Erster Unfall(meiner Frau) - Vorgehnsweise
Hi,
also folgendes. meine Frau (mit Tochter 8 Monate) fuhr mit meinem Auto in einer Einbahnstraße und 30er Zone, als ein Typ die ganze Zeit drängelte und hupte. In einer Kurve wollte der Spast überholen, und dann kam es zum Unfall. Der Typ stieg aus und fing an zu schreien und maulen. Mit dem Finger zeigend auf meine Frau und " du bist schuld, du bist schuld" "schwöre bei allah " und so nen scheisse. Zum Glück war ein junger Typ da der das gesehen hat, kam zu meiner Frau und stellte sich als Zeuge bereit. Die Polizei wurde gerufen, und der Unfallversacher pöpelte weiter rum..... Naj egal, Fakt ist er ist fast nichts zu sehen,... könnte es mit Politur weggebekommen. Aber dieser Typ hat es nicht anders Verdient, schreit da rum, meien Frau hat ihn gebeten leiser zu werden, weil die kleine geschrien hat, aber er wurde lauter.
Schaden: Hintere Tür unterer Teil leichte Kratzer plus am Radkasten auch kleine Kratzer.
Die Polizei war da und durch den Zeugen ist 100 % bestätigt das er Schuld ist. Habe seinen namen und Vers.Nr.
Frage; wie geh ich weiter vor ? muss ich das meiner Versicherung melden ? oder reicht es zur Werkstatt zu fahren bzw KÜS Gutachten zu erstellen und dass seiner Versicherung zukommen zu lassen ?
Danke schon mal
Gruß
18 Antworten
Zitat:
muss ich das meiner Versicherung melden ?
Er muss das seiner Versicherung melden.
Zitat:
Original geschrieben von bongwasser
muss ich das meiner Versicherung melden?
je nach dem, wie breit die kurve an der unfallstelle war, kanns durchaus sein, das du das auch deiner versicherung melden musst... 😰
Hallo,
Frau und Kind wohlauf?
Wahrscheinlich noch nen "bißchen" verschreckt. Solange keiner Verletzungen davon trägt ist alles in Butter. Blech kann man ausbeulen bzw. bezahlen, Körperteile oder Menschenleben nicht.
Ich melde einen Schaden (egal ob ich Schuld war oder nicht) immer meiner Versicherung. Man kann ja nicht wissen, ob der andere VT seiner Versicherung überhaupt über den Schaden informiert und am Ende hat man nur Rennerei und noch mehr Ärger.
Schau mal bitte in deinen Versicherungsvertrag. Dort steht die Rufnummer der Schadensabteilung, alternativ schau auf die Homepage deiner Versicherung. Dort ist auch meist beschrieben, wie man sich im Schadensfall verhalten sollte.
Dort gibts du dann die VS-Nr. und Kennzeichen, Adresse etc. des Schadensverursachers und sofern vorhanden die Tagebuch-Nr. der Polize an und erhälst dafür eine Schadensnummer unter der dieser Vorgang bei deiner VS geführt wird.
Je nach Ablauf/Schadenshöhe schickt die Versicherung dann noch einen Gutachter raus und dann kannst du dein Fahrzeug reparieren lassen.
Viele Werkstätten bieten auch einen Unfallservice an. D.h. die kümmern sich um die Erstellung des Gutachtens, schicken dies weiter an deine Versicherung etc.
Ich würde den Kontakt mit der gegnerischen Versicherung vermeiden, da es hunderte Fallstricke gibt, bei denen dann unter Umständen die Erstattung geringer ausfällt etc.
Gruß
Andreas
@AMenge
keinen kontakt mit der gegenerischen VS haben aber einen gutachter der fremden VS akzeptieren?
von der eigenen VS wird so schnell keiner rauskommen, wenn keine abrechnung ueber VK geplant ist.
ich wuerde den schaden direkt seiner VS melden (koennte zeit sparen).
bei so kleinkram, wird oft ein kostenvoranschlag reichen (das kannst du in einem atemzug mitklären).
alternativ einen gutachter deiner wahl, der dann entscheidet ob er ein gutachten erstellt, oder ein kurzgutachten.
allerdings stellt weder die polizei noch der zeuge eine 100%ige schuld fest !
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ohh danke für die vielen Antworten.
Mache die Woche einen Termin in einer Fachwerkstatt wegen KV und gleichzeit rufe ich meine Versicherung mal an.
Habt ihr ne Vorstellung wie hoch der KV ausfällt ? muss ja eigentlich bissel nach lackiert werden.
Aso noch was, mein Beitrag steigt dadurch nicht oder ?
Zitat:
Original geschrieben von bongwasser
Habt ihr ne Vorstellung wie hoch der KV ausfällt ?
ohne bilder kann man das nicht abschätzen...radlauf und tür kann - je nach fahrzeughersteller - aber schnell 4-stellig werden...
Zitat:
mein Beitrag steigt dadurch nicht oder?
wenn der unfallverursacher bei der selben versicherung ist wie du, wird das auch auf deinen beitrag umgelegt...
...solltest du eine teilschuld erhalten, steigst du natürlich in den prozenten.
Zitat:
Original geschrieben von bongwasser
Aso noch was, mein Beitrag steigt dadurch nicht oder ?
wenn du 100% unschuldig bist, nicht.
sollte dein versicherungsjahr (nicht = kalenderjahr sein) bald enden , koennte eine hochstufung uebergangsweise erfolgen.
allerdings wuerde mich da zu folgendem von den experten nochwas interessieren.
TE meldet seiner VS einen moeglichen anspruch des unfallgegners (-> vorsorgliche hochstufung)
der anspruch wird nicht geltend gemacht, aber er koennte ja binnen 3 J zum jahresende noch folgen.
wie weist der TE seiner VS nach, dass die angelegenheit erledigt ist und die gegenerische VS den schaden zu 100% regulierte?
durch kopie des schreibens und dann ist die vorsorgliche hochstufung erledigt?
noch ne frage,
wenn ich bei der Versicherung des Typen anrufe, können die sagen, die stellen einen Gutachter ? habe ich das recht zu sagen, ich nehme das selbst in die Hand udn geh zur Fachwerkstatt ?
Ob ein KV ausreicht oder ein Gutachten erstellt werden soll, das bestimmt die Versicherung.
Aber:
Du bestimmst den Gutachter!
die chance ist recht hoch, dass sie das anbieten 😉
ob du den akzeptierst ist natuerlich deine sache. du musst nicht.
ein gutachter deiner wahl, wird im zweifelsfall mit dir abrechnen, wenn sich die versicherung weigert oder die schuld doch nicht 100% ist.
sowohl beim KVA oder auch gutachter nach deiner wahl, bist du der auftraggeber und im zweifelsfall auch der, der zahlt.
meine wahl, nach deinen schilderungen, wuerde ich wohl einen KVA zunaechst vorziehen.
solltest du dich mit der durchsetzung deiner ansprueche ueberfordert fuehlen, steht dir grundsaetzlich auch ein anwalt zu.
(mit eben einem gewissen kostenrisiko, wenn doch nicht 100%)
eine wertminderung (sofern ueberhaupt eine vorliegen KOENNTE (dazu fehlen zuviele angaben), kann der KVA nicht ausweisen.
ajo, eh ichs vergesse, die kosten einer fachwerkstatt, werden gerne mal durch die VS gekuerzt.
sollte dein wagen alt, nicht fachwerkstatt gewartet, usw sein, richte dich darauf ein.
solltest du aber nicht fiktiv abrechnen wollen, sondern wirklich reparieren lassen, duerfte es wenig(er) probs geben.
Moin,
zur Klärung des Sachverhaltes sollte vom TE noch mitgeteilt werden, ob der Verursacher vor Ort gebührenpflichtig verwarnt wurde oder ob er ein Bußgeldbescheid erhalten sollte.
Sonst könnte hier ggf eine ganz schnell eine Teilschuld zum tragen kommen.
Zitat:
alternativ einen gutachter deiner wahl, der dann entscheidet ob er ein gutachten erstellt, oder ein kurzgutachten.
Hiermit wäre ich vorsichtig. Wenn die Schadenhöhe nicht im Verhältnis zu den Gutachterkosten steht, kann man schnell mal auf den Gutachterkosten des selbst beauftragten Gutachter sitzen bleiben.
Den Schaden bei der eigenen Versicherung melden ist der größte Quatsch. Es sei denn der Schaden soll SFR schädlich über die VK abgewickelt werden.
Vorgehensweise: Schaden bei der gegnerischen VS melden. Fragebogen dieser abwarten und ausgefüllt (mit Hinweis auf Polizei) zurück schicken. Diese wird ihrem Kunden auch einen Fragebogen schicken und abwarten was dieser schreibt.
In der Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Wenn die VS des Gegner bereit zum zahlen ist kannst Du auch nach Kostenvoranschlag abrechnen lassen und den Schaden wie von Dir beschrieben selbst reparieren.