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Erstattung bei Minderkilometern verweigert?

Themenstarteram 31. Juli 2020 um 9:46

Hallo zusammen,

meine Versicherung bei AllSecur läuft heute aus (ab morgen bei Allianzdirect).

Als Fahrleistung habe ich für das vergangene Jahr 18.000 km angegeben.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind es aber dann doch nur 10.500km geworden.

Ganz selbstverständlich (aus meiner Sicht) bat ich um eine Teilrückerstattung des Beitrags.

Dies wurde mir aber verneint mit der Begründung: Am Ende der Vetragslaufzeit ist eine Anpassung der Laufleistung nicht vorgesehen. Wenn schon hätte ich das während des Jahres machen sollen.

Eine Erhöhung der Laufleistung ist natürlich jederzeit möglich.

Ist das so korrekt? Es wird nichts erstattet?

Sollte ich dann in Zukunft nicht einfach weniger km anheben und bei Erreichung der Laufleistung eben diese einfach erhöhen (eventuell mehrmals pro Jahr)?

Danke für eure Rückmeldungen.

Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2020 um 9:52

Wenn du zu wenig angibst, bekommst du im Schadensfall ggf. eine Vertragsstrafe.

Für mich wieder ein typisches Beispiel, wie es läuft, wenn man bei einem billigen Direktversicherer ist.

Vermutlich ist es der einzige Vertrag den du bei der Gesellschaft hast.

Vielleicht auch noch nicht all zu lange.

Die haben daher keinen Bock, sich kulant zu zeigen.

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am 31. Juli 2020 um 9:52

Wenn du zu wenig angibst, bekommst du im Schadensfall ggf. eine Vertragsstrafe.

Für mich wieder ein typisches Beispiel, wie es läuft, wenn man bei einem billigen Direktversicherer ist.

Vermutlich ist es der einzige Vertrag den du bei der Gesellschaft hast.

Vielleicht auch noch nicht all zu lange.

Die haben daher keinen Bock, sich kulant zu zeigen.

Kulant? Ich würde mal in die Versicherungsbedingungen sehen. Da sollte es drin stehen.

Korrekt oder nicht - das ist hier nicht die Frage, sondern eher eine Frage der AVB.

Jede Versicherung handhabt das wie sie das möchte.

Weißt Du wie da Deine neue Versicherung handelt?

Frohes Schwitzen ;-)

Verlangst Du von Deinem Handyprovider auch die Kosten zurück, wenn Du anstatt der 2,5 GB nur 1,5 GB Datenvolumen verbraucht hast?

Das hat nichts mit Billigversicherer zu tun. Warum kulant zeigen? Es gibt einen Vertrag mit Bedingungen. Kulant kann, muss aber nicht ein, auch wenn man mehrere Verträge hat.

@esszehaar

Das wäre ein dankbares Thema für den Versicherungsombudsman. Kostet dich nichts und die Anpassung innerhalb des Tarifes geht eigentlich immer in beide Richtungen.

Wie gesagt, Mitte des Jahres mag das je nach den bedingungen möglich sein, aber nicht wenn das VJ rum ist.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Juli 2020 um 12:31:53 Uhr:

@esszehaar

Das wäre ein dankbares Thema für den Versicherungsombudsman. Kostet dich nichts und die Anpassung innerhalb des Tarifes geht eigentlich immer in beide Richtungen.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 31. Juli 2020 um 12:07:41 Uhr:

Verlangst Du von Deinem Handyprovider auch die Kosten zurück, wenn Du anstatt der 2,5 GB nur 1,5 GB Datenvolumen verbraucht hast?

Da steht auch klar im Vertrag dass nicht verbrauchtes Datenvolumen verfällt.

Ist irgendwie nicht so ganz vergleichbar oder?

am 31. Juli 2020 um 11:11

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Juli 2020 um 12:31:53 Uhr:

@esszehaar

Das wäre ein dankbares Thema für den Versicherungsombudsman. Kostet dich nichts und die Anpassung innerhalb des Tarifes geht eigentlich immer in beide Richtungen.

Ich wüßte nicht gegen welche Klausel in den AKBs die Versicherung verstoßen sollte.

Das ist meiner Meinung nach eine reine Kulanzsache und ich bin da voll beim Audifahrer.

Bist du guter Kunde bei deiner Versicherung, so werden die es machen.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 31. Juli 2020 um 12:59:07 Uhr:

Wie gesagt, Mitte des Jahres mag das je nach den bedingungen möglich sein, aber nicht wenn das VJ rum ist.

Das steht aber so nicht in den AVB. Der Beitrag wird rückwirkend zum Jahresbeginn neu berechnet wenn sich ein Tarifierungsmerkmal ändert. Die Fahrleistung ist ein Tarifierungsmerkmal.

Themenstarteram 31. Juli 2020 um 11:32

Ich habe diesen Absatz (siehe Bild) in meinem Versicherungsschein gefunden.

Also meiner Meinung nach muss der Betrag angepasst werden, oder?

Da steht nicht, dass nur eine Anpassung nach oben möglich ist.

Bildschirmfoto-2020-07-31-um-13-31
Bild

Das ist die übliche Formulierung.

"... sind wir berechtigt und verpflichtet ...."

verpflichtet bedeutet nicht Kulanz.

Ich würde sie höflich darauf hinweisen und ankündigen dass ich so wie Berlin-Paul auch schon sagte ansonsten einen Ombudsmann einschalten werde.

nicht lang Bitten, den guten Vorschlag sofort umsetzen :)

Zitat:

@aMieX schrieb am 31. Juli 2020 um 13:11:05 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Juli 2020 um 12:31:53 Uhr:

@esszehaar

Das wäre ein dankbares Thema für den Versicherungsombudsman. Kostet dich nichts und die Anpassung innerhalb des Tarifes geht eigentlich immer in beide Richtungen.

Ich wüßte nicht gegen welche Klausel in den AKBs die Versicherung verstoßen sollte.

....

Ich weiß es halt ... :)

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