Eure Erfahrungen mit KFZ-Hilfe

Hallo zusammen,

ich beabsichtige mir im nächsten Jahr einen Neuwagen zuzulegen, und zwar den ersten seit der Anerkennung des Merkzeichens "G". Ich hatte auch schon ein Beratungsgespräch beim 🙂 von der DRV wegen des KFZ-Hilfe-Antrags, bei dem alle meine Fragen kompetent beantwortet wurden. Nachdem ich ihm die Fahrzeugtypen, die mir gefallen würden (u.a. VW Scirocco, Audi TT), genannt hatte, gab er mir jedoch zwei Dinge zu bedenken:

1. Obwohl ein Behinderter generell das Recht hat, ein Auto nach seinem Geschmack auszuwählen, scheint es in Berlin Sachbearbeiter zu geben, die Anträge für all zu "protzige" Fahrzeuge ablehnen, damit es nachher nicht heißt, der Staat fördere "Luxusautos". Konkret war von einem Porsche Boxster die Rede, der zwar den Anforderungen des Antragstellers entsprechend ausgestattet war, die KFZ-Hilfe wurde dennoch abgelehnt.
2. Das Einreichen von mehreren alternativen Fahrzeugen zu einem einzigen Antrag wird ebenfalls nicht gerne gesehen. Solche Antrage würden gerne im Stapel ganz nach unten gelegt.

Vor diesem Hintergrund wären meine Alternativen entweder gleich ein "normales" Auto zu ordern oder so lange nacheinander Anträge mit leicht geänderter Konfiguration einzureichen, bis endlich eins meiner Wunschfahrzeuge genehmigt wird (was ziemliche lange dauern könnte).

Daher würde mich mal interessieren, für welche Fahrzeuge Ihr KFZ-Hilfe beantragt habt und ob Eure Anträge bewilligt wurden bzw. falls nicht, mit welcher Begründung.

Unter "Normal-Auto" stelle ich mir übrigens so was wie einen Golf GTD vor, oder meint Ihr, selbst der könnte problematisch werden, weil er z.B. serienmäßig ein Sportfahrwerk hat?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mister-H1


[...]
Klartext: Um in D beim Amt KFZ-Hilfe zu bekommen (es heist übrigens nicht KFZ-Hilfe sondern Eingliederungshilfe), muss der Behinderte selbst das Fahrzeug führen können (meist MPU) und zum zweiten das Fahrzeug benötigen, um zur Arbeit und wieder zurück zu kommen wobei der Fahrdienst teurer sein muss (auf 5 Jahre gesehen) und der ÖPNV nicht genutzt werden kann aus gesundheitlichen Gründen.

Kinder, Rentner, Hausfrauen und Arbeitslose haben da keinen Anspruch.
[...]

[ist vielleicht etwas OT]

Ich bin Student und seit einem Motorradunfall ist mein rechter Arm gelähmt (Plexusausriss), weshalb ich mein altes Auto (Corsa C) nicht mehr fahren darf, da ich nun einen Automatik-Wagen benötige.

Alle Anträge für jegliche Form von Unterstützung wurden bei mir angelehnt... sowohl bei Arbeits- und Sozialamt, als auch bei meiner Krankenversicherung.
Gründe waren, das Arbeitsamt und Versicherung nicht zuständig sind und das Sozialamt lehnte mit der Begründung ab, dass ich als Student vergünstigt mit dem ÖPNV fahren darf.
Ich wohne ca. 20km von meiner Uni entfernt und benötige mit dem ÖPNV über 1 1/2 Stunden und nach 20Uhr müsst ich mitm Taxi von einem Bahnhof nach Hause fahren, da kein Bus mehr fährt...
Auch muss ich wegen ständiger Reha-Termin öfters zwischen 2 Städten pendeln, was mit den Öffentlichen praktisch nicht möglich ist, wenn ich auch nur ansatzweise was von meinem Studium mitbekommen will... somit bin ich wirklich auf ein Auto angewiesen.
Aber das interessiert natürlich niemanden...

Ich bin nun seit etwas über einem Jahr offizell 80% Schwerbehindert, doch ich habe seitens der Ämter nicht einen Cent gesehen! Sei es für die nötigen Gutachten für meinen Führerschein, ein "neues" Auto, für einen behindertengerechten Umbau, oder gar für eine Studentische Hilfskraft die mich bei Praktika unterstützen muss... Immer mit den gleichen Begründungen:
"Sie sind Student, da sind wir nicht zuständig", "Sie haben mehr als 2600€ Eigenkapital" (Welch ein Wunder, wenn man ein Auto verkauft und noch kein anderes hat...), oder "Sie sind Student und können günstig die ÖPNV nutzen".

Nicht falsch verstehen, ich gönne jedem einen Zuschuss bei egal welchem Auto, ob Twingo, Golf GTI, oder Mercedes, aber es gibt einfach zuviele Menschen, die einfach ohne Unterstützung zurückbleiben und dann schauen müssen, wie sie das Geld zusammenkratzen... in meinem Fall, bekomme ich als Student ja auch nicht ohne weiteres einen Kredit, als behinderter Student schon gleich 2x nicht.

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Ich mach jetz hier nen Cut, dass führt zu nichts. Du hast Recht, es ist alles geschrieben... pass auf das Goldkettchen auf 😁

Hi, mal ne Frage: Mein Mann hat einen Schwerbehindertenausweis mit 70% und Merkzeichen G, er arbeitet Vollzeit und das schon seit 1998 also 17 Jahren. Er benötigt keine Behindertengerechte Umbauten weil er eher Probleme mit der Lunge hat. Körperlich ist er nicht eingeschränkt nur mit weit gehen oder allgemein kleinste Anstrengungen machen ihm Probleme. Jetzt habe ich zufällig mitbekommen, dass er ja auch Anspruch auf Kfz Hilfe hätte. Aber hat er das wirklich? Unser Auto ein Skoda Superb 13 Jahre alt 360000 km auf der Uhr und die Reparaturen nehmen kein Ende. Hat er eine Chance oder können wir uns die Warterei sparen? Momentan ist die Klimaanlage defekt und jetzt die Frage sollen wir das Geld zusammenkratzen und reparieren oder warten und ein neues Auto evtl. Mit Hilfe kaufen?

Ob Umbauten benötigt werden oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Gewährung von Kfz-Hilfe. Ich habe ebenfalls GdB 70 und Merkzeichen G, und die "behinderungsbedingte Zusatzausstattung" besteht bei mir aus Automatikgetriebe und Standheizung - beides ab Werk bestellbar, also kein nachträglicher Umbau. Und ein 13 Jahre altes Auto mit 360 Tkm wird definitiv auch kein Hindernis sein. Von daher sieht es also schon mal ziemlich gut aus für Deinen Mann!

Entscheidend wird wohl eher sein, ob der Weg zur Arbeitsstelle nicht auch mit vertretbarem Aufwand mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden könnte. Wenn Ihr z.B. direkt an einer Bushaltestelle wohnt und der Bus auf direktem Weg bis vor die Tür des Arbeitgebers fährt, sieht es eher schlecht aus. Bei mir war es hingegen ziemlich eindeutig: Täglicher Hin- und Rückweg mit dem Auto (Parkplatz direkt am Haus) in 1:10 Stunden gegenüber 3:30 Stunden und zusätzlich 1,8 km Fußweg bei Benutzung des ÖPNV. Irgendwo dazwischen wird es eine Kosten-/Nutzen-Grenze geben, die evtl. je nach Sachbearbeiter mal höher, mal tiefer liegt. Aber einen Antrag zu stellen, kostet schließlich nix. Daher würde ich Deinem Mann empfehlen, es einfach mal zu versuchen.

Na das klingt beruhigend und lässt mich doch etwas positiv denken.

Wir haben zwar die Bushaltestelle direkt vor der Tür aber der erste Bus fährt um 6:55 Uhr. Aber er arbeitet von 6 bis 13:15 Uhr. Und er kann nicht später anfangen. Bis zur Arbeit sind es 25 km. Von der Bushaltestelle bis an den Arbeitsort ist es dann ca. 1 km Fussweg.

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Ich habe gerade die Verbindung gesucht mit Bus und Bahn. Er bräuchte dann ein Taxi von uns zum Bahnhof und dann geht eigentlich alles gut. Von der Bushaltestelle zum Arbeitsort hat er dann nochmal 10Minuten Fußweg und kommt 5:50 wenn alles pünktlich ist an. Ist wahrscheinlich ganz aus der Puste gerade morgens und hustet sich erstmal einen ab und kann dann mit arbeiten anfangen ??????.

Mit Auto braucht er 25 Minuten mit Bus und Bahn 1Stunde und 10 Minuten. Er steht jetzt schon 10 vor 4 auf um seine tägliche Therapie (Inhalieren) zu machen dann müsste er um 3 aufstehen na haleluja. Na hoffentlich ist unser Sachbearbeiter menschlich und versteht das.

Würde also in Summe pro Tag 0:50 h gegen 2:20 h und 2 km Fußweg ausmachen. Das klingt ziemlich eindeutig und ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendein Sachbearbeiter ihm das streitig machen wird.

Hallo,

ich muss mich Powell84 anschließen.
Mich hat es ebenfalls während des Studiums erwischt.
Unter anderem ebenfalls der Arm gelähmt (bei mir der Linke) und 80% Schwerbehinderung.
Ebenso wie Powell84 habe ich leider keinerlei gute Erfahrung mit der Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Während des Studiums beißt man sich halt so durch, auf Möglichkeiten hingewiesen wird man nicht.

Tipp für Dich Powell84: Man kann durch die Behinderung Prüfungszeitverlängerung beantragen. Habe ich erst nach dem Studium erfahren... Mich hat das sicher die ein oder andere gute Note gekostet, da mit nur einem Arm jede Skizze natürlich länger dauert.

Was die Kfz-Hilfe betrifft habe ich es auch versucht. Nicht mit der Notwendigkeit für den Weg zur Arbeit, sondern ich benötige es für die Arbeit. Begründet mit mehreren Seiten durch den Arbeitgeber.
Ablehnung Nr. 1: Ich könne mit ÖPNV zur Arbeit fahren. Komisch komisch, das hatte ich garnicht beantragt, also Widerspruch.
Ablehnung Nr. 2: Diesmal passend zum Antrag. Begründung des AG reicht nicht...
Ablehnung Nr. 3: Notwendigkeit nicht erkennbar, ich könne für die Außendiensttätigkeit (ich muss nicht täglich das Kfz nutzen) ja einen Fahrer beantragen. Wenns mir nicht passt, nächster Schritt wäre die Klage.
Ich habe es letztlich selbst bezahlt...

Von daher freue ich mich für jeden der Unterstützung bekommt, zweifel aber ganz ehrlich an der Notwendigkeit dieser Unterstützung wenn es um Scirocco, Audi TT oder Golf GTD geht, auch wenn es einem grundsätzlich nach SGB zustehen mag.

Zitat:

@vw42 schrieb am 4. August 2015 um 08:38:24 Uhr:


Von daher freue ich mich für jeden der Unterstützung bekommt, zweifel aber ganz ehrlich an der Notwendigkeit dieser Unterstützung wenn es um Scirocco, Audi TT oder Golf GTD geht, auch wenn es einem grundsätzlich nach SGB zustehen mag.

Die Notwendigkeit der Unterstützung hängt von der Behinderung ab und nicht vom Auto. Warum auch? Die Höhe des Zuschusses (Sockelbetrag) ist ohnehin unabhängig vom Fahrzeug und der Aufpreis für die behinderungsbedingte Mehrausstattung liegt bei einem GTD auch nicht höher als bei einem 1.2 Trendline. Die Kosten für eine stärkere Motorisierung gehen somit komplett zu Lasten des Antragstellers und belasten die Rentenkasse um keinen Cent mehr.

Wichtig (und m.E. auch richtig) ist, dass das gewünschte Fahrzeugmodell grundsätzlich für die Art der Behinderung geeignet sein muss. Mein Sachbearbeiter jedenfalls sah einen VW Golf für mich durchaus als geeignet an (was niemanden überraschen dürfte). Ob der dann 90 oder 300 PS hat, ist doch völlig irrelevant.

Grundsätzlich hat Themenstarter recht: die Förderung hängt von der Behinderung ab. Sofern nur im Schwerbehindertenausweis ein G bescheinigt ist, stellt sich die Frage, ob Dein Mann in der Lage ist eine Wegstrecke von > 2 KM zurückzulegen und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

Ob überhaupt öffentliche Verkehrsmittel vorhanden sind und wann diese fahren ist unerheblich. Da gibt es auch keinen Ermessensspielraum vom Sachbearbeiter.

Von daher wird eine ärztliche Bescheinigung notwendig, in der die Aussage getroffen wird, dass mit der Lungenerkrankung eine Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, z.B. wegen Ansteckunggefahr oder der Fußweg deshalb nicht zurückgelegt werden kann.

Eine Klimaanlage als behinderungsbedingte Zusatzausstattung kann grundsätzlich auch beantragt werden (Bei einer Lungenrerkrankung sicherlich von Vorteil. Wichtig dabei ist auch, dass es dafür einen Einzelpreis gibt, da Pakete grundsätzlich nicht übernommen werden.

Was passiert eigentlich wenn die drv dem antrag zustimmt? Was brauchen die dann oder welche nachweise? Wie geht das ganze dann weiter? Irgendwo habe ich was gelesen, dass der fahrzeugbrief dann bei der drv bleibt? Wollen die dann die abmeldung des alten kfz auch haben oder sehen? Wie ist es bei ehepartnern wird deren verdienst auch hinzugerechnet? Ich habe nur einen 400 € job und komme monatlich eher auf 200. Sorry dass ich das alles frage nur scheint es meinem mann etwas zu unwirklich zu sein.

Die Nachweise sollten im Idealfall schon bei der Antragstellung beigefügt werden, alles andere wird den Prozess unnötig in die Länge ziehen. Schau Dir doch mal hier die ganzen Formulare und die Anleitung dazu an. Was dann noch unklar ist, kann normalerweise in einem Gespräch mit dem Reha-Berater geklärt werden.

Dein Einkommen fließt indirekt in die Berechnung des Sockelbetrags ein. Es werden nämlich vom Einkommen Deines Mannes aktuell jeweils 345€ für jedes unterhaltene Familienmitglied (wozu Du mit 400€ definitiv gehörst) abgezogen. So gesehen ist es zumindest dieses eine Mal von Vorteil, dass Du nicht allzuviel verdienst 😉

Vom Förderungsbetrag wird der Wert des Altwagens abgezogen. Ob man den dann abmeldet, verkauft oder als Zweitwagen weiterbenutzt, ist m.W. egal. Jedenfalls wollte von mir niemand einen Nachweis sehen, dass die Karre tatsächlich verscherbelt wurde.

Ich wurde von der DRV darauf hingewiesen, dass ich das Auto innerhalb der ersten 5 Jahre nicht ohne deren Einverständnis veräußern darf. Meinen Brief haben sie aber nicht gewollt, der liegt ohnehin bei der VW-Bank 😉

Hallo nochmal, wir haben ein problem, bei uns ist die klimaanlage defekt, deswegen wollen wir uns ja auch ein anderes auto kaufen. Nur dauert es ja bis der antrag bearbeitet wird. Soweit ich es verstanden habe soll man erst den segen der drv abwarten bevor man etwas macht also in unserem fall auto kauft. Nur ist es ja im moment sehr heiß. Müssen wir zwangsläufig warten oder kann man die wartezeit umgehen sprich, begründen dass wir nicht warten können und jetzt schon das auto holen. Wir wollen übrigens ein gebrauchtes auto weil für ein neues ist kein geld da.

Da wirst wohl auf das Amt zugehen müssen. Jede Entscheidung ist hier auch eine Einzelfallentscheidung, was heissen soll, dass man kaum etwas übernehmen kann.
Es nützt dir also nichts, wenn hier zweie schreiben, dass du nicht warten musst, dein Amt das aber vollkommen anders sieht.

So heute haben wir den Antrag mit hoffentlich allen nötigen Nachweisen und unterschriften abgegeben. Jetzt können wir nur abwarten und hoffen, dass es reibungslos klappt. Naja irgendwie ist mir mulmig wenn ich manchmal lese wer alles eine Ablehnung bekommen hat.

Irgendwo habe ich gelesen, dass getönnte scheiben auch bezuschusst werden? Mit welcher begründung? Oder wer sollte mit getönnten scheiben fahren? Das ist mir noch ein rätsel.

Hat eigentlich jemand von euch einen Gebrauchtwagen gekauft? Ich frage mich wie man es da mit dem Angebot anstellen soll, die DRV will unbedingt das Angebot haben aber welcher Händler stellt das Auto für 2 oder 3 Monate zurück, das machen die auch nur mit Anzahlung aber das will die DRV ja auch nicht. Bei uns ist ein Neuwagen einfach nicht drin. Und das schlimme in unserem Fall wird es scheinbar wirklich noch lange dauern bis der Entscheid über den Tisch geht. Unser Rehaberater ist gerade im Urlaub bis zum 11. September.

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