Versicherungsvertragsgesetz:

bei reguliertem Schadenfall
Kündigungsfrist: spätestens am Ende des Monats nach Mitteilung über Regulierung
also wenn Beitrag durch die dinge erhöht wurde:-)

Richtig, hatte ich i.M. nicht mehr auf dem Schrim, Innerhalb von 4 Wochen nach Regulierung des Schadens, kannst Du Kündigen.

Aber hilft das Dir in dem Fall weiter ?

Wenn Dein Vater dann mit dem schadenbelasteten Vertrag zu einer anderen Gesellschaft geht, dann wird die jetzige VR den SFR mit einem Schaden bestätigen und dann ???

Ich schlauer Azubi😁

Ja mein Vater meinte er würde dann halt nur den einen Wagen dann nur noch nutzen.
Das würde bedeuten ich könnte eine Versicherung auf mich abschließen.
Zwar immer noch teuer aber besser als 150€ im Monat!
Sorry aber muss immernoch lachen bei dem Betrag😁

Eine Sonderkündigungsrecht Aufgrund SF Zurückstufung zur Hauptfälligkeit gibt es nicht.

Aber ein Sonderkündigungsrecht Aufgrund eines Schadens natürlich schon.

Ein paar Angaben sind noch von dir notwendig, damit ich was vernünftiges dazu sagen kann.

1. Wer ist aktuell Halter vom Fahrzeug?

2. Wem gehört das Fahrzeug? Ist das deines, das nur bei deinem Vater mitversichert war?

3. Schon mal bei der Versicherung angerufen, und gefragt, wie die auf diese Rechnung kommen?
Die kann nicht stimmen.

Wenn du das Auto weiter fahren willst, dann geht ohne Halterwechsel nichts.

Ansonsten darfst du eh nicht kündigen, sondern das Auto einfach abmelden.

Bei Punkt 1&2 ist es jeweils mein Vater.
Ja habe eben angerufen und der nette Herr hat mir um 18.01Uhr gesgat das es jetzt zu spät ist und seine Kollegen nicht mehr erreichbar sind -.-. Dann hat er mir auch noch erklärt das man das so einfach nicht Rechnen kann, denn es sei Versicherungsmathematik und kann nicht mir normalen Dreisätzen berechnet werden. Außerdem haben viele Versicherungen im letzten Jahr irgendwas angepasst.

Also bedeutet das auto Ummelden und neue Versicherung auf mich`?

Der Betrag von 150,- im Monat ist ar nicht so unüblich, je nach KFZ Typ und Versicherugsumfang und bewohnte Region.

Mensch CorsaDiesel!

Du laberst auch immer einen Schrott zusammen!

Wenn er eine Rechnung zum 1.1.2014 bekommt mit 85% und dabei 55,- € zahlen soll, dann kannst du doch nicht die Aussage treffen "150,- € ist keine ungewöhnliche Prämie".

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 85% und 55 Euro nur die Haftpflicht sind.

Dann muss die Prämie bei 155% ziemlich genau bei 100,- € liegen.

Hier muss noch was anderes passiert sein.
Ich vermute mal, die haben den Fahrerkreis mit angepasst.
Vermutlich war Ihnen nicht bekannt, dass Fahrer unter 23/25 mit dem Auto fahren.
Das würde den weiteren Prämienanstieg erklären.

Ansonsten ist das dummes Geschätz vom Kundenservice.
Klar kann man das ganze mit einem Dreisatz berechnen.

Aber zurück zum Thema:

Fahrzeug ummelden auf deinen Namen. Nur so hast du die Chacen überhaupt zu einer anderen Versicherung zu wechseln und wieder eine bessere Einstufung zu bekommen.

Die Versicherung weiß das ich unter 25 bin , bin ja als "mitbenutzer" eingetragen!

Das hat mich auhc stutzig gemacht, wie gesagt 100 euro okay aber jetz 150€ plus nachzahlung?
Muss ich das bei einer Kündigung denn Nachzahlen? Laut einem Gesetz von 2009 haben Versciherungsnehmer die laut SOnderkündigungsrecht kündigen, Anspruch auf Rückzahlung der Verrausgezahlten prämien.
Sprich alles was nach 31.12 kam.
Dann sollte ich doch wohl nicht noch die 186 nachzahlen müssen (habe ja erst heute von dem neuen Betrag erfahren!)

Zitat:

Original geschrieben von Peugeot206AW


Die Versicherung weiß das ich unter 25 bin , bin ja als "mitbenutzer" eingetragen!

Das hat mich auhc stutzig gemacht, wie gesagt 100 euro okay aber jetz 150€ plus nachzahlung?
Muss ich das bei einer Kündigung denn Nachzahlen? Laut einem Gesetz von 2009 haben Versciherungsnehmer die laut SOnderkündigungsrecht kündigen, Anspruch auf Rückzahlung der Verrausgezahlten prämien.
Sprich alles was nach 31.12 kam.
Dann sollte ich doch wohl nicht noch die 186 nachzahlen müssen (habe ja erst heute von dem neuen Betrag erfahren!)

und welche Versicherung soll dann den Versicherungsschutz rückwirkend ab 01.01.2014 tragen??

Melde das Auto jetzt auf deinen Namen um, bei der HUK kannst du mit 75% anfangen, sofern dein Vater noch einen Vertrag mit mindestens SF 1/2 oder du 3 Jahre den Führerschein hast.

Grüße
Klaus

Ja aber warum sollte ich den höheren Betrag nachzahlen? Ich hatte doch gar keine Gelegenheit mich damit einverstanden zu erklären oder bzw. zu wissen was ich denn nun mehr zahlen soll?
Mir gehts darum, dass ich das nicht nachzahlen will.
Man stelle sich vor der Geschädigte hat den Fall erst ende 2014 oder 2015bei der Versicherung eingereicht(2 Jahre zeit dazu hat er ja bis es verjahrt).
Soll ich dann alles rückrirkend nachzahlen?
Was wäre das denn für ein Schwachsinn dann?

Leute. Ihr bringt mal wieder alles durcheinander!

Bis jetzt haben wir von der alten SF Staffel mit 85% und 155% gesprochen.

Die 75% bei der Huk sind 1. nichts besonders und 2. ist das die neue SF Staffel, die man mit der alten nicht vergleichen kann.

Bis zu heutigen Tage ist das Auto bei der alten Versicherung versichert und dort ist auch die Prämie inkl. Rückstufung und allem drum und dran zu zahlen. Und zwar solange, bis das Fahrzeug dort entweder gekündigt oder abgemeldet wird.

Das neue VVG sagt nur, dass bei einer Kündigung aufgrund vom Schaden die zukünftigen Beiträge nicht mehr zu zahlen sind. Die bis zum Kündigungsdatum fälligen natürlich schon.
Eine Rückwirkende Kündigung zum 1.1.14 ist nicht möglich

Zitat:

Original geschrieben von Peugeot206AW


Ja aber warum sollte ich den höheren Betrag nachzahlen? Ich hatte doch gar keine Gelegenheit mich damit einverstanden zu erklären oder bzw. zu wissen was ich denn nun mehr zahlen soll?
Mir gehts darum, dass ich das nicht nachzahlen will.
Man stelle sich vor der Geschädigte hat den Fall erst ende 2014 oder 2015bei der Versicherung eingereicht(2 Jahre zeit dazu hat er ja bis es verjahrt).
Soll ich dann alles rückrirkend nachzahlen?
Was wäre das denn für ein Schwachsinn dann?

Du hast dich bzw. dein Vater hat sich mit der Antragsunterzeichnung damit einverstanden. Damals wurden dir die Unterlagen ausgehändigt, was bei einem Schadenfall passiert.

Wie du das rückwirkend zahlen sollst? -> Ich würde einfach abbuchen lassen 😉 Überweisung geht natürlcih auch 😁

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