EU Führerschein - welches Land ist günstig - und wie Fahrschule finden
Habe immer noch meinen Papierführerschein (was noch ein richtiger Lappen ist) und möchte nun meinen EU-Motorradführerschein nachholen (danach beides in einen gemeinsamen Plastikführerschein zusammenbringen (bis 31.12.2012, der dann bis 2030 gültig ist).
Zu meiner Zeit war es noch nicht üblich den Führerschein im Ausland zu machen.
Bei Internetrecherchen finde ich dieses Thema oft im Zusammenhang mit MPU (MPU-Umgehung ist mir aber relativ egal, ich bekomme meine Punkte auch eher durch Wartungsmängel als durch unkontrollierte Raserei).
Jetzt die Frage:
Welche Länder bieten sich an wenn besonders das Kostenargument im Vordergrund steht ?
Gut evtl. müßte man auch das sprachliche berücksichtigen. Ob Polen, Rumänien, Bulgarien es sind außer Rumänien fast alles slawische Länder. Der Fahrlehrer sollte schon einiges an Englisch beherrschen. In Rumänien könnte es von leichten Vorteil sein, daß es sich um eine (dem Latein verwandte) romanische Sprache handelt (könnte vielleicht für die Ankreuzaufgaben im Theorieteil von Vorteil sein).
Weiteres Problem könnte die unterschiedliche Mentalität in der Abwicklung sein. Ich bin nämlich jemand der auch in Deutschland sogut wie kein Trinkgeld bezahlt (und meide dadurch auch Restaurantbesuche). Im Ausland ist es gang und gebe, daß man was erreicht wenn überall was dazubezahlt wird (ist im Ausland eben eine ganz andere Mentalität wie hier).
Beste Antwort im Thema
Wenn Du nichtmal das Geld für den Motorradführerschein hast, dann reicht es doch für ein Motorrad schon garnicht. 😁 😉
MfG aus Bremen
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Weil sich hier im Forum 90% Besserwisser bzw. Hellseher trollen.
Mfg Zille
Über dieses Forum kann man immer wieder lachen und staunen 😎
Viele meinen und wissen es vom " hören sagen " . 😎
Je inbrünstiger man Unsinn vorträgt um so echter und richtig ist es dann. Das meinen einige User hier.
Ich würde mal die zuständige Führerscheinstelle anrufen und dort genau
nachfragen.
Oder soll ich das mal machen 😁
Da sitzt jemand aus der Familie der genau diese Dinger ( Führerscheine im Ausland gemacht und dort ausgestellt ) ganz schnell wieder nach deutschem Recht einzieht.
😁
Den Rest könnt ihr selber lesen
Und auch hier etwas zum Lappen wenn er in Deutschland eingezogen ist oder war
Zitat:
Original geschrieben von manwappl
Hauptaspekt:
Es geht hier darum einen weiteren Führerschein billig zu machen.
Kauf dir einen beim Fälscher um die Ecke,billiger gehts nicht.
Zitat:
EU-Wettbewerb:
Glaube das es aus Wettbewerbsgründen gar nicht mehr zulässig ist, daß der Führerschein im eigenen Land gemacht werden muß (im Gegensatz zum Ostblock sind die Preise hier auch überteuert).
Irrglaube ist auch ein Glaube. Es gilt immer noch die Regel das man sein Fahrerlaubnis dort erwerben muß wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.
Denn Führerscheinrecht ist immer noch Sache jedes einzelnen Staats,auch wenn man einheitliche Klassen einführen wollte.
Zitat:
Deine Behauptung, daß Führerscheine nur umgetragen werden können wenn der ein 12-monatiger Wohnsitz im entsprechenden Land vorgelegen hat bezieht sich höchstens bis aufs Jahr 2008.
Zum Einen ist die 185 Tage,also etwas über einem halben Jahr und zum Anderen hat der Europäische Gerichtshof das Wohnsitzprinzip nicht nur betätigt sondern sogar verschärft. Seit Anfang 2009 muß kein Land eine Fahrerlaubnis zwingend anerkennen die ein Landesbürger im EU-Ausland erworben hat. Nur wenn zweifelsfrei nachgeweisen ist das man das Wohnsitzprinzip nicht verletzt hat und auch keine Sperre lief als man im Ausland die Fahrerlaubnis erworben hat ist eine Anerkennung relativ problemlos.
Zitat:
Meine in diversen Internetforen gelesen zu haben, daß Führerscheine von Ostdeutschen auch im grenznahen Polen gemacht wurden.
Zum Einen liest man viele Sprüche die sich als Märchen erweisen wenn man nachbohrt und zum Anderen ist es mit einem Scheinwohnsitz einfacher wenn man eh im Grensgebiet lebt. Ob man jetzt zb 10km zur Arbeit fährt oder scheinbare 15km weil man angeblich über die Grenze gezogen ist lässt sich schwer nachweisen. Aber es lässt sich mit steigender Entfernung zum Arbeitsplatz immer leicher nachweisen. Davon abgesehen das sich die üblichen Scheinadressen langsam aber sicher rumsprechen.
Zitat:
Finde das auch ganz normal, daß das zulässig ist damit nicht das Monopol deutscher Fahrschulen bestärkt wird...letztendlich muß es hier den Wettbewerb geben, damit auch der normale Bürger was von der EU hat
Das es in Europa immer noch unterschiedliche Verkehrsregeln gibt ist dir aber bekannt?
Aber zu sparen ist da eh nichts, wenn man die Miete für den Scheinwohnsitz, Fahrschulkosten, Dolmetscher und "Gebühren" zusammenrechnet und das du mehrfach dorthin fahren mußt dürfte der A im Ausland deutlich teurer werden als hier. Vom Risiko das er dann nicht anerkannt wird oder später wieder aberkannt ganz zu schweigen und dann viel Spass wenn nach Jahren rauskommt das du nie einen legalen Führerschein Klasse A hattest. Das kostet dann einige Tausender und ein paar Monate Bau auf Bewährung dürften dann neben einem Enzug der restlichen Führerscheine noch als Bonus draufkommen.
Die Justiz reagiert da langsam aber sicher etwas säuerlich, ein Bekannter hat als Bonus für seinen slowakischen Schein,der nur schlanke 4500€ kostete, noch 3 Monate Knast auf 2 Jahre Bewährung plus 60TS Strafe und 10 Monate Sperre bekommen und das Urteil war noch im gemässigten Bereich.
Ist doch immer das Gleiche "Geiz ist Geil" Am Ende gespart an der falschen Stelle.
Hm ja mit dm 185-TageWohnsitz scheint wohl doch zu stimmen, bin da gerade auf einen ähnlichen Beitrag hier im Forum aus März2011 gestoßen.
Schade das ich keine Zwanzig mehr bin dann könnte ich ein halbes Jahr freiwilliges soziales Jahr in einem Ostblockland machen.
Leider bin ich auch noch nicht so alt, daß ich meinen FS vor 1981 hatte denn diese Führerscheine berechtigen immerhin noch zum Fahren einer 125er, was mir schon voll gereicht hätte.
Als bisheriger 50er Fahrer hätte mir eben nur was leicht größeres als Zweirad gereicht (neben meinem PKW zu fahren).
Werde jetzt aber trotzdem nochmal weiter nachrecherchieren wegen der 185-Tage-Restriktion. Wenn sichs bestätigt wandel ich meinen Papierführerschein einfach in einen Plastikführerschein um (bevor die permanente Ausweiserneuerungspflicht für neue Ausweise greift).
Papierführerschein würde zwar weiterhin gelten aber wie gesagt wollen einige Arbeitgeber Plastikführerschein also sollte man das Geld investieren.
Ähnliche Themen
sofern keine mpu-auflage in D besteht, lohnt sich der erwerb einer fahrerlaubnis im ausland nicht wirklich. wie schon gesagt wurde, muss ein ordentlicher wohnsitz für 185+ tage bestehen - also ist auch die anmietung von wohnräumen für diesen zeitraum nötig. kurz: mit angeboten, die auf weniger als 1200,- für die kategorie A hinauslaufen braucht man sich gar nicht erst zu befassen.
bemerkenswert finde ich in erster linie die aussagen von Sir Donald, die sich im laufe der letzten jahre -im gegensatz zur eu- und sogar nationalen rechtsprechung (mittlerweile auf BVerwG-niveau)- kaum weiterentwickeln, um es mal milde zu formulieren.
woran liegt es - desinteresse an der thematik, der blinde glaube den deutschen medien gegenüber, gezielte fehlinformationen (für diejenigen, die ein problem mit ihrer deutschen FEB haben und auf den/ die threads stossen könnten)... oder was ganz anderes? 😕
@TE: tauschst du deinen lappen vor 2013 in eine plastikkarte um, wird diese unbefristet ausgestellt werden. ab 2013 wird man sie auf 15 jahre beschränken.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
bemerkenswert finde ich in erster linie die aussagen von Sir Donald, die sich im laufe der letzten jahre -im gegensatz zur eu- und sogar nationalen rechtsprechung (mittlerweile auf BVerwG-niveau)- kaum weiterentwickeln, um es mal milde zu formulieren.
Was passt dir nicht? Das man die Schlupflöcher zunehmend stopft so das deine Vermittlereinkünfte schrumpfen? Die Rechtsprechung ist nun mal so das Deutschland Führerscheine die im Ausland erworben wurde nicht mehr uneingeschränkt anerkennen muß.
Was natürlich die Geschäfte der Führerscheinvermittler drastisch stört.
Mittlerweile haben die Hardcorealkis und Kumpane es ja so weit gebracht das es selbst für rechtmässig erworbene Führerscheine nur noch schwer ist anerkannt zu werden.
guck mal, was ich hier - http://www.dpolg-sachsen.de/2011/09/05/aus-fur-fuhrerscheintourismus/ - gefunden habe. ist noch ganz frisch:
Der Landesverband Bayern der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt ausdrücklich das jetzt ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nachdem eine ausländische EU-Fahrerlaubnis im Inland bei Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis oder bei Erteilung während einer noch laufenden Sperrfrist automatisch nicht gilt.
Nach Ansicht des stellvertretenden DPolG-Landesvorsitzenden Michael Hinrichsen wird durch dieses Urteil endlich das „Schlupfloch“ des Führerscheintourismus für Verkehrsrowdys geschlossen. In den vergangenen Jahren ließ sich der erzieherische Ansatz des deutschen Rechts relativ unkompliziert umgehen. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis machten viele ganz einfach im benachbarten EU-Ausland noch einmal den Führerschein. Deutsche Polizei- und Führerscheinbehörden konnten in der Praxis faktisch kaum überprüfen, ob tatsächlich ein ausländischer Wohnsitz begründet oder lediglich nur pro forma angemeldet wurde.
Die Entscheidung der „automatischen Nichtgültigkeit“, bei Erteilung während einer noch laufenden (deutschen) Sperrfrist kann im Regelfall künftig schon zum Zeitpunkt der Kontrolle überprüft werden. Die DPolG sieht darin einen wichtigen Schritt für mehr Verkehrssicherheit.
für mich liest sich das so, als gäbe es genau zwei fälle, in denen aberkannt werden kann. ich hab' sie dir hervorgehoben. 🙂 fakt ist, dass seit spätestens 2007 kein staat der eu eine erteilung vornimmt, wen der antragsteller keinen nationalen wohnsitz hat. und daraus resultierend - erteilt = legal. und was ist ein verwaltungsakt, der legal ist? richtig - er ist nciht aberkennbar. nur der aussteller selbst kann ihn (ggf.!) zurücknehmen.
da BW in solchen dingen oftmals keine eigene meinung hat, kannst du davon ausgehen, dass das nicht nur in bayern sondern auch bei dir vor der haustür so gehandhabt wird. aber was die rechtsgültigkeit eines eu-verwaltungsakts mit missbräuchlichem alkoholgebrauch zu tun hat, musst du mir bei gelegenheit nochmal erklären. und was das mit der fragestellung des TE zu tun hat auch. übrigens - die erfasste rückfälligkeit derjenigen, die eine alkohol-mpu bestaden haben, beläuft sich auf 50% - die nichterfasste dunkelziffer dürfte etwas höher sein?
ich mach's dir mal einfach: ist die sperrfrist abgelaufen, ist "das bestehen einer entzogenen" eu-fahrerlaubnis vorbei und es kann ein neuerwerb einer -eu-fe gemäss der nationalen bestimmungen des jeweiligen staates erfolgen. dieser ist aufgrund des gegenseitigen vertrauens- und anerkennungsprizips anzuerkennen. dabei kommt es nur auf den wohnsitznachweis im ausstellerstaat an - der deutsche wohnsitz kann fortbestehen bleiben.
die passage mit den bösen vermittlern als totschlagargument darf natürlich nicht fehlen. dabei ist SD selbst -ob nun thema mpu oder thema öl- dort wo es auch nur ansatzweise nach geld riecht, in den vordersten reihen mit dabei.
zu deinen "glaubhaft kurzen arbeitswegen", "scheinwohnsitzen" und all dem blöden gesülze wurde schon vor jahren alles gesagt. urteile nicht von den medien vorkauen lassen - selber lesen - am besten langsam.
nimm dir mal die zeit und befasse dich (wenigstens) mit der eu-rechtsprechung. damit du nicht lange suchen musst - du findest sie auf so gut wie jeder vermittlerseite. so viel ist das nicht - grad mal 'ne handvoll.
das nächste wird noch diesen (veröffentlicheung nächsten) monat erwartet. das übernächste im januar. insofern - gib gas - sonst wird's dir nachher noch zu viel. 🙂
um deine frage zu beantworten - was mir nicht passt. wenn erwachsene und eigentlich doch intelligente leute über jahre hinweg an die ihnen vorgesetzten illusionen anfangen zu glauben und sie versuchen als die realität an alle anderen zu verkaufen,,, und sich - trotz für jedermann zugänglicher informationen - an diesem zustand nichts verändert...
dann regt mich das etwas auf. 🙂
bei mir ist aber alles im grünen bereich - du wirst es da künftig schwerer haben.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
die passage mit den bösen vermittlern als totschlagargument darf natürlich nicht fehlen. dabei ist SD selbst, dort wo es auch nur ansatzweise nach geld riecht, in den vorderen reihen mit dabei.
Nur blöd das ich mein Geld weder mit Führerscheinen verdiene, noch mit verlorenen oder sonst irgendwie im Zusammenhang mit einem Führerschein.
Zitat:
und was ist ein verwaltungsakt, der legal ist? richtig - er ist nciht aberkennbar. nur der aussteller selbst kann ihn (ggf.!) zurücknehmen.
Was diverse Behörden auch machen,manchmal fällt es doch auf wenn 50 Leute gleichzeitig in der gleichen Wohnung gemeldet sind und zufällig alles Deutsche sind. Da sind dann oft gleich rückwirkend mehrere Führerscheine wieder weg wenn die Behörden das merken.
Bei meinem Bekannten hat sein Erwischtwerden dafür gesorgt das noch diverse andere Führerscheine derer die mit ihm zur selben Zeit den Schein machten für ungültig erklärt wurden da die Behörde der betreffenden Stadt über die vielen Personen gestolpert sind die dort angeblich zur selben Zeit wohnten. Das haben sie dann an die diversen Führerscheinstellen gemeldet so weit die Heimatadressen bekannt waren.
Sicher ist es für deutsche Behörden nicht einfach einen Scheinwohnsitz nachzuweisen. Aber wenn zB ein Freiburger einer ununterbrochenen Tätigkeit in Freiburg nachgeht aber angeblich seinen Lebensmittelpunkt in der Zeit vor dem Führerscheinerwerb in Polen hat ist das etwas auffällig. Wenn aber jemand direkt an der polnischen Grenze lebt und arbeitet und sich für den Führerscheinerwerb eine Wohnung auf der anderen Seite der Grenze sucht ist das deutlich schwerer nachzuweisen,davon abgesehen das man dann auch wirklich nach Polen ziehen könnte.😁
Aber wenn ich die Pfeifen durchgehe von denen ich weis das sie eine Eu-Fahrerlaubnis haben/hatten hat einer ein wenig erfreuliches Urteil bekommen, mehrere eine Nutzungsuntersagung und bei einigen ist es seltsam das sie seit Monaten nicht mehr mit ihren Autos fahren. Sie sagen zwar nicht weswegen aber man kann davon aussgehen das die Behörden Wind bekommen haben und eine Nutzungsuntersagung aussprachen.
Kurz,wenn man die gesetzlichen Vorgaben nicht 100%ig einhält,sprich keine Sperrfrist,keine drohende MPU und das Wohnsitzprinzip penibel beachtet besteht immer eine Unsicherheit ob man legal unterwegs ist oder nicht.
Zitat:
Was passt dir nicht? Das man die Schlupflöcher zunehmend stopft so das deine Vermittlereinkünfte schrumpfen? Die Rechtsprechung ist nun mal so das Deutschland Führerscheine die im Ausland erworben wurde nicht mehr uneingeschränkt anerkennen muß.
Und das dürfte es nicht geben. Die EU ist gewollt und wenn hier jeder Hans und Franz wohnen und arbeiten kann, dann sollten auch im Ausland erworbene Führerscheine anerkannt werden.
werden sie doch auch.
@SD:
womit verdienste denn dein geld?
und wie beurteilst du berufe wie immobilienmakler (man kann sich doch auch selbst 'ne wohnung suchen), friseuse (schnell selbst mit der klinge/maschine drüber und fertig) und pizzaboy (kann man doch auch im laden ums eck kaufen und in den ofen schieben)?
zähl' dein eigenes geld.
womit ich mir meins verdiene, hat mit der rechtslage nichts zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Was diverse Behörden auch machen,manchmal fällt es doch auf wenn 50 Leute gleichzeitig in der gleichen Wohnung gemeldet sind und zufällig alles Deutsche sind. Da sind dann oft gleich rückwirkend mehrere Führerscheine wieder weg wenn die Behörden das merken.Zitat:
und was ist ein verwaltungsakt, der legal ist? richtig - er ist nciht aberkennbar. nur der aussteller selbst kann ihn (ggf.!) zurücknehmen.
hier kann ich nur zustimmen - unter den vermittlern gibt es unheimlich viele schwarze schafe. die von dir aufgeführte praktik geht eine weile lang gut, dann fliegt alles auf. in der behörde, die es hätte merken müssen rollen köpfe, die fahrerlaubnisse werden zurückgenommen und ganze landkreise werden zum sperrgebiet erklärt,,, bzw. die anforderungen so dermassen hochgeschraubt, dass der aufwand kaum zu erfüllen ist. geschieht allerdings auf nationaler (eigentlich sogar "nur" auf regionaler) ebene und ist aktuell wieder in CZ vielerorts so.
deswegen ist es wichtig, sich dabei von jemandem unterstützen zu lassen, der es "an seinem" ort korrekt macht und sich nicht wegen dem augenblicklichen gewinn, den ast auf dem er sitzt absägt. das aber nur nebenbei - ich bin antiquitätenhändler. vom 100$-silberlöffel bis zum springbrunnen mit museumswert (für den vorgarten deiner villa) bekommst du alles bei mir. wobei ich in der eu eigentlich nur einkaufe. aber wenn du mal was brauchst - ich bin dein mann. 🙂
Zitat:
Bei meinem Bekannten hat sein Erwischtwerden dafür gesorgt das noch diverse andere Führerscheine derer die mit ihm zur selben Zeit den Schein machten für ungültig erklärt wurden da die Behörde der betreffenden Stadt über die vielen Personen gestolpert sind die dort angeblich zur selben Zeit wohnten. Das haben sie dann an die diversen Führerscheinstellen gemeldet so weit die Heimatadressen bekannt waren.
hier bin ich mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstaden habe - waren es
1.) deutsche aberkennungen oder
2.) wurden die fahrerlaubnisse vom ausstellerstaat zurückgenommen (udn ggf. die scheine durch die deutschen behörden nur im rahmen der amtshilfe beschlagnahmt)?
sollte 1.) zutreffen, muss das schon verdammt lange hergewesen sein. sollte der bekannte seitdem keine fe erworben haben und nicht erneut verkehrsrechtlich in erscheinung getreten sein, würde es sinn machen, das entsprechende eugh-urteil zum scheinwohnsitz rauszusuchen und damit bewaffnet bei der feb einen antrag auf zuerkennung stellen, wenn diese sich weigert, die anerkennung einzuklagen.
Zitat:
Sicher ist es für deutsche Behörden nicht einfach einen Scheinwohnsitz nachzuweisen. Aber wenn zB ein Freiburger einer ununterbrochenen Tätigkeit in Freiburg nachgeht aber angeblich seinen Lebensmittelpunkt in der Zeit vor dem Führerscheinerwerb in Polen hat ist das etwas auffällig.
sicher - aber das ist wie gesagt rechtsirrelevanter schnee von vorgestern. der wohnsitznachweis muss in "polen" geführt und DEN POLNISCHEN BEHÖRDEN glaubhaft gemacht werden. gelingt das, haben die behörden anderer staaten das hinzunehmen. wenn das emotionale überwiegt - meinetwegen auch zähneknirschend.
zu deinen bekannten, die aktuell nicht mehr fahren - sind ja nicht besonders gesprächig - fehlen mir die parameter, um dazu was sagen zu können. nur soviel, dass hin und wieder eine nutzungsuntersagung auch mal berechtigt ist.
erwirbt man eine fahrerlaubnis jedoch ordnungsgemäss, besteht aber rechtssicherheit. dass die nutzungsuntersagung trotzdem kommt - kann passieren. wenn man es nicht schafft, die feb selbst zur venunft zu bringen, wird sie aber meisst (durch die nationalen instanzen von allein oder (schlimmstenfalls) den zwang durch den eugh) wieder aufgehoben - ist nur eine frage der zeit... und der spielraum, eine NU zu "konstruieren" wird mit jedem urteil immer kleiner.
darüber hinaus kostet jede rechtswidrige NU geld - die gerichtskosten, die kosten für den rechtsbeistand der gegenseite, in einzelfällen auch mal betriebsausfall und schadenersatz trägt dann die feb.
von daher fällt es mir nicht leicht, an eine NU-welle zu glauben. es sei denn, es ist eine neue generation von verwaltungsbediensteten herangewachsen, die noch nicht die erfahrung gemacht hat, so bitterböse auf die nase zu fallen, wie die schon pensionierten kollegen es mehrfach taten.
anders könnte ich es mir jedenfalls bei einer ordnungsgemäss erwobenen und somit legal erteilten fe nicht erklären.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Zitat:
Und das dürfte es nicht geben. Die EU ist gewollt und wenn hier jeder Hans und Franz wohnen und arbeiten kann, dann sollten auch im Ausland erworbene Führerscheine anerkannt werden.
Sie werden doch anerkannt. Wenn man sich an ein paar Regeln hält,wie zB keine laufende Sperrfrist,keine MPU im Genick und vor allem das man tatsächlich in dem Land in dem man die Fahrerlaubnis erwirbt lebt. Nur Tricksereien weil man in Deutschland zB eine MPU machen müßte werden zunehmend erschwert und es kann auch nicht in deinem Sinne sein das Alkis und Drogenabhängige wieder ungestört auf den Strassen unterwegs sind weil man den Schein in anderen Ländern nachgeworfen bekommt. Denn hätten sie sich geändert könnten sie in Deutschland wieder die Fahrerlaubnis beantragen, die fehlende Verhaltensänderung ist aber auch das Problem das dazu führt das Viele schnell eine Nutzungsuntersagung kassieren.
Aber mit der zunehmenden zentralen Registrierung der Führerscheine in der EU wird es eh immer schwieriger die Behörden auszutricksen da sie im Register nachsehen können ob schon mal eine Fahrerlaubnis erteilt wurde und wenn ja wird es eh schwerer eine Neue in einem anderen Land zu erwerben,wenn nicht unmöglich.
Wie dem auch sei,unterm Strich wird ein EU-Führerschein nicht Billiger als ein Deutscher da die Nebenkosten nicht zu verachten sind. Wenn man nicht gerade eh mehr als ein halbes Jahr in dem betreffenden Land verbringt gibt es kaum Argumente dafür eine Fahrerlaubnis im Ausland zu erwerben. Vor allem da man sich nie zu 100% sicher sein kann das man nicht vom Vermittler und seinen Kumpanen übern Tisch gezogen wird.
----------------------------------------------------------------------------
Zitat:
von daher fällt es mir nicht leicht, an eine NU-welle zu glauben. es sei denn, es ist eine neue generation von verwaltungsbediensteten herangewachsen, die noch nicht die erfahrung gemacht hat, so bitterböse auf die nase zu falle, wie die schon pensionierten kollegen.
anders könnte ich es mir jedenfalls BEI EINER LEGAL ERTEILTEN FE nicht erklären.
Nur dumm das es kaum legal erteilte Führerscheine gibt da in den allermeisten Fällen das Wohnsitzprinzip nicht eingehalten wurde.
Aber das sich die Vermittler mit allen Mitteln wehren ist angesichts der Verdienstspannen zu verstehen.
Zitat:
Sie werden doch anerkannt. Wenn man sich an ein paar Regeln hält,wie zB keine laufende Sperrfrist,keine MPU im Genick und vor allem das man tatsächlich in dem Land in dem man die Fahrerlaubnis erwirbt lebt.
Dass sie anerkannt werden ist mir schon klar. Aber da es nur in D eine MPU gibt, finde ich es schwachsinnig, den ausländischen Führerschein davon anhängig zu machen. Eine Sperrfrist ist auch nur mit der deutschen Fahrerlaubnis verbunden.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Sie werden doch anerkannt. Wenn man sich an ein paar Regeln hält,wie zB keine laufende Sperrfrist,
keine MPU im Genickund vor allem das man tatsächlich in dem Land in dem man die Fahrerlaubnis erwirbtlebteinen ordentlichen wohnsitz angemeldet hat.
die mpu ist nichts weiter als eine
nationaleauflage... und "tilgungsfristen" (die nach der 5-jährigen "vorlaufzeit" 10 jahre dauern sind ausserhalb d-lands nicht bekannt.
Zitat:
Nur Tricksereien weil man in Deutschland zB eine MPU machen müßte werden zunehmend erschwert und es kann auch nicht in deinem Sinne sein das Alkis und Drogenabhängige wieder ungestört auf den Strassen unterwegs sind weil man den Schein in anderen Ländern nachgeworfen bekommt. Denn hätten sie sich geändert könnten sie in Deutschland wieder die Fahrerlaubnis beantragen, die fehlende Verhaltensänderung ist aber auch das Problem das dazu führt das Viele schnell eine Nutzungsuntersagung kassieren.
Aber mit der zunehmenden zentralen Registrierung der Führerscheine in der EU wird es eh immer schwieriger die Behörden auszutricksen da sie im Register nachsehen können ob schon mal eine Fahrerlaubnis erteilt wurde und wenn ja wird es eh schwerer eine Neue in einem anderen Land zu erwerben,wenn nicht unmöglich.
das was du als zukunftsmusik verstehst ist z.T. schon heute der fall - bleiben wir mal bei deinem beispiel polen:
nachdem die prüfungen bestanden sind und man den ws einer endprüfung unterzieht, holt die behörde sich den vzr-auszug aus (im falle eines deutschen fe-anwärters) aus flensburg. in diesem kann sie nachlesen, was zum entzug der d-fe geführt hat. ist die sperrfrist vorbei, wird aber "trotzdem" erteilt.
(wobei "trotzdem" in diesem fall nicht wirklich passt - ist die sperrfrist abgelaufen, darf ja erteilt werden).
nachdem die erteilung erfolgt, bzw. die pl-fe vom verkehrsamnt abgeholt wird, setzt die pl-feb (über warschau und flensburg) die feb am (letzten) deutschen wohnort über die erteilung in kenntnis. insofern liegt es an D, ob sie die ihnen bekannte fe im vzr oder zfer registriert oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Nur dumm das es kaum legal erteilte Führerscheine gibt da in den allermeisten Fällen das Wohnsitzprinzip nicht eingehalten wurde.Zitat:
von daher fällt es mir nicht leicht, an eine NU-welle zu glauben. es sei denn, es ist eine neue generation von verwaltungsbediensteten herangewachsen, die noch nicht die erfahrung gemacht hat, so bitterböse auf die nase zu falle, wie die schon pensionierten kollegen.
anders könnte ich es mir jedenfalls BEI EINER LEGAL ERTEILTEN FE nicht erklären.
ist - zum wiederholten mal - seit mitte 2007 vorbei... mit ausnahme der wohnsitznachweisfälschungen (rückdatierungen der erstanmeldung bspw.) und 1000 leute auf 12qm. ABER AUCH DANN KOMMT KEINE ABERKENNUNG SEITENS D IN FRAGE, sondern nur die rücknahme durch den aussteller. das entspricht sowohl der eu- als auch der eugh-rechtssprchung, herrgott nochmal. 😠
sei so nett und realisiere das, bis zum nächsten thread... damit wir ggf. an dieser stelle weitermachen können, anstatt das schon ewig durchgekaute nochmal wiederzukäuen.
für den moment entfernen uns zu weit von der fragestellung des TE.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Aber das sich die Vermittler mit allen Mitteln wehren ist angesichts der Verdienstspannen zu verstehen.
schade, dass du trotz dessen, dass ich meine prinzipien zurückgestellt und mich hinsichtlich dessen, was ich beruflich mache geoutet habe, für nichts anderes, als die verdienstspannen anderer leute zugänglich bist. aber dann ist das halt so...
Wegen deines Jobs wurdest du ja auch schon mindestens aus einem Forum verabschiedet.
Ich habe das nur beiläufig erwähnt,das du darauf anspringst habe ich nicht erwartet. Aber nun den, es ist raus das du bei dem Thema alles Andere als unbefangen bist sondern gewisse Interessen verfolgst.