Erstattung der Fahrtkosten bei Gewährleistungsanspruch
Hallo,
ich hab mir letzte Woche einen Gebrauchtwagen 550km von mir entfernt geholt.
Nunmehr festgestellt, dass 2 Mängel vorhanden sind (Vibrieren beim Beschleunigen und mehr als übliche Windgeräusche). Der Händler sieht ein, dass dies behoben werden muss. Er besteht jedoch darauf, dass er dies selbst durchführt.
Das sind für mich 1100km Fahrtweg.
Hab gelesen, dass der Händer für die Fahrtkosten aufkommen muss.
Dazu 2 Fragen:
1) Wo steht das genau (Gesetz, Paragraph)?
2) Wie berechnet sich die Erstattung der Fahrtkosten? Denn die Kosten sind ja mehr als nur der Diesel. Wo steht geregelt, wie dies berechnet wird.
Vielen Dank,
Markus
42 Antworten
Zitat:
@Italo001 schrieb am 2. Dezember 2020 um 06:51:05 Uhr:
Dann würde ich als Händler für solche Kunden die nicht im Einzugsbereich sitzen nur mit einer Garantie Gebrauchtwagen verkaufen, die durch eine Versicherung abgedeckt ist.
Man kann sich als Händler nicht nur die Rosinen herauspicken. Einerseits die enorm größere Reichweite, die sich durch die Portale ergibt, nutzen. Andererseits aber Verpflichtungen, die sich ebenso daraus ergeben, ablehnen.
Naja, warum bist du denn nicht nach 50 km ungekehrt und hast die Mängel angezeigt?
Wenn du vorsätzlich nachhause gefahren bist, dann solltest du auch die Kosten tragen.
Du hast dir auch die Rosine rausgepickt, so weit zu fahren...
Grundregel ist bei einem Gebrauchtwagen, diesen zuvor Probe zufahren. Es kann immer was sein, wie man hier wieder sieht.
Ich finde es unzumutbar diese Kosten dem Händler aufzubürden. Im Prinzip müssen Händler das einpreisen, wenn ein Käufer so weit anreist. Sein kann immer was. Der Käufer nimmt den super Preis mit, anstatt in der Nähe zu kaufen. Ein BMW ist wohl nicht der Exot, den man nicht in 100 km Umkreis gefunden hätte...
Verstehe diese Diskussion nicht. Der Händler hat ein Produkt verkauft, das in einem altersentsprechend nicht einwandfreien Zustand ist. Es ist allein seine Verantwortung und sein Risiko und er hat dafür gerade zu stehen, wozu auch gehört, die für den Kunden vorher nicht absehbaren Kosten zu tragen.
Verstehe ich auch nicht warum man das immer diskutieren muss.
Anfänglich fällt einem oft sowas auch nicht unbedingt auf.
Erging mir ähnlich. Ja und?
Auto war teuer genug dann kann er auch den Kopp hinhalten.
Statt gleich juristisch zu argumentieren, würde ich einfach noch mal das Gespräch mit dem Händler suchen. Ich habe auch mal einen Gebrauchten in 300 km Entfernung gekauft und hatte einen Gewährleistungsfall. Es wurde dann folgende Einigung getroffen: Diagnose und Reparatur wurde vom Vertragshändler in meiner Nähe durchgeführt. Der verkaufende Händler hat jedoch die Ersatzteile beigestellt. Alle Beteiligten waren zufrieden.
Klar soll man mit dem Händler reden.
Nur er muss auch wissen worüber er reden kann. Sonst sagt ihm der Händler nur das er den Wagen zur Rep. auf den Hof stellen soll und er ist immer noch keinen Schritt weiter.
Damit er bescheid weiß eben die Hinweise hier.
Was der TE jetzt daraus macht ist ja seine Sache wie er sich mit dem Händler letztendlich einigt.
Zitat:
@autosmachenfreude schrieb am 2. Dezember 2020 um 19:49:35 Uhr:
Statt gleich juristisch zu argumentieren, würde ich einfach noch mal das Gespräch mit dem Händler suchen. Ich habe auch mal einen Gebrauchten in 300 km Entfernung gekauft und hatte einen Gewährleistungsfall. Es wurde dann folgende Einigung getroffen: Diagnose und Reparatur wurde vom Vertragshändler in meiner Nähe durchgeführt. Der verkaufende Händler hat jedoch die Ersatzteile beigestellt. Alle Beteiligten waren zufrieden.
Das erzähle ich seit Seite 1. Natürlich kann man dem Händler jetzt gleich mit §XY drohen aber ich denke eher, dass das die Situation erstmal unnötig verschärft und so auch Zeit kostet, in der evtl. noch mehr durch das Vibrieren kaputt geht.
Aber es ist trotzdem gut, dass er jetzt weiß, was er für evtl. Möglichkeiten hat.
Kurzes Update:
Verkäufer & Servicemeister vom AH, wo ich den X3 gekauft habe, haben sich mit der BMW-Werkstatt vor Ort in Verbindung gesetzt. Gebe den Wagen am Montag vor Ort zur Mängelbeseitigung ab. Für mich entstehen keine Kosten. Schau mer mal ...........
Zitat:
@mareje schrieb am 4. Dezember 2020 um 16:03:31 Uhr:
Kurzes Update:
Verkäufer & Servicemeister vom AH, wo ich den X3 gekauft habe, haben sich mit der BMW-Werkstatt vor Ort in Verbindung gesetzt. Gebe den Wagen am Montag vor Ort zur Mängelbeseitigung ab. Für mich entstehen keine Kosten. Schau mer mal ...........
Perfekt. So soll es sein. Drücke die Daumen.
Und waren sie so sofort bereit oder musstest du durch die Blume das hier besprochene Thema anklingen lassen?
Aber so hatte ich ja schon gesagt das die das wohl so machen werden.
Läuft doch!
Zitat:
@mareje schrieb am 2. Dezember 2020 um 08:56:32 Uhr:
Zitat:
@Italo001 schrieb am 2. Dezember 2020 um 06:51:05 Uhr:
Dann würde ich als Händler für solche Kunden die nicht im Einzugsbereich sitzen nur mit einer Garantie Gebrauchtwagen verkaufen, die durch eine Versicherung abgedeckt ist.Man kann sich als Händler nicht nur die Rosinen herauspicken. Einerseits die enorm größere Reichweite, die sich durch die Portale ergibt, nutzen. Andererseits aber Verpflichtungen, die sich ebenso daraus ergeben, ablehnen.
Was hat das mit Rosinen zu tun. Um so ein Risiko abzusichern muss ich den Verkaufspreis erhöhen. Bei einem Gebrauchtwagen werden keine zig tausende Gewinn vorhanden sein. Ebenso könnte man auch sagen der Käufer geht ein kalkulierten Risiko ein, wenn er sich ein Fahrzeug aus der weiten Ferne holt.
Zitat:
@Italo001 schrieb am 4. Dezember 2020 um 19:42:58 Uhr:
Zitat:
@mareje schrieb am 2. Dezember 2020 um 08:56:32 Uhr:
Man kann sich als Händler nicht nur die Rosinen herauspicken. Einerseits die enorm größere Reichweite, die sich durch die Portale ergibt, nutzen. Andererseits aber Verpflichtungen, die sich ebenso daraus ergeben, ablehnen.
Was hat das mit Rosinen zu tun. Um so ein Risiko abzusichern muss ich den Verkaufspreis erhöhen. Bei einem Gebrauchtwagen werden keine zig tausende Gewinn vorhanden sein. Ebenso könnte man auch sagen der Käufer geht ein kalkulierten Risiko ein, wenn er sich ein Fahrzeug aus der weiten Ferne holt.
Dann müssen diese alten Gebrauchtwagen halt vom Markt verschwinden, oder aber der Gesetzgeber ermöglicht es den Gewerbetreibenden auch die Gewährleistung(zumindest ab einem gewissen Alter oder Laufleistung) einfach ausschließen zu können.
Die Gewährleistung ist für ein altes und billiges Fahrzeug jetzt schon anders als für ein neuwertiges, vieles zählt dann zum normalen Verschleiß. Der ADAC hat eine Liste mit Beispielen.
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf