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Erstattung bei Minderkilometern verweigert?

Hallo zusammen,
meine Versicherung bei AllSecur läuft heute aus (ab morgen bei Allianzdirect).
Als Fahrleistung habe ich für das vergangene Jahr 18.000 km angegeben.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind es aber dann doch nur 10.500km geworden.
Ganz selbstverständlich (aus meiner Sicht) bat ich um eine Teilrückerstattung des Beitrags.
Dies wurde mir aber verneint mit der Begründung: Am Ende der Vetragslaufzeit ist eine Anpassung der Laufleistung nicht vorgesehen. Wenn schon hätte ich das während des Jahres machen sollen.
Eine Erhöhung der Laufleistung ist natürlich jederzeit möglich.
Ist das so korrekt? Es wird nichts erstattet?
Sollte ich dann in Zukunft nicht einfach weniger km anheben und bei Erreichung der Laufleistung eben diese einfach erhöhen (eventuell mehrmals pro Jahr)?
Danke für eure Rückmeldungen.

Beste Antwort im Thema

Wenn du zu wenig angibst, bekommst du im Schadensfall ggf. eine Vertragsstrafe.
Für mich wieder ein typisches Beispiel, wie es läuft, wenn man bei einem billigen Direktversicherer ist.
Vermutlich ist es der einzige Vertrag den du bei der Gesellschaft hast.
Vielleicht auch noch nicht all zu lange.
Die haben daher keinen Bock, sich kulant zu zeigen.

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berechtigt = wir dürfen nach oben anpassen
verpflichtet = wir müssen nach unten anpassen

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Juli 2020 um 15:28:27 Uhr:


berechtigt = wir dürfen nach oben anpassen
verpflichtet = wir müssen nach unten anpassen

Genau so ist es zu verstehen!

Wenn sie von der Berechtigung nach oben anzupassen keinen Gebrauch machen ist es ihre Sache.

Bei 10% Überschreitung ist meine tolerant.

Nach unten müssen sie anpassen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Juli 2020 um 14:40:52 Uhr:



Zitat:

@aMieX schrieb am 31. Juli 2020 um 13:11:05 Uhr:



Ich wüßte nicht gegen welche Klausel in den AKBs die Versicherung verstoßen sollte.
....

Ich weiß es halt ... :)

Na, dann poste doch mal den entsprechenden Ausschnitt aus den AKB hier.

Letztes Jahr hatte ich das mit der DA-Direkt. Die haben eine ganz eigenes Verständnis von anpassen der Minder-Kilometer gehabt. (auch wenn deren AKB etwas anderes sagen).
Ich habe im September mitgeteilt, dass ich 2019 weniger fahren werden. Daraufhin haben die den Versicherungsbeitrag von Januar-September auf der ursprüngliche Jahresleistung belassen und von Oktober bis Dezember angepasst. Was am Ende 5 Euro waren und statt das zu überweisen, haben die mir einen Verrechnungsscheck geschickt.
Hab dann alles wieder rückgängig gemacht, war mir zu blöd.

Bei der ach so beliebten HUK24 geht das problemlos online, habe wegen Corona und Homeoffice meine LL angepasst, die Gutschrift war innerhalb 14 Tagen auf dem Konto.

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuh... Du hast es versucht, aber ich vermute, dass dich die Zeit die du rein steckst nicht lohnt. Die sitzen meist am längeren Hebel, die Welt ist unfair!

Zitat:

@Panoramadach-Hans schrieb am 3. August 2020 um 11:30:07 Uhr:


Bei der ach so beliebten HUK24 geht das problemlos online, habe wegen Corona und Homeoffice meine LL angepasst, die Gutschrift war innerhalb 14 Tagen auf dem Konto.

Bei mir auch. Überhaupt scheint die huk24 extrem schnell zu reagieren uns vor allem meiner meinung nach sehr übersichtlich und mit ein klein wenig ahnung was man möchte auch für laien machbar sich zu versichern.

Kurzes Update: Ich musste nun Unterlagen, die den KM Stand im Jahr 2019 belegen einreichen.
Nun wird geprüft ob eine Erstattung in Frage kommt oder nicht...
Allerdings war es bis zu diesem Zeitpunkt ein graus: Jeder Mitarbeiter an der Hotline (3 an der Zahl) hat etwas anderes erzählt. Aber das haben 1st-Level Hotlines so an sich...
Ich halte euch auf dem Laufenden :).

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Juli 2020 um 15:28:27 Uhr:


berechtigt = wir dürfen nach oben anpassen
verpflichtet = wir müssen nach unten anpassen

Der Knackpunkt ist wohl eher der Zeitpunkt an dem die Laufleistung angepasst wurde.

Hätte man erst die Jahresfahrleistung angepasst und eine Woche später die Kündigung geschrieben, wäre das Problem wohl nie entstanden.

Ich seh das wie Surfguthaben. Da kann ich auch nicht im April ankommen und sagen, ich hab im März nur 2 statt 10GB verbraucht, ich will Geld wieder. Hätte man im Februar gesagt, ich brauch im März nur 2GB hätte man auch dort natürlich weniger bezahlt.

Der Zeitpunkt ist nicht der Knackpunkt sondern die faule Ausrede der Versicherung.
Es gilt was in den Versicherungsbedingungen steht.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 7. August 2020 um 14:17:28 Uhr:


Der Zeitpunkt ist nicht der Knackpunkt sondern die faule Ausrede der Versicherung.
Es gilt was in den Versicherungsbedingungen steht.

Da steht, wenn ich die Fahrleistung nach unten korrigiere bekomme ich die Differenz erstattet.

Wo steht da was von "rückwirkend"?

Das steht wenn die tatsächliche Jahresfahrleistung von der vereinbarten abweicht....
Das ist doch klar und eindeutig formuliert.
Wie willst du die tatsächliche Fahrleistung vorher wissen?

Das Jahr ist ja in dem Fall noch nicht um ;)

Da kann ich den Ombudsman auch nur empfehlen, der kostet nichts und man erspart sich das unfaire David gegen Goliath Spiel mit der Versicherung;) ... dauert immer ein paar Wochen, haben mir auch aus einem Versicherungschaos geholfen ...
Bei mir waren es mal probleme mit dem SF Übertrag ... Meine Lehre daraus, kommt sowas bei mir noch mal vor, gibt es genau EINE ! Textananfrage an die Versicherung, läuft es dann nicht, bekommt das der VersicherungsOmbudsman ....
Ich hab einfach keinen Bock mehr auf das ewige HinundHer wenn mir was zu steht...:cool:
Und dieser tolle Hinweis das man doch blöd sei, wenn man sich die 36 Seiten Textgröße 2 AGB der versicherung nicht durchließt, sehe ich anders ... Leute die sich das durchlesen haben eine Hang zu Jura oder sind einfach nur komisch, meine Meinung ...:D:D:D:D
Was nicht heißt das man sich mal eine Passus anschaut wenn es ein Problem gibt, aber aus Langeweile sich das vorher ALLES durchzulesen... das ist doch realitätsfern...;)

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