Eu Richtlinie Weiterbildung LKW Fahrer

Hallo Leute

in unserer Firma nutzen wir einen Crafter 5 mit Pritsche und Kran zum Transport unserer Materialien zu den Baustellen und von den Baustellen.

Nun werde ich hier gerade durch die Information der EU Richtlinie zur Weiterbildung von LKW Fahrern aufgeschreckt.

Wenn ich es richtig gelesen habe, geht es doch um den Güterverkehr, also ein LKW einer Spedition der Produkte transportiert zum Kunden. Nicht um um den Transport von Materialien für den eigenen Betrieb. Oder habe ich das falsch verstanden ?

Wir sind nur im 50 km Kreis um unseren Firmensitz in Hamburg tätig, haben also schon bei der Fahrtenschreiber Nutzung die s.g. Handwerkerlösung.

Danke für Eure Infos.

Stephan

P.S. Der Fahrer hat noch einen alten Klasse III Führerschein mit dem er diesen Crafter fahren darf.

Beste Antwort im Thema

Hi Steve,

zur Beurteilung wären die Lenkzeiten interessant. Grundsätzlich kann er täglich zu ein oder zwei Baustellen fahren und dort arbeiten, wenn er mit seinen Lenkzeiten DEUTLICH unterhalb der Hälfte eines Arbeitstages bleibt. Achtung, BAG und alle anderen gehen hier von den in Arbeitszeit- und anderen Gesetzen / Vorschriften genannten täglichen Arbeitszeiten aus
(Das ist die aktuelle Meinung des BAG, aus einem Vortrag vom 30.06.2014). Leider legen sie sich nicht auf einen bestimmten Anteil fest.
Ein Anfangsverdacht für eine genauere Prüfung kann im Übrigen auch vorliegen, wenn man auf Handwerkerregelung fährt, und auf dem Auto irgendwas von "International ...." steht (Aus meiner beruflichen Praxis, hier wurde die Handwerkerregelung bei einem Messebauunternehmen in Frage gestellt).

Und wie schon richtig gesagt wurde, sobald er "fremdes" Material transportiert, wird es eh kritisch, egal ob entgeltlich oder nicht, insbesondere wenn das offensichtlich ist (Maurer hat Schalter, Dosen und Installationsleitung auf dem Auto).

Ein wenig Rechtssicherheit brächte hier eine, am besten schriftliche Anfrage beim BAG, die müssen's letztlich kontrollieren (können). Auch Deine zustä#ndige HWK solltest Du vor dem BAG befragen.
Optional kannst Du Deinen Mann natürlich auch so auf die Fortbildung schicken, erstens kostet es nicht die Welt, zweitens (Ihr seid da mit Sicherheit nicht betroffen) sollten sich viele Handwerker gerade das Thema Ladungssicherung erst / noch mal erklären lassen (Stichwort "Das ist so schwer, das bewegt sich nicht"😉, drittens hat der Fortgebildete im Fehlerfall entgegen vielfacher Aussagen NICHT mit einer härteren Bestrafung zu rechnen als der Ahnungslose. Die Rechtssprechung geht davon aus, daß man weiß was man da tut, oder sich ansonsten jemanden dazuholt der Ahnung hat.

Viel Text, aber auf hoher See und der Straße bist Du in Gottes Hand ...

Halte uns auf dem Laufenden wie Ihr Euch entschieden habt.

Grüßle,
Der Johannes

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Zitat:

Original geschrieben von SteveHH1965


Also meine Firma besteht aus 6 Maurern, 1 Meister und meine Wenigkeit 🙂
Davon habe ich einen Maurer der mal fährt.
Also Gruppenkurse wären wohl etwas übetrieben.

es sind z.b. 5 tage a 7,5 std

und die fahrschule in der ichs hinter mich gebracht hat,nahm pro kurs 100,-€=500,-€

hab aber auch schon von speditionen gehört mit60,-€ pro modul

und arbeitszeitmäßig läßt sich das gut auf samstage verlegen

und ganz wichtig
die kurse werden immer enger,je näher der stichtag 9.9.14 kommt
und es genügt nicht die kurse bis dahin absolviert zu haben
am 10.9.14 muß im führerschein auch die 95 drin stehen!!!
also ist seitens führerscheinstelle mit längeren wartezeiten zu rechnen,
je näher der stichtag kommt
und ich bin überzeugt das da die rennleitung verstärkt kontrolliert(insider-tip)

wäre doch ne möglichkeit
nen 450,-€jobber zum fahren einzustellen,oder ist das aufkommen zu groß?

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