evtl. Schäden am Fahrzeug durch fehlerhafte Strasse! Wer haftet?
Hi
Ich habe heut ein echt ärgerlichen Vorfall gehabt. 🙁
Auf einer Verkehrstrasse bei mir in der Nähe war in einer Kurve die Strasse relativ eng und gerade in dem Moment mit Gegenverkehr. Ich fuhr ca. 60-70km/h und wegen der engen Platzverhältnisse führ ich besonders weit rechts aber noch auf der Strasse.
Nun das Problem:
Beim Fahren knapp am besagten Strassenrand entlang gab es plötzlich ein mörderlichen Schlag auf das rechte Vorderrad. Das hat voll bis in den Innenraum geknallt/geschlagen.
Dann angehalten und nachgeschaut aber kein ausserlicher Schaden am Felgenrand.
Die Stelle/Kurve (>attachment):
Dort an der Stelle war der Rand der Strasse leicht verbreitert mit kleinen Pflastersteinen und an zwei Stellen schauen diese ca. 6-7cm spitz heraus (also keine Beule sondern ein einzelner hervorstehender Stein).
Hinweisschild für den Bereich war nur ein 'S-Kurve' Schild ... kein 'Fahrbahnrand nicht befahrbar' http://...hrszeichen.kfz-auskunft.de/.../schlechter_fahrbahnrand.gif oder 'Strassenschäden' http://www.kaufengel.de/.../Strassenschaeden_Nr_1006_34_195385_g.gif war vorhanden!
Nun sind aber Schäden am Reifen, der Felgenmitte (sozusagen unter dem Reifen), des Felgenrandes innen und des Dämpfers und dessen Aufhängung ungewiss.
Nun meine Frage an euch ...
*Wer haftet für evtl. Schäden und bezahlt auch erstmal die Überprüfung auf Schäden?
*An wen und wie wende ich mich da konkret?
greetings tester800
PS: ich hatte statt 2.3bar auch 2.9bar Druck auf den Reifen ... ist somit evtl. eine Möglichkeit das der Schlag wirklich nicht bis zur Felge herunter ging.
Desweiteren es sind 2 Kanten markiert ich habe aber nur ein davon mitgenommen (aber keine Ahnung welche...) und ein Zeuge ist vorhanden sowie Ort Datum Uhrzeit vermerkt wurde.
40 Antworten
Wenn ich solche Stories in MT lese, komme ich immer mehr zu dem Eindruck, daß die Rechtschutzversicherung nach der Haftpflichtversicherung die zweitwichtigste Absicherung ist. Zum Glück habe ich eine...😉
prinzipiell ist die gemeinde haftbar....
ich hoffe folgendes beispiel verdeutlicht die haftbarkeit etwas:
z.B.: es ist winter und es hat geschneit man will sein altglas zum container fahren, beim ausparken fährt man sich die stoßstange an einem parkplatzbegrenzunsstein oder zierstein (...ich hoffe ihr wisst wie ich das meine...) kaputt, der nicht zu sehen war, weil er nicht von schnee befreit wurde aber der rest vom parkplatz, dann ist die gemeinde dafür haftbar und muss den schaden begleichen (wurde der stein vom schnee befreit und war zu sehen, dann ist sie dafür natürlich nicht haftbar...). wurde der gesamte parkplatz nicht geräumt (incl. des steines) und du fährst dann gegen den stein, dann ist sie nicht haftbar und muss den schaden somit nicht begleichen....
sinngemäß muss man dies also auf den fall von Diabolomk übertragen... die gemeinde "wusste nichts" von der regenrinne also ist sie nicht haftbar...hätte die gemeinde eine reperatur bei einem bauunternehmer vor z.b. einem monat beantragt bzw. wäre dieser schaden der straße in einer sitzung bekannt gewesen, wäre sie somit ab dem datum der ertsen "urkundlichen" erwähnung haftbar...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn ich solche Stories in MT lese, komme ich immer mehr zu dem Eindruck, daß die Rechtschutzversicherung nach der Haftpflichtversicherung die zweitwichtigste Absicherung ist. Zum Glück habe ich eine...😉
Das kommt mir allmählich auch so vor ... du als kleines würmchen hast meist nichts zumelden. Total ungerecht find ich sowas das man ohne Anwalt/Rechtschutz dumm da steht.
Ist jetzt zwar erst der 2. Fall wo ich eine Rechtschutzvers. gebraucht hätte aber in dem anderen und dem jetzigen Fall sieht es ohne nicht sonderlich rosig aus.
Ich werd es trotzdem versuchen.
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
sinngemäß muss man dies also auf den fall von Diabolomk übertragen... die gemeinde "wusste nichts" von der regenrinne also ist sie nicht haftbar...hätte die gemeinde eine reperatur bei einem bauunternehmer vor z.b. einem monat beantragt bzw. wäre dieser schaden der straße in einer sitzung bekannt gewesen, wäre sie somit ab dem datum der ertsen "urkundlichen" erwähnung haftbar...
Das klingt ja fies ... also der erste der reinfährt in die Schadstelle ist der Dumme? Wow ... respekt lieber Staat.
@MagirusDeutzUlm : Habe ich doch so richtig verstanden oder?
PS: Die Steine am Fahrbahnrand in der Kurve sind nach genauerem Studium der Bilder als unterliegende Holperstrasse zu erkennen. Ändert aber an der Lage der Situtian betimmt nichts.
Die haben einfach nicht alles asphaltiert und nach einger Zeit hoben sich nun bestimmt die Steine oder die waren beim asphaltieren schon so.
Zitat:
Original geschrieben von tester800
Das klingt ja fies ... also der erste der reinfährt in die Schadstelle ist der Dumme? Wow ... respekt lieber Staat.
@MagirusDeutzUlm : Habe ich doch so richtig verstanden oder?
genau...sobald der den schaden dann meldet gillt er als bekannt (er erhält keinen schadensersatz, da der schaden noch nciht bekannt war), wenn dann am nächsten tag der nächste dort sich die felgen zerlegt, bekommt er dann geld (da der schaden ja am vortag gemeldet wurde und somit als bekannt gillt)
ist aber leider so...einen ähnlichen fall (wie den mit dem stein im winter) hatten wir vor 1-2jahren in unserer gemeinde....
also den schaden an der straße erstmal schriftlich zu protokoll geben und dann erst ne woche später den schaden am auto 😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
In diesem Punkt ist das kommunale Haftungsrecht dringend überarbeitungsbedürftig....🙁
eben finde ich auch ... kann doch nicht angehen das der erste der es 'bemerkt' immer der Loser ist. Er hat doch auch den Schaden.
Und gehört nicht Strasseninstandhaltung oder wenigstens Überprüfung und gegebenfalls passende Beschilderung zum Strassenwesen dazu.
Wozu bezahl ich denn Steuern ... damit die Zuständigen dann darauf warten bis einer sich den Wagen verbeult um dann erst die zu reparierenden Stellen zu kennen 😕
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
also den schaden an der straße erstmal schriftlich zu protokoll geben und dann erst ne woche später den schaden am auto 😁
jein...sobald der schaden bekannt ist, wird/sollte die gemeinde ein schild an der stelle wo der schaden liegt aufstellen mit "straßenschäden" etc. somit weist sie auf die gefahr hin und ist wieder von der haftung entbunden, da auf dens chaden hingewiesen wird und man somit besonders vorsichtig fahren muss...
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
also den schaden an der straße erstmal schriftlich zu protokoll geben und dann erst ne woche später den schaden am auto 😁
gute idee ... ob des klappt?
*Erst jemand anderen ein Bekannten dort anrufen lassen und Bescheid geben.
*1-2 Tage später erneut langfahren und eben zufällig nochmal (evtl. etwas leichter) drüber fahren und dann anzeigen.
Klingt gut aber Klingt auch seltsam .. aber wenn uns der staat so veralbert mit der Erste ist der Dumme...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
jein...sobald der schaden bekannt ist, wird/sollte die gemeinde ein schild an der stelle wo der schaden liegt aufstellen mit "straßenschäden" etc. somit weist sie auf die gefahr hin und ist wieder von der haftung entbunden, da auf dens chaden hingewiesen wird und man somit besonders vorsichtig fahren muss...
Muss man wohl genau noch vor dem schild austellen dabeisein.
Aber dann reden die sich wohl herraus mit irgendwas wie 'ist bekannt seit 12h aber so schneeelll sind wir nun auch nicht *gähn* oder ...?
Zitat:
Original geschrieben von tester800
Und gehört nicht Strasseninstandhaltung oder wenigstens Überprüfung und gegbenfalss passende Beschilderung zum Strassenwesen dazu.
jein...solange diese überprüfung fristgerecht durchgeführt wird und der schaden nicht aufgelistet wird, gillt er ebenfalls als nicht bekannt...und da die überprüfung nur eine "momentaufnahme" darstellt und zum zeitpkt. der prüfung kein fehler vorlag -> hat die gemeinde ihre pflicht getan und ist von der haftung entbunden...
die von mir eingebrachten beispiele sind stark vereinfacht und stellen die "regel" dar......sie beziehen sich aber nicht auf den einzelfall -> ausnahmen bestätigen die regel!
Zitat:
Original geschrieben von tester800
Muss man wohl genau noch vor dem schild austellen dabeisein.
Aber dann reden die sich wohl herraus mit irgendwas wie 'ist bekannt seit 12h aber so schneeelll sind wir nun auch nicht *gähn* oder ...?
normalerweise sollte das aufstellen innerhalb der "geschäftszeiten" erfolgen...wenn der bürgermeister z.b. um 18uhr dienstschluss hat und du rufst den bürgermeister um 19uhr zuhause an...dann wird das schild aber erst am nächsten morgen aufgestellt (da um die uhrzeit der bauhof schon geschlossen ist)...wennd ann z.b. nachts einer dareinkracht...trifft der fall zu, den ich oben im untern absatz bzgl. des einzelfalles nannte..der dann gesondert geklärt werden muss...aber der erste der in die scheiße tritt hat prinzipiell die arschkarte...