es kann nicht sein
hallo gemeinde...
habe heute gerade vor ca 2 stunden einen verkehrsunfall gehabt mit einem notarzt wagen,,,der mit denke ich mal ca 70 sachen an mir vorbeigeschossen ist(innerorts)...wollte gerade an so einem schönen sonntag zur eisdiele fahren und wo ich gerade schulterblick und in den spiegel gucken wollte kamm der notartzt wagen an mir vorbei gebrettert auf der linken spur(wollte nach links abbiegen)...hatte den lenker ca 1 cm eingeschlagen und schon hatte der typ mich voll geschtreift...der hammer ist der kamm mit so einem tempo ohne signal horn nur mit blaulicht...
schaden soweit ich das sehen kann : seitenverkleidung links ausgerissen,,spiegel zerkratzt,,frontkanzel total nach rechts verzogen,,ansaugkannal gebrochen,,kanzel vorne links verkratzt,,
und das in der hauptzeit zum biken und touren fahren...
ach so ne zx6r bj 03
ich kanns immer noch nicht glauben jetzt is se kaputt🙁 könnte ausrasten😠
Beste Antwort im Thema
Zunächst einmal gilt es zwischen Sonderrechten und dem Wegerecht zu unterscheiden.
Sonderechte inanspruch nehmen bedeutet das Recht sich über die Vorschriften der StVO hinwegsetzen zu dürfen. Man darf dann z.B. die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreiten oder eine rote Ampel mißachten. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn dadurch niemand anderes gefährdet oder behindert wird. Das bedeutet, trotz Rotlicht darf in eine Kreuzung eingefahren werden, wenn diese frei ist und nur dann, wenn diese frei ist. Gleiches gilt für die Mißachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, dies ist ebenfalls nur dann zulässig, wenn es ohne Gefährdung ander Verkehrsteilnehmer möglich ist. Dementsprechend ist es in keiner Weise notwedig, die Inanspruchnahme der Sonderrechte anzuzeigen.
Anders verhält es sich mit dem Wegerecht, dies ist dem Einsatzfahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern zu gewähren. Damit diese auch wissen, daß sie das Wegerecht zu gewähren haben, ist hier natürlich die Verwendung von Sondersignalen zwingend notwendig.
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von steve1984
Den Halter eines Einsatzfahrzeugs, das mit Blaulicht, aber ohne Einsatzhorn bei Rot in eine Kreuzung einfährt, trifft beim Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des Querverkehrs grundsätzlich die volle Haftung.
Das war dann der von mir oben geschilderte Fall.
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
jap!Zitat:
Original geschrieben von twindance
Es heisst relativ eindeutig, dass auch die Nutzung von Sondersignalen die Verletzung der StVO nur rechtfertigt, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, wovon sich der Einsatzfahrer zu überzeugen hat.
hier in diesem fall wirds allerdings ne nummer komplizierter, da noch ein "typischer linksabbieger unfall" hier miteinspielt......am ende bringt alles rätseln hier eh nix...es war keiner dabei, und am ende wird ein richter die schuld zuweisen...eine teilschuld des te würde ich hier in diesem fall aber nicht prinzipiell ausschließen!
Über die Teilschuld möchte ich auch nicht richten, aber Teilschuld ist immer noch besser als auf allen Kosten sitzen zu bleiben. Wenn es aber sooo stimmt, wie es der TE schreibt und wenn es von Zeugen bestätigt wird, dann könnte er echt sauber aus der Nummer rauskommen. Und insgesamt fahren die Blaulichtjungs manchmal echt radikal.
Zitat:
Original geschrieben von steve1984
ja genau und so wie ich das als leihe sehe ist mein fall doch genau das selbe oder???
nein!
dein fall ist ne nummer komplizierter....
du warst linksabbiger....und als linksabbieger MUSST du dich VOR dem spurwechsel versichern, das kein anderes fz hinter dir, durch deinen spurwechsel behindert/gefährdert oder gar geschädigt wird......und deiner schilderung anch hattest du den lenker bereits eingeschlagen bevor du, bzw. in dem moment wo du den schulterblick gemacht hast.....und das war zu spät.......und aus genau dem grund war auch der na "plötzlich" aus dem "nichts" neben dir......und genau das wird dir hier zum verhängniss......
und aus diesem grund, ist das ein typischer linksabbieger unfall (nutz mal google dazu!), wie ich bereits schrieb.....das einzigste was ein gericht nun klären muss/wird, ist wieweit das verhalten des na zum unfall beigetragen hat......und damit auch die schuld-/haftungsfrage.....
Kurzgefasst lieber TE - geh zum Anwalt, mach die Anzeige und warte gefasst, was dabei herauskommt. Deine Chancen stehen gut, der Einsatzfahrer hat diverse Fehler gemacht, für die er hochwahrscheinlich geradestehen muss. Das Bike willst Du ja eh richten lassen.
ja werde jetzt erstmal abwarten was da kommt...werde natürlich meinen anwalt über diesen vorfall informieren fals ich weitere schritte einleiten muss...
währe doch erstmal besser so oder??? als gleich ne anzeige zu machen.
wie lautet den überhaubt die anzeige : anzeige gegen unfallverursacher???
Bist du ADAC-Mitglied steve1984? Ich bin PLUS-Mitglied und habe die Mitgliedschaft nicht eine Sekunde bereut. Die zahlen dir die Erstberatung durch einen passenden Rechtsanwalt. Das klärt evtl. schonmal die ein oder andere Frage und kann dich vlt. schon weiter bringen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
FALSCH!Zitat:
Original geschrieben von jenhls
Ach, kleiner Tip noch: Sonderrechte nur dann, wenn Blinki Blinki UND die Musik an sind.
sonderrechte hat man auch OHNE martinshorn und OHNE blaulicht und OHNE die kombination aus beidem!solltest du aber eigentlich beim thw als kraftfahrer gelernt haben....da hat sich seit etlcihen jahren nix in der stvo diesbezgl. verändert!
Nö, habe ich anders gelernt. Wobei ich freimütig gestehe, dass
1. Das ganze jetzt doch schon wieder mehr als nur ein paar Wochen her ist
2. Mein Gedächtnis oft das reinste Sieb ist
3. Nicht immer nach den Buchstaben des Gesetztes gelehrt wird, sondern auch die übliche Rechtssprechung einbezogen wird bzw. eine gewisse "Unschärfe" in Kauf genommen wird, um bestimmte erwünschte Verhaltensweisen zu fördern (wenn Sonderrechte angeordnet dann volles Programm) und unerwünschte Verhaltensweisen zu zügeln (wenn nicht Sonderrechte frei dann auch entsprechend normal fahren, egal wie viel Keller grad absaufen).
Wobei ich hier vor allem auf die Punkte 1 & 2 Wert lege.
War es ein Notarzt der Berliner Feuerwehr?
Zitat:
Original geschrieben von steve1984
wie lautet den überhaubt die anzeige : anzeige gegen unfallverursacher???
Naja, wenn mich irgendwann mal einer umnietet, dann renne ich - soweit ich das dann noch kann - zu einem von meiner Verkehrsrechtschutz- Versicherung geführten Anwalt und frag den. Solltest genauso machen.
ne k2 war einer von uns hier... ja werd dann morgen mal bei meinem anwalt vorbeischauen und mal gucken was der so sagt... bin nicht im adac drinne habe aber eine extra verkehrsrechtschutz versicherung abgeschlossen
Zitat:
Original geschrieben von steve1984
ne k2 war einer von uns hier...
Solche präziesen Aussagen sind herrlich😁
Was bedeutet denn für dich "von uns hier"?
Zitat:
Original geschrieben von steve1984
ja notarzt hatte angehalten und sich erkundigt wie es mir geht...habe das hier noch im netz gefundenwegerecht laut §38 StVO
Den Halter eines Einsatzfahrzeugs, das mit Blaulicht, aber ohne Einsatzhorn bei Rot in eine Kreuzung einfährt, trifft beim Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des Querverkehrs grundsätzlich die volle Haftung.
Richtig. Aber es handelt sich um keinen Querverkehr sondern um abbiegen. Und da ist der Abbieger verpflichtet nach hinten zu sehen ob jemand kommt oder nicht. Nach Deinen Aussagen vermute ich mal, daß Du im Moment des abbiegens nach hinten geschaut hast. Wäre es andert herum gewesen schauen und dann abbiegen wäre nichts passiert. Hättest Du Dich nicht bewegt wäre der Sanka vorbei gekommen. So genau wird es Dir der Richter auch klar machen. Wenn Du mit 50% Schuld weg kommst so kannst Du sehr froh sein. Dh. Deinen Schaden selber bezahlen und die Anderen ihren.
na war ein notarztwagen von meiner region rathenow bei brandenburg...also nicht von der berliner feuerwehr...
wie gesagt werde morgen hoffe ich ein bisschen schlauer sein wenn ich mit meinem anwalt gesprochen habe...
Also zunächst mal, mir sind die Sankas "heilig", wenn so einer angerast kommt, springe ich immer wie Bambi zur Seite, denn jemandes Leben kann davon abhängen, dass der nicht auch nur eine Sekunde verliert.
Ansonsten hat mir ein Notarzt/Sani bzw. ein Sankafahrer, evtl. beide vor vielen Jahren mal erzählt, dass der Krankenwagenfahrer eigentlich ne arme Sau ist, denn das Tatütata nebst Lichterl usw erlaubt ihm zwar die STVO nach seinem Ermessen zu übertreten, aber wenn´s scheppert, und er ist defakto Schuld, z.B. an ner roten Ampel, die er überfahren hat, kriegt er voll Schuld, als wäre er ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer, nur die 100 Euro und 3 Punkte für die rote Ampel fallen nicht an. So wurde es mir jedenfalls vor etwa 20 Jahren berichtet; was ich hier nun etwas überrascht lese, ist, dass es angeblich auch Sonderrechte ohne jegliche Warn-Signale geben soll, da hat sich vielleicht was geändert, dann muss der Sanka-Fahrer uvm. natürlich noch höllischer aufpassen. Aber so genau kenne ich die STVO nun auch nicht, habe auch in den letzten 20 Jahren bisserl was vergessen.
Also helft´s den Sanka-Fahrer-Burschen und -Maderln wo Ihr könnt, die haben meist gute Gründe es wirklich sehr eilig zu haben ! Ach, und dann habe ich noch in Erinnerung, dass bei gewissen lebensbedrohlichen Zuständen (Herzinfarkt usw.) das Tatütata abgeschaltet wird, weil das sonst den Patienten u.U. zu sehr aufregend aufwühlt, was ihm im Falle z.B. eines Herzinfarktes das Leben kosten könnte. Vielleicht gilt dasselbe für´s Blaulicht bei Nacht, der blaue Leuchtturmschatten dauernd im Sanka wirkt sicher auch sehr beunruhigend auf den Kranken.
Und Steve1984, ich würde wirklich gleich zum Anwalt gehen, bzw. von der Rechtsschutzversicherung beraten lassen, denn ein Richter wird vermutlich erstens geneigt sein, die Schuldfrage vom Sankafahrer abzuwenden, wenn es die Sachlage zulässt, und wenn der dann tatsächlich die Schuld aufteilt oder ähnliches, dann wird sich als nächstes das Unfallopfer o.ä. beschweren, zu dem der Notarzt verspätet kam o.ä., wegen dieses Unfalles.
Gruß