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EU-weit einheitliche StVO
Ich finde es immer wieder bezeichnend, wenn die EU für alles mögliche Regeln und Vorschriften findet, es aber nicht schafft den Wildwuchs an Verkehrsvorschriften in Europa zu harmonisieren. Im Gegenteil, es kommen jedes Jahr neue, sich in einzelnen Ländern z.T widersprechende Landes-Vorschriften hinzu. Kein Mensch stimmt sowas innerhalb der EU ab. Das einzige worüber die EU sich Gedanken macht, ist die Frage ob wir in D nicht auch noch kein generelles Tempolimit auf BAB's benötigen!
Mal ein paar Beispiel:
Slowenien: Beim Zurücksetzen muss der Warnblinker eingeschaltet werden.
Österreich: Schulbusse, die die Warnblinkanlage und rot-gelbe Warnleuchten eingeschaltet haben, dürfen nicht passiert werden.
Belgien: Es ist Pflicht die Nebelschlussleuchte bei einer Sicht unter 100 Metern einzuschalten
Tschechische R.: Zur Winterzeit ist das Abblendlicht (nicht nur Tagfahrlicht) auch Tagsüber einzuschalten
Finnland: In den Monaten Dezember, Januar und Februar sind Winterreifen vorgeschrieben (aber z.B. in Österreich vom 15.11 bis zum 15.03)
usw...
Ach ja, und dann sind da noch die Engländer mit dem Linksverkehr :D
Gibt es einen Fahplan zur harmonisierung der Landes StVO'n hin zu einer EU-StVO? Hier könnte die EU doch tatsächlich mal was sinnvolleres machen, als sich z.B. um den Krümmungsradius von Bananen zu kümmern...
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21 Antworten
Die EU führt doch überhaupt erst zu unsinnigen Regelungen, wie etwa den 45km/h 50ccm Rollern. Wieso wurde die Geschwindigkeit um 5km/h abgesenkt?
Klar, daß da jede Nation ihre eigenen Gesetze macht, dank EU-unfähigkeit geht das oft nicht anders.
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
.... es geht doch nunmal immer darum, alle Eventualitäten im deutschen Recht abzudecken und nur ja niemanden individuell ungerecht zu behandeln ...
Ist dir schonmal aufgefallen, dass die Wetterbedingungen an der Ostsee durchaus andere sein können, als im Alpenraum?
Die Ösis können ja noch vernüftig Winterreifenpflicht einführen. In D ist es nunmal sehr unterschiedlich. (Alpen vs. Oberrhein)
Zitat:
Original geschrieben von juhuuh
Finnland: In den Monaten Dezember, Januar und Februar sind Winterreifen vorgeschrieben (aber z.B. in Österreich vom 15.11 bis zum 15.03)
In Finnland ist der Winter vielleicht anders als in Österreich. Wusste auch gar nicht, dass es in Österreich eine Winterreifenpflicht gibt, ich bin gestern erst mit Sommerreifen über den Brenner gefahren.
Zitat:
Original geschrieben von pittiplatsch77
In Finnland ist der Winter vielleicht anders als in Österreich. Wusste auch gar nicht, dass es in Österreich eine Winterreifenpflicht gibt, ich bin gestern erst mit Sommerreifen über den Brenner gefahren.
Seit 05.01.08 in Ö generelle WR Pflicht für > 3,5t. Bei < 3,5t WR Pflicht bei Schneefahrbahn, Matsch und Eis. Der Winter am 1370m hohen Brenner ähnelt dem auf ca. Meereshöhe liegenden Helsinki.
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/705053/index.do
Zitat:
Original geschrieben von juhuuh
Seit 05.01.08 in Ö generelle WR Pflicht für > 3,5t. Bei < 3,5t WR Pflicht bei Schneefahrbahn, Matsch und Eis. Der Winter am 1370m hohen Brenner ähnelt dem auf ca. Meereshöhe liegenden Helsinki.
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/705053/index.do
ganz so stimmts nicht für österreich bei unter 3,5t, es gibt keine "winterreifenpflicht" sondern eine "winterausrüstungspflicht", was konkret heisst:
Im Zeitraum von 1. November bis 15. April dürfen Pkw bei winterlichen Fahrverhältnissen nur mehr dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen oder Schneeketten auf mindestens einer Achse montiert sind.
lg
pete
Zitat:
Original geschrieben von pete100
Zitat:
Original geschrieben von juhuuh
Seit 05.01.08 in Ö generelle WR Pflicht für > 3,5t. Bei < 3,5t WR Pflicht bei Schneefahrbahn, Matsch und Eis. Der Winter am 1370m hohen Brenner ähnelt dem auf ca. Meereshöhe liegenden Helsinki.
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/705053/index.do
ganz so stimmts nicht für österreich bei unter 3,5t, es gibt keine "winterreifenpflicht" sondern eine "winterausrüstungspflicht", was konkret heisst:
Im Zeitraum von 1. November bis 15. April dürfen Pkw bei winterlichen Fahrverhältnissen nur mehr dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen oder Schneeketten auf mindestens einer Achse montiert sind.
lg
pete
Die Schneeketten sind aber nur dann erlaubt, wenn wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.
Wenn schon spitzfindig, dann richtig :D
Zitat:
Original geschrieben von juhuuh
Die Schneeketten sind aber nur dann erlaubt, wenn wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.
Wenn schon spitzfindig, dann richtig :D
da hast du recht, widerspricht aber nicht grundsätzlich der regel der "winterausrüstungspflicht". de facto und in der praxis führts natürlich dazu dass man winterreifen nehmen wird. höchstens für jemanden der sehr wenig fährt und dann bei schnee doch mal fahren muß (und jemanden der kein problem damit hat bis zu den ellbogen im schneematsch zu graben) können ketten tatsächlich eine alternative sein.
lg
pete