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Erstattung bei Minderkilometern verweigert?

Themenstarteram 31. Juli 2020 um 9:46

Hallo zusammen,

meine Versicherung bei AllSecur läuft heute aus (ab morgen bei Allianzdirect).

Als Fahrleistung habe ich für das vergangene Jahr 18.000 km angegeben.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind es aber dann doch nur 10.500km geworden.

Ganz selbstverständlich (aus meiner Sicht) bat ich um eine Teilrückerstattung des Beitrags.

Dies wurde mir aber verneint mit der Begründung: Am Ende der Vetragslaufzeit ist eine Anpassung der Laufleistung nicht vorgesehen. Wenn schon hätte ich das während des Jahres machen sollen.

Eine Erhöhung der Laufleistung ist natürlich jederzeit möglich.

Ist das so korrekt? Es wird nichts erstattet?

Sollte ich dann in Zukunft nicht einfach weniger km anheben und bei Erreichung der Laufleistung eben diese einfach erhöhen (eventuell mehrmals pro Jahr)?

Danke für eure Rückmeldungen.

Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2020 um 9:52

Wenn du zu wenig angibst, bekommst du im Schadensfall ggf. eine Vertragsstrafe.

Für mich wieder ein typisches Beispiel, wie es läuft, wenn man bei einem billigen Direktversicherer ist.

Vermutlich ist es der einzige Vertrag den du bei der Gesellschaft hast.

Vielleicht auch noch nicht all zu lange.

Die haben daher keinen Bock, sich kulant zu zeigen.

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Rein formell ist es sogar Pflicht, dass jeder Vermittler eine erweiterte Visitenkarte mit der Art seiner Tätigkeit und den Hinweis auf den Obdusmann aushändigen muss... aber Theorie und Praxis weichen da leider ab.

Und dieser Fehler ist dem Versicherungsnehmer zuzurechnen.

Warum? :confused:

Versäumnisse des Vermittlers sind doch nicht dem Versicherungsnehmer anzulasten.

Das liegt einfach an der Hitze...

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. August 2020 um 14:24:05 Uhr:

Warum? :confused:

Versäumnisse des Vermittlers sind doch nicht dem Versicherungsnehmer anzulasten.

Wenn der Versicherungsnehmer die Bedingungen als Bestandteil des Vertrages erhalten hat... In der Regel bestätigt man das.

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