Ersatzrad M+S Symbol ?

Muss das Ersatzrad nun auch mindestens eine M+S Kennzeichung im Falle eines Reifenschadens im Winter haben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


So hats mir mal einer von der Rennleitung erklärt.

Dann hat er es falsch erklärt. Wie oben schon geschrieben, bezieht sich das Verbot einer Mischbereifung nur auf das Mischen von Diagonal- und Radialreifen. Alles andere ist erlaubt.

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Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Mischbereifung auf einer Achse ist nunmal verboten.

Das betrifft gem. EU-Richtlinie nur die Erstausstattung, sprich die Bereifung ab Werk.

Zitat:

Original geschrieben von zhnujm



Zitat:

Original geschrieben von jloethe



Mischbereifung auf einer Achse ist nunmal verboten...
Nein ist sie nicht.
Es sei denn du mischst Diagonal/Radialreifen.

Nun Zeige mir mal heute noch im Handel befindliche Diagonalreifen. Für PKW ?? Gibts doch garnicht mehr und das ist ja wohl in meiner Lehrzeit gewesen als die Diagonalkarkassen schon verschwunden sind. OK in den UA ist nichts anderes Zulässig hab ich gehört aber was solls intessiert mich nicht wirklich solange ich das nicht brauche.

Auch Winter_Sommer Mischungen gelten als Mischbereifung und das ist für den Normalen Fahrbetrieb nicht Zulässig. Zumindest habe ich es so Gelernt und die Ausnahme ist eben ein Notrad das Bestimmungsgerecht für Notfälle gedacht ist. Fahre mal mit einem Notrad zur HU ... Das Gesicht des Prüfers möchte ich Sehen und Deines wenn Dich der Prüfer der Püfstelle verweist weil er sich auf dem Arm genommen fühlt.
Der technische Hintergrund liegt in den Unterschiedlichen Abrolldurchmessern und Abrollwiederständen und Reibwerten. Bei Sommer - Winterbereifung und häuffig auch den Abmessungen da die Winterreifen im Normalfalle eine oder Mehrere Reifengrößen kleiner sind wie die Sommerschlappen. Da kommt unter Umständen selbst ein ABS ESP ins schleudern.

Kann ja sein das die EU inzwischen anderst entschieden hat , denen Traue ich inzwischen alles zu aber dann hätte ich gerne den Gesetztestext oder zumindest die Paragrafen nachgelesen.
Die deffinieren inzwischen ja auch ( Und das ist kein Witz ) wieviel Blatt Toilettenpapier durch eine Standartisierte Schüssel mit welcher Wasserspülmenge in welcher Zeit durchgezogen werden muß oder kann.

Der Wahnsinn hat einen Namen der Heist nunmal EU Brüssel. Das ist aber ein anderes Tema.
Das ist nur ein Hauffen Lobbisten die der industrie den Hintern lecken und so Produkte forcieren oder auf den Markt bringen die keiner Will oder braucht. die kosten uns Millionen durch den Schwachsinn der da zum großen Teil entschieden wird. Jol.

Hallöchen,
zum Thema Mischbereifung : unter Mischbereifung versteht man Diagonal oder Radialbereifung = verboten !!!!!!

Zum Ersatzrad: bei Benutzung des Ersatzrades befindet man sich in einer Notsituation, somit legal, ob Winter o sommer.

Zum Erwerb zu Diagonalreifen, diese Art von Reifen werden noch im Handel angeboten, z.B. für Anhänger !!!!!!!!

Gruß, ein Kollege von der Rennleitung

Zitat:

Original geschrieben von macattacs


Hallöchen,
zum Thema Mischbereifung : unter Mischbereifung versteht man Diagonal oder Radialbereifung = verboten !!!!!!

Zum Ersatzrad: bei Benutzung des Ersatzrades befindet man sich in einer Notsituation, somit legal, ob Winter o sommer.

Das müsste im Gesetzestext eindeutig geregelt sein, ist es aber bisher nicht wenn der Grundsatz was nicht verboten ist müsste erlaubt sein gilt.

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Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Jol.

Mal eine Frage am Rande, was hat eigentlich dieses

Jol.

am Ende

Deiner Beiträge zu bedeuten?

Ich habe mal geraten, könnte es "Joachim Loethe" meinen?

Nicht zu vergesssen das das M+S symbol anscheinend nicht so aussagekräftig wie die Schneeflocke ist.

M&S ist keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht wintertauglichen Reifen angebracht werden.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von macattacs


Hallöchen,
zum Thema Mischbereifung : unter Mischbereifung versteht man Diagonal oder Radialbereifung = verboten !!!!!!

Zum Ersatzrad: bei Benutzung des Ersatzrades befindet man sich in einer Notsituation, somit legal, ob Winter o sommer.

Das müsste im Gesetzestext eindeutig geregelt sein, ist es aber bisher nicht wenn der Grundsatz was nicht verboten ist müsste erlaubt sein gilt.

§ 36 STVZO Bereifung u Laufflächen !!!!

un jetzt nen schönen eingeschneiten Sonntag

Zitat:

Original geschrieben von macattacs



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das müsste im Gesetzestext eindeutig geregelt sein, ist es aber bisher nicht wenn der Grundsatz was nicht verboten ist müsste erlaubt sein gilt.

§ 36 STVZO Bereifung u Laufflächen !!!!

un jetzt nen schönen eingeschneiten Sonntag

Schön nur das Ersatzräder oder auch Noträder im  keine M+S Kennzeichnung haben im §36 StVZO steht nirgends wo eine Ausnahme das Sommerreifen in einer Notsituation bei Winter eingesetzt werden dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Auch Winter_Sommer Mischungen gelten als Mischbereifung und das ist für den Normalen Fahrbetrieb nicht Zulässig. Zumindest habe ich es so Gelernt und die Ausnahme ist eben ein Notrad das Bestimmungsgerecht für Notfälle gedacht ist. Fahre mal mit einem Notrad zur HU ... Das Gesicht des Prüfers möchte ich Sehen und Deines wenn Dich der Prüfer der Püfstelle verweist weil er sich auf dem Arm genommen fühlt.
Der technische Hintergrund liegt in den Unterschiedlichen Abrolldurchmessern und Abrollwiederständen und Reibwerten. Bei Sommer - Winterbereifung und häuffig auch den Abmessungen da die Winterreifen im Normalfalle eine oder Mehrere Reifengrößen kleiner sind wie die Sommerschlappen. Da kommt unter Umständen selbst ein ABS ESP ins schleudern.

Dann hast du es falsch gelernt.

Ein Notrad hat damit auch überhaupt nichts zu tun.

Es müssen natürlich für das Fahrzeug im Normalbetrieb zulässige Reifen montiert sein.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Kann ja sein das die EU inzwischen anderst entschieden hat , denen Traue ich inzwischen alles zu aber dann hätte ich gerne den Gesetztestext oder zumindest die Paragrafen nachgelesen.

Die EU hat diese Regelung sogar dahingehend verschärft das als Erstaustattung kein Mischmasch möglich ist. (Nicht das ich wüsste das es das jemals bei einem Hersteller gab.

Aber Haupsache wieder ein paar Vorurteile über die EU gepflegt

Zitat:

Original geschrieben von macattacs


Hallöchen,
zum Thema Mischbereifung : unter Mischbereifung versteht man Diagonal oder Radialbereifung = verboten !!!!!!

Zum Ersatzrad: bei Benutzung des Ersatzrades befindet man sich in einer Notsituation, somit legal, ob Winter o sommer.

Zum Erwerb zu Diagonalreifen, diese Art von Reifen werden noch im Handel angeboten, z.B. für Anhänger !!!!!!!!

Gruß, ein Kollege von der Rennleitung

Danke!!!

War mir Neu .. aber fehlerhaftes oder falsches Wissen muß man eingestehen. Mein Reifenhändler war allerdings der gleichen Ansicht wie ich . Von welcher Hängerbereifung sprichst Du konkred??

Reifengrößßen währen hierbei Wissenswert oder zumindest eine Zuordnung PKW Hänger oder LKW Hänger .... Danke vorab für die Infos.. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von zhnujm



Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Auch Winter_Sommer Mischungen gelten als Mischbereifung und das ist für den Normalen Fahrbetrieb nicht Zulässig. Zumindest habe ich es so Gelernt und die Ausnahme ist eben ein Notrad das Bestimmungsgerecht für Notfälle gedacht ist. Fahre mal mit einem Notrad zur HU ... Das Gesicht des Prüfers möchte ich Sehen und Deines wenn Dich der Prüfer der Püfstelle verweist weil er sich auf dem Arm genommen fühlt.
Der technische Hintergrund liegt in den Unterschiedlichen Abrolldurchmessern und Abrollwiederständen und Reibwerten. Bei Sommer - Winterbereifung und häuffig auch den Abmessungen da die Winterreifen im Normalfalle eine oder Mehrere Reifengrößen kleiner sind wie die Sommerschlappen. Da kommt unter Umständen selbst ein ABS ESP ins schleudern.
Dann hast du es falsch gelernt.
Ein Notrad hat damit auch überhaupt nichts zu tun.
Es müssen natürlich für das Fahrzeug im Normalbetrieb zulässige Reifen montiert sein.

Zitat:

Original geschrieben von zhnujm



Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Kann ja sein das die EU inzwischen anderst entschieden hat , denen Traue ich inzwischen alles zu aber dann hätte ich gerne den Gesetztestext oder zumindest die Paragrafen nachgelesen.
Die EU hat diese Regelung sogar dahingehend verschärft das als Erstaustattung kein Mischmasch möglich ist. (Nicht das ich wüsste das es das jemals bei einem Hersteller gab.
Aber Haupsache wieder ein paar Vorurteile über die EU gepflegt

Zitat:

Original geschrieben von zhnujm



Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Auch Winter_Sommer Mischungen gelten als Mischbereifung und das ist für den Normalen Fahrbetrieb nicht Zulässig. Zumindest habe ich es so Gelernt und die Ausnahme ist eben ein Notrad das Bestimmungsgerecht für Notfälle gedacht ist. Fahre mal mit einem Notrad zur HU ... Das Gesicht des Prüfers möchte ich Sehen und Deines wenn Dich der Prüfer der Püfstelle verweist weil er sich auf dem Arm genommen fühlt.
Der technische Hintergrund liegt in den Unterschiedlichen Abrolldurchmessern und Abrollwiederständen und Reibwerten. Bei Sommer - Winterbereifung und häuffig auch den Abmessungen da die Winterreifen im Normalfalle eine oder Mehrere Reifengrößen kleiner sind wie die Sommerschlappen. Da kommt unter Umständen selbst ein ABS ESP ins schleudern.
Dann hast du es falsch gelernt.
Ein Notrad hat damit auch überhaupt nichts zu tun.
Es müssen natürlich für das Fahrzeug im Normalbetrieb zulässige Reifen montiert sein.

Zitat:

Original geschrieben von zhnujm



Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Kann ja sein das die EU inzwischen anderst entschieden hat , denen Traue ich inzwischen alles zu aber dann hätte ich gerne den Gesetztestext oder zumindest die Paragrafen nachgelesen.
Die EU hat diese Regelung sogar dahingehend verschärft das als Erstaustattung kein Mischmasch möglich ist. (Nicht das ich wüsste das es das jemals bei einem Hersteller gab.
Aber Haupsache wieder ein paar Vorurteile über die EU gepflegt

Hallole schon wieder

Das Du durchaus recht haben magst sei unbestritten das die Notradnutzung eine Ausnahme ist habe ich wohl in einem meiner ersten Antworten deutlich gemacht und auch nie was anderes behauptet. Man sollte Antworten immer in dem Zusammenhang sehen zu dem diese erstellt wurden . Dann gibts auch keine Missverständnisse oder Formulierungsfehler. Jol.

Gibt es generell überhaupt gesetzliches über den Einsatz von Ersatz/Noträdern ,bzw ersteinmal zur Definition was überhaupt Not/Ersatzrad ist ?
Hätte ich bisher nicht von gehört.

Ich erinnere mich aber an ein Gerichtsurteil das mit einem Ersatzreifen mit zu wenig Profil gefahren werden durfte, allerdings nur zur nächsten Werkstatt/Reparaturmöglichkeit.
Ein Einsatz von einem Sommer(ersatz)reifen bei winterlichen Verhältnissen hört sich für mich zumindest ähnlich an.
Ohne eine genaue gesetzliche Regelung wird man da wohl auf Gerichtsurteile warten müssen falls sich tatsächlich jemand findet der daran Anstoss nimmt.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Man sollte Antworten immer in dem Zusammenhang sehen zu dem diese erstellt wurden . Dann gibts auch keine Missverständnisse oder Formulierungsfehler. Jol.

Oh, entschuldige bitte.

Zitat:

Original geschrieben von zhnujm



Ohne eine genaue gesetzliche Regelung wird man da wohl auf Gerichtsurteile warten müssen falls sich tatsächlich jemand findet der daran Anstoss nimmt.

Ich denke, so wird es laufen - und das finde ich auch richtig so. Man kann nunmal nicht jede Kleinigkeit in Gesetze gießen, wir haben schon mehr als genug davon. Sollte wirklich mal jemand wegen so etwas ein Bußgeld bekommen, wird sich schon ein Richter finden, der das gerade rückt. Sollte das nicht passieren, braucht man keine Regelung. Ich würde da erstmal auf das Augenmaß der Polizei vertrauen.

(Wenn ich denn ein Ersatzrad hätte) 🙂

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