Erweiterung des Handyverbots auf alle elektronischen Geräte geplant

Dem Bundesrat wurde eine Verordnung zugeleitet die das Handyverbot am Steuer auf alle elektronischen Geräte erweitern soll:

Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Arti-
kel 2 der Verordnung vom 16. Dezember 2016 (BGBl. I, S. 2938) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:
1. § 23 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1a wird durch folgende Absätze 1 a und 1b ersetzt:
„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät nicht aufgenommen oder nicht gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwen-
dung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrs-
geschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer
Sekunde nicht überschreitet.

Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte
zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbild-
schirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit
Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes
1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabe-
gerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Ge-
rät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion,
darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbe-
gleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgeset-
zes bleiben unberührt.
(1b) Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für
1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der
Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist,
2. den bestimmungsgemäßen Betrieb einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsper-
re, soweit ein für den Betrieb bestimmtes Handteil aufgenommen und gehalten
werden muss,
3. stehende Linienbusse an Haltestellen (Zeichen 224).

Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder
das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.
Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b gilt nicht für
1. die Benutzung eines Bildschirms oder einer Sichtfeldprojektion zur Bewälti-
gung der Fahraufgabe des Rückwärtsfahrens oder Einparkens, soweit das Fahr-
zeug nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt wird oder
2. die Benutzung elektronischer Geräte, die vorgeschriebene Spiegel ersetzen o-
der ergänzen.“

Beste Antwort im Thema

Wie krank unser Land doch ist:

Gesicht von Sonnenblende verdeckt: 60,- Euro
Technisches Gerät festgehalten mit Gefährdung: 150 Euro und 1 Monat Fussgänger.
Rettungsgasse nicht gebildet mit Gefährdung: 95 Euro

Also ist es in Deutschland schlimmer das Telefon in die Hand zu nehmen, als den Rettungskräften das Retten eines Menschenlebens zu erschweren.

Armes Deutschland.

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Halte ich ebenfalls für Unsinn. Und bald darf ich mir mein Sandwich nicht mehr aus dem Papier wickeln bei der Fahrt? Lächerlich. Selbst ein Gespräch mit dem Beifahrer lenkt ab, den ich ja auch ab und zu mal anschaue beim sprechen. Also bald Redeverbot für Beifahrer?

Es gilt einfach dass man seine Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr zu richten hat. Damit ist alles gesagt. Dass dies nicht immer zu 100% gewährleistest ist, gehört zum Leben (bzw. Ableben) eben dazu. Nichts ist sicher.

Und ja, was wäre wenn meine Kinder blabla... trotzdem ist nur eine Sache sicher, dass nichts wirklich sicher ist. Die Teilnahme am Leben ist ein Risiko an sich.

Also Handyverbot für mich noch ok, aber bei Tablets, oder gar den im Auto integrierten Infotainment System hört es dann echt auf. Ich habe die nun mal im Auto, also werden die auch benutzt.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 10. Juli 2017 um 13:12:57 Uhr:


Also bald Redeverbot für Beifahrer?

Würde ich mir manchmal wünschen. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 [url=https://www.motor-talk.de/.../...hen-geraete-geplant-t6083944.html?...]schrieb am 10. Juli 2017 um
Würde ich mir manchmal wünschen. 😁

Gruß Metalhead

Ein derartiges Gesetz fände meine volle Zustimmung.🙂

Meine Güte, was habt Ihr Euch denn auch alle für Hausdrachen zugelegt. 😉

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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 10. Juli 2017 um 16:26:32 Uhr:


Meine Güte, was habt Ihr Euch denn auch alle für Hausdrachen zugelegt. 😉

Probleme, die Mutter und/oder Schwiegermutter neben einem wälzen, sind wesentlich verkehrsgefährdender als das Lesen von SMS.

wegen Ablenkung durch Gespräch mit meiner Frau während der Fahrt bin ich dieses Jahr zweimal geblitzt worden ... 🙁

Zitat:

@cocker schrieb am 10. Juli 2017 um 18:57:18 Uhr:


wegen Ablenkung durch Gespräch mit meiner Frau während der Fahrt bin ich dieses Jahr zweimal geblitzt worden ... 🙁

Hat sie ihre Schuld wenigstens eingesehen?😁
Besserung ist ja nicht zu erwarten.😁
Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 10. Juli 2017 um 19:05:43 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 10. Juli 2017 um 18:57:18 Uhr:


wegen Ablenkung durch Gespräch mit meiner Frau während der Fahrt bin ich dieses Jahr zweimal geblitzt worden ... 🙁

Hat sie ihre Schuld wenigstens eingesehen?😁

nee ... sie ist ja nicht gefahren 😉

Aber sie wird öfters geblitzt als ich - wobei ich für 2017 mit 2:1 führe... 2 doofe Eigentore, denn wenn SIE geblitzt wird, fährt sie alleine und wenn ich alleine fahre, werd ich gewöhnlich nicht geblitzt 😁

Mir kommen in unserer Zufahrtsstraße so unfassbar oft "Müttertaxis" von der benachbarten Schule entgegen, in denen besagte Mütter deutlich sichtbar ein Handy in der Hand halten (heute telefoniert man ja nicht mehr am Ohr, sondern "auf Distanz" mit dem Handy vor sich) und deshalb nicht in der Lage sind, auf die an ihrer Fahrbahnseite befindlichen Engstellen zu reagieren und abzubremsen. Deswegen bin ich dann gezwungen anzuhalten (obwohl meine Fahrbahnseite völlig frei ist) oder in einer Art "Notreflex" zwischen Abschrankungspfosten vor der Schule auszuweichen, da gnä' Frau keinerlei Anstalten macht, ihre Geisterfahrt zu beenden oder auch nur zu verlangsamen, sondern sturen Blickes weiter frontal auf mich zuhält.

So eine Neufassung der StVO wäre also schon sinnvoll. Nur: Wer kontrolliert und ahndet das? Denn das oben beschriebene Verhalten ist schon jetzt bußgeld- und Punktebewehrt und mittels Polizeikontrolle auch leicht durchsetzbar. Aber es passiert eben nicht. Nicht einmal direkt vor der Schule.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 10. Juli 2017 um 13:12:57 Uhr:


Also Handyverbot für mich noch ok, aber bei Tablets, oder gar den im Auto integrierten Infotainment System hört es dann echt auf. Ich habe die nun mal im Auto, also werden die auch benutzt.

Entweder wir verstehen unter Tablets vollkommen unterschiedliche Dinge oder das Gesetz ist genau dazu gedacht, um Dich davon abzuahlten, während der Fahrt mit Deinem iPad zu spielen o.O

Was spricht denn dagegen, einfach Sprachsteuerung zu nehmen? Funktioniert mit den Smartphones aus den letzten Jahren doch recht gut...

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