erster Verkehrsunfall - Aussage gegen Aussage

Hallo zusammen,

ich hatte heute meinen allerersten Autounfall.

Ich war auf einer zweispurigen Straße und in einer Rechtskurve war ein Auto mit mir auf gleicher Höhe. Der Fahrer hat die Kurve zu weit genommen, sodass er mich am hinteren Radkasten getroffen hat.

Nach dem Anhalten war der Fahrer total freundlich, hat sich sofort entschuldigt und gesagt, dass er mich übersehen hätte. Er fragte noch, ob es für mich in Ordnung sei, wenn wir die Angelegenheit ohne die Polizei regeln. Da ich aber einen drei Monate alten Neuwagen fahre und eben noch nie einen Unfall hatte, habe ich die Beamten dazugerufen.

Und dann stellte er die Sachlage leider völlig anders dar. Ich hätte angeblich die Spur gewechselt ohne zu blinken und ihn dabei touchiert. Er schrie rum, bezeichnete mich als Lügner, wurde ausfallend und mehrfach von den Polizisten ermahnt. Das Verkehrskommisariat wird daher nun entscheiden, wer der Schuldige ist.

Habt ihr Tipps für mich, wie man hier am besten vorgeht? Ich habe zwar eine Rechtssschutzversicherung, dummerweise ist das Verkehrsrecht dabei aber nicht enthalten. Über die ARAG gäbe es die Möglichkeit für viel Geld (381 € im Jahr, 3 Jahre Laufzeit), eine rückwirkende Verkehrs-RSV abzuschließen. Ob das hier sinnvoll ist?

148 Antworten

Antworte deiner Versicherung wahrheitsgemäß,
Das du NICHT die Spur gewechselt hat und benenne deine Zeugin.

Ich sehe hier wieder einmal die Annahme dass die Polizei sich irgendwie um die Schadensregulierung kümmert. Das ist nicht der Fall! Die Polizei schaut nur ob jemand eindeutig Schuld am Unfall hat. Derjenige zahlt dann direkt vor Ort ein Verwahrnungsgeld oder bekommt später einen Bußgeldbescheid. Wenn die Schuld nicht eindeutig festgestellt werden kann, wird keiner verwarnt und das Verfahren eingestellt.

Seinen eigenen Schaden muß man selbst bei der gegnerischen Versicherung geltend machen, ggf. mit Hilfe eines Anwalts. Sofern die gegenerische Versicherung den Schaden anerkennt, muß sie auch einen Anwalt und Gutachter zahlen.
Ich hätte den TE geraten sofort einen Anwalt hinzuzuziehen. Gerade weil er unerfahren, und der Gegner "mit allen Wassern gewaschen" ist.
Sofort einen Anwalt hinzuziehen, weil der nach Streitwert bezahlt wird. Sollte die gegnerische Versicherung zahlen, aber z. B. 100 € abziehen, dafür legt sich kein Anwalt ins Zeug. Deshalb sofort zum Anwalt!

Spätestens ab dem Punkt wo der vor der Polizei anfing Märchen aufzutischen und dich der Lüge bezichtigt hätte ich alles aufgefahren was mir zur Verfügung gestanden hätte.

War doch klar das der jetzt voll auf Angriff fährt und den Spieß umdreht.

Du hast auch einen Zeugen, super, also los worauf wartest du eigentlich.

Wie du vorgehen solltest wurde hier schon mehrfach breitgetreten.

Stichwort
AKTENEINSICHT
Das scheint in Deinem Fall von existenzieller Bedeutung zu sein.

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Zitat:

@DarkSky85 schrieb am 19. Dezember 2024 um 13:07:35 Uhr:


Doch, der Gegner hatte eine Beifahrerin dabei. Ich allerdings auch, die ich jetzt als Zeugin angeben werde.

Das hast du noch nicht gemacht? Im Prinzip steht das Ganze jetzt vor dem Abgrund. Die Versicherung hat den ersten Eindruck gewonnen, dass du schuld am Unfall bist, und hat sich fast damit abgefunden 100% des Schadens des Unfallgegners zu übernehmen. Jetzt noch das Ruder kurz vor dem Abgrund rumzureißen, wird nicht einfach sein.

Warum zum Teufel hast du nicht gleich gegengesteuert, bevor der Abgrund so nahe ist?

Warum hast du also nicht gleich nach dem Unfall alle relevanten Informationen der Versicherung geliefert, denn dann wäre sie gleich auf Abwehrhaltung gegenüber dem Unfallgegner gegangen? Nicht umsonst wurde dir genau das hier im Thread mehrfach empfohlen. Ich zitiere mal aus meinen Beiträgen (die anderen kenne ich nicht aus dem Gedächtnis:

Zitat:

Wichtig ist allerdings, dass du alles zusammensuchst, was zu deinem Vorteil sein kann.
[…] (Beispielgeschichte von mir) […]
Dabei war natürlich wichtig, dass ich das schriftlich zusammengefasst hatte, mit den ganzen Fotos, Beschreibung des Unfallhergangs und auch Google-Bilder in Kartenform, Sattelitenbilder und Street View Bildern.

Ich will damit sagen, dass was die Versicherung und deren Anwalt erreichen kann, ist entscheidend davon abhängig, was für Futter du ihnen vorlegst und wie du dies aufbereitest. Dies ist schon jetzt wichtig, denn basierend darauf entscheidet die Versicherung ja auch, ob sie jetzt schon einfach zahlt oder die Forderung der Gegenseite ablehnt.

…und…

Zitat:

Es schadet jedenfalls nicht, wenn man sich etwas Gedanken macht und den Unfallhergang gut beschreibt und dokumentiert. Den Rest macht die Versicherung und eventuell ist die paar Stunden Zeit, die man für die Dokumentation benötigt hat, gut investierte Zeit.

Du aber hast nix beherzigt und hast bisher noch nicht einmal deine Frau als Zeugin benannt und das, obwohl du wusstest, was der Unfallgegner für ein fieser Kerl ist? 🙁

Werden die Zeugen nicht bereits abgefragt, wenn man einen Unfall meldet oder spätestens im Fragebogen, den man geschickt bekommt?

Ich sage mal, selbst schuld, wenn das jetzt nicht zu deinem Vorteil ausgeht. Es gibt Menschen, die rechnen genau damit, dass die andere Partei erstmal alles laufen lässt, und nutzen das dann gnadenlos zu ihrem Vorteil aus. Genau das ist hier passiert und genau das wurde dir hier im Forum auch vorhergesagt.

Über ein Forum lässt sich ein Problem nicht wegdiskutieren, nein, man muss basierend auf die Informationen, die man aus einer Forendiskussion entnimmt, schon selbst handeln.

Sorry, dass der Beitrag doch etwas scharf ausgefallen ist, aber ich ärgere mich auch, warum ich Zeit in diesen Thread gesteckt habe, um dir zu helfen und alles für die Tonne. 🙁

Gruß

Uwe

17. November 2024:

"Also ich habe meiner Versicherung jetzt erstmal den Schaden und die Situation geschildert."

Vielleicht liege ich da falsch, aber für mich liest sich das so, als wenn der TE seiner Versicherung den Schaden und die Situation geschildert hätte. Sein (kleiner) Fehler war dann allenfalls, seine eigenen Ansprüche per Kostenvoranschlag bei der gegn. Versicherung anzumelden.

So isses, anstatt sich an die gegnerische Versicherung zu wenden hat er sich bei der eigenen gemeldet

Natürlich musste er den Schaden bei der eigenen Versicherung melden.

Dazu war er verpflichtet, weil er ja damit rechnen musste, dass der Gegner Ansprüche stellt.

Mag sein aber ich hätte es erst mal nicht gemacht.

Ich hätte nur meine Ansprüche der Gegnerischen gemeldet.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 20. Dezember 2024 um 14:46:19 Uhr:


Das hast du noch nicht gemacht? Im Prinzip steht das Ganze jetzt vor dem Abgrund. Die Versicherung hat den ersten Eindruck gewonnen, dass du schuld am Unfall bist, und hat sich fast damit abgefunden 100% des Schadens des Unfallgegners zu übernehmen. Jetzt noch das Ruder kurz vor dem Abgrund rumzureißen, wird nicht einfach sein.

Warum zum Teufel hast du nicht gleich gegengesteuert, bevor der Abgrund so nahe ist?

Hallo Uwe,

am Tag des Unfalls habe ich direkt meiner Versicherung Bescheid gesagt, dass es da einen Unfall gab, bei dem Aussage gegen Aussage steht und es somit zu einer unberechtigten Forderung kommen kann. Dabei habe ich den Unfallhergang genau geschildert, inklusive Fotos von Schaden + Unfallort und auch angegeben, dass meine Beifahrerin die Version bezeugen kann. Daraufhin habe ich nur die Bestätigung erhalten, dass man jetzt erstmal Bescheid weiß und sich bei Unklarheiten melden wird.

Über die Entwicklungen wurde ich nicht informiert. Ich habe erst mit dem gestrigen Schreiben erfahren, dass der Unfallgegner den Schaden mit seiner Version eingereicht hat. Er hat seine Beifahrerin als Zeugin angegeben, die dann von der Versicherung ebenfalls kontaktiert wurde und wohl die Aussage bestätigt hat.

Nun hat die Versicherung mich nochmal gefragt, wen genau ich jetzt als Zeugen angeben möchte. Da habe ich natürlich die Kontaktdaten meiner Beifahrerin mitgeteilt, obwohl ich die eigentlich auch in dem Bericht über den Unfall meiner Versicherung mitgeteilt habe.

Also ich kann jetzt nicht erkennen, wieso das ganze nun am Abgrund steht?

Nun, das hat sich zuvor etwas anders angehört…

Zitat:

Ich solle mich nun nochmal dazu äußern und gegebenenfalls auch Zeugen benennen, ansonsten müsste die Versicherung die Ansprüche zu 100 % begleichen.

…, so dass du zuvor wenig zu dem Vorgang angegeben und keine Zeugen benannt hast, warum denn sonst droht die Versicherung an 100% der Ansprüche zu begleichen. Anschließend hast du noch geschrieben…

Zitat:

…, die ich jetzt als Zeugin angeben werde.

…was die Annahme bestätigte, dass du sie zuvor nicht angegeben hast, denn gerade das „die ich jetzt“ versteht sich doch so, dass du es vorher nicht gemacht hast. Besser wäre die Formulierung gewesen: „die ich erneut als Zeugen angeben werde“ wäre

Sorry, wenn ich dich missverstanden habe, aber es ist auch immer sinnvoll, unmissverständlich zu formulieren.

Nun frage ich mich allerdings, wieso die Versicherung gedenkt, 100% des gegnerischen Schadens zu übernehmen und nach Zeugen fragt, obwohl du in dem Bericht an die Versicherung den Unfallhergang detailliert beschrieben hast, mit Fotos vom Unfallort, den Schäden an den Fahrzeugen und natürlich deine Beifahrerin als Zeugin? Hat die Versicherung den Bericht vielleicht verbaselt? Hast du jetzt nicht nur die Beifahrerin erneut als Zeugin genannt, sondern auch auf den Bericht verwiesen und diesen erneut hingeschickt? Wenn nicht, würde ich das nachholen, denn wenn der Bericht der Versicherung nicht vorliegt, fehlen ihr wichtige Informationen für ihre Entscheidung.

Gruß

Uwe

Nö, hat es nicht. Beitrag vom 17.11. ist für mich jedenfalls deutlich genug.

Muss dir aber zugestehen, ich hab auch erst "durchblättern" müssen.

Wer macht das Durchblättern schon von über 100 bereits geschriebenen Beiträgen schon und das kann wohl auch kaum von einem Threadersteller verlangt werden. Daher sind gut formulierte Beiträge, die man nicht leicht missverstehen kann, schon sinnvoll.

Gruß

Uwe

Ich möchte anmerken dass ein Kfz.-Führer einfach aus der Betriebsgefahr haftet, unabhängig von der Schuldfrage. Ausnahme: der Unfallgegner hat grob fahrlässig gehandelt, oder der Unfall war für den Geschädigten unabwendbar.

Eine grobe Fahrlässigkeit sehe ich nicht, Unabwendbarkeit des Unfalls lässt sich hier sicher auch nicht beweisen. Daher ist die Frage welche Qwote die Versicherungen zahlen. Der Gegner wird keine 100 % seines Schadens bekommen, sondern irgendwo zwischen 20 und 80 %, der Themenstarter bekommt wenn es gut für ihn ausgeht vielleicht 80 %. In der Versicherung zurückgestuft werden dann beide Beteiligte.
Für den Themenstarter macht es bei dieser Konstellation meines Erachtens keinen Sinn sein Auto möglichst günstig zu reparieren. Da freut sich nur der Gegner, der den Schaden dann günstig von der Versicherung zurückkaufen kann.

Ein Fahrzeugführer kann nie aus der Betriebsgefahr haften, sondern nur das Fahrzeug.

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