es kann nicht sein

hallo gemeinde...
habe heute gerade vor ca 2 stunden einen verkehrsunfall gehabt mit einem notarzt wagen,,,der mit denke ich mal ca 70 sachen an mir vorbeigeschossen ist(innerorts)...wollte gerade an so einem schönen sonntag zur eisdiele fahren und wo ich gerade schulterblick und in den spiegel gucken wollte kamm der notartzt wagen an mir vorbei gebrettert auf der linken spur(wollte nach links abbiegen)...hatte den lenker ca 1 cm eingeschlagen und schon hatte der typ mich voll geschtreift...der hammer ist der kamm mit so einem tempo ohne signal horn nur mit blaulicht...
schaden soweit ich das sehen kann : seitenverkleidung links ausgerissen,,spiegel zerkratzt,,frontkanzel total nach rechts verzogen,,ansaugkannal gebrochen,,kanzel vorne links verkratzt,,
und das in der hauptzeit zum biken und touren fahren...
ach so ne zx6r bj 03

ich kanns immer noch nicht glauben jetzt is se kaputt🙁 könnte ausrasten😠

Beste Antwort im Thema

Zunächst einmal gilt es zwischen Sonderrechten und dem Wegerecht zu unterscheiden.

Sonderechte inanspruch nehmen bedeutet das Recht sich über die Vorschriften der StVO hinwegsetzen zu dürfen. Man darf dann z.B. die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreiten oder eine rote Ampel mißachten. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn dadurch niemand anderes gefährdet oder behindert wird. Das bedeutet, trotz Rotlicht darf in eine Kreuzung eingefahren werden, wenn diese frei ist und nur dann, wenn diese frei ist. Gleiches gilt für die Mißachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, dies ist ebenfalls nur dann zulässig, wenn es ohne Gefährdung ander Verkehrsteilnehmer möglich ist. Dementsprechend ist es in keiner Weise notwedig, die Inanspruchnahme der Sonderrechte anzuzeigen.

Anders verhält es sich mit dem Wegerecht, dies ist dem Einsatzfahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern zu gewähren. Damit diese auch wissen, daß sie das Wegerecht zu gewähren haben, ist hier natürlich die Verwendung von Sondersignalen zwingend notwendig.

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Also wenn ich das richtig interpretiere gilt dieses Recht auf Sonderrechte OHNE Blinklicht und OHNE Horn nur für die Fahrzeuge die eben nicht darüber verfügen. Wenn also der Feuerwehrkommandant mit dem Privatwagen zum Einsatz fahren muss oder sowas in der Richtung. Wenn ein Einsatzwagen sowohl Blinklicht als auch Horn hat dann hat er das verdammt nochmal auch zu nutzen, punkt.

So interpretier ich den Text. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Marodeur


Also wenn ich das richtig interpretiere gilt dieses Recht auf Sonderrechte OHNE Blinklicht und OHNE Horn nur für die Fahrzeuge die eben nicht darüber verfügen. Wenn also der Feuerwehrkommandant mit dem Privatwagen zum Einsatz fahren muss oder sowas in der Richtung. Wenn ein Einsatzwagen sowohl Blinklicht als auch Horn hat dann hat er das verdammt nochmal auch zu nutzen, punkt.

So interpretier ich den Text. 😉

Wobei er wohl von Wikipedia stammt. Da würde ich lieber noch einmal einen Blick ins Original (bzw. die gültige Fassung) werfen. Sicher ist sicher.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von Marodeur


Also wenn ich das richtig interpretiere....

...was du aber NICHT hast.....

die inanspruchnahme von sonderrechten muss NICHT duch martinshorn und/oder blaulicht kenntlich gemacht werden! egal ob es sich dabei um fahrten von polizei, feuerwehr oder sonstwem handelt.....

da gibt es dann zwar noch unterschiede zwischen personengebundenen (feuerwehr/polizei) und fahrzeuggebundenen (rettungsdienst) sonderrechten, aber dies ist hierbei unrelevant!

das einzigste für das martinshorn und blaulicht benötigt werden, ist das wegerecht, und das wegerecht sagt "platz da, ich muss durch".....hat aber mit der inanspruchnahme von sonderrechten nix zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


Da würde ich lieber noch einmal einen Blick ins Original (bzw. die gültige Fassung) werfen.

DAS sollte man machen, BEVOR man iwelches halbwissen hier verbreitet!

und im zuständigen §35 stvo ist weder ein verweis auf blaulicht noch auf martinshorn zur inanspruchnahme von sonderrechten zu finden........

Und wie soll ich erkennen, ob jemand irgendwelche Sonderrechte hat und gerade geltend machen möchte, wenn er auf sein blinkblink und sein tatütata teilweise oder ganz verzichtet? Kann doch nicht sein, das jetzt der kleine Gedankenleselehrgang zum Führen eines KFZ Pflicht wird.....

Zunächst einmal gilt es zwischen Sonderrechten und dem Wegerecht zu unterscheiden.

Sonderechte inanspruch nehmen bedeutet das Recht sich über die Vorschriften der StVO hinwegsetzen zu dürfen. Man darf dann z.B. die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreiten oder eine rote Ampel mißachten. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn dadurch niemand anderes gefährdet oder behindert wird. Das bedeutet, trotz Rotlicht darf in eine Kreuzung eingefahren werden, wenn diese frei ist und nur dann, wenn diese frei ist. Gleiches gilt für die Mißachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, dies ist ebenfalls nur dann zulässig, wenn es ohne Gefährdung ander Verkehrsteilnehmer möglich ist. Dementsprechend ist es in keiner Weise notwedig, die Inanspruchnahme der Sonderrechte anzuzeigen.

Anders verhält es sich mit dem Wegerecht, dies ist dem Einsatzfahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern zu gewähren. Damit diese auch wissen, daß sie das Wegerecht zu gewähren haben, ist hier natürlich die Verwendung von Sondersignalen zwingend notwendig.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Marodeur


Also wenn ich das richtig interpretiere....
...was du aber NICHT hast.....

die inanspruchnahme von sonderrechten muss NICHT duch martinshorn und/oder blaulicht kenntlich gemacht werden! egal ob es sich dabei um fahrten von polizei, feuerwehr oder sonstwem handelt.....

da gibt es dann zwar noch unterschiede zwischen personengebundenen (feuerwehr/polizei) und fahrzeuggebundenen (rettungsdienst) sonderrechten, aber dies ist hierbei unrelevant!

das einzigste für das martinshorn und blaulicht benötigt werden, ist das wegerecht, und das wegerecht sagt "platz da, ich muss durch".....hat aber mit der inanspruchnahme von sonderrechten nix zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


Da würde ich lieber noch einmal einen Blick ins Original (bzw. die gültige Fassung) werfen.
DAS sollte man machen, BEVOR man iwelches halbwissen hier verbreitet!
und im zuständigen §35 stvo ist weder ein verweis auf blaulicht noch auf martinshorn zur inanspruchnahme von sonderrechten zu finden........

Is ja recht oh großer Meister. 🙄

Ich hab den Text interpretiert der gepostet wurde und dieser zitiert auch die Verwaltungsvorschrift zum Paragraphen welche die Umsetzungen der Verordnung regelt. Wenn dir der Text nicht passt scheiß den zusammen der ihn postet. ^^

http://www.sicherestrassen.de/_VwV.htm
http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_35.txt

Zitat:

Zu § 35 Sonderrechte

Zu den Absätzen 1 und 5

1 I. Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten
werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die
Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht
zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. Bei Fahrten
im Geschlossenen Verband sollte mindestens das erste
Kraftfahrzeug blaues Blinklicht verwenden.

Vor allem wenns dann zum Rechtsstreit geht dürften diese VwV durchaus Gewicht haben. Der nackten Paragraphen allein regeln nunmal nicht alles... sonst bräuchts auch keine Rechtsanwälte...

Gehe auf jedenfall von einer Teilschuld aus! Egal wie schnell der Kollege unterwegs war, ist bei einem Spurwechsel oder beim Abbiegen zu schauen ob frei ist! Das spielt es keine Rolle ob der Kranknewagen 50 oder 70 gefahren ist!

Wenn der TE sagt, das er die Straße ca. 50 Meter rückwärtig beobachten konnte, hätte er selbst mit einem vorherigen Schulterblick kaum eine Chance gehabt.

Wenn der Notarzt mit 50 km/h angeschossen kam hat der 13,89 m/s zurückgelgt und bei 70 km/h sind es schon 19,44 m/s.

Das sind dann bei 70 km/h gerade mal 2,5 Sekunden.

Für mich heißt das, Schulterblick, alles klar kommt nichts. Augen in Fahrtrichtung, Kupplung kommen lassen, Einschlag.

Wie soll man da noch ne Chance zum reagieren haben?

Theoretisch ist das schon richtig. Wenn er abgebogen wäre und dann vom Sanka an der Seite genommen worden wäre so ist dies OK. Da er aber am Spiegel VOR dem eigentlichen Abbiegen erwischt wir so sieht die Sache anders aus. Wäre der Sanka um die Kurve gekommen und hätte er das schon eingeleitete Abbiegen gesehen hätte er mit Sicherheit die Geschwindigkeit reduziert also stimmt die Theorie mit 2,5 Sec. schon nicht mehr. Er muß abgebogen sein als der Sanko schon auf seiner Höhe war. Dann haut das mit dem Blick zurück nicht hin.

Aber es ist nicht unsere Aufgabe dies zu beurteilen hierfür gibt es Spezialisten welches dies genau aufklären werden.

Beim Moped solltest du halt doppelt und dreifach hin schauen. Selbst wenn ich im RECHT bin verzichte ich des öfteren darauf. Daher lebe ich auch noch.

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin


Also zunächst mal, mir sind die Sankas "heilig", wenn so einer angerast kommt, springe ich immer wie Bambi zur Seite, denn jemandes Leben kann davon abhängen, dass der nicht auch nur eine Sekunde verliert.

Seh ich ja prinzipiell genauso. Aber trotzdem kann ich mich nicht in Luft auflösen. Und klar - hier weiß niemand, wie der Unfall genau ablief. Habe aber leider schon zu oft erlebt, zumindest hier in Ludwigshafen/Mannheim, wie sich die Krankenwagenfahrer wie die wilde Sau afführen. Mich hat auch schon einer aufm Fahrrad umgenietet. Gas gegeben und weg warer. Mir ist bis auf ein paar Kratzer nix passiert, konnte leider keine individuelle Kennzeichnung erkennen.

Und bevor ich z.B. blind auf den Gehsteig brettere und noch ein paar Fußgänger mitnehme, guck ich lieber erst und halte den mit weit über 50 heranrasenden Krankenwagen (Zone 30, alles sehr eng und unübersichtlich, viele Familien mit Kindern anwohnend) halt fünf Sekunden auf.

Ja, jenhls, das sehe ich auch genauso, bei Missbrauch der Sonderrechtssignale würde ich auch sauer werden, denn ich würde auch nicht zögern, ne hohe Bordkante hochzuhoppeln um Platz zu machen und würde ja dabei nen Reifen, ne Felge, nen aufgerissenen Unterboden usw. riskieren - würde aber sagen, auch das sollte kein Thema sein, wenn ein Rettungswagen o.ä. durchkommen muss, aber ich hörte auch schon, dass paar halbstarke Sankafahrer oder ähnliche das Tatütata nur anschalteten um schneller durch den Berufsverkehr nach Hause oder zur Eisdiele zu kommen - aber das ist sicher die sehr seltene Ausnahme, davon gehe ich eigentlich aus in diesem Fall.
Gruß
PS: @TE: was sagte denn der Anwalt, würde sicher viele hier interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin



PS: @TE: was sagte denn der Anwalt, würde sicher viele hier interessieren.

Na ja wenn's zu nem richtigen Rechtsstreit mit Anwalt und so pipapo kommt ist's vielleicht nicht verkehrt wenn wir unsere Neugier zügeln und der TE erst berichtet wie es gelaufen ist wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Man weiss ja nie ob der Feind nicht vielleicht mitliesst... 😉

Und was den Unfallhergang angeht...

Zitat:

Original geschrieben von steve1984


... wo ich gerade schulterblick und in den spiegel gucken wollte kamm der notartzt wagen an mir vorbei gebrettert auf der linken spur(wollte nach links abbiegen)...hatte den lenker ca 1 cm eingeschlagen und schon hatte der typ mich voll geschtreift...

... jetzt mal abgesehen davon das man natürlich den rückwertigen Verkehr beachten muss beim abbiegen klingt das für mich nicht so als hätte der Sannifahrer es mit dem Seitenabstand bei nen Einspuhrfahrzeug all zu genau genommen. Wenn ich bloss nen halben Meter an nem Motorrad vorbei fahtre reicht natürlich schon nen kleiner Schlenker aus und es kracht! Sollte man vielleicht auch mal erwähnen.

Ähem, stimmt pd78, da hatte ich nicht dran gedacht🙄, die anwaltlichen Ratschläge sollte man natürlich nicht vorab kundtun. Und was ich auch vergessen hatte zu sagen, dass zum großen Glück offenbar nichts Schlimmeres passiert ist, die beschriebene Situation hätte ganz schön ins Auge gehen können. Und es ist wirklich blöd, wenn so ein Einsatzfahrzeug kein Horn anhat und trotzdem nen heißen Reifen an einer unübersichtlichen Stelle fährt, denn man würde es ja viel früher hören als das Blaulicht sehen, da sollte ein Anwalt des TE wohl ansetzen. Normalerweise machen die doch das Tatütata-Ding immer an außer in den erwähnten besonderen Ausnahmefällen.
Gruß

da gibts doch den film. "komm süßer tod" bei youtube gibts da was( des bei 00:30 bin ich, jedenfalls namensmäßig😎) ....is auch lustig, nachdenklich und österreichisch😁
is mir spontan eingefallen.
Würd an deiner Stelle auch mal nachfragen, wer da einsatz hatte oder fragen wie des mit ihrer haftpficht läuft.
Grüße
Simon

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin


bei Missbrauch der Sonderrechtssignale würde ich auch sauer werden,

Das will ich denen ja nichtmal unterstellen. Aber versuch dir einfach mal vorzustellen, Du fährst eine Straße mit relativ weiter, aber langer Biegung entlang, und plötzlich kommt von hinten einer gut 50 km/h schneller als Du um die Biegung. Natürlich guckt man, dass man schnellstmöglich weg kommt. Aber aus Reflex hoch auf den Bordstein ziehen? Ne, sicher nicht. Erstmal checken, dass da keiner Läuft und kein Fahrradfahrer entgegen kommt. Und das dauert halt mit Schulterblick und allem drum und dran ein paar Sekunden.

Zitat:

denn ich würde auch nicht zögern, ne hohe Bordkante hochzuhoppeln um Platz zu machen und würde ja dabei nen Reifen, ne Felge, nen aufgerissenen Unterboden usw. riskieren - würde aber sagen, auch das sollte kein Thema sein, wenn ein Rettungswagen o.ä. durchkommen muss,

Ist doch klar. Sachschäden sind reperabel, dafür muss man keinen Rettungswagen aufhalten. Gilt nicht nur für den eigenen Besitz - zur Not immer schön rein ins Blumenbeet.

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