Ersatzfahrzeug bei Lieferungsverzögerung ab wann?

VW T7 Multivan

Hallo zusammen,

Ich habe eine AB mit unverbindlichen Liefertermin 06/24.
Nun hatte ich Kontakt mit dem Autohaus aufgenommen, wann denn das Auto kommt.

Erste Aussage Lieferungsverzug weil Teilemangel....

Für mich kein Problem, wenn mir eine Ersatzlmobilität zur Verfügung gestellt wird.
Ich war der Meinung, dass dies nach 6 Wochen nach Liefertermin erfolgen muss.
Das Autohaus teilt mir nun mit, dass auf Grund höherer Gewalt VW 4 Monate Zeit hätte nachzuliefern und ich somit erst im Oktober 2024 einen Anspruch auf einen Leihwagen habe ...??

Was meint ihr? AB wann habe ich einen Anspruch auf einen Leihwagen?
Wann gab's bei euch die Ersatzmobiliät?
Also 4 Monate hinauszögern mit dem einfachen Verweis auf 'höherer Gewalt" finde ich schwierig.

Viele Grüße MoBa123

28 Antworten

Also wir haben bestellt, als K3 drei Monate unterwegs war, mussten dann 16 Monate auf den T7 warten, da war der kleine also schon 10 Monate alt als wir den Wagen endlich bekommen haben. Da unser Verkäufer das alles wusste und ich vor Unterschrift schon gesagt habe, dass wir definitiv vorher ein großes Auto brauchen haben wir vom Autohaus einen T6.1 zur Miete bekommen.
Bestellt haben wir 02/2022 mit unverbindlichem Liefertermin 01/2023 in der AB. Im Oktober 2022 haben wir dann ein Schreiben bekommen mit der Kommissionsnummer und Liefertermin 03/2023 inkl. angegebener Kalenderwoche.
Genau ab dieser KW hat VW (nicht der Händler) dann auch die Kosten für unseren Mietwagen übernommen, den wir weiter behalten haben bis wir 07/2023 unser Auto bekommen haben.

Ich wundere mich darüber, dass VW bzw. der Händler im vorliegenden Fall mit höherer Gewalt wegen dem Halbleitermangel argumentieren können. Das unterstellt doch implizit, dass selbst bei größtmöglicher Sorgfalt der Schaden durch Lieferverzug nicht abwendbar wäre bzw. es unvorhersehbar ist, ob und wann er eintritt. Der Halbleitermangel herrscht jetzt aber seit ca. Anfang 2021. Was ist daran unvorhersehbar oder unabwendbar?

Man müsste einzig und allein das unverbindliche Lieferdatum in der AB entsprechend setzen, dass diese bekannten Lieferverzögerungen berücksichtigt sind. Da haben sie dann aber wieder Angst die Käufer zu verlieren und holen dich letztlich unter Angabe falscher Tatsachen in den Kaufvertrag.

Kann man so machen, dann muss man aber auch mit der Konsequenz leben, dass man 6 Wochen nach Ablauf des unverbindlichen Lieferdatums für eine angemessene Ersatzmobilität sorgen muss. Das kann dann meinetwegen auch ein T6.1, Sharan oder auch Touran sein.

Ist letztlich nur eine Meinung, aber ich rege mich gerade ein wenig auf, wenn ich hier lese, wie VW/manche Händler hier mit zahlenden Kunden umspringt, die Autos für 50-70 T€ kaufen.

Das ist absolut richtig!

Ich muss auch sagen, dass ich/wir überlegen (falls der T7 nicht rechtzeitig geliefert wird) den Vertrag zu stornieren!

VW sollte mal lernen, dass man mit Privatkunden die wirklich viel Geld für so ein Auto ausgeben nicht einfach spielen kann!

Am besten wäre es, wenn alle Käufer nach 6 Wochen über den (unverbindlichen) vereinbarten Liefertermin die Lieferung anmahnen und nach weiteren 2 Wochen den Vertrag zu kündigen! Dann sehen die mal, was sie davon haben.....

Das ist aber auch einfacher gesagt als getan. Man hat sich ja beim Kauf/Bestellung genau für diesen entschieden und das hat sicher auch einige gute Gründe. Einen sofort verfügbaren bekommt man aber muss dann ggf. Abstriche in Kauf nehmen. Ganz davon abzusehen was sich dann preislich noch für einen ändert. Die Wartezeit erkauft man sich mit Rabatt...

Ich habe mit Absicht in voraus bestellt (Feb 24) und hoffe dass er rechtzeitig im April 25 da ist.

Vetragskündigung wegen Leistungsverweigerung geht, wenn der Liefertermin mehr als 8 Wochen nach dem unverbindlich vereinbarten liegt. Gerade durchgezogen und heute die Kündigung bestätigt bekommen. Bestandsfahrzeug ist wesentlich besser ausgestattet und im Leasing nicht teurer, da die Konditionen momentan sehr viel günstiger sind als bei der Bestellung im Mai 23.

Zitat:

@GasCan schrieb am 26. Juni 2024 um 15:29:12 Uhr:


Das ist aber auch einfacher gesagt als getan. Man hat sich ja beim Kauf/Bestellung genau für diesen entschieden und das hat sicher auch einige gute Gründe. Einen sofort verfügbaren bekommt man aber muss dann ggf. Abstriche in Kauf nehmen. Ganz davon abzusehen was sich dann preislich noch für einen ändert. Die Wartezeit erkauft man sich mit Rabatt...

Ich habe mit Absicht in voraus bestellt (Feb 24) und hoffe dass er rechtzeitig im April 25 da ist.

Das ist schon soweit richtig! Wir haben im August 23 bestellt, da wir uns ein drittes Kind gewünscht haben. Das Kind wird Ende Juli auf die Welt kommen.

Also was sollen wir machen? Ich brauche verbindlich ab August einen Bus. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Autohaus/VW stellt ein Leihfahrzeug zur Verfügung oder wir stornieren den Vertrag. Dies kann ich ab den 01.08 machen. Ich schaue bereits im alternativen. Auch von anderen Marken!

Ich hoffe für sich sehr, dass dir das eine Jahr reicht!

Zitat:

@skask schrieb am 26. Juni 2024 um 20:26:06 Uhr:


Vetragskündigung wegen Leistungsverweigerung geht, wenn der Liefertermin mehr als 8 Wochen nach dem unverbindlich vereinbarten liegt. Gerade durchgezogen und heute die Kündigung bestätigt bekommen. Bestandsfahrzeug ist wesentlich besser ausgestattet und im Leasing nicht teurer, da die Konditionen momentan sehr viel günstiger sind als bei der Bestellung im Mai 23.

Na dann ist es für dich doch die beste Variante es so zu machen

Zitat:

@Mitsu1988 schrieb am 26. Juni 2024 um 20:48:33 Uhr:



Zitat:

@GasCan schrieb am 26. Juni 2024 um 15:29:12 Uhr:


Das ist aber auch einfacher gesagt als getan. Man hat sich ja beim Kauf/Bestellung genau für diesen entschieden und das hat sicher auch einige gute Gründe. Einen sofort verfügbaren bekommt man aber muss dann ggf. Abstriche in Kauf nehmen. Ganz davon abzusehen was sich dann preislich noch für einen ändert. Die Wartezeit erkauft man sich mit Rabatt...

Ich habe mit Absicht in voraus bestellt (Feb 24) und hoffe dass er rechtzeitig im April 25 da ist.

Das ist schon soweit richtig! Wir haben im August 23 bestellt, da wir uns ein drittes Kind gewünscht haben. Das Kind wird Ende Juli auf die Welt kommen.

Also was sollen wir machen? Ich brauche verbindlich ab August einen Bus. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Autohaus/VW stellt ein Leihfahrzeug zur Verfügung oder wir stornieren den Vertrag. Dies kann ich ab den 01.08 machen. Ich schaue bereits im alternativen. Auch von anderen Marken!

Ich hoffe für sich sehr, dass dir das eine Jahr reicht!

Ich drücke dir die Daumen dass dir das Autohaus einen Leihwagen zur Verfügung stellen kann und du dein Auto noch bekommst. Alternativen gibt es natürlich aber sind dann sicher nicht immer die Sachen die man haben wollte, sonst hätte man ja da gleich zugeschlagen.

Ich hätte im Autohaus in Februar auch gleich zuschlagen können aber bei dem Aussteller war die Ausstattung leider nicht ganz passend und beim Nachlass wäre ich nicht auf den Preis gekommen. Da mein aktuelles Auto noch bis April 25 im Leasing ist, hoffe ich die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Bisher bin ich noch zuversichtlich dass die Lieferung rechtzeitig kommt.

Zitat:

@GasCan schrieb am 26. Juni 2024 um 22:39:20 Uhr:



Zitat:

.

Na dann ist es für dich doch die beste Variante es so zu machen

Stimmt. So die Leasing flott arbeitet wird in einer Woche abgeholt.
Nochmal bis November warten.... keine Lust.

Ich hatte, in der Hoffnung auf schnelle Lieferung, kein Area View und kein Head Up konfiguriert. Jetzt lese ich hier mehrfach, dass Leute im November 23 bestellen und jetzt das Auto gebaut wird. Ich habe im Mai 23 bestellt uns soll 4 Monate länger warten.??

Zum Thema: Ersatzmobilität dann, wenn Verzug eingetreten ist. Bei einem unverbindlichen Liefertermin ist das 8 Wochen danach.
Alles vorher ist Entgegenkommen des Händlers. Unserer war nicht entgegenkommend.

So hab heute eine Info von meinem Händler bekommen... VW plant den TSI für Ende Q3 ein....

Aber wir bekommen ab Montag, 01.07 einen T7 kostenlos bis zur Auslieferung gestellt! Wir haben bereits am Montag einen Antrag dafür gestellt!

Somit wird am Montag Abend der T7 beim Händler geholt ??

Zitat:

@skask schrieb am 27. Juni 2024 um 06:34:04 Uhr:



Zitat:

@GasCan schrieb am 26. Juni 2024 um 22:39:20 Uhr:


Na dann ist es für dich doch die beste Variante es so zu machen

Stimmt. So die Leasing flott arbeitet wird in einer Woche abgeholt.
Nochmal bis November warten.... keine Lust.

Ich hatte, in der Hoffnung auf schnelle Lieferung, kein Area View und kein Head Up konfiguriert. Jetzt lese ich hier mehrfach, dass Leute im November 23 bestellen und jetzt das Auto gebaut wird. Ich habe im Mai 23 bestellt uns soll 4 Monate länger warten.??

Zum Thema: Ersatzmobilität dann, wenn Verzug eingetreten ist. Bei einem unverbindlichen Liefertermin ist das 8 Wochen danach.
Alles vorher ist Entgegenkommen des Händlers. Unserer war nicht entgegenkommend.

Genau so ist es...!8 Wochen nach unverbindlichen Liefertermin erst besteht ein Anspruch atf Ersatzmobilität...
Mein Händler hat mir jetzt mitgeteilt, dass VW das ?? im September einplane...
Von dee Ersatzmobilität hat er dann gar nicht mehr gesprochen. Großzügig übersprungen.

Ich habe unverbindlichen Liefertermin 0624 hab im August 23 bestellt und darf nun froh und dankbar sein , dass VW mein ?? eventuell im September ausliefert...Bei einem Listenpreis von über 70.000 € habe ich gedacht hier bekomme ich mehr Service und Kulanz...
Aber vielleicht waren das einfach zuviel Wünsche...

Viele Grüße MoBa123

Update vom Händler...

Dieser teilt mir heute mit,, dass leider keine kostenfreie Ersatzmobilität gewährt werden kann

Des weiteren verweist der Händler drauf, dass keine Ansprüche gegenüber dem Händler hätte, sondern ausschließlich gegenüber VWNF.
Ich habe eine Auftragsbestätigung vom Händler und von VWNF erhalten.

"Es handlesich bei meiner Bestellung um ein sogenanntes Direkt-/ Agenturgeschäft,
d.h. Sie haben das Fahrzeug direkt bei Hersteller bestellt und auch mit diesem den Kaufvertrag geschlossen."

Das ist mir neu?Hat hier jemand Erfahrungen?Sich jetzt komplett aus der Verantwortung zu nehmen und auf VW zu verweisen finde ich irgendwie....
Vw verweist mich bei Anfragen an den Händler....

Aber klar vielleicht ist dem tatsächlich so??I

ch hab keine Ahnung!

Daher,vielen lieben Dank für eure Antworten .

Viele Grüße MoBa123

Du hast tatsächlich deinen Kaufvertrag direkt mit VWN abgeschlossen, der Händler ist nur Vermittler (bei Nurzfahrzeugen und Gewerbe normal).
Hat aber, für mich, auch einen Vorteil. Bei Mängeln musst du dich nicht mit dem Händler rumärgern/streiten, die schickst dein Einschreiben direkt an VWN. Das Verhältnis zum Händler bleibt unangetastet

Ok. Aber ich erhalte eine Auftragsbestätigung auch vom Händler plus Auftragsbestätigung von VWN.

Das verstehe ich dann nicht. Kauf ich ein TV im Media Markt. Habe ich einen Vertrag mit Media Markt und nicht mir dem Hersteller....Ist dann wohl bei ?? anders...ok..aber warum erhalte ich dann auch eine identische AB vom Händler?

Viele Grüße MoBa123

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