Ersatzbeschaffung: was muß man akzeptieren, was nicht?
Hallo!
ich bin von einem Bekannten gebeten worden, ihm bei der Ersatzbeschaffung für einen Totalschaden zu helfen, aber wir finden kein Fahrzeug. (er fährt/fuhr den selben Exoten, wie ich). Der Unfallgegner ist schuld (darüber auch keine Diskussion!) und die Versicherung möchte auch bezahlen, aber den Mietwagen natürlich nur bis nächste (evtl. übernächste) Woche.
Wenn man bei dem Hersteller/Fahrzeugtyp die Karosserievariante (Kombi), mit der Maschine und einem Werksnavi eingibt (alle andere Parameter sind ihm egal, was ich schon sehr flexibel finde!)...
...kommt bei mobile/autoscout genau ein Fahrzeug raus und das scheint eine echte Schrotte zu sein (Motorschaden, nur Verkauf an Händler)
- muß man eine Limusine akzeptieren, wenn man einen Kombi hatte?
- muß man sich mit einer kleineren Maschine zufriedengeben (weniger Zylinder, weniger Hubraum und weniger PS)
- muß man sich damit zufrieden geben, ein Navi an die Scheibe zu kleben, wenn man vorher einen Werkseinabu hatte?
- muß man sich vielleicht sogar mit einer ganz andere Marke (die es ohnehin nur mit kleineren Maschinen, oder sehr viel teurer gibt) zufrieden geben?
...was ist opportun und was nicht?
Mein Bekannter will keinen Gewinn machen ...er will einfach nur ungefähr so ein Auto wieder, wie er es hatte!
Gruß!
PS: kann man die gegnerische Versicherung dazu einspannen, einem einen Wagen zu suchen?
Beste Antwort im Thema
Wenn das verunfallte Auto einen Marktwert von zB 7000€ hatte und noch einen Restwert von 1000€ gibt es von der Versicherung 6000€ und fertig. Ob man sich davon einen Exoten kauft oder einen teureren Passat dürfte die Versicherung nicht interessieren da sie für den Passat sicher nicht einen Euro mehr rausrücken wird.
Ich gehe auch mal davon aus das es nicht Aufgabe der Versicherung ist dem Geschädigten den Wunsch zu erfüllen wieder das gleiche Modell wie zuvor mit identischer Ausstattung zu besorgen.Entweder gibt es das oder nicht,auf jeden Fall aber gibt es nicht mehr Geld als Marktwert des Alten abzüglich des Restwerts.
Das die Versicherung sich eventuell bereiterklärt bei einem Exoten einen Leihwagen ein paar Tage länger zu zahlen oder Umbaukosten wie zB für ein Navi zu zahlen dürfte eher im Bereich Kulanz angesiedelt sein als das es ein einklagbares Recht wäre,vor allem wenn es je nach Bj um eine Summe handelt die dem Wert des Autos sehr nahe kommt.
Aber auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden das eine Versicherung verpflichtet sein könnte rund 2500€ für einen Umbau des Navis zu zahlen grenzt an Größenwahn. Da würde wohl jeder Richer sagen das man sich ein Navi für 99€ an die Scheibe kleben soll.
Ich habe so den Eindruck das die Versicherung an sich recht großzügig ist und man das schamlos ausnutzen will.
Ich kenn das nur so das die Versicherungen sagen das das Auto einen Wiederbeschaffungswert von xx hat,einen Restwert von yy und hier ist die Differenzsumme von zz und nun friß oder stirb.
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Da würde wohl jeder Richer sagen das man sich ein Navi für 99€ an die Scheibe kleben soll.Ich habe so den Eindruck das die Versicherung an sich recht großzügig ist und man das schamlos ausnutzen will.
Dazu habe ich zwei Fragen:
1. Ist es wirklich so, dass die aktuelle Rechsprechung ein 99,- Euro Scheibennavi äquivalent zu einem Werkseinbau sieht und Versicherungen auf dieser Basis entschädigen können?
Mal ehrlich, wir reden hier doch nur über ein einziges Austattungsmerkmal, welches aber z.B. von Mietwagenfirmen entscheidender gesehen (und zugesichert) wird, als z.B. "Passat, oder Mondeo". Ich finde es unmöglich, dass nicht gewürdigt wird, dass er bei Farbe, Polsterung und allen anderen Ausstattungsmerkmalen total flexibel ist.
2. "schamlos ausnutzen"
Welchen Nutzen hat denn mein Bekannter von der ganze Sache? In jedem Fall ist das Ganze für ihn doch nur sehr ärgerlich und in jedem Fall ein Minusgeschäft. Wenn ich so sehe, wieviele Leute mit fiktiven Abrechnungen noch was überbehalten, ist das Verhalten der Versicheung doch eine Frechheit!
Mir erscheint es sogar so, dass dieses einer der wenigen Fälle ist, bei denen der Geschädigte einfach nur ungefähr das wiederhaben will, was er durch den Schaden verloren hat!
Mit der ursprünglichen Bedeutung des deutschen Wortes "Entschädigung" hat "friss oder stirb" doch nichts mehr zu tun!
Gruß!
Ich hatte eigentlich immer gedacht, dass man bei unverschuldeten Unfällen durch die Leistung der gegnerischen Versicherung in den vorherigen Stand zurückversetzt wird.
Das heisst doch, dass man durch den Unfall keine Nachteile erleidet?
Allerdings weiss ich natürlich auch um die Gefährdungshaftung bei Kraftfahrzeugen, die ja praktisch keine unverschuldeten Unfälle zulässt, weil man ja allein durch die bloße Teilnahme am Straßenverkehr rechtlich bereits eine Gefahr darstellt.
Wie ist denn das genau geregelt?
Zitat:
Original geschrieben von understatement
1. Ist es wirklich so, dass die aktuelle Rechsprechung ein 99,- Euro Scheibennavi äquivalent zu einem Werkseinbau sieht und Versicherungen auf dieser Basis entschädigen können?
War nur ein Beispiel. Aber sicher wird kein Richter es als verhältnismässig sehen das 2500€ für einen Naviumbau verpulvert werden,insbesondere wenn das Kaufobjekt kaum mehr kostet.
Du hast bisher ja erwähnt welches Auto gesucht wird,nur der entscheidende Hinweis um welches Baujahr es sich beim Unfallwagen handelt hast du bislang nicht gegeben.
Wenn man aber von einem ca 8 Jahre alten Auto augeht dürfte der Handelswert des Werksnavis kaum noch über 100€ liegen da solche Ausstattungsdetails einen mehr als extremen Wertverlust haben. Vor allem wenn es eventuell nicht mal mehr aktuelles Kartenmaterial mehr gibt.
Zitat:
Mal ehrlich, wir reden hier doch nur über ein einziges Austattungsmerkmal, welches aber z.B. von Mietwagenfirmen entscheidender gesehen (und zugesichert) wird
Weil das a) Neuwagen sind und b) für Kunden die sich nicht auskennen wichtiger ist als die Tatsache ob er jetzt einen Passat oder Mondeo unterm Hintern hat. Die bringen ihn beide zum Ziel,das er aber ohne Navi möglicherweise nicht findet.
Zitat:
Ich finde es unmöglich, dass nicht gewürdigt wird, dass er bei Farbe, Polsterung und allen anderen Ausstattungsmerkmalen total flexibel ist.
Er bekommt die Summe X und es ist der Versicherung Wurst ob er sich davon ein identisches Auto kauft oder ein Anderes. Es ist nicht die Aufgabe der Versicherung dem Geschädigten sein Wunschauto vor die Tür zu stellen. Sie muß ihm nur den Wert des Autos ersetzen das er beim Unfall hatte und dabei zählt sein Auto und nicht das aus Mobile das mit dem doppelten Preis ausgezeichnet wir.
Wenn der Gutachter einen Wert von 5000€ ermittelt bekommt er diese Summe abzüglich Restwert um ein anderes Auto zu besorgen. Ob das das Wunschauto des Geschädigten ist oder nicht kann der Versicherung am Arsch vorbeigehen. Als ich mal mein Auto geschrottet habe hat es die Versicherung auch nicht interessiert das ich danach was Teureres gekauft habe.Im Gegenteil,da der Neupreis des Alten gesunken ist habe ich sogar weniger bekommen da der Wiederbeschaffungswert niedriger war als damals als ich ihn kaufte.
@deville 73
Zitat:
Ich hatte eigentlich immer gedacht, dass man bei unverschuldeten Unfällen durch die Leistung der gegnerischen Versicherung in den vorherigen Stand zurückversetzt wird.
Das heisst doch, dass man durch den Unfall keine Nachteile erleidet?
Wenn dein Auto vor dem Unfall einen Wert von 5000€ hatte hast du einen Anspruch auf 5000€ und somit wirtschaftlich gesehen keinen Nachteil wenn das Auto das du dann kaufst nicht dem entspricht was du vorher hattest.
Durch den Wertverlust hast du immer einen Nachteil als Geschädigter,das zu ändern würde zu massiv steigenden Prämien führen.
Da muß ich mal zustimmen. WBW = Preis. Fertig. Das liegt schon im Sinne des Wortes begründet: WiederbeschaffungsWERT.
Das ist eben der Unterschied zu, wie heißt das doch, beim neuen Auto, wo man das Auto kriegt...
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Zitat:
Original geschrieben von Abbeylein
Da muß ich mal zustimmen. WBW = Preis. Fertig. Das liegt schon im Sinne des Wortes begründet: WiederbeschaffungsWERT.
Also eigentlich liegt die Betonung in dem Wortteil "Wiederbeschaffung" und nicht bei "Wert".
Ist ja schön, dass Versicherung X einen Betrag Y bezahlt. Aber wenn man dafür kein gleichwertiges Fahrzeug erhält, hat entweder der Gutachter oder die Versicherung geschlafen.
Aber da mir hier ja schonmal unlängst erklärt wurde, dass die Marktpreise ja noch um einen selbst zu verhandelnden Rabatt herabgesetzt werden (da es ja anscheinend normal ist, dass jeder Preis in Autobörsen VB-Preise sind) wundert mich es garnicht, dass der TE mit dem Geld nicht hinkommt.
Das jetzt das Auto so nicht zu beschaffen ist, dafür kann die Versicherung auch nichts. Und die 1700,- die sich Blaupunkt da einverleiben möchte sind erst recht eine Frechheit. Aber irgendwo müssen die ja ihre Gewinne machen. Wer immer nur Radios ankündigt und nie auf den Markt bringt, kann davon halt nicht leben.
Ich würde auch probieren einen Festeinbau eines Fremdherstellers zu besorgen und dann mit der Versicherung nochmal verhandeln, ob sie bereit sind da Entgegenkommen zu zeigen.
Mfg Zille
Hier ein BGH- Urteil zu einen ähnlich gelagerten Fall wo kein adequater Ersatz zu beschaffen war:
VI ZR 144/09
BGB §§ 249 Gb; 251
Zur Frage, ob bei der fiktiven Schadensabrechnung eines als "Unikat" anzuse-henden Kraftfahrzeugs ein über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag abgerechnet werden kann.
BGH, Urteil vom 2. März 2010 - VI ZR 144/09
- LG Chemnitz
- AG Hohenstein-Ernstthal
Bei einem Verkehrsunfall, für dessen Folgen die Beklagte unstreitig dem Grunde nach in vollem Umfang einzustehen hat, wurde das Fahrzeug des Klägers, ein Pkw Typ Wartburg 353, Erstzulassung 1966, mit einem Rahmen und den entsprechenden Sonderausrüstungen eines Wartburg 353 W, beschädigt. Die Beklagte hat Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts von 1.250,00 € geleistet. Der Kläger verlangt weiteren Schadensersatz in Höhe von 1.212,90 €, der Differenz zu den Nettoreparaturkosten von 2.462,90 €. Nach den Ausführungen des Sachverständigen ist ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht zu erwerben; um das beschädigte Fahrzeug adäquat wieder herzustellen, sei es erforderlich, für insgesamt 2.950 € einen Wartburg 353 zu erwerben und mit Originalteilen auf einen Wartburg 353 W umzubauen.
Den *trockenen* Text hierzwischen habe ich mal weg gelassen Zum vollständigen Urteil
Die dagegen gerichtete Revision hat keinen Erfolg. Im Ergebnis zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dem Kläger stehe gegen die Beklagte lediglich ein - von der Beklagten bereits ausgeglichener - Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts zu.
Das würde dann ja auch bedeuten, dass man sich eben nicht mit einem anderen Auto zufrieden geben muss. Sonst hätte das Gericht ja auch sagen können "Kauf dir nen Käfer".
Das würde dann auch der Aussage widersprechen "Das Auto ist das und das Wert, das Geld bekommst du und der Rest ist dein Problem".
Die Gerechtigkeit hat gesiegt. Danke BGH! 😁😁😁
MfG Zille
Also, jetzt kommen wir der Sache doch schon ein wenig näher.......😁
Es gibt dann doch wohl vergleichbare Fahrzeuge. Somit kommt man beim WBW sicher auf einen realistischen Wert ohne sich zu verbiegen.
Jetzt geht es als nur noch um das "Werksnavi"
Ein super tolles und technisch hochaktuelles 8 Jahre altes Navigationsgerät der Premiummarke Blaupunkt.........😰
Entschuldigung, aber jedes IPhone und jedes 99 Euro Mobile Navi ist besser wie dieses alte Röhrentrafo- Gerät.
Das Ding hat einen Markwert von vielleicht 150 bis maximal 200 Euro, darüber sind wir uns hier doch wohl alle einig oder nicht?
Und blos weil Blaupunkt "meint" da muss alles neu, bevor es umgebaut wird, soll der ganze Spass 2.500 Euro kosten ?
Also, dass ist ja wohl wirklich lächerlich!
Blaupunkt ist ja nun nicht der Nabel zur Elektronikwelt.......🙄
Es hier ja wohl nur zwei Möglicheiten.
Entweder das Navi ist in Ordung (das kann man ja wohl leicht überprüfen), dann kann Fiat es auch umbauen. Und wenn es funktioniert (nach dem Einbau) dann hat Fiat auch nichts zu befürchten wegen der gesetzlichen Gewähleistung. Die beschränkt sich nämlich nur auf die Arbeit, also hier den Umbau. Und wenn das Gerät danach den Geist aufgeben würde, sind die sowieso aussen vor.
Unter diesen Umständen kann ich die Versicherung wirklich verstehen, das die Ihre Zusage zurücgezogen haben.
Verarschen können die sich alleine, da braucht es nicht dem zutun von Fiat und Blaupunkt.
Hier gibt es eine Lösung:
Navi umbauen lassen, die realistischen Umbaukosten geltend machen, ich bin mir sicher, dass die Versicherung das auch bezahlen wird.
Oder aber darauf ankommen lassen und die Versicherung auf die 2.500 Euro verklagen und sich damit vor Gericht so richtig eine Orfeige einhandeln.
Bei allen Verständnis für den Geschädigten.
Aber hier sollte man auch mal seinen gesunden Menschenverstand einsetzen.
Kein wirtschaftlich vernüftig denkender Mensch würde eine solche Aktion durchführen.
Und ich bin mir sicher, wenn der Kumpel das selber bezahlen müsste, dann hätte er der Fiat Niederlassung bei so einem Vorschlag einen Vogel gezeigt.
Gruß
Delle
So richtig lachen kann ich über solche Entscheidungen -gerade als Oldtimerbesitzer- aber nicht wirklich.
Wenn ein altes Fahrzeug in dieser speziellen Form nicht wiederzubeschaffen ist, muss man halt auf andere Weise "in den vorigen Stand gesetzt" werden.
Aber irgendwie ist so ein Fall ja auch speziell.
So kann einem ja letztlich Jeder Böses tun, wenn er/sie es will.
Das ist in meinen Augen nicht ok.
Zitat:
Original geschrieben von deville73
So richtig lachen kann ich über solche Entscheidungen -gerade als Oldtimerbesitzer- aber nicht wirklich.
Wenn ein altes Fahrzeug in dieser speziellen Form nicht wiederzubeschaffen ist, muss man halt auf andere Weise "in den vorigen Stand gesetzt" werden.
Aber irgendwie ist so ein Fall ja auch speziell.
So kann einem ja letztlich Jeder Böses tun, wenn er/sie es will.
Das ist in meinen Augen nicht ok.
Dann musst du dich halt gegen dieses Risiko selber versichern, in dem du eine Kaskoversicherung abschließt, welchen den Wiederaufbauwert beinhaltet.
Und wenn du das Fahrzeug dann repariert hast, dann hast du ja einen Nachweis über den dir entstandenen Schaden. Dann könnte man ja versuchen, den beim Haftpflchtversicherer geltend zu machen. Ich habe zwar noch nie von einem solchen Fall gehöhrt, fände ich aber mal Interessant.....🙂
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Dann musst du dich halt gegen dieses Risiko selber versichern, in dem du eine Kaskoversicherung abschließt, welchen den Wiederaufbauwert beinhaltet.
Hab ich doch...
Meine ich jedenfalls...
Sogar das Vandalismusrisiko ist m.E. abgedeckt.
Zitat:
Original geschrieben von deville73
Hab ich doch...
Meine ich jedenfalls...
Sogar das Vandalismusrisiko ist m.E. abgedeckt.
Das ist gut...........🙂
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Und wenn du das Fahrzeug dann repariert hast, dann hast du ja einen Nachweis über den dir entstandenen Schaden. Dann könnte man ja versuchen, den beim Haftpflchtversicherer geltend zu machen. Ich habe zwar noch nie von einem solchen Fall gehöhrt, fände ich aber mal Interessant.....🙂
Bei einem seltenen Oldtimer dürfte die Sache doch anderst liegen als bei einem nicht ganz so seltenen Alfa unter 10 Jahre Alter,das sich der Geschädigte stur auf eine bestimmte Motorvariante festnagelt ist ja sein persönliches Problem. Aber einen 156er mit 2,4l Diesel und Navi aufzutreiben ist kein Problem,habe da bei Mobile mehr als 20 gefunden,wenn auch viele als 20V dabei sind. Aber das der Geschädigte diese Motorvariante nicht will kann nicht das Problem der Versicherung sein.
Wenn man ein altes und seltenes Modell hat und bei einem Unfall nicht übern Tisch gezogen werden will muß man eben eín Wertgutachten machen,auch wenn das bei einem knapp 10 Jahre alten Alfa sicher eher eine Entäuschung werden wird.
Hat ein Verwandter seinerzeit gleich mit seinem Fiat Spider gemacht als er ihn kaufte,aber der stand mit knapp 10 Jahren auch noch da wie ein Neuwagen und er wollte nicht riskieren das ihn eine Versicherung im Falles des Falles schlicht als alte Möhre bewertet.