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Erster Unfall in der Familie wie vorgehen?

Themenstarteram 1. August 2019 um 11:33

Hallo zusammen,

meine Eltern haben mich eben total aufgeregt angerufen und berichteten mir, dass jemand auf einem Parkplatz beim Rangieren in ihr Auto gefahren ist.

Der Schaden ist laut Bildern nicht gewaltig (Delle in der Heckstoßstange), dennoch möchten die es über die gegnerische Versicherung abrechnen lassen.

Auf mein Anraten haben Sie Bilder

- von dem Schaden

- von dem gegnerischem Auto (mit Kennzeichen)

- Anschrift vom Unfalgegner

- Versicherung und Versicherungsnummer (jedoch nur gültig bis 2012)

gemacht.

Wie soll es denn nun weiter gehen ?

Ich habe gelesen, man soll es seiner eigener und der gegnerischen Versicherung melden.

Ist diese Vorgehensweise noch aktuell ? :D

Verkehrsrechtsschutz ist leider bei meinen Eltern nicht vorhanden.

Viele Grüße und vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Du kannst die Mail getrost ignorieren und das Weitere dem Gutachter und dem Anwalt überlassen.

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Eigene Versicherung informieren und fragen.

Wozu verkehrsrechtsschutz? Die eigene Versicherung anrufen und gleich explizit sagen das ihr kein Verursacher seid.

Ihr müsst die gegnerische Versicherung anrufen und dort Anspruch stellen. Und natürlich hoffen der geschädigte sagt das er schuld war. Wenn er sagt das ihr schuld wart braucht ihr wahrscheinlich ein Anwalt.

Ihr könnt ein Kostenvoranschlag in der Werke beauftragen, dann wird sich die Versicherung melden, der schickst du den kva und ihr bekommt das Geld.. Wenn die gegnerische Versicherung ein eigenen gutachter beauftragen will, lehn das sofort ab. So die Theorie..

 

https://www.autobild.de/artikel/unfall-melden-8568043.html

Gibt doch auch genug Artikel im www.. Einfach mal googeln.. Oder den link drucken..

Themenstarteram 1. August 2019 um 12:08

Vielen Dank euch

Waren beide Fahrzeug in Bewegung oder was euer Auto geparkt.

Wenn geparkt, dann wüßte ich keinen Grund, die eigene Versicherung einzubeziehen.

Themenstarteram 1. August 2019 um 12:26

Meine Eltern und Schwester waren einkaufen und sind gerade zu ihrem Fahrzeug gegangen als es passiert ist.

Also Fahrzeug stand.

Zitat:

@Edik89 schrieb am 1. August 2019 um 13:33:22 Uhr:

 

- Versicherung und Versicherungsnummer (jedoch nur gültig bis 2012)

allein deswegen hätte ich schon die polizei gerufen. oder zumindest vorher mal beim zentralruf angerufen, mich nach der gültigen versicherung informiert und dort nachgefragt, ob das kfz dort versichert ist.

danach kann man weitersehen..

Themenstarteram 1. August 2019 um 12:30

Zitat:

@beachi schrieb am 1. August 2019 um 14:27:18 Uhr:

Zitat:

@Edik89 schrieb am 1. August 2019 um 13:33:22 Uhr:

 

- Versicherung und Versicherungsnummer (jedoch nur gültig bis 2012)

allein deswegen hätte ich schon die polizei gerufen. oder zumindest vorher mal beim zentralruf angerufen, mich nach der gültigen versicherung informiert und dort nachgefragt, ob das kfz dort versichert ist.

danach kann man weitersehen..

Ja, leider haben die darauf nicht geachtet.:(

(

Zitat:

@Edik89 schrieb am 1. August 2019 um 14:26:13 Uhr:

Meine Eltern und Schwester waren einkaufen und sind gerade zu ihrem Fahrzeug gegangen als es passiert ist.

Also Fahrzeug stand.

Mit dem Kennzeichen kann man über den Zentralruf der Versicherer den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden.

Wenn der Schaden repariert werden soll, würde ich, bei so einem kleinen Schaden, direkt zu meiner Markenwerkstatt fahren.

Man kann aber auch einen Rechtsanwalt und einen Sachverständigen hinzuziehen.

Die eigene Versicherung würde ich nicht konsultieren.

Themenstarteram 1. August 2019 um 12:44

Das Auto ist schon 14 Jahre alt, ich denke meine Eltern werden sich für eine Abrechnung entscheiden.

Also den Betrag auszahlen lassen ohne es zu reparieren.

Ich füge gleich mal ein Bild rein.

Edit: Habe leider nur das eine Bild

Einmal Stoßfänger neu.

Da kommen schnell 1000€ zusammen.

Wenn der Schaden nicht repariert werden soll, ab zum Gutachter (Kostenvoranschlag kostet und kann Probleme bei der Erstattung geben). Gutachten (evtl. Kurzgutachten) wir auf jeden Fall bezahlt.

Der Rest wurde bereits beantwortet.

Gegn. Versicherung informieren (Zentralruf), Gutachter der VS ablehnen und eigenen beauftragen usw.

Themenstarteram 1. August 2019 um 14:11

Hallo,

es hat sich mittlerweile die gegnerische Versicherung bei meinen Eltern gemeldet und den Unfallhergang besprochen.

Anschließend haben meine Eltern folgende Email bekommen :confused:

"und im Anschluss streichen unsere Experten Ihre Ansprüche" :D

Bloß nicht drauf eingehen. Da steht keine seriöse Abwicklung dahinter, sondern unqualifizierte Schadenskleinrechnerei ohne jemals das Fahrzeug anzufassen. Schnell ist es nur, weil der Geschädigte ganz schnell zu wenig Geld bekommt.

Einen eigenen Gutachter beauftragen und über einen Anwalt die Schadensregulierung (entweder fiktiv oder mit reparatur) durchführen lassen. Das geht finanziell zu lasten der gegnersichen HP-Versicherung. Alles andere bedeutet nur Stress, eigenen Zeitaufwand und den Verlust von zustehenden Teilbeträgen.

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