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Erstes Auto - Gebrauchtwagen oder Neuwagen

Themenstarteram 16. Juni 2015 um 10:18

Hallo,

ich bin Rollstuhlfahrer mitt 100% Schwerbehinderung und bin gerade dabei meinen Führerschein zu machen.

Aufgrund meiner Behinderung benötige ich eine Umrüstung auf Handbedienung.

Diese bekomme ich von der Agentur für Arbeit finanziert.

Ich bin zwar rmit meinem Führerschein noch nicht weit, mache mir aber natürlich schon mal Gedanken darüber, welches Auto ich kaufen werde.

Da stellt sich die Frage, ob es ein Neuwagen sein muss.

Ich habe gelesen, dass der Wagen mindestens 50% Neuwert habe muss, damit die Umrüstung genehmigt wird.

Wie wird der Wert des Wagens ermittelt ?

Ist die Entscheidung für einen Gebrauchtwagen überhaupt sinnvoll, da der Schwerbehindertenrabatt entfällt ?

Vielen Dank für eure Unterstützung.

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43 Antworten

Melde dich mal bei www.bbab.de an. Das ist der Bund behinderter Autobesitzer. Die können dir in vielen Fragen helfen. Wir haben uns einen Neuwagen gekauft weil wir es konnten und auch weniger Diskussionen mit dem Amt hatten....

Das erste Auto meiner Frau war ein Gebrauchter und wir hatten riesige Diskussionen da wir hart an der Grenze waren vom Wert... Hinzu kommt, dasss die Fahrzeuge die für einen entsprechenden Umbau für Rollstuhlfahrer in Betracht kommen doch sehr überschaubar ist... Was für eine Art von Auto hast du dir denn vorgestellt?

Themenstarteram 16. Juni 2015 um 14:55

Es soll ein Mittelklasse Wagen werden.

Ich habe bisher in Richtung Seat Leon überlegt. Oder VW Golf. Ich bin bei der Wahl des Autos eigentlich relativ flexibel, da ich relativ beweglich bin und vom Rollstuhl umsteigen kann. Und den Rollstuhl selber kann man ja fast schon im Kleinwagen verladen.

Die Seite des BBAB werde ich mir mal ansehen.

Hallo,

der Wert des Gebrauchten wird an dem Listenpreis (des Baujahrs gem. Schwacke-Liste) zzgl. der enthaltenen Sonderausstattung bemessen. Günstig wäre also ein Fahrzeug, dass so bei 51% des Neupreises liegt. Wenn dein Wunschauto weniger kostet, muss du halt genau schauen, ob da nicht noch neue Reifen drauf müssen usw. Real nutzt dir der "Behinderten-Rabat" wenig, Rabatte um die 20% gibt´s eh bei vielen KFZ-Herstellern. Schau mal in die gängigen Online-Portale.

Die behindertengerechte Sonderausstattung zählt extra - also max. KFZkostenhilfe i.H.v. 9500€ zzgl. der behindertengerechten Sonderausstattung. Vor dem Kauf unbedingt vom Kostenträger genehmigen lassen.

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 12:13

Ok, danke.

Ich werde das mal durchrechnen, wenn ich entsprechende Angebote habe.

Die Genehmigung vom Kostenträger für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und die KFZ-Kostenhilfe liegt bereits vor :-)

am 17. Juni 2015 um 17:39

wie hast du die Genehmigung bekommen. Ich kenne das bisher so, dass du dazu ein konkretes Fahrzeugangebot einreichen musst und du schreibst ja selbst, dass du dich da noch nicht festgelegt hast.

Wie sieht es mit dem Umbau aus, brauchst du ein Rollstuhlverladesystem, hast du das schon mit beim Kostenträger eingereicht? Bekommst du ebenfalls vom Kostenträger bezahlt. Man muss es nur beantragen :-)

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 21:29

Ich habe einen Antrag auf Unterstützung bei Führerschein und Fahrzeugkauf bei der Agentur für Arbeit gestellt, da ich den Führerschein für den Weg zur Arbeit benötige und derzeit schon Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekomme. Zur Zeit fahre ich noch mit dem Taxi zur Arbeit. Die behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird im vollen Umfang übernommen und das Fahrzeug mit max. 9500€ unterstützt. Dies richtet sich aber nach der Höhe des Einkommens. Ich denke, dass ich ein Rollstuhl Verladesystem benötige. Hier bevorzuge ich derzeit eine Dachbox für den Rollstuhl, da diese am einfachsten zu montieren ist und der Rahmen nicht umgebaut werden muss. Ich bin zwar kräftig, aber ich stelle es mir trotzdem schwierig vor, den Rollstuhl auf den Rücksitz zu heben. Die Zusagen für die Übernahme der anfallenden Kosten habe ich, wie gesagt, alle schon vorliegen.

Die Kfz-Kostenhilfe ist also dem Grund nach bewilligt. Das ist nur der erste Schritt.

Vor dem Kauf benötigst du die fahrzeugbezogene Zusage auf Kostenübernahme für das Auto. Der Sachbearbeiter prüft in jedem Einzelfall, ob dein Wunschauto den Förderrichtlinien entspricht.

Bevor der Bescheid vorliegt , darfst du keinen Kaufvertrag unterschreiben.

Themenstarteram 18. Juni 2015 um 12:49

Achso, ok. Danke für den Hinweis.

Dann wird sich die ganze Angelegenheit wohl noch was hinziehen :-/

Hoffe ich mal das Beste.

Im Moment warte ich auch noch darauf, dass sich die Fahrschule mit der Arbeitsagentur einigt und ich endlich mit dem Führerschein loslegen kann. Hier bekomme ich ebenfalls eine Förderung, die aber den ganzen Prozess wieder verzögert...

am 18. Juni 2015 um 14:49

ja ja, das Arbeitsamt, ist nicht das schnellste. Und es interessiert sich dort kein Mensch dafür das man die sachen möglichst schnell genehmigt braucht ...

Zwecks dem Verladesystem. Das mit der Dachbox ist eine Variante. Allerdings ist dazu zwingend ein Faltrollstuhl erforderlich. Ich hoffe du hast den. Ansosnten hast du eigentlich im großen und ganzen den Ladeboy von Rausch (ladeboy.de) zur Wahl oder das Robot-System von TMN (http://www.tmn.co.il/eng/videogallery.php?category=vid8)

Welches das Beste ist, musst du für dich selbst entscheiden.

am 19. Juni 2015 um 1:53

In den diversen Verkaufsportalen gibt es auch oftmals umgebaute Fahrzeuge zu kaufen...

Ich habe mir 2006 einen 13 Jahre alten Omega-Kombi mit Handgas über Autoscout gekauft - hat gerade mal €1000,- gekostet und bis letzten Winter gehalten. Das alles ohne große Reparaturkosten!

Glücklicherweise fand ich im März einen fast identischen Omega aus Erstbesitz von einem KFZ-Gutachter. Den Umbau der der Handbedienung und anderer Zusatzeinbauten mache ich weitestgehend selbst.

Auf meinem ersten Omega war so ein Dachlifter drauf - das Ding kostet reichlich Sprit und sieht bescheiden aus...

Zudem machte es bei höheren Geschwindigkeiten einen Höllenlärm!

Da ich nur Starrahmenrollis habe, konnte ich mit dem Lifter eh nix anfangen und habe ihn an eine Frau verschenkt, die ihn gebrauchen konnte.

Wenn Du evtl. über den Beifahrersitz einsteigen kannst, könntest Du Dir den Lifter ersparen.

Alles was nicht zusätzlich angebaut wurde, macht auch keinen Ärger und fällt nicht zum unpassenden Zeitpunkt aus!

Das eigentliche Fahrzeug kann jeder Autoschrauber reparieren, aber an die Behindertenspezifischen Umbauten wollen viele nicht ran... Die Umrüster sind oftmals weit weg und bei auftretenden Problemen steht man dann dumm da!


Zitat:

@herrhausk schrieb am 18. Juni 2015 um 07:47:15 Uhr:

Die Kfz-Kostenhilfe ist also dem Grund nach bewilligt. Das ist nur der erste Schritt.

Vor dem Kauf benötigst du die fahrzeugbezogene Zusage auf Kostenübernahme für das Auto. Der Sachbearbeiter prüft in jedem Einzelfall, ob dein Wunschauto den Förderrichtlinien entspricht.

Bevor der Bescheid vorliegt , darfst du keinen Kaufvertrag unterschreiben.

Richtig, denn wenn Du Dir z.B. einen Landrover zulegen möchtest, werden sie den warscheinlich als nicht angemessen sehen und Du bekommst keine Zusage...

In der Regel gibt es dahingehend bis zur Mittelklasse aber nie Probleme mit der Akzeptanz.


Zitat:

@mueckchen schrieb am 19. Juni 2015 um 03:53:03 Uhr:

...

Wenn Du evtl. über den Beifahrersitz einsteigen kannst, könntest Du Dir den Lifter ersparen.

Alles was nicht zusätzlich angebaut wurde, macht auch keinen Ärger und fällt nicht zum unpassenden Zeitpunkt aus!

Das eigentliche Fahrzeug kann jeder Autoschrauber reparieren, aber an die Behindertenspezifischen Umbauten wollen viele nicht ran... Die Umrüster sind oftmals weit weg und bei auftretenden Problemen steht man dann dumm da!

Sehe ich genauso und habe mir den ganzen Kram gespart. Habe sogar darauf geachtet, das ich keine Batterie für den Commander (für Blinker/Licht/Hupe etc..) brauche (andere gehen über Funk) sondern meiner ist im Handbediengerät verbaut und über eine Kabel an die Elektronik/den Strom angeschlossen.

Einige machen beim Starren auch nur die Räder ab und legen ihn über Kopf auf den Beifahrer-Sitz. Mit einer Sitzschienen-verlängerung bekommst man dann für den Verladevorgang auch den Sitz weit genug nach hinten.

Wenn Du alleine unterwegs bist reicht das ja auch - und mit mehreren hast Du ja auch automatisch den Lade-Boy :D...

Themenstarteram 19. Juni 2015 um 7:28

Wegen dem Verladesystem war ich bei Zawatzky in Köln. Dort wurde mir die Dachbox empfohlen.

Aber die Nachteile sind natürlich schon vorhanden.

Ich muss mir auch mal mehrere Wagen ansehen, bezüglich des Einstiegs. Wenn ich die ganze Sache ohne Verladesystem schaffe, wäre das wirklich das Optimalste. Ich habe einen Aktiv-Faltrollstuhl. Wiegt, glaube ich, ca. 10 Kg.

Ich denke, ich müsste es eigentlich hinkriegen.

Ich gucke jetzt mal, was der Gebrauchtwagenmarkt so hergibt. Wenn ich einen passenden Gebrauchten finden würde, wäre das natürlich echt gut.

Wenn Du die Räder vorher abmachst und verstaust, dann wiegt er noch weniger und ist als Klapprollstuhl sicher recht gut zu handhaben.

Gut ist z.B. wie bei einem Golf PLUS wenn da die Beifahrerlehne ganz nach vorn zu klappen geht, das schafft gut Platz zum Verladen über den Fahrersitz. (mal ein Beispiel unten im Anhang)

Und große Türen vorne sind eh immer super...

Schau ganz in Ruhe und probiere richtig viel aus das Du ein Gefühl dafür bekommst was Dir am meisten liegt, bevor Du dich entscheidest.

Gruß

Lehne-umklappbar
Themenstarteram 19. Juni 2015 um 10:32

Da fällt mir noch eine Frage bezüglich Gebrauchtwagen ein:

Ich habe bereits einige Angebote von bereits umgerüsteten Gebrauchtwagen gesehen.

Aber ich gehe mal davon aus, dass der TÜV hier ebenfalls eine Prüfung verlangt, ob die Umbauten geeignet sind, oder ? Würde ich deshalb vor dem Kauf auf den TÜV zugehen, oder wie handhabt ihr das ?

Ansonsten wäre ein bereits umgerüsteter Gebrauchtkauf ja ein ziemliches Risiko, wenn mir nachher jemand sagt, dass die Lenkhilfen z.B. nicht ausreichend wären und ich einen Umbau aber nicht bezahlt bekäme, weil der Gebrauchtwagen nicht mehr genug Restwert hat.

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