Ersatzrad M+S Symbol ?
Muss das Ersatzrad nun auch mindestens eine M+S Kennzeichung im Falle eines Reifenschadens im Winter haben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
So hats mir mal einer von der Rennleitung erklärt.
Dann hat er es falsch erklärt. Wie oben schon geschrieben, bezieht sich das Verbot einer Mischbereifung nur auf das Mischen von Diagonal- und Radialreifen. Alles andere ist erlaubt.
28 Antworten
Nein, muss es nicht.
Es gillt die Gleiche Regel wie bei den schmaleren "Sparrädern" wo auf der Seite der bekannte aufkleber "Maximale Höchstgeschwindigkeit 50 oder 80" steht.
Es darf dann aber nur bis zur nächsten Werkstatt benutzt werden.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Nein, muss es nicht.Es gillt die Gleiche Regel wie bei den schmaleren "Sparrädern" wo auf der Seite der bekannte aufkleber "Maximale Höchstgeschwindigkeit 50 oder 80" steht.
Es darf dann aber nur bis zur nächsten Werkstatt benutzt werden.
Wo steht das?
Wikipedia
Einfach nur nach Ersatzrad suchen, oder wie jetzt... Den Link anklicken.
Das ist eine Beschreibung über Ersatzreifen von einer durch Privatpersonen geschriebene Webseite. Das hat mit dem neuen Gesetz nichts zu tun.Im Gesetzestext vom 3.12.2010 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt ist bisher keine Ausnahme davon zu lesen ob ein Notrad ohne M+S Kennung bei Schnee und Eis gefahren werden darf.
Hallole zusammen
Das das Notrad eigendlich nur bis zur nächsten Werkstatt des gefahren werden darf hab ich mal in irgendeiner Betriebsanleitung gelesen und mir damals auch so meine Gedanken gemacht.
Da das Notrad eben nur eine Notlösung ist und nicht zum dauerhaften Gebrauch bestimmt ist , des weiteren durchaus Schneetauglich ist wenn man sich an die maximalen 50 Km/h hält weil es eben so Schmal und daurch eine höhere Auflagekraft hat dürfte die Erklärung sein.
Das es immer wieder Zeitgenossen gibt die so genau aufs Gesetz schielen sollten die mal die original Profiltiefe eines Neuen Notrades messen, ich bezweifle das das mehr als 2 mm sind, eher weniger.
Mit der alten 2 CV Ente ist noch keiner Liegengeblieben weil die breifung falsch und unangemessen war. Mit dem Fahrradreifen ist man überall durchgekommen wenn der Rest der Technik mitgemacht hat.
Das Gesetz ist jetzt gerade mal einige Tage alt und die Auslegungesvorschriften sind ja auch noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht müßen wir uns alle noch etwas gedulden.
Ich denke das wir da demnächst wieder eine tolle und logisch plausible Erörterung erhalten werden. So wie Wir es von unseren Regierenden kennen und schätzen.
Jol.
Einige Automarken boten schon seit langem die Wahl bei der Bestellung: Vollwertiges Ersatzrad oder Notrad oder Klein-Kompressor mit Reifenfüllmittel.
Das Notrad erlaubt Tempo 80 max. und ist gedacht für die Weiterfahrt zur Werkstatt oder Reifenhändler. Und für das vollwertige Ersatzrad dürfte in der Praxis auch diesselbe Regelung gelten, zumal nach einer Panne ein weiterer Einsatz von 3 WR und 1 SR kein Dauerzustand sein kann, weil lt. Gesetz Mischbereifung verboten ist.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
...., weil lt. Gesetz Mischbereifung verboten ist.
Seit wann denn das ?
Zitat:
Original geschrieben von zhnujm
Seit wann denn das ?Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
...., weil lt. Gesetz Mischbereifung verboten ist.
Vor 8 Jahren habe ich mir zum ersten mal winterreifen geholt, und da gallt die reglung schon. Wann sie genau eingeführt wurde muss man googlen.
Verbotene "Mischbereifung" laut Gesetz sind Diagonal und Radialreifen.
Sommer, Winter, Ganzjahresreifen kann man mischen wie man will.
Natürlich jetzt nicht mehr im Winter wenn die Strassenverhältnisse Wintereifen/Ganzjahresreifen erforden.
Zitat:
Original geschrieben von zhnujm
Verbotene "Mischbereifung" laut Gesetz sind Diagonal und Radialreifen.Sommer, Winter, Ganzjahresreifen kann man mischen wie man will.
Natürlich jetzt nicht mehr im Winter wenn die Strassenverhältnisse Wintereifen/Ganzjahresreifen erforden.
Mischbereifung auf einer Achse ist nunmal verboten und beim Ersatzrad oder Notrad gilt eine ausnahmeregelung. So hats mir mal einer von der Rennleitung erklärt. aber eben nur bis zur Werkstatt oder Reifenhändler. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Mischbereifung auf einer Achse ist nunmal verboten...
Nein ist sie nicht.
Es sei denn du mischst Diagonal/Radialreifen.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
So hats mir mal einer von der Rennleitung erklärt.
Dann hat er es falsch erklärt. Wie oben schon geschrieben, bezieht sich das Verbot einer Mischbereifung nur auf das Mischen von Diagonal- und Radialreifen. Alles andere ist erlaubt.