Erster Hinweis zur Kfz-Steuer der Gerichte
Hallo,
wem es interessiert, hab ich auf den Campingseiten gefunden, betrifft aber uns hier:
http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/aktuell/05v3715.htm#top
Ich meine es ist der Hinweis, wohin es gehen sollte
Nordjoe
31 Antworten
Eine "Panikmache" soll mein Beitrag auch gar nicht sein.
Sicherlich muss man die Steuer zunächst zahlen, es sei denn, man beantragt die Stundung.
Ich denke nur, dass jeder, der einen Steuerbescheid bekommt, mit proallrad eine meines Erachtens wirksame Möglichkeit bekommt, sich gegen diesen Steuerirsinn zu wehren.
Diese Gesetzesstreichung betrifft nämlich hauptsächlich die Leute, die einen älteren Geländewagen fahren, da hier die Abgasnormen bei PKW-Besteuerung sehr hoch ausfallen.
Betrachtet man sich einmal z.B. einen aktuellen Defender TD5, liegt die Steuer im Jahr bei ca. 400 EUR, was angesichts der vorher geregelten Kombiantionskraftwagenbesteuerung von 172 EUR "NUR" eine Verdoppelung ist.
Ich muss leider noch mehr bezahlen.
Fest steht jedenfalls für mich, wenn ich die Steuer zunächst einmal UNTER VORBEHALT zahle und die Musterklagen dann zugunsten aller für die Nutzer entschieden worden sind, bekomme ich die zuviel gezahlte Steuer zurück.
Unternehme ich aber nichts und zahle einfach brav, ist diese Chance dahin.
Ausserdem glaube ich keinesfalls, dass sich irgendeine Person an diesem Verein bereichert und bin sehr dankbar, dass jetzt endlich einmal jemand gekommen ist, der selbst eine Initiative entwickelt.
Als Beispiel für meine These kann ich Euch sagen, dass in letzter zeit vermehrt Kunden bei mir wegen Steuerbescheiden anrufen, die zunächst gar nichts mit dem Thema Gewichtsbesteuerung zu tun haben. Unser zust. Finanzamt macht gerade einen Rundumschlag. Selbst Leute, die einen Freelander haben, werden fälschlicherweise mit einem neuen Steuerbescheid überrascht, bei dem sie auf einmal 800 EUR pro Jahr bezahlen sollen, obwohl der Freelander der Abgasnorm EU3 angehört. Ich denke, dass dort momentan ein Finanzbeamter sitzt, der sich denkt: Ah, wieder einer mit einem Land Rover, dann schicken wir den neuen Bescheid einfach mal ruas. Vielleicht zahlt er ja.
Das meine ich mit Willkür, und ich finde es toll, dass sich einmal jemand wehrt.
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
Hallo Schumi,
ganz so ist es nicht, denn .....
... wenn die Sache geklärt ist, wird das per Gesetz auf alle M1AF angewandt, vermutlich sogar auf die, die nur der Art nach M1AF sind, da gem. Grundgesetz kein Unterschied gemacht werden darf und gem. Steuergesetz ebenfalls nicht.
Es ist egal ob M1AF in den Papieren steht oder nicht, da das eigentlich mit den neuen EU-Fahrzeugpapieren automatisch umgeschlüsselt werden müsste - nur machen die das noch nicht automatisch. Dh. das Fahrzeug muss nur diesem Typ M1AF entsprechen.
Nach der derzeitigen Handlungsweise der Finanzämter kann man gerne Einspruch einlegen, muß aber zahlen oder eben, wenn die Zahlungshärte zu extrem ist eine Stundung der Steuer beantragen.
Einspruch kann nur der einlegen der auch eine neue Steuerfestsetzung erhält und man muss gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung für den der Gewichtssteuer übersteigenden Betrag beantragen --> das müssen die FA jetzt gewähren --> auf Beschluss von Köln verweisen
Der Hauptvortiel der Klagenden ist, das sie ab Einspruch dann ihre Steuer eventuell berechnet bekommen, jedoch alle anderen erst nach der Gesetzeskorrektur.
Nein - wenn dann müssen die allen automatisch im Sinne der Gleichbehandlung, denn a) werden die Bescheide zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt und b) erhalten viele auch bis heute keinen neuen Bescheid. Also wenn Rückzahlung dann alle betroffenen Fahrzeuge egal ob Einspruch oder nicht und egal ob M1AF im Brief steht oder nicht rückwirkend ab 01.05.2005 automatisch.
Sicher ist, das diese Angelegenheit a) aufgebauscht wird, damit gewisse damit Geld verdienen können, weil viele hier Angst vor 200 und mehr Euro Steigerung haben; b) der Gesetzgeber eine Regelung schaffen muß, die alle Betroffenen, egal ob Klagende oder Stillhaltende gleichermaßen behandeln muß.
Volle Zustimmung - jawohl so ist es.
Ich bin denen dankbar, die diese Klagewelle in Schwung gebracht haben, auch jedem weiteren, der die mit in Gang hält, denke aber eine Panik das man etwas versäumt, wenn man nicht klagt, ist jetzt nicht mehr erforderlich, da schon viele Klagen laufen - somit eine Generalregelung nicht mehr zu vermeiden sein wird.
ebenfalls volle Zustimmung
Nordjoe
Zuerst mal volle Zustimmung, mit den kleineren Änderungen oben in orange.