es kann nicht sein
hallo gemeinde...
habe heute gerade vor ca 2 stunden einen verkehrsunfall gehabt mit einem notarzt wagen,,,der mit denke ich mal ca 70 sachen an mir vorbeigeschossen ist(innerorts)...wollte gerade an so einem schönen sonntag zur eisdiele fahren und wo ich gerade schulterblick und in den spiegel gucken wollte kamm der notartzt wagen an mir vorbei gebrettert auf der linken spur(wollte nach links abbiegen)...hatte den lenker ca 1 cm eingeschlagen und schon hatte der typ mich voll geschtreift...der hammer ist der kamm mit so einem tempo ohne signal horn nur mit blaulicht...
schaden soweit ich das sehen kann : seitenverkleidung links ausgerissen,,spiegel zerkratzt,,frontkanzel total nach rechts verzogen,,ansaugkannal gebrochen,,kanzel vorne links verkratzt,,
und das in der hauptzeit zum biken und touren fahren...
ach so ne zx6r bj 03
ich kanns immer noch nicht glauben jetzt is se kaputt🙁 könnte ausrasten😠
Beste Antwort im Thema
Zunächst einmal gilt es zwischen Sonderrechten und dem Wegerecht zu unterscheiden.
Sonderechte inanspruch nehmen bedeutet das Recht sich über die Vorschriften der StVO hinwegsetzen zu dürfen. Man darf dann z.B. die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreiten oder eine rote Ampel mißachten. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn dadurch niemand anderes gefährdet oder behindert wird. Das bedeutet, trotz Rotlicht darf in eine Kreuzung eingefahren werden, wenn diese frei ist und nur dann, wenn diese frei ist. Gleiches gilt für die Mißachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, dies ist ebenfalls nur dann zulässig, wenn es ohne Gefährdung ander Verkehrsteilnehmer möglich ist. Dementsprechend ist es in keiner Weise notwedig, die Inanspruchnahme der Sonderrechte anzuzeigen.
Anders verhält es sich mit dem Wegerecht, dies ist dem Einsatzfahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern zu gewähren. Damit diese auch wissen, daß sie das Wegerecht zu gewähren haben, ist hier natürlich die Verwendung von Sondersignalen zwingend notwendig.
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von steve1984
hallo gemeinde...
habe heute gerade vor ca 2 stunden einen verkehrsunfall gehabt mit einem notarzt wagen,,,der mit denke ich mal ca 70 sachen an mir vorbeigeschossen ist(innerorts)...wollte gerade an so einem schönen sonntag zur eisdiele fahren und wo ich gerade schulterblick und in den spiegel gucken wollte kamm der notartzt wagen an mir vorbei gebrettert auf der linken spur(wollte nach links abbiegen)...hatte den lenker ca 1 cm eingeschlagen und schon hatte der typ mich voll geschtreift...der hammer ist der kamm mit so einem tempo ohne signal horn nur mit blaulicht...
schaden soweit ich das sehen kann : seitenverkleidung links ausgerissen,,spiegel zerkratzt,,frontkanzel total nach rechts verzogen,,ansaugkannal gebrochen,,kanzel vorne links verkratzt,,
und das in der hauptzeit zum biken und touren fahren...
ach so ne zx6r bj 03ich kanns immer noch nicht glauben jetzt is se kaputt🙁 könnte ausrasten😠
Tja. Ich war selbst beim THW Kraftfahrer. Was man, vor allem bei Krankenwägen, immer wieder sieht, geht eigentlich auf keine Kuhhaut. Feuerwehr und Polizei fahren da deutlich angepasster. Die Zivis, die im Rettungsdienst unterwegs sind, gehen wohl davon aus, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer mal eben in Luft auflösen....
Wenn Du Zeugen hast, mach ne Anzeige. Aber pass auf, dass das nicht als Bumerang zurück kommt.
Ach, kleiner Tip noch: Sonderrechte nur dann, wenn Blinki Blinki UND die Musik an sind.
ja zeugen habe ich... habe jetzt aber noch keine anzeige erstattet...es wurde jetzt erstmal alles als verkehrsunfall aufgenommen...ja und wie gesagt musike war nicht an nur blinke blinke...muss jetzt erstmal abwarten was da so kommt und der fahrer und beifahrer aussagen und wenn die das so hindrehen wollen das ich schuld habe bin ich sofort bei meinem rechtbeistand...danke für den tip...
Tja, gibt es nur eines und das ist aufpassen. In diesem Fall wirst Du den kürzeren ziehen. Kannst ja berichten was daraus geworden ist.
Bevor Du etwas unternimmst spreche VORHER mit einem Rechtsanwalt. Aussagen bei der Polizei mußt Du eh keine machen. Arzbesuch von Dir wäre nicht schlecht. Du hast sicherlich einige Prellungen und sonstige kleinere Fehler.
warum sollte ich das nachsehen haben,,, die kommen da ohne einsatzhorn angeschossen obowhl die gerade in einen lebensrettenden einsatz waren was die mir dann gesagt haben und weiter gerauscht sind...
ich hatte ja noch in den spiegel geguckt war aber nichts zu sehen da 50 meter hinter mir eine links kurve war und als ich gerade den schulterblick machen wollte war es schon zu spät...
aber wie gesagt werde auf jeden fall meinen anwalt hinzuziehen wenn es probleme geben sollte...
kann es einfach nur nicht verstehen das die so ohne weiteres auf die anderen verkehrsteilnehmer minimierte rücksicht nehmen... habe hast gestanden und geblinkt habe ich auch...
Das ist Käse. Ich war selbst beim DRK. Der Fahrer kann nicht erwarten, dass seine Funzel aufm Dach gesehen wird. Klar muss man sich nach hinten absichern, wenn man nen Schlenker fährt, aber wer rechnet schon damit, dass einer mit 70 Sachen an einem vorbei ballert. Wie schon gesagt wurde, Sonderwegerechte nur mit Martinshorn und selbst dann muss der Fahrer zumindest die Sicherheit der anderen Teilnehmer gewährleisten können. Nur weil mein Auto tatütata macht kann ich nicht wie ein Panzerfahrer durch den Verkehr preschen.
Ich wusste es. Jetzt kommen die Diskussionen. Im deutschen Straßenverkehrsrecht steht drinn, daß DU bevor DU abbiegst nach hinten schauen mußt ob frei ist. Wenn die Kurve, Biegung o.ä. 50 M. entfernt war hättest Du auch genug Zeit gehabt um ab zu biegen, oder. Fakt ist, daß es halt so ist.
Daher der GUTE Rat gehe bevor Du etwas sagst oder unternimmst zu einem GUTEN Ra. . Gute Rechtsanwälte für Verkehrsrecht gibt es nicht sehr viele.
So war der Bericht gedacht und nicht um Diskussion vom Zaun zu brechen. Auch Schuldzuweisungen liegen mir fern.
Wir können auch die Glaskugel fragen.
Zitat:
Original geschrieben von Metalmaster86
Das ist Käse. Ich war selbst beim DRK. Der Fahrer kann nicht erwarten, dass seine Funzel aufm Dach gesehen wird. Klar muss man sich nach hinten absichern, wenn man nen Schlenker fährt, aber wer rechnet schon damit, dass einer mit 70 Sachen an einem vorbei ballert. Wie schon gesagt wurde, Sonderwegerechte nur mit Martinshorn und selbst dann muss der Fahrer zumindest die Sicherheit der anderen Teilnehmer gewährleisten können. Nur weil mein Auto tatütata macht kann ich nicht wie ein Panzerfahrer durch den Verkehr preschen.
Wie hat Beckenbauer schon gesagt? Schaun mer mal.
Zitat:
Original geschrieben von jenhls
Ach, kleiner Tip noch: Sonderrechte nur dann, wenn Blinki Blinki UND die Musik an sind.
FALSCH!
sonderrechte hat man auch OHNE martinshorn und OHNE blaulicht und OHNE die kombination aus beidem!
solltest du aber eigentlich beim thw als kraftfahrer gelernt haben....da hat sich seit etlcihen jahren nix in der stvo diesbezgl. verändert!
Zitat:
FALSCH!
sonderrechte hat man auch OHNE martinshorn und OHNE blaulicht und OHNE die kombination aus beidem!
"Eine besondere Kennzeichnung des Fahrzeugs ist für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht erforderlich. In der Verwaltungsvorschrift zu § 35 StVO ist jedoch festgelegt, dass „Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, […] wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden“ soll. Nicht möglich ist die Anzeige zum Beispiel bei nicht mit Sondersignalanlage ausgerüsteten Fahrzeugen wie Privatfahrzeugen von Feuerwehrangehörigen, nicht zulässig bei Erfüllung der Voraussetzungen nach § 35 StVO aber nicht derer des § 38 Abs. 1 StVO.
Im Regelfall ist also die Nichtbeachtung von Verkehrsregeln durch Blaulicht und Horn anzuzeigen, um andere Verkehrsteilnehmer vor dem unerwartet schnellen, entgegen der Fahrtrichtung oder sonstwie ungewöhnlich fahrenden Einsatzfahrzeug zu warnen.[1] Ohne Sondersignalanlage dürfen Sonderrechte (insbesondere das zu schnelle Fahren oder Abweichen von üblichen Fahrmanövern) aufgrund der möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nur besonders restriktiv wahrgenommen werden."
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Ach ja???Hier steht etwas anderes:
"Eine besondere Kennzeichnung des Fahrzeugs ist für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht erforderlich.
ähhhm....nö! 😕
da steht doch genau das was ich gesagt habe.....
Ich will jetzt nichts Falsches erzählen, aber auch ein Sonderfahrzeug im Einsatz hat nicht das Recht, einfach andere Verkehrsteilnehmer umzunieten. Es heisst relativ eindeutig, dass auch die Nutzung von Sondersignalen die Verletzung der StVO nur rechtfertigt, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, wovon sich der Einsatzfahrer zu überzeugen hat. Es gibt auch entsprechende Urteile, in denen Unfallverursacher unter Sondersignal zur Verantwortung gezogen wurden.
Hat der Genosse Notarzt wenigstens angehalten? Ansonsten zählt es unter Fahrerflucht! Geh zum Anwalt, lass Dich beraten.
Ach ja, ehe jetzt Halbwisser es besser wissen - ich hab schon mehr als einmal als Notarzt in dem kleinen Tüdelauto gesessen!
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Es heisst relativ eindeutig, dass auch die Nutzung von Sondersignalen die Verletzung der StVO nur rechtfertigt, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, wovon sich der Einsatzfahrer zu überzeugen hat.
jap!
hier in diesem fall wirds allerdings ne nummer komplizierter, da noch ein "typischer linksabbieger unfall" hier miteinspielt......am ende bringt alles rätseln hier eh nix...es war keiner dabei, und am ende wird ein richter die schuld zuweisen...eine teilschuld des te würde ich hier in diesem fall aber nicht prinzipiell ausschließen!
Unfall von einem Bekannten, andere Situation:
Nachmittag, Sonnenschein, eine Kreuzung. Seine Spur hat "Grün" bekommen, er fährt in die Kreuzung ein.
Kurz darauf kann er das Martinshorn hören - und Sekundenbruchteile später steht sein Fahrzeug andersherum, der Passat von der Polizei hat dafür gesorgt, dass ein paar Hinweisschilder nun woanders hin zeigen und zwei weitere Fahrzeuge sind ineinander gefahren als sie dem Polizeifahrzeug ausweichen wollten - dummerweise gleichzeitig in die gleiche Richtung.
Eigentlich klare Situation: "Inanspruchnahme von Sonderrechten". Diese beinhaltet jedoch nicht, mit erhöhter Geschwindigkeit an eine Kreuzung heranzufahren, ca. 50 m davor (laut Zeugenberichten) das Signalhorn zu betätigen und mit etwa 80 km/h (laut Polizeibericht) die Kreuzung passieren zu wollen.
Ende vom Lied: Golf II Totalschaden, 25 Stiche am Arm und der Staat zahlt, da vom Führer des Polizei-Passats die Sonderrechte nicht richtig und vor allem nicht umsichtig umgesetzt wurden.
In wie fern das bei dem beschriebenen Fall auch zutrifft? Das wird jemand anders klären.
______
In einem Punkt gebe ich dem TE recht: Es ist frustrierend und Schade das es gerade JETZT passiert ist. Jedoch pflege ich trotz allem Schaden zu sagen: "Hauptsache kein Personenschaden".
Immer daran denken: Wir wollen alle keinen Grabstein bekommen auf dem zu lesen steht "Er wollte nur Recht behalten.".
Grüße, Martin
ja notarzt hatte angehalten und sich erkundigt wie es mir geht...habe das hier noch im netz gefunden
wegerecht laut §38 StVO
Den Halter eines Einsatzfahrzeugs, das mit Blaulicht, aber ohne Einsatzhorn bei Rot in eine Kreuzung einfährt, trifft beim Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des Querverkehrs grundsätzlich die volle Haftung.