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Europcar schamlose Abzocke bei Zusatzleistungen

Themenstarteram 5. September 2011 um 13:57

Im August 2011 habe ich bei Europcar einen Seat Exeo am Flughafen Wien gemietet. Damit wollten wir dann für 4 Tage nach Ungarn fahren. Das böse Erwachen kam mit den "Zusatzleistungen".

2 x Kindersitzschale je 25€ !!!

1 x Aufpreis für die Grenze nach ungarn 35€ !!!

4 x Tage zweiter Fahrer je 3,75€ !!!

+

Vertragsgebühr 1% !!!

Hallo! Damit liegen die Zusatzleistungen bei 121,20€ und damit bei 80% vom Mietwagenpreis. Die Sitzschalen kosten bei Amazon je Stück 25€ und meine Versicherung will für Ungarn nicht mal einen Aufpreis sehen. Laut meiner Versicherung besteht für diesen Fahrzeugtyp auch kein erhöhtes Risiko bei einer Fahrt nach Ungarn.

Trotz Beschwerde bei Europcar habe ich keinen Cent erstattet bekommen. Die halten diese gnadenlose Abzocke auch noch für OK!

Fazit: Wucher ist fürs Image schädlich

Beste Antwort im Thema

Dann zeige Europcar bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an und sehe, wie sich gestandene Staatsanwälte auf dem Boden Kugeln.

Meine Güte, man kann sich auch anstellen. :rolleyes:

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Außer der Kindersitzschale sehe ich hier jetzt nichts überteuertes.

Mit dem Grenzübertritt wär ich froh, dass sie euch überhaupt haben fahren lassen, das ist bei anderen Autovermietungen alles andere als üblich. Normalerweise ist an der Österreichisch-Ungarischen Grenze Feierabend.

Zweitfahrergebühr ist, außer man bucht Sixt über den ADAC, Usus und in deinem Fall sogar noch reduziert. Davon abgesehen stehen Extrakosten, wie Zweitfahrer, etc. bereits in der Buchungsmaske drinnen bzw. auf der Webseite.

Gruß

Simon

Themenstarteram 5. September 2011 um 14:54

vielen Dank für Deine Hinweise. Mir reicht 2 x 25€ = 50€ völlig aus als Beschwerdegrund. Sicher kann man über jede Leistung lamentieren, aber die Summe zeigt doch deutlich, was hier angestrebt wird: Abzocke!

Ich habe bei meiner Versicherung angefragt: Ungarn ist außer für diverse "Will ich unbedingt haben"-PKW ohne zusätzliches Risiko. Das Land grenzt direkt an Östereich und ist ein wichtiger Handelspartner sowie Mitglied in der EU. Ich fahre seit Jahren nach Ungarn (Ungarn ist nicht Polen) und fühle mich dort sicherer als auf der Autobahn in Pstereich. In Ungarn kann man dieses Fahrzeug (bestellt hatte ich Skoda Octavia - bekommen einen Seat Xeon) vom selben Veranstalter zu ähnlichen Konditionen auch mieten. Also wo ist das Problem?

Ich will an dieser Stelle nochmal klarstellen: Für ein paar Euro rege ich mich nicht auf. Dies ist aber systematische Abzocke und nach "§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher" auch illegal.

Zitat:

Original geschrieben von soliver2009

vielen Dank für Deine Hinweise. Mir reicht 2 x 25€ = 50€ völlig aus als Beschwerdegrund. Sicher kann man über jede Leistung lamentieren, aber die Summe zeigt doch deutlich, was hier angestrebt wird: Abzocke!

M.E. werden Babysitz/Kindersitz/-Schale meist pauschal abgerechnet; d.h. es wird ein fester Betrag pro Anmietung bezahlt, unabhängig davon, wie lange das Fahrzeug gemietet wird.

Bei Kurzmieten ist es dann eben teuer.

 

O.

Nur weil der Basispreis so günstig ist und die Zusatzleistungen (die du ja brauchst, weil du ins Ausland willst, nicht alleine fahren möchtest und zwei Kinder mitnimmst) relativ viel kosten, ist das doch kein Wucher sondern das ganz normale Geschäft... ist Ryan-Air ein Abzocker, weil der Flug 19,99€ kostet, aber die Extrakosten für Gepäck, Bearbeitung usw. das dreifache davon kosten?

Wobei Ryanair und Europcar unfair ist. Bei Europcar bekommt man wenigestens Qualität geliefert, bei Ryanair muss man ja schon froh sein, dass das Flugzeug klimatisiert ist. ;)

Zumal Ryanair in meinen Augen wirklich abzockt. Wenn der Flug von hier nach London mit Luxair, Air France, etc. ca. 20 € weniger kostet, weil Ryanair Gebühren draufschlägt ohne Ende, aber in der Walachei startet und landet, ich kein Essen bekomme, vom Sitz Rückenschmerzen, keinen Service weder am Boden noch in der Luft habe und sich Ryanair bei Problemen windet wie ein Wurm und Kunden im Regen stehen lässt, ja, dann kann man von Abzocke sprechen. Aber gut, das ist ein anderes Thema.

Gruß

Simon

Hallo TS,

die von dir bemänglten Probleme sind Gang und Gebe bei fast allen Vermiertern und absolut differenziert zum privaten Pkw Verkehr zu bewerten. Ich kann dir jetzt schon sagen, dass deine Beschwerde erfolglos für dich ausgehen wird. Wo liegt eigentlich genau das Problem? Die Preise für Kindersitze sind online, bei jeder Buchung, klar deklariert. Empfindet man diese Kosten zu teuer, nimmt man seine eigenen mit, die werden ja nicht schlecht nach Gebrauch!

Die Reise ins Ausland definieren Versicherungen der Vermieter deutlich an anders, als deine individuelle Pkw Versicherung. Da bestehen keine Gemeinsamkeiten. Die Kosten für 2Fahrer sind daher auch nachzuvollziehen. Einzig könnte man bemängeln, dass das Autoverleihgeschäft einfach nur teuer geworden ist. Das ist aber unabhängig von Europcar und Co. zu bewerten. Für das nächste mal, einfach früh buchen und Preise vergleichen.

mep

Themenstarteram 5. September 2011 um 20:39

Hallo Leute,

vielen Dank für die rege Teilnahme, zeigt mir das doch, dass dieses Thema relevant ist.

Billigflieger: Genau, weil die Angebote nicht transparent waren, muss die Airline nach geänderter EU-Gesetzeslage nun alle Kosten explizit ausweisen. Wenn ich kein Gepäck mitnehmen will, muss ich dies explizit beim Buchen verneinen. Ich bin mit Germanwings geflogen und habe keine einzigen Euro extra bezahlt! Ein 20kg-Gepäck für 30€ zu transportieren ist kein Wucher, wenn der Fremdvergleich passt. Wenn ich allerdings für ein Nackenkissen oder eine Decke 30€ zahlen müsste, dann wäre dies wohl Wucher. Bei Germanwings kostet ein Brötchen mit Kaffee so etwa 5€, in der Raststätte an der Autobahn ist es auch nicht viel billiger. Das kann man kaufen, muss man aber nicht und nötigen tut einen auch keiner. Oder habt ihr schon davon gehört, dass die Sitzgurtverlängerung für die Wohlbeleibten extra kostet - so unter dem Motto: zahl 500€ (Airlinezulassung ist teuer) oder bleib stehen? Wer bequem fliegen will, bucht Business. Ich habe ja schließlich auch keinen Kleinwagen gebucht.

Vermieter: Nein, das steht beim Buchen nicht alles da. Da die Buchung über einen Vermittler gelaufen ist, stand dort nur: Zusatzleistungen müssen eventuell vor Ort gebucht werden. Keine Preise - nichts weiter. Das ist bei anderen Vermietern ebenso - na prima - rechtfertigt also Wucher, also einen klaren Verstoß gegen Gesetzte! Ich will ja keinem zu nahe treten, aber ein von einer ganzen Branche gelebten Mangel an Rechtsbewusstsein werde ich hier nicht befürworten noch solche Befürwortungen wohlheißen. Woher soll denn der Kunde bitteschön wissen, wie das KFZ ausgestattet ist?!? Sind eingebaute Kindersitze drin oder ein Navi? Soll denn der Kunde für jedes Detail, welches er als gängig betrachtet, den Neuwert des Teils als Mietpreis zahlen? Das könnte man weiter optimieren:

- Will der Kunde auf die Autobahn, soll er eine Vignette bezahlen (wohlgemerkt nicht kaufen - da würde der Vermieter nichts verdienen)

- Will der Kunde das Auto bei winterlichen Bedingungen fahren, soll er die Winterreifen mieten (wohlgemerkt zum Listen-Anschaffungswert)

- Will der Kunde nachts draußen parken, ein eigenes Navi einsetzen, Kinder mitnehmen, eine Kreisverkehr benutzen oder auch mal rückwärts fahren, wird ein Upgrade der Versicherung erforderlich, da höheres Risiko

- Will der Kunde die Fenster öffnen, so kann er dafür eine Freischaltung kaufen (wohlgemerkt der Neupreis von 4 Fensterhebern wird fällig)

Das möchte so keiner, glaube ich, und deshalb sollte der Gesetzgeber die Autovermieter zur Offenlegung ALLER Optionen und Preise zwingen, und zwar bei Buchung und nicht erst vor Ort. Dann lass ich mir den Spruch gefallen, dass ich es ja bei der Buchung hätte wissen müssen.

Und deshalb: Kein Wucher-Freibrief für Autovermieter!

Dein Anliegen ist unter Umständen durchaus nachvollziehbar, wenn auch nicht alles richtig von dir angemerkt wurde. Ich hatte wohl überlesen, dass du über einen Vermittler gebucht hast. Halten mir mal fest, dem Vermittler teiltest du nur mit, dass du einen Pkw der Klasse xxx für xxx Tage benötigst. Dass sind alle Informationen die der Vermittler benötigt, um dir ein Angebot zukommen zu lassen. Was interessiert also den Vermittler, dass das Fahrzeug im Ausland, zu zweit und mit Kindersitzen angemietet werden soll?. Er nennt dir also erst mal nur einen faktisch, klaren und in seinen Rahmenbedingungen gekennzeichneten Endpreis. Mit diesem Fahrzeug sind so wahrscheinlich 70% der Mieter zufrieden. Also bezahlen die den günstigen Preis. Jetzt kommst zu Europcar, erwähnst, dass das Auto im Ausland bewegt werden soll, ein 2. Fahrer am Steuer sitzt, ein Navi benötigt wird und Kindersitze an Board seien sollen. Das alles doch bitte kostenlos. Der nächste möchte Parktickets oder benzin dazu haben. Sorry, dass kann nicht funktionieren. Ausland und 2. Fahrer sind Versicherungskosten, die mit Aufschlag weitergeben werden. Ein Navi kann zu einem sicherlich teuren Mietpreis gemietet werden. bei den Kindersitzen verhält es sich nicht anders. Das sind alles Positionen die vor Mietantritt ganz einfach geklärt werden können. Das ist keine Abzocke, das trägt zu deren kapitalisierung bei, vermerkt mit einem kleinem Leider.

Aber halte uns bitte darüber auf dem laufenden.

mep

p.s. War gestern im Restaurant, bestellte mir für 19euro ein Rumpsteak mit Pommes. Ich fragt nach etwas Majo. Als ich die Rechnung sah, staunte ich nicht schlecht, dass diese dann mit 50berechnet wurde.

Abzocke?

...was kann denn Europcar dafür wenn "DU" über einen Vermittler buchst der "DIR" nicht alle Infos zukommen lässt :confused:

...unter Europcar gibt es die Möglichkeit "innerhalb von Sekunden" bei Fahrzeugauswahl (Extras hinzufügen) nachzusehen was es für Kosten noch anstehen...

Zitat:

Zusatzleistungen müssen eventuell vor Ort gebucht werden

Bei diesem Satz schalte ich meinen Kopf ein und erkundige mich was "möglicherweise" auf noch zukommen könnte oder nicht :confused:

In meinen Augen bist du selber schuld, sorry...

Themenstarteram 6. September 2011 um 6:30

Meinen lieben Kollegen, Ihr scheint das etwas zu verwechseln:

Wenn ich für eine Majo 50 Cent zahle, dann bekomme ich diese nicht geliehen, sondern die wird verkauft. Also bezahle ich den Kaufpreis. Ob dies Wucher ist, kann ich nicht beurteilen.

Ich rede hier von Wucher. Wucher ist kein abstrakter Begriff, sondern ein Verstoß gegen geltendes Recht, also der Grundlage, auf der wir uns alle bewegen:

§ 138 BGB - Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Auch der Vermieter wird von mir verlangen, dass ich nicht gegen geltendes Recht verstoße, nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handele und sein Eigentum schütze. Es wird sich in jedem Falle auf geltendes Recht berufen. Es geht mir nicht darum, ob ich als Kunde alle erdenkbaren Vorkehrung getroffen habe, damit ich nicht betrogen werde. Es geht nicht um die Schuldfrage. Mir geht es um die unseriösen und gesetzwidrigen Geschäftspraktiken von Europcar in Wien und nur davon kann ich berichten.

Wer dies entschuldigen möchte, indem er behauptet, der Kunde hätte sich ja vorher informieren können, wird als nächstes behaupten, dass das Unfallopfer hätte ja einen anderen Weg wählen können. Tolle Sache!

...nen Unfallopfer mit deiner (mit Verlaub dämlichen) Situation vergleichen ist doch sehr weit hergeholt :rolleyes:

Wenn du keine Preise und Leistungen vergleichst kann doch Europcar nix dafür und warum wendest du dich nicht an den Vermittler der dich hätte (nach deinem Empfinden) informieren müssen oder wie soll man dies verstehen :D

P.s. mit dem ergogoogeltem Rechts (halb-)wissen wirst du bestimmt viel bei Europcar erreichen, versuch macht klug ;)

Behalten wir doch etwas Contenance;)

 

Zitat:

§ 138 BGB - Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Der Preis ist wohl marktüblich, da diese sich bei jeder Vermietfirma ähneln. Teuer sind die Extras wohl, aber Wucher wohl nicht.

Zitat:

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Gegen welche Sitten wude denn nun genau verstoßen. Es wurden Preise noch vor Vertragsunterzeichnung genannt. Der Gegenzug hier zu Rayn Air ist, dass ich nicht schon das Ticket bezahlt habe und dann noch abgezockt werde. Nein du gehst in einen Europcar Counter, bestätigst deine getätigte reservierung und buchst zusätzlich Leistungen hinzu. Ich verstehe ganz ehrlich nicht, was sittenwidrig sein soll, wenn man für die Vermietung eines Navis oder Kindergestühl Geld verlangt? Du erhälst Leistung, die du zu einem teueren Preis bezahlen musst.

Gängen wir jetzt noch weiter, könnte man festhalten, dass aufgenommene Kredite verzinst zurückgezahlt werden müssen....

Zitat:

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Welche Unwissenheit hattest du denn wirklich? Du hast ein Auto reserviert, mit welchem du 4 Tage gen Osten ins Ausland reisen wolltest. Du hast dieses Rohpaket zu einem günstigen Preis gebucht und wurdest evtl. Zusatzkosten hingewiesen. Jetzt weißt du vor Fahrtantritt, dass du Navi und Co. benötigst. Also steht dir die Möglichkeit vorab zur Verfügung, die Dinge auf Kosten zu prüfen und ggf. zu umgehen oder diese zu akzeptieren. Du hattest doch keine Notlage, als du dein Fahrzeug abholtest. Das sind keine Vorkehrungen zum Betrugsschutz, dies sind Basics die mache um Geld zu sparen!

Zitat:

Mir geht es um die unseriösen und gesetzwidrigen Geschäftspraktiken von Europcar in Wien

Das Wort "Unseriös" wird ja gern verwendet, wenn man gefühlt zu viel bezahlt hat. Hier liegt aber Unkenntnis denerseits vor. s.o.

Zitat:

Wer dies entschuldigen möchte, indem er behauptet, der Kunde hätte sich ja vorher informieren können, wird als nächstes behaupten, dass das Unfallopfer hätte ja einen anderen Weg wählen können. Tolle Sache!

Lassen wir mal die kirche im Dorf. Ich beziehe eine Leistung, dessen Preis sich doch bitte in meinem finaziell gewünschten Rahmen bewegen soll. Also vergleiche ich und akzeptiere oder nicht. Es ist doch normal, dass diese zusatzleistungen bezahlt werden müssen, oder glaubst ein Auto ist serienmäßig mit Kindesitzen ausgestattet?Im Gegensatz zu Unfallopfern, hattest du die Möglichkeit dein gewünschtes Mietpaket zu erstellen. Das Unfallopfer - wie abartig dieser Vergeich auch seien mag - konnte sich seinen Unfall nicht aussuchen!

mep

Themenstarteram 6. September 2011 um 15:00

"Wucher" und "Teuer" ist nicht das gleiche, siehe Wikipedia:

Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners. Ursachen können zum Beispiel in einer Notlage oder in einer Asymmetrischen Informationsverteilung zu Lasten eines Vertragspartners liegen. An Wucher können zivil- und strafrechtliche Folgen geknüpft sein. In einem auf Privatautonomie aufgebauten Privatrechtssystem stellt der Wucher damit die Ausnahme der staatlichen Preiskontrolle dar.

Wenn ich also am Flughafen Wien stehe und feststelle, dass ich Sitzschalen benötige, damit ich rechtskonform fahren kann und der Vertragspartner leiht mir diese, aber eben nur zu einem "deutlich überhöhten Preis", dann besteht die Schwächesituation oder auch Notlage darin, das es keine wirklichen Alternativen zu diesen Angebot gibt.

Es ist eben nicht nur der Preis, sondern die aus der Situation geborene Übervorteilung des Kunden, der sich realistischerweise nicht wehren kann. Was wären denn die Alternativen gewesen?

Bei aller Liebe für die Autovermieter bleibt doch eins ganz klar: Mit diesen Zusatzgeschäften soll die Notlage des Kunden ausgenutzt werden. Nur in dieser Notlage kann ich dieses Produkt überhaupt verkaufen. Welcher geistig normale Mensch mietet für 25€ eine Sitzschale, wenn er diese für den gleichen Preis kaufen kann. Am Flughafen gibt es aber keine Sitzschalen zu kaufen (behaupte ich mal) und der Vermieter weiß das - daher auch der vielfach überhöhte Preis.

Es ist daher eben nicht teuer! Wenn es teuer wäre, würde ich stattdessen günstig kaufen. Nein, es ist leider Wucher und das ist illegal.

Dann zeige Europcar bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an und sehe, wie sich gestandene Staatsanwälte auf dem Boden Kugeln.

Meine Güte, man kann sich auch anstellen. :rolleyes:

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