Erste Werkstatt tauscht, die Zweite behebt den Fehler- Geld zurück ?
Hallo zusammen,
ich habe eine kleine Frage zum Thema Werkstatt, weiß nicht genau, wo ich sie genau soll, daher der Post in diesem Forum.
Hintergrund:
Auto wird mit einem Problem zur Werkstatt 1 (Kette) gebracht. Teil wird getauscht.
Kurz darauf tritt der Fehler in verstärkter Form auf. Nach Reklamation und erneuter Untersuchung wird an Werkstatt 2 (Autohersteller selbst) verwiesen. Die erneute Untersuchung wird nicht in Rechnung gestellt.
In Werkstatt 2 wird genau das selbe Teil getauscht und alles läuft.
Habe ich irgendeinen Anspruch auf überhaupt irgendwas bei Werkstatt 1 ? Das Bauteil wurde in Werkstatt 2 entsorgt, falls das von Relevanz ist.
Wie ich gelernt habe, kann eine erfolglose Fehlersuche nicht zurückgefordert werden, das wäre dann die Fehlersuche nach der Reklamation, die sowieso nicht berechnet wurde.
Danke und Gruß,
Knartzl
Beste Antwort im Thema
Werkstatt 1 hat ein Nachbesserungsrecht, um dir eine einwandfreie Dienstleistung zu erbringen. Wenn du das nicht in Anspruch nimmst, musst du natürlich selbst zahlen.
Um was für ein Bauteil geht es?
18 Antworten
Zitat:
Edit als Zusatz: Werkstatt 1 muss nachgewiesen werden, unsachgemäß gearbeitet zu haben, wieder nur mit Sachverständigem. Also die Mühe nicht wert.
der Nachweis ist doch erbracht. Nach der zweiten Reparatur funktionierte das FZ. Ergebnis: 1. Reparatur murks. Geld zurück.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. April 2016 um 13:19:11 Uhr:
Zitat:
Edit als Zusatz: Werkstatt 1 muss nachgewiesen werden, unsachgemäß gearbeitet zu haben, wieder nur mit Sachverständigem. Also die Mühe nicht wert.
der Nachweis ist doch erbracht. Nach der zweiten Reparatur funktionierte das FZ. Ergebnis: 1. Reparatur murks. Geld zurück.
Zumindest würde ich versuchen hier eine Einigung mit W1 zu erhalten, solange man hier ohne viel Energie hineinzustecken hinkommt. Einen Anwalt oder Sachverständigen würde ich dann allerdings nicht mehr bemühen wollen und gar noch in Vorkasse treten.
Was lernt man daraus?! Das Fahrzeug niemals in "Werkstätten" wie ATU oder ähnliche bringen, das kann nichts werden.
Zitat:
@querys schrieb am 7. April 2016 um 14:23:25 Uhr:
Werkstatt 1 hat ein Nachbesserungsrecht, um dir eine einwandfreie Dienstleistung zu erbringen. Wenn du das nicht in Anspruch nimmst, musst du natürlich selbst zahlen.Um was für ein Bauteil geht es?
Da Werkstatt 1 ja an Werkstatt 2 verwiesen hat, hat Werkstatt 1 sein Nachbesserungsrecht verwirkt.
Sorry, ich hätte wohl die Posts danach weiter lesen sollen..