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Erneut Opfer von Behördenwillkür, was tun (Falschparken)?

Themenstarteram 10. Februar 2019 um 20:20

Guten Tag,

ich habe vorgestern einen Strafzettel erhalten. Der Bescheid ist noch nicht da, aber vermutlich wird mir vorgeworfen, ohne gültigen Parkschein geparkt zu haben.

Als gesetzestreuer Bürger hatte ich auf einen Parkplatz geparkt. Dieser Parkplatz (Allende-Platz, Hamburg) ist räumlich von der Straße komplett abgetrennt, es ist ähnlich wie ein Supermarktparkplatz nur eben öffentlich.

An der Einfahrt stand ein P-Schid mit dem Zusatz "mit Parkschein". Da ich in der Fahrschule aufgepasst habe wusste ich sofort, dass dieses Schild nur für die Fahrbahn gelten kann. Hätte es nämlich für den Parkplatz gelten sollen, hätte da der Zusatz "auf dem Seitenstreifen" oder "auf den gekennzeichneten Parkplätzen" stehen müssen. Tat es aber nicht.

Also habe ich bewusst den Parkscheinautomaten ignoriert und ich wurde dennoch bestraft. Was tun? Ich liege doch richtig, dass diese Beschilderung schlicht unwirksam ist, oder?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@schwukele schrieb am 10. Februar 2019 um 21:20:39 Uhr:

...

Ich liege doch richtig, dass diese Beschilderung schlicht unwirksam ist, oder?

...

Da Du ein gesetzestreuer Bürger bist, in der Fahrschule aufgepasst hast und es sofort richtig wusstest, brauchst Du hier nicht zu fragen sondern kannst der Sache ja ganz entspannt entgegensehen.

44 weitere Antworten
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44 Antworten
am 11. Februar 2019 um 15:00

Zitat:

@schwukele schrieb am 10. Februar 2019 um 21:20:39 Uhr:

Guten Tag,

ich habe vorgestern einen Strafzettel erhalten. Der Bescheid ist noch nicht da, aber vermutlich wird mir vorgeworfen, ohne gültigen Parkschein geparkt zu haben.

Als gesetzestreuer Bürger hatte ich auf einen Parkplatz geparkt. Dieser Parkplatz (Allende-Platz, Hamburg) ist räumlich von der Straße komplett abgetrennt, es ist ähnlich wie ein Supermarktparkplatz nur eben öffentlich.

An der Einfahrt stand ein P-Schid mit dem Zusatz "mit Parkschein". Da ich in der Fahrschule aufgepasst habe wusste ich sofort, dass dieses Schild nur für die Fahrbahn gelten kann. Hätte es nämlich für den Parkplatz gelten sollen, hätte da der Zusatz "auf dem Seitenstreifen" oder "auf den gekennzeichneten Parkplätzen" stehen müssen. Tat es aber nicht.

Also habe ich bewusst den Parkscheinautomaten ignoriert und ich wurde dennoch bestraft. Was tun? Ich liege doch richtig, dass diese Beschilderung schlicht unwirksam ist, oder?

Ich frage mich gerade, auf welcher Grundlage du dort geparkt hast. Üblicherweise benutzt man zum Parken den rechten Fahrbahnrand oder den Seitenstreifen. Beides ist hier nicht gegeben.

Das Zeichen 314 kann aber auch einen Bereich definieren, auf dem geparkt werden darf und per Zusatzzeichen die Nutzung beschränken oder ausweiten.

Somit sehe ich hier einen durch Zeichen 314 freigegebenen Bereich zum Parken mit Parkschein.

Du kannst natürlich versuchen, dir genau das höchstrichterlich bestätigen zu lassen. Mir wäre es Geld und Mühe nicht wert (weil ich in der Fahrschule aufgepasst habe).

Übrigens: Ich habe tatsächlich keinen Hinweis darauf gefunden, dass Zeichen 314 nicht auf dem Seitenstreifen gilt. Wie soll man sonst auch Parken auf dem Seitenstreifen mit Parkschein/scheibe anordnen? Zeichen 286 z.B. dagegen gilt tatsächlich nicht auf dem Seitenstreifen. Bist du sicher, dass du nicht etwas verwechselst?

Mal unabhängig davon, ob das eine "typische Schwukele-Aktion" ist oder nicht.

Zitat:

@schwukele schrieb am 10. Februar 2019 um 21:20:39 Uhr:

Guten Tag,

ich habe vorgestern einen Strafzettel erhalten. Der Bescheid ist noch nicht da, aber vermutlich wird mir vorgeworfen, ohne gültigen Parkschein geparkt zu haben.

...

Auch wenn der Bescheid noch nicht da ist, sollte der Strafzettel an sich nicht bereits einen Hinweis auf den Verstoß geben?

Oder steht da (platt) gesagt "Sie haben was falsch gemacht" drauf, ohne Hinweis etc. pp.?

Wo kommt eigentlich der Nickname des TE her, ist der Friseur?

https://youtu.be/EYirZ-_0Faw

Ich halte das Bußgeld für völlig gerechtfertigt und nicht für Behördenwillkür!

Ich hätte auf jeden Fall einen Parkschein gezogen - Punkt :D

Oh schon Seite 3...

Eigentlich könnte der TE auch bei jedem seiner Parkexperimente eine Umfrage starten...

Und zur Ausgangsfrage „Was tun?“

Antwort: Anderes Hobby suchen!

Themenstarteram 11. Februar 2019 um 19:05

Schade, dass hier kaum noch objektive Antworten entstehen. Ich werde mich jedenfalls wieder melden, sobald der Verwarngeldbescheid da ist.

Ich kenne es aus anderen Städten (z. B. FFM) so, dass beim P-Schild explizit noch der Zusatz "Auf dem Seitenstreifen" oder "Auf den markierten Stellplätzen" vorhanden ist. Ist ja beim Halteverbotsschild auch Standard (wobei ich da auch genug Negativbeispiele in Hamburg kenne).

Objektiv würde ich sagen, das Ticket gab es zu Recht.

Subjektiv sehe ich das so,dass Du vermutlich noch mehr lange Weile haben musst als ich,um Dir ständig solche Späße einfallen zu lassen, um eine von Dir beschworene Willkür zu belegen.

Die meisten hätten an der Stelle einen ParkSchein gezogen, außer denen die sich einfach nicht an Regeln halten wollen.

Gruß M

Ja aber das hatten wir doch schon...warum ziehst Du denn nicht nach FFM??? Das war doch schon angekündigt?

Wieso rechnest Du eigentlich bei Deinem immer wiederkehrenden SPAM hier noch mit objektiven Antworten? Gibt es dafür eine Erklärung?

Was können die Behörden gegen Deine Willkür unternehmen? Wer schützt die Behörden vor solchen renitenten Bürgern?

Ich empfehle eine Facebookumfrage..oder am besten ein Bürgerbegehren..

Was sagen vor allem die Menschen, die in Hamburg ohne Obdach auf der Strasse schlafen und echte Probleme haben dazu?

Fragen über Fragen ....

EDIT ruft noch aus der Küche:

Dir ist schon klar, dass wir anderen Steuerzahler den Behördenaufwand für Deinen Bullshit mit bezahlen müssen?

Zitat:

@schwukele schrieb am 11. Februar 2019 um 20:05:45 Uhr:

Schade, dass hier kaum noch objektive Antworten entstehen. Ich werde mich jedenfalls wieder melden, sobald der Verwarngeldbescheid da ist.

Ich kenne es aus anderen Städten (z. B. FFM) so, dass beim P-Schild explizit noch der Zusatz "Auf dem Seitenstreifen" oder "Auf den markierten Stellplätzen" vorhanden ist. Ist ja beim Halteverbotsschild auch Standard (wobei ich da auch genug Negativbeispiele in Hamburg kenne).

Da dein Foto der Situation so ungenau bis nichtssagend ist, kannst du zu diesem vielleicht grenzwertigen Sachverhalt auch keine genaueren Antworten erwarten.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@schwukele schrieb am 11. Februar 2019 um 20:05:45 Uhr:

Schade, dass hier kaum noch objektive Antworten entstehen...

Schade das Du meine Frage nicht beantwortest hast.

Mich würde wirklich interessieren was Du in der Fahrschule gelernt hast bzw. was mir dort entgangen ist.

Zitat:

Da ich in der Fahrschule aufgepasst habe wusste ich sofort, dass dieses Schild nur für die Fahrbahn gelten kann.

Wo steht in welchem Zusammenhang so etwas ?

Zitat:

@schwukele schrieb am 11. Februar 2019 um 20:05:45 Uhr:

Ich kenne es aus anderen Städten (z. B. FFM) so, dass beim P-Schild explizit noch der Zusatz "Auf dem Seitenstreifen" oder "Auf den markierten Stellplätzen" vorhanden ist. Ist ja beim Halteverbotsschild auch Standard (wobei ich da auch genug Negativbeispiele in Hamburg kenne).

Es gibt da allerdings auch einen erheblichen Unterschied zwischen Parkplatzschild und Halteverbotsschild:

"Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken" vs. "Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten"

Bei ersterem ergibt sich (hoffentlich) aus der örtlichen Situation, wo "hier" ist (im Ausgangsfall IMNSHO sogar ziemlich deutlich), im zweiten Fall gibt es keinen Interpretationsspielraum.

 

Jeder halbwegs klar denkende Mensch sieht das Schild, dahinter den Parkplatz, Zusatzschild " mit Parkschein".

Ergo: Parkschein lösen und hinter die Scheibe damit!

Noch Fragen?

Ich sehe keinen großen Sinn mehr darin, dem Möchtegern-Robin-Hood in seinem "Kampf" gegen gesunden Menschenverstand und "Behördenwillkür" noch länger eine Bühne zu bieten und gute vernünftige Nutzer der Gefahr auszusetzen, beim Kopfschütteln Gesundheit und Account zu gefährden.

Einen Rat an den TE - wenn ihm langweilig ist,möge er ein Ehrenamt annehmen, im Wald Schneeglöckchen putzen oder das alte Testament auswendig lernen sowie in seinem Kampf gefälligst den eigenen Geldbeutel statt den der Carsharing-Firmen / Mietwagen-Firmen oder Dienstwage-Steller zu gefährden

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