Erstattung der Fahrtkosten bei Gewährleistungsanspruch
Hallo,
ich hab mir letzte Woche einen Gebrauchtwagen 550km von mir entfernt geholt.
Nunmehr festgestellt, dass 2 Mängel vorhanden sind (Vibrieren beim Beschleunigen und mehr als übliche Windgeräusche). Der Händler sieht ein, dass dies behoben werden muss. Er besteht jedoch darauf, dass er dies selbst durchführt.
Das sind für mich 1100km Fahrtweg.
Hab gelesen, dass der Händer für die Fahrtkosten aufkommen muss.
Dazu 2 Fragen:
1) Wo steht das genau (Gesetz, Paragraph)?
2) Wie berechnet sich die Erstattung der Fahrtkosten? Denn die Kosten sind ja mehr als nur der Diesel. Wo steht geregelt, wie dies berechnet wird.
Vielen Dank,
Markus
42 Antworten
Zitat:
@mareje schrieb am 1. Dezember 2020 um 19:49:18 Uhr:
Können vertragliche Festlegungen das BGB aushebeln? Ich glaub nicht
Nur wenn der Vertrag den "Geschädigten" besser stellt als das BGB. Bei Schlechterstellung ist die vertragliche Vereinbarung nichtig.
Jede Vereinbarung, welche dem Käufer zu mehr als 0% Kostenübernahme im Nachbesserungsfall nötigt ist demnach nicht rechtens und deshalb auch nicht gültig.
oh ha, hier kommen manche ja auf echt abstruse Ideen.
Nein, sonst könnte jeder Händler ja gleich die Gewähr komplett ausschließen und jeder Fähnchen Händler würde das auch sofort machen.
Zitat:
@Italo001 schrieb am 1. Dezember 2020 um 19:39:50 Uhr:
wichtig ist auch was im Kaufvertrag steht und in den AGBs Ich kann mir vorstellen, das der Verkäufer dort keine Anfahrt bezahlen muss. Ansonsten ist dort dem Betrug die Tore geöffnet.
Das stimmt nicht. Lies dir einfach den von mir geposteten Paragraphen nochmal durch. Der Verkäufer ist gesetzlich dazu verpflichtet, ALLE Kosten zu tragen, um die Nachbesserung zu verwirklichen. Da gibt es überhaupt keinen Diskussionsbedarf, das Gesetz ist hier mehr als eindeutig.
E97, ich hab das Gefühl das das einige gar nicht verstehen wollen. Vielleicht vertrauen sie dem BGB ja auch nicht, grins.
Dieses Gesetz ist eigentlich mit das wichtigste Instrument für den einfachen kleinen Privatkunden um sich gegen Willkür der Unternehmen zu wehren. Schade, dass es vielen nicht bewusst ist...
Zitat:
@E97 schrieb am 1. Dezember 2020 um 20:08:19 Uhr:
Zitat:
@Italo001 schrieb am 1. Dezember 2020 um 19:39:50 Uhr:
wichtig ist auch was im Kaufvertrag steht und in den AGBs Ich kann mir vorstellen, das der Verkäufer dort keine Anfahrt bezahlen muss. Ansonsten ist dort dem Betrug die Tore geöffnet.Das stimmt nicht. Lies dir einfach den von mir geposteten Paragraphen nochmal durch. Der Verkäufer ist gesetzlich dazu verpflichtet, ALLE Kosten zu tragen, um die Nachbesserung zu verwirklichen. Da gibt es überhaupt keinen Diskussionsbedarf, das Gesetz ist hier mehr als eindeutig.
Hmmm... Warum bin ich dann seit 55 Jahren so blöd, und bringe defekte Sachen zum Händler, anstatt Diese reihenweise antanzen zu lassen? Saturn, BMW, Canon, HP, Bill Gates, chinesische eBay-Verkäufer... Ich Depp schicke immer alles zurück, was nicht läuft - MEINE Zeit, MEINE Fahrtkosten (zur Post, evtl sogar 2x). Mannomann, gut, dass ich das jetzt erfahren habe... Ich baue schon mal die Abstandsmarkierungen vorm Haus auf, damit die sich nicht mit Corona anstecken, während ich die Abholer-Firmen (nach Weihnachten) abfertige.
Erst mal gibt es diese Auslegung noch nicht so lange und die andere Frage beantworte ich lieber nicht.
Macht doch mal ruhig Jungs!
Wenn's hart auf hart kommt, geh ich eh vorher zum Anwalt (RS-Versicherung hab ich ja) und lass mir verbindlich meine Rechte und Pflichten zeigen. Prinzipiell habt ihr meine Frage ja erstmal beantwortet.
Zitat:
@xis schrieb am 1. Dezember 2020 um 21:12:56 Uhr:
Zitat:
@E97 schrieb am 1. Dezember 2020 um 20:08:19 Uhr:
Das stimmt nicht. Lies dir einfach den von mir geposteten Paragraphen nochmal durch. Der Verkäufer ist gesetzlich dazu verpflichtet, ALLE Kosten zu tragen, um die Nachbesserung zu verwirklichen. Da gibt es überhaupt keinen Diskussionsbedarf, das Gesetz ist hier mehr als eindeutig.
Hmmm... Warum bin ich dann seit 55 Jahren so blöd, und bringe defekte Sachen zum Händler, anstatt Diese reihenweise antanzen zu lassen? Saturn, BMW, Canon, HP, Bill Gates, chinesische eBay-Verkäufer... Ich Depp schicke immer alles zurück, was nicht läuft - MEINE Zeit, MEINE Fahrtkosten (zur Post, evtl sogar 2x). Mannomann, gut, dass ich das jetzt erfahren habe... Ich baue schon mal die Abstandsmarkierungen vorm Haus auf, damit die sich nicht mit Corona anstecken, während ich die Abholer-Firmen (nach Weihnachten) abfertige.
Warum du so blöd bist, wissen wir doch nicht. Schon vor Jahrzehnten hat der BGH im sog. Dachziegelfall entschieden, dass der Erfüllungsort einer Nachbesserung der Ort ist, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet. Und das ist in aller Regel beim Käufer.
Und mittlerweile ist es eben sogar im Gesetz geregelt.
Hier zum Einlesen in auch für Laien verständlicher Form, dass der gewerbliche Autoverkäufer die Transportkosten im Rahmen der Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen zu übernehmen hat:
Zitat:
@xis schrieb am 1. Dezember 2020 um 21:12:56 Uhr:
Zitat:
@E97 schrieb am 1. Dezember 2020 um 20:08:19 Uhr:
Das stimmt nicht. Lies dir einfach den von mir geposteten Paragraphen nochmal durch. Der Verkäufer ist gesetzlich dazu verpflichtet, ALLE Kosten zu tragen, um die Nachbesserung zu verwirklichen. Da gibt es überhaupt keinen Diskussionsbedarf, das Gesetz ist hier mehr als eindeutig.
Hmmm... Warum bin ich dann seit 55 Jahren so blöd, und bringe defekte Sachen zum Händler, anstatt Diese reihenweise antanzen zu lassen? Saturn, BMW, Canon, HP, Bill Gates, chinesische eBay-Verkäufer... Ich Depp schicke immer alles zurück, was nicht läuft - MEINE Zeit, MEINE Fahrtkosten (zur Post, evtl sogar 2x). Mannomann, gut, dass ich das jetzt erfahren habe... Ich baue schon mal die Abstandsmarkierungen vorm Haus auf, damit die sich nicht mit Corona anstecken, während ich die Abholer-Firmen (nach Weihnachten) abfertige.
Steht da irgendwo, dass der Verkäufer die Ware zwingend abholen kommen muss? Er muss nur sämtliche Kosten im Rahmen der Nachbesserung übernehmen/tragen, gerne darf er das mit dem Kunden auch absprechen und organisieren. Das du freiwillig auf deine Rechte als Kunde verzichtest ist ja nicht unsere Schuld, und der Verkäufer wird sich nicht bei dir beschweren weil du freiwillig seine Kosten für ihn übernimmst 😉
Die aktuelle Auslegung des Paragraphen ist, dass der Händler das Auto nicht abholen, die Fahrtkosten jedoch erstatten muss, ggf. auch per Vorschuss. Vor einigen Jahren war eine Abholung durch den Verkäufer noch durchzuführen, die Rechtsprechung hat sich dann aber geändert. Wir hatten genau zu diesem Zeitpunkt eine anwaltliche Auseinandersetzung mit einem Händler.
Welche Kosten der Verkäufer genau tragen muss, fasst z.B. der ADAC unter https://www.adac.de/.../ zusammen.
Dann würde ich als Händler für solche Kunden die nicht im Einzugsbereich sitzen nur mit einer Garantie Gebrauchtwagen verkaufen, die durch eine Versicherung abgedeckt ist.
Zitat:
@Italo001 schrieb am 2. Dezember 2020 um 06:51:05 Uhr:
Dann würde ich als Händler für solche Kunden die nicht im Einzugsbereich sitzen nur mit einer Garantie Gebrauchtwagen verkaufen, die durch eine Versicherung abgedeckt ist.
Dadurch kommt es aber nicht aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung heraus. Und solche Garantien umfassen gerade nicht die Transportkosten.