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Erster Schadenfall - brauche Hilfe!

Hallo ihr lieben,

Ich fahre nun seit 1 1/2 Jahren mein erstes eigenes Auto, auch auf mich zugelassen und versichert (HUK 24). Am 20. November diesen Jahres sollte es nicht anders sein, ich baute meinen ersten Unfall seit ich einen Führerschein besitze. Daher bin ich auch ziemlich unwissend was Schadenfälle bei der Versicherung angeht.

Angefangen habe ich Ende Juli 2014 mit der SF 1/2 (75%). Im Oktober diesen Jahres bekam einen Bescheid von der Versicherung, Herabstufung auf SF 2, Freude war natürlich groß. Nur knapp einen Monat später der Unfall... Selbst verschuldet (zumindest so abgegeben, durch den Schock habe ich gleich alles auf mich genommen, im Nachhinein fallen mir nun einige kleine aber doch feine Details ein, die an der Sache evtl hätten etwas ändern können...). Versicherung schickt mir nun einen Brief am 8. Dezember, Nachtrag zum Versicherungsschein. Mit Schrecken stelle ich fest dass sich mein Beitrag immens erhöht hat. Nicht dass mir nicht bewusst war dass ich wieder hochgestuft und somit mehr zahlen muss, das war mir schon klar... Allerdings stuften sie mich gleich auf SF 0 runter... Kann denn das sein? Das wären ja gleich zwei Stufen? Da die Herabstufung auf SF 2 schon eine Weile her ist, gehe ich eigentlich davon aus, dass dies berücksichtigt wurde in der Berechnung... Nun bin ich also noch tiefer in der Einstufung als zu Beginn des Versicherungsschutzes im Juli 2014 (SF 1/2).

Im Brief steht zuletzt noch ein paar Floskeln, die mich aber eher noch mehr verwirren, als Aufklärung zu schaffen. Siehe Bild im Anhang.

Bitte helft mir mal... Ich verstehs nicht recht...

Image
Beste Antwort im Thema
am 31. Dezember 2015 um 7:20

Zitat:

@olmo12 schrieb am 31. Dezember 2015 um 08:15:54 Uhr:

Ach ja.

Ich operiere mich jetzt auch immer selber, weil es ja auch Ärtze geben soll, die schlecht sind.

Mein Auto repariere ich auch selber, weil es Werkstätten geben soll, die schlecht sind.

Tja. Was soll man machen?

Es gibt wohl keinen Menschen auf der Welt, der was von seinem Beruf versteht.

Wenigstens versteht "du" etwas vom Klugscheißen. Das ist ja schon einmal ein Anfang :D

Gruß Frank,

aller Anfang ist schwer. ;)

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So machen die Versicherungen das, im Schadensfall sind es dann 2 Stufen wieder mehr zu zahlen

Wenn du keinen Rabattretter hast, dann wirst du gleich 2 Stufen zurück gestuft, das sollte dann aber SF 1/2 sein. Was mich aber wundert ist, dass du von SF 1/2 auf 2 hochstuft wurdest, eigentlich wäre es ja SF 1 und dann würde das ja passen, dass du auf SF 0 zurück gestuft wurdest.

Unter Umständen war der Schaden bei dem Unfall nicht so hoch - wenn Du den selbst bezahlen würdest, würde die Neueinstufung rückgängig gemacht werden und Du währst wieder in SF 2.

Ist eigentlich nur eine Rechenaufgabe.

Also ist das tatsächlich normal..? Ich dachte unabhängig von der Höhe des Schadens wird man immer nur eine SF zurückgestuft. Sind es immer zwei Stufen? In welchem Fall ist es denn nur eine Stufe, mal blöd gefragt? Oder gibt es das gar nicht?

 

Und ja, es war dann die SF 2, machte rund 30€ pro halbes Jahr weniger...

Zitat:

@tomold schrieb am 30. Dezember 2015 um 20:59:13 Uhr:

Unter Umständen war der Schaden bei dem Unfall nicht so hoch - wenn Du den selbst bezahlen würdest, würde die Neueinstufung rückgängig gemacht werden und Du währst wieder in SF 2.

Ist eigentlich nur eine Rechenaufgabe.

Naja nun ist der Schaden ja gemeldet gewesen und sicher auch schon behoben, zurück kann ich ja nicht mehr.

u.U. kann es sogar sein, dass du noch mehr Stufen zurück gestuft wirst, das aber erst wenn du n bissl höher schon dabei bist.

hier hab dir mal was rausgesucht, ab Seite 23 siehst du wie du im Schadensfall zurück gestuft wirst.

https://www.huk24.de/.../huk6412p.pdf

Zitat:

@Pini88 schrieb am 30. Dezember 2015 um 21:03:20 Uhr:

Naja nun ist der Schaden ja gemeldet gewesen und sicher auch schon behoben, zurück kann ich ja nicht mehr.

Doch - Du kannst den Schaden "zurückkaufen". Das geht recht lange (2 Jahre oder so - da wissen andere mehr).

Der Reihe nach:

Du hast im Juli 2014 Deinen Vertrag mit SF 1/2 begonnen. Normalerweise bedeutet das ein Verbleiben in der Klasse SF 1/2 in 2015 und bei schadenfreiem Verlauf in die Klasse SF 1 in 2016. Das entspricht den AKB der HUK24. Die einzige Erklärung für die Klasse SF 1 in diesem Jahr wäre eine technische Rückdatierung des Versicherungsbeginns auf den 1.7.2014, damit Du bereits in 2015 in die Klasse SF 1 gekommen wärst. Eine Rückstufung in die Klasse 0 geht bei der HUK24 nur im Nicht-Basistarif und dann auch nur auch der Klasse SF 1/2 oder S, wobei S bei Dir nicht zutreffen kann.

Also würde ich annehmen wollen, dass Du in diesem Jahr die SF-Klasse 1/2 gehabt hast, oder irgendetwas anderes hat dazu geführt, dass Du in 2015 in SF 1 warst. Aber wenn das richtig wäre, kann die Rückstufung laut deren AKB (2014 oder auch aktuell) nur in die Klasse SF 1/2 erfolgen, wäre also falsch.

Das musst Du nun einmal mit der HUK24 klären, was hier Besonderes gelaufen ist.

Wenn du Ende Juli 2014 angefangen hast und der Vertrag nicht zum 01.07. zurückdatiert wurde, warst du 2015 in SF 1/2. Dann wirst du bei einem Schaden zum 01.2016 in SF 0 gestuft.

Wenn du 2015 in SF 1 warst, wirst du in 2016 in SF 1/2 gestuft. Dies gilt für den Classictarif.

Im Basistarif ist das noch schlechter

Zitat:

@Lotusbluete89 schrieb am 30. Dezember 2015 um 21:06:34 Uhr:

hier hab dir mal was rausgesucht, ab Seite 23 siehst du wie du im Schadensfall zurück gestuft wirst.

https://www.huk24.de/.../huk6412p.pdf

Danke dir... Laut der Tabelle müsste ich also wieder bei SF 1/2 landen wenn ich das richtig sehe. So wie ich also angefangen habe...

Zitat:

@tomold schrieb am 30. Dezember 2015 um 21:11:44 Uhr:

Zitat:

@Pini88 schrieb am 30. Dezember 2015 um 21:03:20 Uhr:

Naja nun ist der Schaden ja gemeldet gewesen und sicher auch schon behoben, zurück kann ich ja nicht mehr.

Doch - Du kannst den Schaden "zurückkaufen". Das geht recht lange (2 Jahre oder so - da wissen andere mehr).

Das wusste ich gar nicht. Aber obwohl der Schaden am Gegner gering war, zumindest hat man kaum was gesehen, schätze ich den Betrag doch deutlich höher als meine hochstufung :(

Du bist im Besitz der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Zu den AKB gehört ein Anhang "Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System. Unter 1.2 dieses Anhangs kannst du die Rückstufung im Schadensfall ersehen. Bei einem Schaden erfolgt danach eine Rückstufung von SF 1/2 (= 75 %) nach 0 (= 95 %) in der Haftpflicht und der Vollkasko. Ich unterstelle dabei mal, dass du keinen Tarifretter vereinbart hast (würde extra kosten).

@ gammoncrack & celica1992

 

Also die einzige Veränderung in den SF wurde mir im Oktober diesen Jahres mitgeteilt, und zwar die Herabstufung auf SF 2... Von SF 1 oder so habe ich nichts von der Versicherung gehört, da hätte ich ja informiert werden müssen, oder?

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