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EWG vs. Fahrzeugschein

Themenstarteram 11. Dezember 2007 um 9:27

Moin,

habe vor einigen Monaten eine EOS von meinem schon etwas älteren Vater geschenkt bekommen. Dieser sagte mir, dass wohl (laut Verkäufer) kein Fahrzeugschein mehr nötig sei, sondern diese EWG - Übereinstimmungserklärung ausreicht, d. h. bei einer Polizeikontrolle könnte ich auch dieses Dokument vorzeigen. Da dies mein erstes Auto ist und ich mich bisher mit solchen Themenstellungen nie beschäftigen musste, frage ich mich, ob die Aussage des Verkäufers auch der Rechtssprechung entspricht. Bei meiner EOS ist alles Serie, d. h. habe daran nichts verändert/getunt. Reicht nun diese EWG aus, oder muss ich bei einer Kontrolle ne Strafe befürchten, wenn ich nicht den Fahrzeugschein (Fahrzeugbrief liegt bei meinem Vater) vorzeigen kann? Falls doch ein Fahrzeugschein benötigt wird, wie komme ich an einen solchen?

Thanks

12 Antworten
am 11. Dezember 2007 um 9:58

jedes auto dass in deutschland zugelassen wird bekommt eine zulassungsbescheinigung teil eins und 1x teil 2. der sogenannte brief ist einer der beiden teile, der andere teil ist der, den du im fahrzeug mitführen musst..

d.h. der teil 1 entspricht dem fahrzeugschein, bzw. der teil 2 entspricht dem fahrzeugbrief.

die ewg bescheinigung hat im fahrzeug gar nichts zu suchen, dient nur dazu, um z.b. herauszufinden welche rad/reifenkombinationen du fahren darfst usw.

am 11. Dezember 2007 um 12:05

Jo sehe ich ähnlich... Fahrzeugschein solltest du schon dabei haben...Die EWG muss ich aber auch dabei haben weil ich Reifen fahre die nicht im Schein stehen....

Eos Grüße

Zitat:

Original geschrieben von EOS123

Jo sehe ich ähnlich... Fahrzeugschein solltest du schon dabei haben...Die EWG muss ich aber auch dabei haben weil ich Reifen fahre die nicht im Schein stehen....

Eos Grüße

dafür musst du die ewg nicht mitführen, denn die polizei muss dir beweisen dass du diese nicht fahren darfst und nicht umgekehrt. sprich, die müssen sich die mühe machen und in ihren akten wühlen um nachzusehen, siollte dir das dokument verlorengehen, wäre es schade drum...

Zitat:

 

dafür musst du die ewg nicht mitführen, denn die polizei muss dir beweisen dass du diese nicht fahren darfst und nicht umgekehrt. sprich, die müssen sich die mühe machen und in ihren akten wühlen um nachzusehen, siollte dir das dokument verlorengehen, wäre es schade drum...

 Das kann hier so nicht stehen bleiben ! Diese Aussage ist definitiv falsch .

Zum Themenstarter : Der Fahrzeugschein muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden. Wenn ein solcher nicht vorhanden ist stellt sich die Frage : Ist das Fahrzeug überhaupt zugelassen ?

 

Die sogenannte EWG oder Übereinstimmungserklärung , dient dem Zweck eine technische Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Bestimmungen aller EU Länder zu bestätigen.

 

Diese muss nicht mitgeführt werden , erleichtert den Export in EU Länder und kann unter Umständen die Homologation einzelner werkseitiger Mehrausstattungen bestätigen , die wie es so schön heisst , erst bei nächster Befassung der Straßenverkehrsbehörde mit dem Zulassungsdokument , in das selbige eingetragen werden müssen.

 

Bei meinem Fahrzeug sind das die zur Individuell Ausstattung gehörenden 18 Zoll Räder , die zwar im EWG Dokument nicht aber im KFZ-Schein eingetragen sind.

 

Die Zulässigkeit einzelner Fahrzeugkomponenten ergibt sich aus dem Zulassungsdokument oder der EWG Bescheinigung und muss vom Fahrzeugführer durch mitführen bescheinigt werden. Die Polizei hat nicht die Aufgabe Zulässigkeit nachzuweisen. Das würde einer Beweislastumkehr entsprechen.

dies wurde mehrfach durchgekaut und nirgends habe ich bisher gehört oder gelesen dass du der polizei nachweisen musst dass du 18" fahren darfst, sondern die müssen nachweisen dass du die nicht fahren darfst...

Zitat:

Original geschrieben von burgswolf

dies wurde mehrfach durchgekaut und nirgends habe ich bisher gehört oder gelesen dass du der polizei nachweisen musst dass du 18" fahren darfst, sondern die müssen nachweisen dass du die nicht fahren darfst...

 

Die Tatsache das Du etwas nicht gelesen oder gefunden hast , bedeutet nicht das Du die richtigen Schlüsse gezogen hast.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

dass du so von dir überzeugt bist, grenzt an lächerlichkeit.

informiere dich bitte mal ganz genau, als tip: die polizei hat nicht immer recht.

es steht nirgends geschrieben, dass ich jemanden dieses dokument aushändigen muss, hat die polizei zweifel, muss diese nachprüfen ob dieser berechtigt ist und muss dem fahrer beweisen dass er im unrecht ist und nicht umgedreht. die von dir genannte möglichkeit ist schlichtweg falsch.

informationen dazu findest du zur genüge beim kba usw.

Zitat:

Original geschrieben von burgswolf

dass du so von dir überzeugt bist, grenzt an lächerlichkeit.

informiere dich bitte mal ganz genau, als tip: die polizei hat nicht immer recht.

es steht nirgends geschrieben, dass ich jemanden dieses dokument aushändigen muss, hat die polizei zweifel, muss diese nachprüfen ob dieser berechtigt ist und muss dem fahrer beweisen dass er im unrecht ist und nicht umgedreht. die von dir genannte möglichkeit ist schlichtweg falsch.

informationen dazu findest du zur genüge beim kba usw.

Diese Aussage ist völlig richtig!

Und @Göttin: Deine dicke Schrift nervt schon lange. Überprüfe doch mal bitte deine Einstellungen!!

am 12. Dezember 2007 um 7:21

Hallo...

lasst dem Kollegen mal die große Schrift... wie er bereits schon öfter erwähnt hat hat er soweit ich noch weiss ein Problem beim lesen von kleiner Schrift....Dafür sollte man hier keinem am Pranger stellen...

Die Aussagen hier sind allerdings nur zum Teil (in meinen Augen) sicher. Die Polizei muss dir gar nix beweisen... Sollten die Anbau oder Zusatzteile eine Spezielle EU Nummer haben ist die Polizei verpflichtet diese Nummer zu prüfen.

Sollte diese Nummer nicht zu finden sein (z.B. älter Alufelgen) gibts ne Mängelkarte und du kannst dann beim Tüv vorführen.

Ich spreche da aus Erfahrung.....habe ich selbst schon erlebt.

So und jetzt habt euch alle wieder lieb und akzeptiert die kleine Behinderung von anderen.

EOS 123

es ging hier speziel um das ewg dokument, dass muss niemanden gezeigt werden, da ist die polizei in der beweißpflicht, sind immerhin originalteuile um die es sich dreht.

kleine anmerkung dazu:

Im Teil I der neuen, seit 01.10.2005 gültigen Zulassungsbescheinigung ist vorgesehen, nur noch eine der im Rahmen der im Typgenehmigungsverfahren genehmigten Reifengrößen je Achse in das Feld 15 der Bescheinigung einzutragen. Auf der Rückseite dieser Bescheinigung finden Sie einen Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3), aus dem zu entnehmen ist, dass auch andere im Typgenehmigungsverfahren für den Fahrzeugtyp genehmigte Reifen montiert sein können, ohne dass diese Bereifungen in der Zulassungsbescheinigung genannt sein müssen, ein Gutachten mitgeführt werden muss oder eine neue Zulassungsbescheinigung auszufertigen ist. Nur wenn Rad-/Reifenkombinationen montiert werden, die im Betriebserlaubnisverfahren nicht erfasst wurden (andere als die sog. Originalräder), ist eine derartige Änderung der Zulassungsbehörde zur Eintragung in die Zulassungsdokumente mitzuteilen. Die Zulassungsbehörde mag dann entscheiden, ob diese "anderen Räder" in den Feldern (15.1) bis (15.3) oder im Feld (22) als Bemerkung zur Fahrzeugbeschreibung aufgenommen wird. Auf diese geänderte Rechtslage müssen sich auch die Überwachungsinstitutionen einstellen. Nicht Sie müssen die korrekte Bereifung nachweisen sondern die Überwachungsbehörden müssen eine ggf. nicht genehmigte Bereifung nachweisen.

Den Text kann man beim KBA nachlesen und nichts anderes!

am 12. Dezember 2007 um 12:07

Hört sich gut an :D So soll es sein... Danke für die Bemühungen und ich bin wieder ein Stückchen schlauer.... Gut das wir das jetzt zu den Akten legen können.

EOS Grüße

Zitat:

Original geschrieben von EOS123

Hallo...

lasst dem Kollegen mal die große Schrift... wie er bereits schon öfter erwähnt hat hat er soweit ich noch weiss ein Problem beim lesen von kleiner Schrift....Dafür sollte man hier keinem am Pranger stellen...

EOS 123

Sorry wenn dem so ist, das wusste ich nicht!

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