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Eure Erfahrungen mit KFZ-Hilfe

Themenstarteram 28. August 2009 um 12:12

Hallo zusammen,

ich beabsichtige mir im nächsten Jahr einen Neuwagen zuzulegen, und zwar den ersten seit der Anerkennung des Merkzeichens "G". Ich hatte auch schon ein Beratungsgespräch beim :) von der DRV wegen des KFZ-Hilfe-Antrags, bei dem alle meine Fragen kompetent beantwortet wurden. Nachdem ich ihm die Fahrzeugtypen, die mir gefallen würden (u.a. VW Scirocco, Audi TT), genannt hatte, gab er mir jedoch zwei Dinge zu bedenken:

1. Obwohl ein Behinderter generell das Recht hat, ein Auto nach seinem Geschmack auszuwählen, scheint es in Berlin Sachbearbeiter zu geben, die Anträge für all zu "protzige" Fahrzeuge ablehnen, damit es nachher nicht heißt, der Staat fördere "Luxusautos". Konkret war von einem Porsche Boxster die Rede, der zwar den Anforderungen des Antragstellers entsprechend ausgestattet war, die KFZ-Hilfe wurde dennoch abgelehnt.

2. Das Einreichen von mehreren alternativen Fahrzeugen zu einem einzigen Antrag wird ebenfalls nicht gerne gesehen. Solche Antrage würden gerne im Stapel ganz nach unten gelegt.

Vor diesem Hintergrund wären meine Alternativen entweder gleich ein "normales" Auto zu ordern oder so lange nacheinander Anträge mit leicht geänderter Konfiguration einzureichen, bis endlich eins meiner Wunschfahrzeuge genehmigt wird (was ziemliche lange dauern könnte).

Daher würde mich mal interessieren, für welche Fahrzeuge Ihr KFZ-Hilfe beantragt habt und ob Eure Anträge bewilligt wurden bzw. falls nicht, mit welcher Begründung.

Unter "Normal-Auto" stelle ich mir übrigens so was wie einen Golf GTD vor, oder meint Ihr, selbst der könnte problematisch werden, weil er z.B. serienmäßig ein Sportfahrwerk hat?

Beste Antwort im Thema
am 3. April 2010 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von Mister-H1

[...]

Klartext: Um in D beim Amt KFZ-Hilfe zu bekommen (es heist übrigens nicht KFZ-Hilfe sondern Eingliederungshilfe), muss der Behinderte selbst das Fahrzeug führen können (meist MPU) und zum zweiten das Fahrzeug benötigen, um zur Arbeit und wieder zurück zu kommen wobei der Fahrdienst teurer sein muss (auf 5 Jahre gesehen) und der ÖPNV nicht genutzt werden kann aus gesundheitlichen Gründen.

Kinder, Rentner, Hausfrauen und Arbeitslose haben da keinen Anspruch.

[...]

[ist vielleicht etwas OT]

Ich bin Student und seit einem Motorradunfall ist mein rechter Arm gelähmt (Plexusausriss), weshalb ich mein altes Auto (Corsa C) nicht mehr fahren darf, da ich nun einen Automatik-Wagen benötige.

Alle Anträge für jegliche Form von Unterstützung wurden bei mir angelehnt... sowohl bei Arbeits- und Sozialamt, als auch bei meiner Krankenversicherung.

Gründe waren, das Arbeitsamt und Versicherung nicht zuständig sind und das Sozialamt lehnte mit der Begründung ab, dass ich als Student vergünstigt mit dem ÖPNV fahren darf.

Ich wohne ca. 20km von meiner Uni entfernt und benötige mit dem ÖPNV über 1 1/2 Stunden und nach 20Uhr müsst ich mitm Taxi von einem Bahnhof nach Hause fahren, da kein Bus mehr fährt...

Auch muss ich wegen ständiger Reha-Termin öfters zwischen 2 Städten pendeln, was mit den Öffentlichen praktisch nicht möglich ist, wenn ich auch nur ansatzweise was von meinem Studium mitbekommen will... somit bin ich wirklich auf ein Auto angewiesen.

Aber das interessiert natürlich niemanden...

Ich bin nun seit etwas über einem Jahr offizell 80% Schwerbehindert, doch ich habe seitens der Ämter nicht einen Cent gesehen! Sei es für die nötigen Gutachten für meinen Führerschein, ein "neues" Auto, für einen behindertengerechten Umbau, oder gar für eine Studentische Hilfskraft die mich bei Praktika unterstützen muss... Immer mit den gleichen Begründungen:

"Sie sind Student, da sind wir nicht zuständig", "Sie haben mehr als 2600€ Eigenkapital" (Welch ein Wunder, wenn man ein Auto verkauft und noch kein anderes hat...), oder "Sie sind Student und können günstig die ÖPNV nutzen".

Nicht falsch verstehen, ich gönne jedem einen Zuschuss bei egal welchem Auto, ob Twingo, Golf GTI, oder Mercedes, aber es gibt einfach zuviele Menschen, die einfach ohne Unterstützung zurückbleiben und dann schauen müssen, wie sie das Geld zusammenkratzen... in meinem Fall, bekomme ich als Student ja auch nicht ohne weiteres einen Kredit, als behinderter Student schon gleich 2x nicht.

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Liegt denn der Bescheid über die grundsätzliche KFZ-Kostenhilfe schon vor?

Die Frist für die Bearbeitung des Antrags auf Kfz-Kostenhilfe ist in §14 SGB IX zu finden.

Die Genehmigung des Händler-Angebots hat bei mir jeweils 1-2 Wochen gedauert.

Fax oder mail das Angebot direkt an die DRV. Auf dem Bescheid findest du die nötigen Angaben. Dein Reha-Berater hat da nix mit zutun, der entscheidet nicht über das Fahrzeug.

Mein erstes "Wunsch-Fahrzeug" ist leider einen Tag vor Bescheiderteilung verkauft worden, dass ist halt so.... musste dann halt erneut auf die Suche gehen.

Man könnte ja auch mal beim Händler nachfragen, ob er einen Gebrauchtwagen für eine gewisse Zeit reservieren würde. Wenn man ihm die Sachlage erklärt, führt da sicher ein Weg rein.

Fragen kostet erstmal nichts.

Vielleicht haben sich seit Themenstart Änderungen ergeben. Kfz-Hilfe zum Kauf eines Fahrzeuges bzw. Beihilfe für Um- oder Einbauten sind geregelt. Ein benötigtes Automatikgetriebe z.B. wird alle fünf Jahre in Höhe von 1636 Euro von den Berufsgenossenschaften gewährt. Die Kosten für eventuelle Einbauten wie Zusatzgas einschließlich Kaufpreis, Montage, ev. TÜV-Abnahme und Eintragung in Fahrzeugpapiere werden übernommen. Man sollte auch die möglichen Rabatte der Autohersteller für Behinderte erfragen. Ob Versorgungsämter ähnlich verfahren ist mir nicht bekannt.

Hey hey,

ich bin neu hier (habe bis jetzt ein paar beiträge im Golf 7 Forum gemacht).

Ich habe da mal eine Frage zum Automatikgetriebe. Da ich im Rollstuhl sitze brauche ich alles auf Hand gelegt also Gas, Bremse und eben ein Automatikgetriebe. Ich habe schon seit längerem ein Golf Sportsvan (Comfortline) ins Auge genommen. Da ich bei der Fahrschule auch ein Golf+ hatte, aber auch wegen des Platzes um mein Rolstuhl verladen zu können. Die umbauten (also Handgas, -bremse, ...) werden von AA voll übernommen, wurde mir gesagt!

Zurück zu meiner Frage! In mein DEKRA Gutachten (Gutachtliche Stellungnahme mit Begutachtung und Fahrprobe), steht unter dem Punkt 78 "nur Kfz mit Automatikgetriebe". Wenn ich mir jetzt aber schon ein Auto mit DSG (Automatikgetriebe) raussuche und den so vorlege, wie groß ist dann die Kostenübernahme für ein bereits werkeingebautes DSG Getriebe?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich könnte auch einen neuen Thread dazu aufmachen?

Edit: sry habe erst jetzt dein (2.0i16V Aut.) letzen Beitrag gelesen. Nun wie ist das bei mir oder mit Rollstuhlfahrern die nicht durch ein Betriebsunfall (weil du Berufsgenossenschaften erwähnst) an den Rollstuhl gefesselt sind?

Wie schon erwähnt, eine Anfrage beim Versorgungsamt ist sicher angebracht. Ein spezieller Hinweis auf "Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) § 4 Leistungen zur Teilhabe" könnte dabei nicht schaden.

am 23. Oktober 2015 um 19:51

Hallo Zusammen,

ich hole ich mal ganz weit aus, bis ich zu meinen aktuellen Erlebnissen etwas berichte. Nur um zu zeigen, dass es mal weniger erfreulich und mal auch unerwartet „gut“ laufen kann…:

Mein erstes Fahrzeug wurde aufgrund besonderer Umstände sehr umfassend finanziert: Es war 1983 ein Audi 80, wobei das Arbeitsamt „nur“ einen um rd. DM 1.000,00 preiswerteren VW Passat übernehmen wollte, damit ich als beinamputierter (Kennzeichen aG) eine Ausbildung beginnen kann. Sprich: Man hat den Wagen mit Automatik aber ohne weitere Extras komplett bezahlt und mir freigestellt, den Audi, der mir lieber war, zu kaufen und die Differenz selbst zu zahlen. Letztlich wurde dann ein sehr schicker Audi 80 CD mit vielen Extras draus und dem Geld vom Arbeitsamt wurde noch der Verkaufserlös des Gebrauchtwagens, den mir meine Eltern geschenkt hatten und etwas von dem Geld, welches ich vom Weißen Ring als Schmerzensgeld für den Unfall erhielt, hinzugefügt.

Der Wagen hielt gut fünf Jahre, hatte dann einen Getriebeschaden und wurde quasi „über Nacht“ durch einen VW Golf ersetzt. Den Antrag zur Übernahme der Kosten für die behinderungsbedingte Mehrausstattung (Getriebeautomatik) stellte ich leider erst nach Abschluss des Kaufvertrages – und daher wurde dieser abgelehnt…

Dann kam ein Opel Kadett Cabrio: Der Antrag wurde pünktlich gestellt und die Automatik von der (damals) BfA bezahlt – alles fein!

Es folgte zwei Jahre später ein Opel Corsa, da man das Cabrio jährlich in Berlin aufgebrochen hatte und mich die Versicherung nicht mehr wirklich mochte. Das war aber zu kurz hinsichtlich der letzten Förderung und ich ging leer aus, denn das Cabrio war nur zwei Jahre alt und 30.000 KM gelaufen. Aber der Versicherungsärger und die Einbrüche interessieren die BfA nicht - ist ja irgendwie auch OK...

Der Corsa wurde fünf Jahre später bei nur rd. 40.000 KM verkauft, denn meine Familie war gewachsen und wir erwarteten unser zweites Kind. Auch hier wurde das Folgefahrzeug nicht gefördert, denn der Corsa war noch gut in Schuss und dass wir aufgrund unserer persönlichen Lebensumstände ein größeres Fahrzeug benötigten, war für die (noch immer BfA) kein Grund für eine erneute Förderung. Auch eine Klage vor dem Sozialgericht brachte hier leider keine Lösung… Hier hatte ich weit weniger Verständnis - aber ein Ritt durch weitere Instanzen wäre wohl kaum erfolgversprechend gewesen.

Der neue Wagen hielt knapp sechs Jahre und hatte dann einen Schaden am Lenkgetriebe. Ich konnte erstmals über meinen Arbeitgeber einen Firmenwagen leasen und tat dies auch. Die BfA übernahm die Mehrkosten der Leasingrate, die sich aus den Kosten für das Automatik-Getriebe ergab. Der Leasingvertrag lief über 54 Monate oder 150.000 KM – und war nach knapp drei Jahren „fällig“, da die 150.000 KM erreicht waren. Ich beantragte die nächste Förderung und bekam erneut die Differenz der Leasingrate für 54 Monate – wobei man natürlich den Anteil abgezogen hat, der beim vorherigen Fahrzeug zu viel gezahlt wurde. Schließlich wurde die Differenz der Leasingrate für 54 Monate gezahlt und ich hatte den Wagen nur knapp 36 Monate…

Das gleiche Spiel wieder knapp drei Jahre später: Ich beantrage erneut, es wird für 54 Monate bewilligt und man zieht die Monate ab, die für das Vorgängerfahrzeug zu viel erstattet wurden. Ich habe der (damals wohl schon „Deutschen Rentenversicherung Bund – DRV Bund) mitgeteilt, wie sich die von mir erwartete Zahlung zusammensetzt und der Sachbearbeiter hat dann den zu viel gezahlten Anteil auch gleich zweimal von der Förderung abgezogen. Egal: Widerspruch eingelegt, korrigierten (korrekten!) Bescheid erhalten, Widerspruch zurückgezogen und alles war fein.

Bei dem Wagen hatte ich (auf eigene Kosten) auch eine Standheizung mit geordert. Nun stand in diesem Jahr das nächste Fahrzeug an, denn nach 38 Monaten waren wieder die 150.000 KM erreicht. Und jetzt wird es turbulent – was dann auch der Grund für diesen Artikel ist!

Ich beantragte die Kostenübernahme für die höhere Leasingrate durch die Automatik und, weil sie beim Vorgänger klasse war und ich sie auch als förderungswürdig ansehe, die Standheizung. Ich habe also der DRV Bund drei Kalkulationen übermittelt: Das Fahrzeug in Grundausstattung, das Fahrzeug mit Automatik und das Fahrzeug mit Standheizung. Die höhere Leasingraten w/ Automatik und Standheizung habe ich addiert und gebeten, die Summe dieser beiden behinderungsbedingten Komponenten für 36 Monate zu fördern; der Wagen soll nur noch für 3 Jahre oder 100.000 KM geleast werden.

Jetzt wird es zum ersten Mal lustig: Man benötigt eine Aussage meines Arztes. Offenbar wegen der Standheizung – wobei ich lieber nicht nachgefragt habe, wie ein Beinamputierter an zwei Gehstützen im Anzug sein Fahrzeug von Eis und Schnee befreien soll, ohne Gefahr zu laufen, wegzurutschen und auf die Straße zu stürzen… Ergänzt sei: Wir wohnen an einer achtspurigen Bundesstraße, die mitten durch Berlin verläuft! Die Anforderung des Arztberichtes verzögert die Bearbeitung, aber wenn es denn sein muss…

Der dann folgende Bescheid: Man ist bereit, die Kosten für die Standheizung in Höhe von € 1.150,00 sowie die anteilige Leasingrate für die Automatik zu bezahlen. Ich musste das dreimal lesen: Was soll das denn??? Ich bin ein braver Mensch, also frage ich per Mail an, ob ich das so richtig verstehe, was da etwas verklausuliert im Bescheid steht. Es folgt ein Anruf: Ja, so sei es. Na denn: Immer her mit dem Geld!

Der Wagen wird ausgeliefert und ich übermittle alle nötigen Unterlagen. Der nächste Bescheid weicht von dem vorangegangenen Grundsatzbescheid dadurch ab, dass keine Rede mehr davon ist, die Kosten für die Standheizung zu tragen. Man übernimmt die Differenz der Leasingrate für die Getriebeautomatik für 36 Monate – und gut. In dem Bescheid wird dann noch mit Tipp-Ex rumgemalt und handschriftlich nach meiner Bankverbindung gefragt – äußerst peinlich, dieses Erscheinungsbild…

Und vor allem: da fehlen doch zwei Dinge! Erstens fehlt natürlich (zumindest) die Leasingrate für die Standheizung (oder auch deren komplette Bezahlung) und zweitens wird die für das vorangegangene Fahrzeug zu viel gezahlte anteiligen Leasingrate nicht verrechnet, denn der Wagen war für 54 Monate geleast und wurde schon nach 38 Monaten zurückgegeben.

Ich lege also Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Dummerweise versende ich den per Post und zwar nicht an die Sachbearbeiterin sondern an deren Vorgesetzte, denn ich denke, auf so viel Unfug sollte man die Damen und Herren einmal aufmerksam machen. Es passiert drei Wochen nichts – und ich frage per Fax nach. Natürlich habe ich wieder alles genau aufgeschlüsselt: Was habe ich zu bekommen (gem. Bescheid), was muss vom vorherigen Fahrzeug verrechnet werden etc. Ich will mir hier nichts an Geld aneignen, was mir nicht zusteht!

Nach wenigen Tage kommt der neue Bescheid – und dem sind auch gleich die Belege für die erfolgte Zahlung beigefügt mit der Frage, ob ich nunmehr meinen Widerspruch zurückziehe. Dies tue ich – nicht ohne den Hinweis, dass auch dieser Bescheid aus meiner Sicht fehlerhaft ist! Diesmal aber zu meinen Gunsten – und daher ziehe ich den Widerspruch selbstverständlich gerne zurück.

Noch einmal: Da hat man das Vorgängerfahrzeug für 54 Monate gefördert, welches nach 38 Monaten zurückgegeben wird – und verzichtet auf eine Verrechnung der zu langen Förderung mit der Zahlung für das Folgefahrzeug. Und da wird zum zweiten nicht die Differenz für die Leasingrate gefördert sondern die Zusatzausstattung „Standheizung“ wird komplett bezahlt, obwohl diese nach den drei Jahren im Fahrzeug verbleibt – sie wurde ja auch ab Werk eingebaut. Um es deutlicher zu machen: Da werden € 1.150,00 bewilligt und bezahlt, obwohl mein finanzieller Aufwand maximal € 394,20 (36 Monate á € 10,95) beträgt…

Kein Wunder, wenn da die Renten nicht steigen konnten in den vergangenen Jahren… Und das Ganze war persönlich an die Vorgesetzte gerichtet! Wenn ich mich über manche Merkwürdigkeit bei den früheren Förderungen beklagt habe: Diesmal lief das richtig gut für mich!

Za4aCosmo

Zitat:

@baldigerVWfahrer schrieb am 18. September 2015 um 23:18:09 Uhr:

Hey hey,

ich bin neu hier (habe bis jetzt ein paar beiträge im Golf 7 Forum gemacht).

Ich habe da mal eine Frage zum Automatikgetriebe. Da ich im Rollstuhl sitze brauche ich alles auf Hand gelegt also Gas, Bremse und eben ein Automatikgetriebe. Ich habe schon seit längerem ein Golf Sportsvan (Comfortline) ins Auge genommen. Da ich bei der Fahrschule auch ein Golf+ hatte, aber auch wegen des Platzes um mein Rolstuhl verladen zu können. Die umbauten (also Handgas, -bremse, ...) werden von AA voll übernommen, wurde mir gesagt!

Zurück zu meiner Frage! In mein DEKRA Gutachten (Gutachtliche Stellungnahme mit Begutachtung und Fahrprobe), steht unter dem Punkt 78 "nur Kfz mit Automatikgetriebe". Wenn ich mir jetzt aber schon ein Auto mit DSG (Automatikgetriebe) raussuche und den so vorlege, wie groß ist dann die Kostenübernahme für ein bereits werkeingebautes DSG Getriebe?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich könnte auch einen neuen Thread dazu aufmachen?

Edit: sry habe erst jetzt dein (2.0i16V Aut.) letzen Beitrag gelesen. Nun wie ist das bei mir oder mit Rollstuhlfahrern die nicht durch ein Betriebsunfall (weil du Berufsgenossenschaften erwähnst) an den Rollstuhl gefesselt sind?

@baldigerVWfahrer, wenn ich das an den Rollstuhl gefesselt lese könnte ich kotz.................!!

Wenn das in RTL, SAT, Blödzeitung etc, gesendet oder geschrieben wird, erwarte ich leider nichts anderes! Wer entfesselt denn, wenn Mann/Frau vom Rolli ins Auto will??

Und jetzt zum Getriebe. Wenn das DSG serienmäßig verbaut ist, gibt es keine Förderung dafür!

Ich hoffe badigerVWfahrer ist nicht baldigeropelfahrer , wenn ja, dann wundern mich Seine Fragen und Aussagen garnicht!

am 25. Oktober 2015 um 22:40

Hm - was soll dieser Beitrag jetzt bringen? Hilft das irgendwem weiter?

Den hätte man sich aus meiner Sicht auch schenken können, ohne, dass die Menschheit ärmer wäre... :-(

Schade @Za4aCosmo, wenn das alles ist, was Du dazu zu sagen hast! Die Menschheit wird dadurch nicht ärmer, aber an Einstellung reifer!! Man sieht, Du hast es leider nicht verstanden, und das ist "armer"!! Und wenn Du glaubst das Dein langer Bericht "Uns" weiter hilft, ist da absolut OK! Das möchte ich aber nicht mit Deinen Niveau bewerten.

am 3. März 2021 um 17:35

Zitat:

@MAtze070989 schrieb am 12. April 2010 um 11:38:46 Uhr:

Hallo Leute,

also bei mir wurde die KFZ-Hilfe bewilligt. Hat zwar ganz schön gedauert aber immerhin.

Zu mir: Ich bin zu 80% Schwerbehindert und habe das G und aG auf dem Ausweis. Ich leide an Muskeldystrophie und kann nur noch sehr kurze Strecken laufen. Für Strecken über 100m brauche ich schon einen Rolli.

Ich habe mich für einen Caddy-Maxi 1,9TDI mit DSG, also Automatik, entschieden. Dieser soll dann wenn ich ständig auf einen Rolli angewiesen bin entsprechnd umgebaut werden, dass der Rolli oder E-Rolli (wer weis) im Kofferraum untergebracht werden kann. Hab da an die Lösung der Firma Jelschen gedacht.

Den Zuschuss für das Auto selber habe ich ohne Probleme durchbekommen, jedoch wurde der Mehrpreis aufgrund des nötigen DSG´s nicht übernommen, da ich im Führerschein noch keine entsprechende Eintragung drin hatte, da ich 2006 als ich den Lappen gemacht habe, dies noch auf einem Schaltwagen konnte.

Ohne die Hilfe meiner Eltern hätte ich ein ganz schönes Problem gekriegt: Habe mir bei VW einen Kostenvoranschlag für den Caddy geholt, den mit dem Antrag zur Arbeitsagentur geschickt (die sind bei mir in Hagen dafür zuständig.). Dann hab ich wenig später mit der ensprechenden Stelle telefoniert und man sagte mir, ich kann den ruhig bestellen den Wagen, das wird wohl bewilligt. Gesagt, getan: Im März 2009 den Caddy bestellt, der wurde im Juli geliefert und musste dann natürlich auch bezahlt werden. Den Zuschuss hatte ich dann natürlich erst im September auf dem Konto.

So ganz versteh ich da die Ämter auch nicht. Es ist ja okay zu sagen, dass ein Rollifahrer auch ein Auto braucht, wo der Rolli reingeht. Aber was spricht gegen einen Boxster wenn man halt keinen Rolli braucht. Es gibt doch sowieso nur den Zuschuss von 7500€. Die Frage ob jemand der einen Porsche bezahlen kann, den Zuschuss überhaupt nötig hat möchte ich hier mal außen vor lassen.

Hoffe das war jetzt kein zu langer Roman...

Gruß Matze

P.S. Achja, ich hab das auch erst über den Integrationsfachdienst herausbekommen, dass es soetwas wie KFZ-Hilfe überhaupt gibt. Die wussten dann auch das die Arbeitsagentur dafür zuständig ist.

@Powell84 Ich weis nicht wie das dort läuft wo du herkommst, vielleicht gibts es sowas wie den Integrationsfachdienst ja auch in deiner Region. Also mir wurde da super geholfen; haben mir auch ein Praktikum vermittelt, bevor ich meine Ausbildung zum Fachinformatiker angefangen habe.

Hallo, ich habe dazu eine Frage. Ich möchte gerne wissen, ob nach oder zur Bewilligung noch der Kaufvertrag von der Rentenversicherung angefordert wurde. Danke

Ja, die Förderung wird erst bei vorliegen des Kaufvertrags ausgezahlt. Man kann die Zahlung auch an das Autohaus abtreten, dann zahlt die DRV direkt an den Händler.

Wir brauchten einen Transporter um unsere minderjährige, im Rollstuhl sitzende, Tochter transportieren zu können. Irgendwelche Zuschüsse gab es nicht. Trotz 100% GdB plus H,B,G im Behindertenausweis. Weder für die Anschaffung des Autos, noch für den Umbau. Es hieß, wenn unsere Tochter arbeiten würde, dann wäre die Sache ´ne andere. So aber gab es nichts.

Haben uns dann 2017 für einen 1,5 Jahre alten Transit Custom L2H2 entschieden. Der wurde dann mit Rollstuhlrampe und Befestigungspunkten umgebaut.

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