Erster Unfall in der Familie wie vorgehen?
Hallo zusammen,
meine Eltern haben mich eben total aufgeregt angerufen und berichteten mir, dass jemand auf einem Parkplatz beim Rangieren in ihr Auto gefahren ist.
Der Schaden ist laut Bildern nicht gewaltig (Delle in der Heckstoßstange), dennoch möchten die es über die gegnerische Versicherung abrechnen lassen.
Auf mein Anraten haben Sie Bilder
- von dem Schaden
- von dem gegnerischem Auto (mit Kennzeichen)
- Anschrift vom Unfalgegner
- Versicherung und Versicherungsnummer (jedoch nur gültig bis 2012)
gemacht.
Wie soll es denn nun weiter gehen ?
Ich habe gelesen, man soll es seiner eigener und der gegnerischen Versicherung melden.
Ist diese Vorgehensweise noch aktuell ? 😁
Verkehrsrechtsschutz ist leider bei meinen Eltern nicht vorhanden.
Viele Grüße und vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Du kannst die Mail getrost ignorieren und das Weitere dem Gutachter und dem Anwalt überlassen.
42 Antworten
Hallo zusammen, ich muss leider wieder ein Update machen.
Ein etwas älterer Herr ist letztens auf einem Supermarkt-Parkplatz zu schnell aus der Parklücke rausgefahren und hat den Golf 5+ meiner Eltern auf Höhe der Vorderreifen erwischt 🙁
Durch den ersten Unfall haben wir mittlerweile ein wenig Erfahrung und sind direkt zum gleichen Anwalt für Verkehrsrecht gegangen, soweit so gut.
Heute kam das Gutachten (siehe Bild), es handelt sich hierbei um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Meine Elten möchten jedoch das Fahrzeug behalten, haben es schon ca. 12 Jahre, wissen was geht und was nicht geht.
Ein anderes gebrauchtes Fahrzeug im niedrigen Preissegment möchten Sie nicht haben aufgrund des Risikos, in der Zukunft Reparaturkosten zu zahlen.
Beim Golf wissen Sie halt was Sache ist.
Stimmt das, dass meine Eltern in diesem Fall nur 2000€ bekommen ?
Wenn das ein HP Schaden ist, sollte man bis 130% WBW reparieren lassen können und das sollte hier knapp der Fall sein, natürlich nur bei erfolgter Reparatur. Fiktiv sieht die Sache anders aus.
Wissen sollte man noch, dass nach Vorgaben des Gutachtens zu reparieren ist, sach- und fachgerecht und dieses nachgewiesen werden muss.
Anschließened muss das Fahrzeug 6 Monate von deinen Eltern weiter genutzt oder zumindest gehalten werden.
Danke euch 🙂
Die Frage ist halt auch, ob wir diese Schäden (siehe Bild) mit dem Betrag fachgerecht reparieren können....
Ähnliche Themen
Wenn das nicht möglich sein sollte, dann ist das Gutachten falsch. Wer hat denn das Gutachten beauftragt?
Zitat:
@Edik89 schrieb am 1. August 2019 um 17:16:17 Uhr:
Ich habe soeben einen Termin beim Anwalt gemacht (Montag 11Uhr).Vielen Dank für eure Unterstützung. 🙂
einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Edit:
war ja später bestätigt...
Zitat:
@Edik89 schrieb am 12. September 2019 um 19:16:13 Uhr:
Danke euch 🙂
Die Frage ist halt auch, ob wir diese Schäden (siehe Bild) mit dem Betrag fachgerecht reparieren können....
Eine berechtigte Frage........
kommen weitere Schäden bei der Reparatur dazu, wird normalerweise Das Gutachten angepasst. Dann seid ihr über der 130% Regelung.
Ich würde mit dem Gutachten zur Werkstatt fahren und abklären, ob eine Reparatur lt. Gutachten machbar ist.
Du kannst auch mit dem Gutachter sprechen, ob eventuell verdeckte weitere Schäden auftreten können. (kann bei Achs- und Lenkungsschäden immer passieren)
Edit:
danke an Paul und RR für die Aufklärung
Die vollständige und fachgerechte Reparatur darf hier 4.680,- € kosten. Das sollte nach dem Gutachten auch hinkommen. Das Reparaturrisiko liegt bei der gegnerischen Versicherung. Braucht man nicht drüber nachdenken.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 12. September 2019 um 19:30:01 Uhr:
Eine berechtigte Frage........
kommen weitere Schäden bei der Reparatur dazu, wird normalerweise Das Gutachten angepasst. Dann seid ihr über der 130% Regelung.
Nein.
Maßgeblich für die 130 % - Regelung ist immer die Kalkulation im Gutachten.
Diese liegt mit 4.494,14 im Bereich von 130 % des Wiederbeschaffungswerts (4.680,-).
Wenn die Reparatur nach Maßgabe des Gutachtens vollständig durchgeführt wird und am Ende z.B. 5000,- kostet, spielt dies keine Rolle und muss bezahlt werden. Prognose- und Werkstattrisiko liegen beim Schädiger.
Vielen Dank euch für eure Unterstützung 🙂
Achso, ich hab irgendwie gedacht, dass meine Eltern nur auf 2000€ Anspruch haben, weil es sich um Totalschaden handelt.
Also kann man sagen, 2000€ wenn wir es nicht reparieren und dann der volle Betrag wenn wir es in der Werkstatt reparieren lassen ?
Ohne Rep. 3.600,- und Auto weg. Mit Rep. kein Bargeld aber repariertes Auto.
der junge hat doch laut eigener aussage schon einen fachspezi beauftragt - warum also hier noch groß zeit verschwenden, wenn die fragen doch alle dem fachspezi gestellt werden können...
da bin ich kopfschüttelnd raus..
Zitat:
@beachi schrieb am 13. September 2019 um 13:05:53 Uhr:
der junge hat doch laut eigener aussage schon einen fachspezi beauftragt - warum also hier noch groß zeit verschwenden, wenn die fragen doch alle dem fachspezi gestellt werden können...da bin ich kopfschüttelnd raus..
Ich hab aktuell keine Möglichkeit mit dem Fachspezi zu reden.
Der Kontakt erfolgt ausschließlich über meine Eltern die beide nicht so gut deutsch können.
Dennoch danke für deinen ersten Beitrag am Anfang des Themas 🙂