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Ex-DDR-Anhänger ohne Papiere zulassen -WIE?

Themenstarteram 23. August 2004 um 9:43

Hallo zusammen,

ich habe vor, mir einen anderen Anhänger zu kaufen. Dieser ist leider ein Ex-DDR-Anhänger und hat keine Papiere mehr (stand jahrelang wohlbehütet in einer Garage).

Wie kann man das Gefährt wieder ins Betriebsleben zurückholen und vor allem, WAS KOSTET DAS? Irgendwie braucht man ja wieder Papiere dafür - wo kriegt man die her?

Ne Anmeldung mit einem DDR-Anhänger hab ich schon bei meinem jetzigen hinter mir (der hatte aber n Fahrzeugbrief). Da hat die Anmeldung über 40 Euro gekostet, weil dieses "Fahrzeug" nicht im Kraftfahrzentralregister erfaßt war und alles manuell erfaßt werden musste. Wäre das in diesem Fall auch wieder so???

Vielen Dank vorab für eure Hilfe ...

Gruß vom

Tom aus McPomm

Beste Antwort im Thema

Bei entwertetem Kfz-Brief ist für eine Wiederzulassung eine Vollabnahme notwendig (sog. §21).

Grüsse,   motorina.

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... dann Gratulation zu dem "neuen", billigen Hänger. Hat sich die kleine Anfrage also doch gelohnt.

Danke für die Rückmeldung.

 

Grüsse,     motorina.

Hallo,

ich krame das Thema auch noch einmal vor da ich das selbe gerade vorhabe.

Ist ein EINHELL Anhänger, ebenfalls gebaut in der ehem. DDR.

Also ist der Gang folgender: Schreiben von der Zulassungsstelle dass mit dem Anhänger (Fahrgestellnummer etc) alles in Ordnung ist, damit zur Dekra / zum Tüv und Vollabnahme, damit zur Zulassungsstelle und das wars?

Die Zulassungsstelle stellt dann einen neuen Brief aus?

hi, ja genauso ist der Werdegang, könnte allerdings sein das dein Zulassungstelle etwas anderes sagt oder nicht genau weis wie sie es anstellen sollen.

bei mir war online eine anfrage in Flensburg, nach alles ok, hat die Nette Dame ein drei zeiler geschrieben das wars.

Nur um den Beitrag abzuschließen:

Beim Anruf beim KBA sagte man mir, dafür sind jetzt die Straßenämter selber zuständig.

Also dort angerufen. Eine sehr nette Dame ging mit mir den Computer durch und fand den Anhänger nicht registriert. Somit entfiel auch die 2-wöchige Aufbietungsfrist, also das Nummernschild wird öffentlich aufgeboten und wenn keiner kommt dem es gehört, dann ist der Hänger halterlos. Da hier kein Nummernschild auf den Hänger registriert war entfiel das also.

Bekam also meine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Ich also zum Schildermacher, die Schilder gedruckt, dann mit dem Hänger zum TÜV und eine sogenannte Vollabnahme gemacht. Das heißt Vermessen, Reifen prüfen, Lichtanlage prüfen, wiegen.

Dann Zum SV-Amt, mit dem TÜV-Bericht und der Unbedenklichkeitsbescheinigung, neue Papiere wurden ausgestellt und nun isser angemeldet.

am 27. März 2011 um 11:46

Mir wurde es in unserer Zulassungsstelle anders erklärt:

zuerst Vollabnahme

dann erfragt Zulassungsstelle bei´m KBA Unbedenklichkeitserklärung

anschließend Aufbietung ca. 6 Wochen

danach darf ich ihn dann zulassen

Ein allgemeingültiges Schema läßt sich also nicht erkennen,scheinen sie überall etwas anders zu handhaben...?

Andere Frage:

Mir wurde kürzlich ein PKW-Hänger geklaut,samt Wunschkennzeichen. :mad:

Muß ich nun die kommenden Jahre diese sog. "Aufbietungen" auf meine ex Rahmennummer und Kennzeichen kontrollieren,falls er dabei sein sollte?

Das Kennzeichen soll lt. Aussage Zulassungsstelle nun für 5 oder mehr Jahre gesperrt sein,wenn es nichtmehr auftaucht.

Wenn ich mir nun einen gleichen Anhänger wieder "ordentlich" aufbaue,muß ich den wohl in einem anderen Landkreis zulassen,in dem die "HP 500" noch frei ist?

Oder gleich im "Rat-look" belassen (Diebstahl vorzubeugen) und auf die Nummer sch* ?

Schlechte Welt,alle wollen nur "mein Bestes". :(

Bei mir entfiiel die Aufbietungszeit, da der Anhänger nirgendwo gemeldet war und noch nie zugelassen war.

Unfug.

So geht eine wiederzulassung von statten.

1.) Bescheinigung einer Polizeidienststelle das der Hänger nicht gestohlen ist ! KOSTET NICHTS !

2.) Datenblatt anfordern beim Hersteller ( inkl.Postgebühr 5-10 Euro )

3.) Zum Tüv §21 machen , beim ungebremsten Hänger ist das in 10 Minuten gemacht , das Gutachten kommt auf ungefähr nen 50 èr

4.) zum StrVerkAmt , eine Eidestattliche abgeben das der Hänger ein scheunenfund war und keine rechte dritter bestehen.

5.) Neuer Brief und Schein , als auch Kennzeichen , in dem fall 1 Stück

Von wegen zu teuer , stellt euch vor Ihr verliert mal Teil 1 und 2 der Zulassung , dann müsst Ihr bei einem neuen Hänger auch die Kohle zahlen oder.

Für so einen kleinen Nachläufer seid Ihr alles in allem mit zirka 170,00 Euro dabei , ich berichte aber noch genau was es Kostet einen HP 280 / 11 ohne alles auf die Strasse zu bringen.

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