Erster Unfall(meiner Frau) - Vorgehnsweise

Hi,

also folgendes. meine Frau (mit Tochter 8 Monate) fuhr mit meinem Auto in einer Einbahnstraße und 30er Zone, als ein Typ die ganze Zeit drängelte und hupte. In einer Kurve wollte der Spast überholen, und dann kam es zum Unfall. Der Typ stieg aus und fing an zu schreien und maulen. Mit dem Finger zeigend auf meine Frau und " du bist schuld, du bist schuld" "schwöre bei allah " und so nen scheisse. Zum Glück war ein junger Typ da der das gesehen hat, kam zu meiner Frau und stellte sich als Zeuge bereit. Die Polizei wurde gerufen, und der Unfallversacher pöpelte weiter rum..... Naj egal, Fakt ist er ist fast nichts zu sehen,... könnte es mit Politur weggebekommen. Aber dieser Typ hat es nicht anders Verdient, schreit da rum, meien Frau hat ihn gebeten leiser zu werden, weil die kleine geschrien hat, aber er wurde lauter.

Schaden: Hintere Tür unterer Teil leichte Kratzer plus am Radkasten auch kleine Kratzer.

Die Polizei war da und durch den Zeugen ist 100 % bestätigt das er Schuld ist. Habe seinen namen und Vers.Nr.

Frage; wie geh ich weiter vor ? muss ich das meiner Versicherung melden ? oder reicht es zur Werkstatt zu fahren bzw KÜS Gutachten zu erstellen und dass seiner Versicherung zukommen zu lassen ?

Danke schon mal

Gruß

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


ob der Verursacher vor Ort gebührenpflichtig verwarnt wurde oder ob er ein Bußgeldbescheid erhalten sollte.

selbst das ist KEINE garantie dafür, das man keine teilschuld erhält!

Natürlich nicht, kommt auf die Situation an, aber man kann sicher sicher sein, dass strafrechtlich der andere Schuld ist.

Was zivilrechtliche Schadenersatzforderungen bringen, muß man sehen.

Zitat:

Original geschrieben von menfredmen



Zitat:

alternativ einen gutachter deiner wahl, der dann entscheidet ob er ein gutachten erstellt, oder ein kurzgutachten.

Hiermit wäre ich vorsichtig. Wenn die Schadenhöhe nicht im Verhältnis zu den Gutachterkosten steht, kann man schnell mal auf den Gutachterkosten des selbst beauftragten Gutachter sitzen bleiben.

Dazu muß man als Geschädigter aber auch in der Lage sein das beurteilen zu können. 

Zudem können (und ein seriöser Gutachter wird dies auch tun) Gutachter auch ein Kurzgutachten ausstellen, wenn sie merken das der Schaden nicht so hoch ist.

Aber aufpassen: Wenn Du nach Kostenvoranschlag abrechnest, dann bekommst DU nur den Nettobetrag, nicht brutto!

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