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Ex Frau verkauft Auto, ich hab es 100% bezahlt.

Themenstarteram 31. Oktober 2022 um 7:20

Hallöchen,

Folgendes Problem liegt bei mir an.

Seit ein paar Monaten bin ich von meiner Frau getrennt. Ich hatte nach der Trennung einen Wagen in der gemeinsamen Garage zurück gelassen,welchen ich kurz nach der Trennung noch nicht mitnehmen konnte, da er einen Getriebeschaden hatte. Wir hatten ausgemacht der Wagen kann erstmal in der Garage bleiben bis sich alles beruight hat.

Da die Trennung dann doch im Rosenkrieg ablief, lief einiges mit den üblichen Streitereien ab, jedoch ohne Anwalt.

Jetzt, 5 Monate später habe ich mitbekommen dass Sie das Getriebe an dem Wagen repariert hat, und TÜV/AU erneuert hat sowieso den Wagen bei Mobile zum Verkauf eingestellt hat, und diesen wohl laut meinem ehemaligen Nachbarn schon verkauft hat. Den Wagen hatte ich voll bezahlt, irgendwas um die 28.000€ vor 4 Jahren. Angemeldet, sprich Brief lief auf Sie, Rechnung und Überweisungen der Kaufsumme , sämtliche Reparaturen/Service von Audi auf mich.

Sie hat mich weder gefragt, noch gab es Dokumente dass Sie den Wagen verkaufen darf. Da Sie auf Anrufe und Nachrichten nicht reagierte stehe ich grad vor einem großen Fragezeichen.

Hat jemand Erfahrungen?

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7 Antworten

Es geht hier ja eigentlich nur darum, wer der rechtliche Eigentümer der Fahrzeugs ist. Dieser hat die volle Verfügungsgewalt über das Fahrzeug. Wer dafür bezahlt hat, ist leider nur sekundär. Auf wen lautet der Kaufvertrag?

Ein Anwalt wird im Beratungsgespräch genaueres dazu sagen können.

Wenn Du das Auto bezahlt hast, bist Du Eigentümer. Dann kann Deine Frau das Auto nicht einfach verkaufen, oder gibt es Indizien für eine Schenkung. Verkauft sie das Auto dennoch, ist es eine Unterschlagung. Worauf ich sie zügig mit einem Anwaltsschreiben hinweisen würde.

Unabhängig davon dürfte der Erlös in den Zugewinn fallen und ausgeglichen werden müssen.

Themenstarteram 31. Oktober 2022 um 8:04

Sehe ich ja auch so, ich hab den Wagen voll finanziert. Man denkt ja nie an eine Trennung etc. wenn man 15 Jahre zusammen ist, dann ging es ganz schnell mit neuem Mann und ich war aus dem Haus raus.

Im Streit flogen dann die Fetzen und es herrschte Monate funkstille, auch wenn der Wagen Jahre lang auf Sie lief, heißt das für mich nicht, er gehört Ihr.

Mal schauen was ein Anwalt dazu sagt, ich fürchte nur es geht hier auch zu Lasten des neuen ,,Eigentümers" der von der Aktion nicht sehr begeistert sein wird.

Deshalb schnell handeln,bevor der Wagen auf den Käufer zugelassen wurde.

Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung, das taucht dann bei der Zulassungsstelle auf und der Halterwechsel wird abgelehnt. Dann können die Eigentumsverhältnisse geklärt werden.

@mezziyo

Hast Du den Kaufvertrag auf deinen Namen noch? Diesen dann mit zur Rennleitung nehmen und die Unterschlagung des Fahrzeugs anzeigen.

Die werden das Fahrzeug dann auch abfragen und sehen,ob es noch auf Deine künftige Ex zugelassen ist oder schon umgeschrieben wurde.

Mit dem Kaufvertrag (Eigentumsnachweis) kannst Du auch bei der Zulassungsstelle eine Sicherungsübereignung eintragen lassen. Diese verhindert ebenfalls jegliche Halterwechsel.

Zitat:

@mezziyo schrieb am 31. Oktober 2022 um 09:04:43 Uhr:

ich fürchte nur es geht hier auch zu Lasten des neuen ,,Eigentümers" der von der Aktion nicht sehr begeistert sein wird.

Da wäre ich mir gar nicht so sicher. Der Fahrzeugbrief ist zwar kein Eigentumsnachweis aber da deine Ex Frau ihn hatte und dort auch eingetragen war konnte der Käufer das Fahrzeug "in gutem Glauben" kaufen. Damit dürfte der Verkauf (meiner laienhaften Meinung nach) bindend sein (§ 932 BGB). Aber wirklich weiterhelfen kann dir da nur ein Anwalt.

Ideal wäre es gewesen wenn du den Fahrzeugbrief beim Auszug mitgenommen hättest. Aber im Nachhinein ist man immer schlauer.

Die wenigsten sind so misstrauisch im Vorfeld einer Trennung.

Kommt aber leider öfter vor so ein Szenario, manchmal auch nur um Stress zu machen,nicht mal wegen des Geldes.

Rechtsberatung zu Trennung und Scheidung kann hier nicht erfolgen.

geschlossen

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